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Document 52017AE2894
Opinion of the European Economic and Social Committee on the ‘EU-Korea Free Trade Agreement — Trade and Sustainable Development Chapter’
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Freihandelsabkommen EU-Korea — Kapitel ‚Handel und nachhaltige Entwicklung‘“
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Freihandelsabkommen EU-Korea — Kapitel ‚Handel und nachhaltige Entwicklung‘“
OJ C 81, 2.3.2018, p. 201–208
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 81/201 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Freihandelsabkommen EU-Korea — Kapitel ‚Handel und nachhaltige Entwicklung‘“
(2018/C 081/28)
Berichterstatter: |
Dumitru FORNEA |
Befassung |
Europäische Kommission, 22.6.2016 |
Rechtsgrundlage |
Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
|
|
Zuständige Fachgruppe |
Fachgruppe Externe Beziehungen |
Annahme in der Fachgruppe |
28.9.2017 |
Verabschiedung auf der Plenartagung |
18.10.2017 |
Plenartagung Nr. |
529 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
127/0/2 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1. |
Der EWSA begrüßt die internationalen Bemühungen zur Aufrechterhaltung des Friedens, u. a. durch die Förderung von Initiativen zur Entmilitarisierung und zur Schaffung einer kernwaffenfreien Zone auf der koreanischen Halbinsel. Mit Blick auf die Bedrohungen durch Nordkorea möchte der EWSA an dieser Stelle in erster Linie seine volle und uneingeschränkte Solidarität mit der Republik Korea zum Ausdruck bringen. |
1.2. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) räumt ein, dass das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea (1) insgesamt gesehen vielversprechende wirtschaftliche und soziale Ergebnisse gezeitigt hat. |
1.3. |
Allerdings ist die Umsetzung der auf die nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Aspekte des Freihandelsabkommens, insbesondere die Behandlung arbeitsrechtlicher Fragen, nach wie vor unzureichend. Der EWSA verweist auf die von der Nationalen Beratungsgruppe der EU (2) vertretenen Standpunkte, insbesondere darauf, dass die Europäische Kommission Konsultationen mit der koreanischen Regierung über die Umsetzung der Verpflichtungen einleiten sollte, die Korea in Bezug auf die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen eingegangen ist. |
1.4. |
Die zivilgesellschaftlichen Mechanismen im Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea wurden im Laufe der letzten fünf Jahre kontinuierlich gestärkt. Die Interessenträger sind deutlich besser und ausgewogener vertreten, die Nationalen Beratungsgruppen in der EU und in Korea trafen sich regelmäßig und das jährliche zivilgesellschaftliche Forum, bei dem die Nationalen Beratungsgruppen der EU und Koreas zusammentreffen, fand im Februar 2017 zum fünften Mal statt. |
1.5. |
Die Diskussionen und Tätigkeiten der Nationalen Beratungsgruppen konzentrierten sich bislang auf vier Schwerpunktthemen: grundlegende Arbeitnehmerrechte, die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR), umweltverträgliche Wirtschaft und Handel im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung sowie Klimaschutzpolitik, einschließlich der Emissionshandelssysteme in der EU und in Korea. Um die Rolle dieser beratenden Mechanismen weiter zu stärken und den darüber hinausgehenden Anliegen verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen Rechnung zu tragen, empfiehlt der EWSA, den Nationalen Beratungsgruppen die Möglichkeit einzuräumen, auch Fragen zu diskutieren, die die Zivilgesellschaft bzw. die nachhaltige Entwicklung betreffen, und sich zu jedem Thema des Freihandelsabkommens insgesamt zu äußern. |
1.6. |
Der EWSA fordert, dass die Kommission angesichts der zunehmenden Zahl der in Kraft tretenden EU-Freihandelsabkommen und damit auch der zunehmenden Zahl an zivilgesellschaftlichen Überwachungsmechanismen nun dringend dafür sorgt, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit diese Mechanismen wirksam arbeiten können. Insbesondere im Falle des Freihandelsabkommens EU-Korea sollte dies Mittel für begründete Tätigkeiten, einschließlich analytischer Arbeit oder Workshops im Rahmen der jährlichen gemeinsamen Treffen mit der Nationalen Beratungsgruppe Korea, beinhalten. |
1.7. |
Die Erfahrung hat gezeigt, dass im Rahmen des Freihandelsabkommens EU-Korea die Kohärenz und Qualität des Dialogs zwischen der EU und Korea dank einer wirksameren Koordinierung der Tätigkeiten der Nationalen Beratungsgruppe der EU und der EU-Institutionen sowie der Koordinierung zwischen letzteren und anderen internationalen Organisationen wie der IAO und der OECD deutlich verbessert werden konnten. Der EWSA empfiehlt, die im Rahmen dieser interinstitutionellen Zusammenarbeit konzipierten Arbeitsmethoden unbedingt im nächsten Programmplanungszeitraum zu nutzen, unter anderem auch durch die Entwicklung neuer Partnerschaften für einschlägige Maßnahmen und Projekte. |
1.8. |
