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Document 52018XC0416(01)R(02)

    Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission — Leitlinien für die Nutzung von Lebensmitteln, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, als Futtermittel (ABl. C 133 vom 16.4.2018)

    C/2018/8550

    ABl. C 444 vom 10.12.2018, p. 25–25 (DE)

    10.12.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 444/25


    Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission — Leitlinien für die Nutzung von Lebensmitteln, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, als Futtermittel

    ( Amtsblatt der Europäischen Union C 133 vom 16. April 2018 )

    (2018/C 444/12)

    Seite 10 Kapitel 3 Nummer 3.2.2 Buchstabe b Satz 5:

    Anstatt:

    „Der Futtermittelunternehmer müsste nicht gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sein […].“,

    muss es heißen:

    „Der Lebensmittelunternehmer müsste nicht gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sein […].“

    Seite 15 Kapitel 5 Nummer 5.1 Absatz 1 Satz 4:

    Anstatt:

    „Manche Lebensmittel, wie z. B. frisches Obst und unverderbliche Lebensmittel wie Salz, Zucker und Essig, sind von der Kennzeichnungspflicht bezüglich des Verbrauchsdatums ausgenommen.“,

    muss es heißen:

    „Manche Lebensmittel, wie z. B. frisches Obst und unverderbliche Lebensmittel wie Salz, Zucker und Essig, sind von der Kennzeichnungspflicht bezüglich des Mindesthaltbarkeitsdatums ausgenommen.“

    Seite 15 Kapitel 5 Nummer 5.1 Absatz 3 Satz 1:

    Anstatt:

    „Beim Verbrauchsdatum handelt es sich eher um einen Qualitäts- als einen Sicherheitsstandard.“,

    muss es heißen:

    „Beim Mindesthaltbarkeitsdatum handelt es sich eher um einen Qualitäts- als einen Sicherheitsstandard.“


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