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Document 52018XC0416(01)R(02)
Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission — Leitlinien für die Nutzung von Lebensmitteln, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, als Futtermittel (ABl. C 133 vom 16.4.2018)
Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission — Leitlinien für die Nutzung von Lebensmitteln, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, als Futtermittel (ABl. C 133 vom 16.4.2018)
C/2018/8550
ABl. C 444 vom 10.12.2018, p. 25–25
(DE)
10.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 444/25 |
Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission — Leitlinien für die Nutzung von Lebensmitteln, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, als Futtermittel
( Amtsblatt der Europäischen Union C 133 vom 16. April 2018 )
(2018/C 444/12)
Seite 10 Kapitel 3 Nummer 3.2.2 Buchstabe b Satz 5:
Anstatt:
„Der Futtermittelunternehmer müsste nicht gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sein […].“,
muss es heißen:
„Der Lebensmittelunternehmer müsste nicht gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sein […].“
Seite 15 Kapitel 5 Nummer 5.1 Absatz 1 Satz 4:
Anstatt:
„Manche Lebensmittel, wie z. B. frisches Obst und unverderbliche Lebensmittel wie Salz, Zucker und Essig, sind von der Kennzeichnungspflicht bezüglich des Verbrauchsdatums ausgenommen.“,
muss es heißen:
„Manche Lebensmittel, wie z. B. frisches Obst und unverderbliche Lebensmittel wie Salz, Zucker und Essig, sind von der Kennzeichnungspflicht bezüglich des Mindesthaltbarkeitsdatums ausgenommen.“
Seite 15 Kapitel 5 Nummer 5.1 Absatz 3 Satz 1:
Anstatt:
„Beim Verbrauchsdatum handelt es sich eher um einen Qualitäts- als einen Sicherheitsstandard.“,
muss es heißen:
„Beim Mindesthaltbarkeitsdatum handelt es sich eher um einen Qualitäts- als einen Sicherheitsstandard.“