Der EWSA hält es für wesentlich, dass die Vertragsparteien die Empfehlungen der Zivilgesellschaft berücksichtigen und umsetzen, die von den Nationalen Beratungsgruppen und vom zivilgesellschaftlichen Forum ausgesprochen wurden, um die wirksame Umsetzung des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ sicherzustellen. Der Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ sollte auf die von den Nationalen Beratungsgruppen angesprochenen Fragen und Empfehlungen zum Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ innerhalb eines angemessenen Zeitraums antworten. |
1.9. |
Der EWSA ruft die Europäische Kommission und das Europäische Parlament auf, sich in den bilateralen Gesprächen mit den koreanischen Partnern für Initiativen und politische Maßnahmen einzusetzen, um den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums durchzusetzen und Nachahmungen zu bekämpfen, sowie wirtschaftlichen Nutzen aus der kulturellen Vielfalt zu ziehen, indem ein ausgewogener Handel mit Produkten und Dienstleistungen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft der EU und Koreas gefördert wird. |
1.10. |
Der EWSA weist darauf hin, wie wichtig es ist, weiterhin das Bewusstsein von europäischen Unternehmen, insbesondere KMU, für die Chancen zu schärfen, die dieses Freihandelsabkommen bietet. Die Rate der Inanspruchnahme von Zollpräferenzen seitens der EU (71 % im Jahr 2016, 2015 waren es noch 68 %) kann verbessert werden, indem Maßnahmen zur Erleichterung des Handels ergriffen und tarifäre sowie nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden, aber auch indem mehr Möglichkeiten für die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen europäischen und koreanischen Partnern geschaffen werden. |
1.11. |
Das Freihandelsabkommen EU-Korea ist von großer Bedeutung für die Agrar- und Ernährungswirtschaft. Der Handel mit Agrar- und Nahrungsmittelerzeugnissen zwischen der EU und Korea hat in den vergangenen Jahren beträchtlich zugenommen. Angesichts der Probleme, die der EU-Landwirtschaft infolge des Embargos durch Russland erwachsen, sowie der Beschränkung koreanischer Exporte durch China benötigen sowohl die EU als auch Korea Zugang zu neuen Märkten. Die Europäische Kommission sollte sich deshalb stärker dafür einsetzen, dass europäische Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse leichteren Zugang zum koreanischen Markt erhalten. |
1.12. |
Der EWSA betont die Bedeutung der Konsultationsmechanismen, die im Rahmen des Freihandelsabkommens EU-Korea geschaffen wurden (Nationale Beratungsgruppen und zivilgesellschaftliches Forum) als wirksame und repräsentative Instrumente, die die EU-Institutionen bei ihren Bemühungen um die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und des Pariser Übereinkommens sowie zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz und Klimawandel unterstützen können. |
2. Hintergrund
2.1. |
Das Freihandelsabkommen EU-Korea trat am 1. Juli 2011 in Kraft. Es war das erste bilaterale Freihandelsabkommen der neuen Generation, das die EU geschlossen hat. Seine Bewertung ist daher eine Gelegenheit, die Fortschritte zu überprüfen, die bei der Umsetzung nicht nur dieses Freihandelsabkommens sondern auch anderer, später geschlossener Abkommen erzielt wurden. Da das Verhandlungsmandat für das Freihandelsabkommen jedoch vor dem Vertrag von Lissabon erteilt wurde, blieben Investitionen zwangsläufig ausgespart. |
2.2. |
Im Großen und Ganzen, so berichtet die Europäische Kommission, hat das Freihandelsabkommen zu positiven Handelsergebnissen für die EU geführt. Die von der Kommission vorgelegten statistischen Daten zeigen fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens einen Anstieg der Warenausfuhren der EU nach Korea um 59 % von 28 Mrd. EUR im Jahr 2010 (dem letzten Jahr vor der vorläufigen Anwendung des Abkommens) auf 44,5 Mrd. EUR im Jahr 2016. Das Handelsdefizit der EU mit Korea in Höhe von 11,6 Mrd. EUR 2010 hat sich somit in einen Handelsüberschuss in Höhe von 3,1 Mrd. EUR 2016 verwandelt. Die Ausfuhr von Dienstleistungen aus der EU nach Korea stieg von 2010 bis 2015 um 49 %, während sich der Anstieg bei den EU-Importen aus Korea in diesem Zeitraum auf 32 % belief. 2015 betrug der Handelsüberschuss der EU bei den Dienstleistungen 4,8 Mrd. EUR. Im gleichen Zeitraum stiegen die ausländischen Direktinvestitionen in der EU um 59 % und die ausländischen Direktinvestitionen der EU in Korea um 33 % (3). |
2.3. |
Die Europäische Kommission führt derzeit eine Evaluierung dieses Freihandelsabkommens durch (4). Sie ersuchte den EWSA, mit einer eigenen Bewertung der Umsetzung des Abkommens und insbesondere des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ zu dieser Evaluierung beizutragen. Die Schlussfolgerungen dieser Stellungnahme wurden unter anderem unter Berücksichtigung der Dokumente und Positionen der Nationalen Beratungsgruppe der EU und der einschlägigen, in Seoul und Brüssel abgehaltenen Workshops formuliert (5). |
3. Allgemeine Bemerkungen
3.1. |
Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Koreas in den letzten 50 Jahren wird als Erfolgsgeschichte gewertet. Das BIP des Landes stieg von 2,36 Mrd. USD im Jahr 1961 auf einen Höchststand von 1 411,3 Mrd. USD im Jahr 2014 (6). In diesem Zeitraum ist es Korea gelungen, eine gewaltige technologische und industrielle Basis aufzubauen, die sich mit der anderer Industriestaaten in der Welt ohne Weiteres messen kann. |
3.2. |
Trotz dieses Erfolgs werden in der koreanischen Gesellschaft seit fünf Jahren die Forderungen seitens der Bürger und der organisierten Zivilgesellschaft nach einer gerechteren Verteilung der gesamtwirtschaftlichen Erträge unter allen sozialen Schichten immer lauter. Die EU und koreanische Interessenträger äußerten Bedenken nicht nur in Bezug auf die Wahrung der Arbeitnehmerrechte, sondern auch wegen des Fehlens eines echten gesellschaftlichen und sozialen Dialogs im Land, Massenproteste Ende 2016 sowie Anfang 2017 in Seoul bestätigten diese Sachlage. |
3.3. |
Die Wahl von Präsident Moon Jae-in (7) wird als Beginn einer neuen Ära für die koreanischen Arbeitnehmer, Landwirte, Verbraucher und Arbeitgeber gewertet, und viele Organisationen der Zivilgesellschaft haben die Versprechen des neu gewählten Präsidenten in Bezug die Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit, insbesondere in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, angemessene Löhne und Beschäftigungssicherheit, sowie seine Absicht begrüßt, sich des Falls der inhaftierten Gewerkschaftsführer (8) anzunehmen. |
4. Zivilgesellschaftliche Überwachungsmechanismen in dem Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea
4.1. |
Bei der neuen Generation von Freihandelsabkommen ist ein zivilgesellschaftlicher Beratungsmechanismus vorgesehen. Im Falle des Freihandelsabkommens EU-Korea besteht dieser aus zwei Nationalen Beratungsgruppen, eine aufseiten der EU und eine aufseiten Koreas, die die Umsetzung des Abkommens überwachen und die Vertragsparteien beraten (9). |
4.2. |
Neben den Nationalen Beratungsgruppen, die von jeder Partei eingerichtet werden, ist im Freihandelsabkommen EU-Korea das jährliche Abhalten eines zivilgesellschaftlichen Forums (10) vorgesehen. Hierbei treffen sich die beiden Beratungsgruppen zu einer gemeinsamen Sitzung, auf der sie auch Stellungnahmen und Empfehlungen erarbeiten können. |
4.3. |
Der EWSA begrüßt nachdrücklich, dass dies im Vergleich zu anderen Freihandelsabkommen einen zusätzlichen Vorteil darstellt. Die gemeinsamen Sitzungen wurden speziell in dieses Abkommen aufgenommen, was zu unserem Bedauern noch nicht allgemeiner Standard ist. |
4.4. |
Das 2010 vereinbarte Freihandelsabkommen EU-Korea war das erste seiner Art, das ein eigenes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthielt, und umfasste auch einen Überwachungsmechanismus durch die Zivilgesellschaft. Dies war eine unmittelbare Folge der im Oktober 2006 veröffentlichten Mitteilung der Kommission „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“ (11). Darin heißt es: „Wenn wir zu Hause Kohäsion und soziale Gerechtigkeit anstreben, sollten wir im Übrigen auch versuchen, unsere Werte, und dazu zählen auch unsere Sozial- und Umweltstandards und die kulturelle Vielfalt, weltweit zu befördern“ (12). |
4.5. |
In seiner Stellungnahme zu dieser Mitteilung plädiert der EWSA dafür, in allen nachfolgenden Freihandelsabkommen ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung sowie eine aktive Beobachterrolle für die Zivilgesellschaft vorzusehen (13). |
4.6. |
Das Freihandelsabkommen EU-Korea bildete den Auftakt für sechs weitere EU-Handelsabkommen mit einem prominenten Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, und zahlreiche weitere Abkommen müssen noch ratifiziert werden, darunter Abkommen mit Kanada, Vietnam, Singapur und Japan. Der EWSA fordert seitdem, dass Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung auch in eigenständige Investitionsabkommen aufgenommen werden (14). Der EWSA ist der Auffassung, dass die Einrichtung solcher Mechanismen ein gutes Beispiel dafür ist, wie die EU-Werte in die Praxis umgesetzt werden, auch wenn es nun Zeit ist, auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen eine generelle Überprüfung (15) einzuleiten. |
4.7. |
Die Überwachungsmechanismen ermöglichen der Zivilgesellschaft oft den ersten direkten Kontakt mit der EU und stärkeren sie oft in einem zuvor unvorstellbaren Maße. Allerdings bestehen in den meisten Fällen, so auch bei Korea, erhebliche soziale und kulturelle Unterschiede, die dazu führen, dass Zeit und Mühe erforderlich sind, um sich anzupassen und zusammenzukommen und damit sich gegenseitiges Vertrauen entwickeln und festigen kann. Es kann deshalb eine ganze Weile dauern, bis diese Mechanismen vollständig etabliert und arbeitsfähig sind, und in manchen Fällen werden auch besondere Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau erforderlich sein. |
4.8. |
Der EWSA begrüßt die Tatsache, dass er selbst eine wichtige Rolle gespielt und stark in die Einrichtung dieser Mechanismen eingebunden war, sowohl durch seine Mitglieder als auch durch sein Sekretariat. Ihm kommt eine wichtige Aufgabe in Bezug auf diesen Aspekt der auswärtigen Beziehungen der EU zu. |
4.9. |
In Diskussionen kam die Nationale Beratungsgruppe der EU 2015 am Ende der ersten Amtszeit zum Ergebnis, dass der Mechanismus ein zusätzliches Forum für den Dialog und die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Zivilgesellschaft zu Themen im Zusammenhang mit Handelsbeziehungen und nachhaltiger Entwicklung bietet. Er leistete zudem einen Beitrag zum Dialog zwischen der Europäischen Kommission und den Regierungsvertretern des Partnerlandes, ohne dass der Austausch über andere bestehende Kanäle ausgeschlossen oder behindert worden wäre. Gleichwohl muss sich noch zeigen, ob der Mechanismus in der Realität greifbare Ergebnisse liefert. |
4.10. |
Der EWSA betont erneut, dass Zeit und beträchtliche Anstrengungen nötig waren, bis der Mechanismus voll funktionsfähig war. Zuerst ging es darum, die Nationalen Beratungsgruppen und das zivilgesellschaftliche Forum einzurichten und den institutionellen Rahmen sowie Kapazitäten zu schaffen. Erst dann konnten die Mitglieder der Nationalen Beratungsgruppen beider Seiten ein gemeinsames Verständnis für das Mandat, die Vertretung der zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Mitgliedschaft in den Nationalen Beratungsgruppen, die Beziehungen zum zwischenstaatlichen Gremium (d. h. Teilnahme der Vorsitzenden der Beratungsgruppen an den Sitzungen des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“) und den zu erörternden Themen usw. entwickeln. |
4.11. |
Der Dialog entwickelte sich nach und nach und deckt nun eine Reihe an Themen ab, und es wurden neue Aspekte wie die Teilnahme eines IAO-Vertreters an Diskussionen zu Arbeitsstandards aufgenommen. Gemeinsame Projekte zu Angelegenheiten von beiderseitigem Interesse wurden vorgelegt (etwa das Projekt zu Klimawandel unter der Ägide der Kommission und das Emissionshandelssystem mit Korea sowie ein anderes Projekt zum IAO-Übereinkommen 111). Für den Austausch über Informationen und Verfahren wurden Nebenveranstaltungen wie Workshops organisiert. Hierbei bestand die Möglichkeit, Vertreter anderer relevanter Organisationen und Institutionen einzuladen, die über die Nationalen Beratungsgruppen und die Zivilgesellschaft hinausgehen. Auf Anregung der koreanischen Seite wurde im Februar 2017 ein Workshop veranstaltet, bei dem es um nationale Aktionspläne zu CSR, Unternehmen und Menschenrechte und nationale Kontaktstellen ging, die gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen eingerichtet wurden. |
4.12. |
Zusammenarbeit im Rahmen der Nationalen Beratungsgruppe der EU und Dialog finden mit dem Europäischen Parlament und anderen EU-Institutionen statt, insbesondere der Kommission und dem EAD, die die Nationale Beratungsgruppe der EU regelmäßig über die Umsetzung des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ des Freihandelsabkommens EU-Korea auf dem Laufenden halten. |
4.13. |
Es gibt Beziehungen zur EU-Delegation in Seoul, und es war wichtig, dass die Delegation über die Kapazitäten und das Fachwissen verfügt, um Angelegenheiten im Zusammenhang mit Handel und nachhaltiger Entwicklung zu verfolgen. Der EWSA empfiehlt deshalb nachdrücklich die Schaffung eines Postens in der Delegation, der mit Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung befasst ist. |
4.14. |
Was die Umsetzung betrifft, so ist nach Auffassung des EWSA nach wie vor zu gewährleisten, dass die Empfehlungen des zivilgesellschaftlichen Mechanismus von allen Vertragsparteien ernst genommen und befolgt werden. Ebenso ist es dringend notwendig, durch Diskussionen zu einem gemeinsamen Verständnis über die Voraussetzungen für die Anwendung des in Artikel 13.14 Absatz 1 des Freihandelsabkommens EU-Korea vorgesehenen Konsultationsverfahrens auf Regierungsebene (16) zu gelangen. |
4.15. |
Laut den Bestimmungen des Freihandelsabkommens müssen die Nationalen Beratungsgruppen in einem ausgewogenen Verhältnis unabhängige Vertreterorganisationen umfassen, wobei die Interessenträger alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung vertreten müssen. |
4.16. |
Was die Mitgliedschaft in der Beratungsgruppe der EU betrifft, so sollten europäische Dachorganisationen und Organisationen mitarbeiten, die ein besonderes Interesse oder Erfahrungen mit Handel, Investitionen oder der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem konkreten Drittstaat haben oder die im betreffenden Partnerland über Partnerorganisationen, Niederlassungen oder Büros vor Ort verfügen. Auch sollten das Fachwissen und Informationen, die innerhalb der teilnehmenden EU-Organisationen oder deren Mitgliedsorganisationen vorhanden sind, besser genutzt werden. |
4.17. |
Der EWSA empfiehlt nachdrücklich, dass jede Nationale Beratungsgruppe die Möglichkeit haben sollte, Themen, die für die Zivilgesellschaft oder für eine nachhaltige Entwicklung relevant sind (z. B. wirtschaftliche Entwicklung, soziale Entwicklung und Umweltschutz, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen oder Fragen im Zusammenhang mit KMU) zu diskutieren, einschließlich größerer Folgen, die sich aus en Umsetzungsmaßnahmen ergeben. |
4.18. |
Der EWSA fordert, dass die Kommission angesichts der zunehmenden Zahl der in Kraft tretenden EU-Freihandelsabkommen und damit auch der zunehmenden Zahl an zivilgesellschaftlichen Überwachungsmechanismen nun dringend dafür sorgt, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit diese Mechanismen wirksam arbeiten können. Insbesondere im Falle des Freihandelsabkommens EU-Korea sollte dies Mittel für begründete Tätigkeiten, einschließlich analytischer Arbeit oder Workshops im Rahmen der jährlichen gemeinsamen Treffen mit der Nationalen Beratungsgruppe Korea, beinhalten. |
4.19. |
Der EWSA fordert zudem, dass die inzwischen übliche Vorgehensweise, die Sitzung des zivilgesellschaftlichen Forums direkt vor oder nach der jährlichen Sitzung des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ abzuhalten, zu einer ständigen und von allen Vertragsparteien akzeptierten Praxis wird. Auch sollten die Vorsitzenden beider Beratungsgruppen an den Sitzungen des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ EU-Korea teilnehmen. |
4.20. |
Der EWSA begrüßt, dass die GD TRADE die Bemühungen der EU-Beratungsgruppe um eine ausgewogene Zusammensetzung der koreanischen Beratungsgruppe, wie im Abkommen vorgesehen, nachdrücklich unterstützt hat. Daraufhin änderte die koreanische Beratungsgruppe 2014 die Zusammensetzung ihrer Mitglieder, sodass nun ein besseres Verhältnis der drei Untergruppen gegeben ist. Allerdings gibt es weiterhin Schwierigkeiten im Hinblick auf unzureichende wirtschaftliche Kompetenz und die entsprechende Vertretung in der koreanischen Beratungsgruppe. |
4.21. |
Der EWSA ist zudem der Auffassung, dass einer wirksamen Information über die Arbeit der EU-Beratungsgruppe mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, nicht nur gegenüber anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, sondern auch gegenüber anderen EU-Institutionen (insbesondere dem Europäischen Parlament), nicht zuletzt um das Interesse an der Arbeit der EU-Beratungsgruppe zu stärken und die breitere künftige Beteiligung weiterer Organisationen anzuregen. |
5. Chancen und Herausforderungen für Unternehmen im Rahmen des Freihandelsabkommens EU-Korea
5.1. |
Eine Umfrage zum Vertrauen der Wirtschaft, die 2016 von der europäischen Handelskammer in Korea durchgeführt wurde, ergab, dass Korea für europäische Unternehmen aktuell und künftig ein wichtiger Markt ist. Die Unternehmen erwarten, dass die Überarbeitung von Regeln und Vorschriften zu größeren Handlungsspielräumen und weniger Komplexität bei der Geschäftstätigkeit in Korea führt. In den Augen der Befragten sind vor allem die willkürliche Durchsetzung von Vorschriften und das unvorhersehbare rechtliche Umfeld problematisch für eine reibungslose Geschäftstätigkeit in Korea (17). |
5.2. |
Europäische Unternehmensverbände (18) sind der Auffassung, dass die Rate der Inanspruchnahme von Zollpräferenzen verbessert werden kann, indem das Bewusstsein für die Möglichkeiten, die dieses Freihandelsabkommen bietet, unter den Unternehmen (insbesondere KMU) geschärft wird. Weitere Maßnahmen, um dies zu bewirken, wären
|
5.3. |
Europäische KMU (insbesondere die, die nicht in die globalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind) fordern, dass Handelsstatistiken überdacht werden, da die bestehenden Datensätze kein klares Bild der indirekten Exporte vermitteln und nicht dazu beitragen können, neue Geschäftschancen zu ermitteln und die Entwicklung des Handels in den verschiedenen Branchen zu bewerten. Sie schlagen vor, in Statistiken statt Zahlen zum Bruttohandel Zahlen zum Handel mit Wertschöpfung darzustellen. |
5.4. |
Auch der Schutz des geistigen Eigentums und der Kampf gegen Produktfälschungen sind zentrale Themen für die EU und Korea, vornehmlich in der Kultur- und Kreativwirtschaft wie Film, Mode, Videospiele, intelligente Textilien und Musik. Daher ist es wichtig, der Umsetzung des Freihandelsabkommens auf diesen Gebieten mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Einige europäische und internationale Organisationen berichten über Schwierigkeiten mit dem wirksamen Schutz und der Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums in Korea. Konkret gab es Berichte über die mangelnde Gewährleistung von Rechten des geistigen Eigentums von Unternehmen der Mode- und Luxusgüterbranche bzw. im Hinblick auf Rechte für die vollständige öffentliche Aufführung von Musikproduzenten, ausübenden Künstlern und Autoren (19). |
5.5. |
Das Unesco-Protokoll von 2005 ist Bestandteil dieses Freihandelsabkommens und sollte ausreichende Garantien bieten, um wirtschaftlichen Nutzen aus der kulturellen Vielfalt zu ziehen, indem das Urheberrecht wirksam geschützt wird und ein ausgewogener Handel mit Produkten und Dienstleistungen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft der EU und Koreas gefördert wird. Einige europäische Unternehmen erachten es aufgrund des zunehmend starken weltweiten Wettbewerbs um die Bewerbung eigener Inhalte (insbesondere in den Medien und im Kino) als notwendig, die Zusammenarbeit und den Dialog in diesem Bereich zu verbessern, um einseitige protektionistische Maßnahmen zu vermeiden. |
5.6. |
Landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete Lebensmittel aus Europa haben bei koreanischen Verbrauchern einen guten Ruf, weshalb die EU erhebliche Mengen an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln nach Korea ausführt. Die Europäische Kommission hat einige Bemühungen unternommen, europäische Produkte in Korea zu bewerben. Allerdings könnte viel mehr getan werden, um das Potenzial dieser privilegierten Handelspartnerschaft voll auszuschöpfen. |
5.7. |
Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU nach Korea haben in den vergangenen Jahren rasch zugenommen und 2016 ein Volumen von 2,6 Mrd. EUR erreicht. Korea steht an 13. Stelle der wichtigsten Handelspartner der EU im Bereich Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (20). Mit dem Freihandelsabkommen EU-Korea wurden Zölle auf fast alle Agrarerzeugnisse der EU abgeschafft. Für bestimmte Produkte wurden Zollkontingente eingeführt. Die gegenseitige Anerkennung bestimmter geografischer Angaben ist auch wichtig, um die Agrar- und Lebensmittelausfuhren zwischen der EU und Korea zu steigern. |
5.8. |
Aufgrund der Probleme, die einerseits für die EU-Landwirtschaft aufgrund des russischen Einfuhrverbots und andererseits für Korea wegen der Beschränkungen entstanden sind, die China als Sanktion gegen die Stationierung des Raketenabwehrsystems THAAD gegen koreanische Ausfuhren verhängt hat, brauchen sowohl die EU als auch Korea Zugang zu neuen Märkten. In diesem Zusammenhang hat sich das Freihandelsabkommen EU-Korea bereits für beide Seiten als vorteilhaft erwiesen. |
6. Die Auswirkungen des Freihandelsabkommens EU-Korea auf die Arbeitsnormen, die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und allgemein auf die Qualität des sozialen und gesellschaftlichen Dialogs
6.1. |
Im Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ werden die Verpflichtungen der Vertragsparteien in Bezug auf die IAO-Übereinkommen bekräftigt und ein zivilgesellschaftlicher Überwachungs- und Beratungsmechanismus festgelegt, der die Umsetzung des Freihandelsabkommens überwacht und Empfehlungen abgibt. Die EU-Mitgliedstaaten haben alle acht Kernarbeitsnormen der IAO ratifiziert, die Republik Korea vier. Weltweit sind die Länder, die diese IAO-Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben, in der Minderheit (21). |
6.2. |
In Korea existieren verschiedene freie Wirtschaftszonen (22) und Freihandelszonen (23). Neben anderen Anreizen werden in diesen Zonen einige Ausnahmen vom nationalen Arbeits- und Umweltrecht gewährt. Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten beispielsweise sind von der Verpflichtung befreit, mindestens 2 % ihrer Stellen mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen oder einen bezahlten Urlaub zu gewähren, die sogenannte „wöchentliche Ruhezeit“. |
6.3. |
Diese Ausnahmen sind nach Ansicht des EWSA nach Art und Absicht ein Verstoß gegen Artikel 13.7 des Freihandelsabkommens EU-Korea, in dem es heißt: „Eine Vertragspartei mindert oder reduziert nicht den in ihrem jeweiligen Recht garantierten Umwelt- oder Arbeitsschutz, um den Handel oder die Investitionen zu fördern, indem sie in einer den Handel oder die Investitionen zwischen den Vertragsparteien beeinflussenden Weise von der Anwendung ihrer Gesetze, sonstigen Vorschriften oder Normen absieht oder abweicht oder diese Möglichkeiten vorsieht.“ |
6.4. |
Die Nationale Beratungsgruppe der EU und das zivilgesellschaftliche Forum haben diese Fragen im Zeitraum 2012-2017 viele Male angesprochen und wiederholt eine raschere Ratifizierung der IAO-Kernübereinkommen gefordert. Auf Initiative der Nationalen Beratungsgruppe der EU bemühte sich das zivilgesellschaftliche Forum EU-Korea um eine Überwachung der Anwendung der in Artikel 13.4 Absatz 3 enthaltenen Bestimmung, der zufolge die Vertragsparteien „beständig und nachhaltig die Ratifizierung der Kernübereinkommen der IAO“ anstreben. Die Europäische Kommission hat dieses Problem gegenüber der koreanischen Regierung zur Sprache gebracht. |
6.5. |
Im Juni 2015 antwortete die Regierung Koreas, einige der Bestimmungen der bislang nicht ratifizierten Kernübereinkommen seien mit der derzeitigen nationalen Rechts- und Sachlage nicht vereinbar, sodass es schwierig sei, die Voraussetzungen für ihre Ratifizierung in Korea zu schaffen. Die Regierung teilte weiterhin mit, da die Gesetze und Systeme, insbesondere das Arbeitsrecht, die spezifischen sozialen und wirtschaftlichen Merkmale eines Landes widerspiegelten und auf dreiseitigen Vereinbarungen basieren sollten, sei es nicht einfach, die nationalen Rechtsvorschriften und Systeme innerhalb eines kurzen Zeitraums anzupassen. Dies steht nicht im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 13.4 Absatz 3 und dem Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ insgesamt. |
6.6. |
Am 15. September 2015 gab das zivilgesellschaftliche Forum eine Erklärung ab, in der es seine Enttäuschung über die mangelnden Fortschritte und fehlende konkrete Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf die Ratifizierung und wirksame Umsetzung der IAO-Kernübereinkommen zum Ausdruck brachte und die Vertragsparteien aufforderte, ihre diesbezüglichen Bemühungen zu verstärken. |
6.7. |
Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, offizielle Konsultationen mit der koreanischen Regierung aufzunehmen, wie in den Schreiben der Nationalen Beratungsgruppe der EU an das für Handel zuständige Kommissionsmitglied (De Gucht im Januar 2014 und Malmström im Dezember 2016) sowie vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 18. Mai 2017 (24) gefordert. Schwerpunkt der Konsultationen wären zunächst die mangelnde Ratifizierung der IAO-Übereinkommen durch Korea sowie die Verletzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen gemäß dem Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ des Freihandelsabkommens durch das Land. |
6.8. |
In Zukunft wird es wichtig sein, die Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Republik Korea und den Sozialpartnern zu stärken, etwa durch mehr thematische Projekte, die gemeinsam von der Europäischen Kommission, dem EWSA und der IAO finanziert und durchgeführt werden. Vertreter der Sozialpartner und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen in Korea und der EU, die in beiden Nationalen Beratungsgruppen mitarbeiten, müssen unmittelbar in die Durchführung dieser Projekte eingebunden werden. |
7. Umweltschutz und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung
7.1. |
Im Freihandelsabkommen werden die Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der von ihnen geschlossenen multilateralen Umweltabkommen bekräftigt. Dazu gehören das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und das Pariser Übereinkommen, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. |
7.2. |
Seit 2015 verfügt Korea über sein eigenes nationales Emissionshandelssystem (KETS), das erste Programm dieser Art, das in Ostasien umgesetzt wird. Das KETS umfasst etwa 525 der größten Emittenten des Landes, die für etwa 68 % der nationalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Es bezieht sich auf die direkte Emission der sechs Kyoto-Treibhausgase sowie auf indirekte Emissionen durch Stromverbrauch. Die Republik Korea beabsichtigt, ausgehend von einem Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 37 % zu senken (Übermittlung des beabsichtigten nationalen Beitrags INDC an die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen UNFCCC). Dies entspräche einer Emissionsminderung um 22 % gegenüber den Werten von 2012 (25). Am 8. Juli 2016 fiel der Startschuss für ein mit 3,5 Mio. EUR ausgestattetes Kooperationsprojekt der EU mit der Republik Korea zur Unterstützung der Anwendung des KETS. Das Projekt, das im Rahmen des außenpolitischen Partnerschaftsinstruments der EU und durch Sachbeiträge der koreanischen Regierung finanziert wird, läuft bis Januar 2019 und wird gemeinsam von der EU und dem Strategie- und Finanzministerium Koreas gelenkt (26). |
7.3. |
Der frühere Präsident Lee Myung-bak brachte eine staatliche Initiative unter dem Titel „Grünes Wachstum“ auf den Weg. Am 27./28. Oktober 2015 fand in Seoul das 19. Forum zu Öko-Innovation im Rahmen der Zusammenarbeit der EU und Koreas zu Umweltthemen statt. Seit 2006 kommen zu den europäischen Foren für Öko-Innovation Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft, Ingenieurwesen, Politik und Finanzen, Vertreter von NRO sowie Hochschul- und Wirtschaftskreise zusammen. Auf dem Forum wurden neue Geschäftsmöglichkeiten im Bereich der Öko-Innovation untersucht und die jüngsten Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft mit besonderem Schwerpunkt auf innovativen Werkstoffen und Produkten erläutert (27). |
7.4. |
Im Rahmen der durch das Freihandelsabkommen EU-Korea geschaffenen Konsultationsmechanismen haben die Vertreter der Zivilgesellschaft aus der EU und aus Korea zum Ausdruck gebracht, dass der Schwerpunkt auf die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und des Pariser Übereinkommens gelegt werden sollte. Der EWSA ist überzeugt, dass sowohl die Nationalen Beratungsgruppen als auch das zivilgesellschaftliche Forum wirksame und repräsentative Instrumente sind, die die EU-Institutionen bei ihrer Bemühungen um die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz und Klimawandel unterstützen können. |
Brüssel, den 18. Oktober 2017
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Georges DASSIS
(1) Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits, ABl. L 127 vom 14.5.2011, S. 6, abrufbar unter:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2011:127:FULL&from=DE.
(2) Die Nationale(n) Beratungsgruppe(n) „Nachhaltige Entwicklung (Umwelt und Arbeit)“ wurden gemäß Artikel 13.12 eingerichtet und haben die Aufgabe, die Umsetzung des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ beratend zu unterstützen.
(3) Quelle: Europäische Kommission.
(4) Bewertung der Umsetzung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits — technischer Zwischenbericht — http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2017/june/tradoc_155673.pdf.
(5) Workshops der Interessenvertreter in Seoul (30. November 2016) und in Brüssel (23. März 2017) im Rahmen des Projekts Korea-EU IAO 111 sowie Seminar der IAO in Brüssel (6. Dezember 2016) zum Thema „Assessment of Labour Provisions in Trade Agreements: design, implementation and stakeholder involvement“ (Bewertung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Handelsabkommen: Konzipierung, Umsetzung und Einbeziehung der Interessenvertreter).
(6) http://www.tradingeconomics.com/south-korea/gdp.
(7) Der neue Präsident der Republik Korea wurde im Mai 2017 als Nachfolger von Präsidentin Park Geun-hye gewählt, die im Dezember 2016 wegen Korruption und Machtmissbrauch ihres Amtes enthoben worden war.
(8) https://www.ituc-csi.org/korea-president-moon-and-a-new-era?lang=en.
(9) Freihandelsabkommen EU-Korea, Artikel 13.12.
(10) Ebenda, Artikel 13.13.
(11) COM(2006) 567 final.
(12) Ebenda Abschnitt 3.1 Nummer iii).
(13) ABl. C 211 vom 19.8.2008, S. 82.
(14) ABl. C 268 vom 14.8.2015, S. 19.
(15) ABl. C 264 vom 20.7.2016, S. 123.
(16) „Eine Vertragspartei kann bei der Kontaktstelle der anderen Vertragspartei schriftlich um Konsultationen über Fragen ersuchen, die sich im Rahmen dieses Kapitels stellen und von beiderseitigem Interesse sind; dazu zählen auch die Mitteilungen der Nationalen Beratungsgruppe/n nach Artikel 13.12.“
(17) European Business in Korea: Business Confidence Survey 2016, European Chamber; https://ecck.eu/wp-content/uploads/2017/01/Business-Confidence-Survey-2016.pdf.
(18) Position von Business Europe zum Freihandelsabkommen EU-Korea: https://www.businesseurope.eu/sites/buseur/files/media/imported/2007-01113-EN.pdf.
(19) Anmerkungen der IFPI zur Änderung des Gesetzes über das Urheberrecht in Südkorea: https://opennet.or.kr/wp-content/uploads/2013/04/IFPI-Comments-on-Partial-Amendment-of-Copyright-Act-in-South-Korea-March-20131.pdf.
(20) https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/trade-analysis/statistics/outside-eu/countries/agrifood-south-korea_en.pdf.
(21) Die Kernübereinkommen der IAO, die die Republik Korea noch nicht ratifiziert hat, sind: Übereinkommen 29 von 1930 über Zwangsarbeit, Übereinkommen 87 von 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts, Übereinkommen 98 von 1949 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie Übereinkommen 105 von 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit.
(22) http://www.fez.go.kr/global/en/index.do.
(23) http://english.motie.go.kr/en/tp/alltopiccs/bbs/bbsView.do?bbs_cd_n=3&bbs_seq_n=12.
(24) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2017 zur Durchführung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea (2015/2059(INI)) (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2017-0225+0+DOC+XML+V0//DE).
(25) Internationale Kohlenstoff-Aktionspartnerschaft, 9. Januar 2017, Emissionshandelssystem Koreas.
(26) http://ec.europa.eu/clima/news/articles/news_2016070801_en.
(27) http://ec.europa.eu/environment/archives/ecoinnovation2015/2nd_forum/index_en.html.