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Document 52017XC0113(03)

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU)Text von Bedeutung für den EWR.

OJ C 11, 13.1.2017, p. 1–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 11/1


Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 011/01)

ENO (1)

Bezugsnummer und Titel der Norm

(und Bezugsdokument)

Erste Veröffentlichung ABl.

Referenz der ersetzten Norm

Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm

Anmerkung 1

Artikel der Richtlinie 2014/53/EU, den (die) die Norm abdecken soll

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

ETSI

EN 300 065 V2.1.2

Schmalband-Telexgeräte zum Empfang von Wetter- oder Navigationsmeldungen (NAVTEX) — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach den Artikeln 3.2 und 3.3(g) der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

8.7.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2; Artikel 3, Absatz 3, Buchstabe g)

ETSI

EN 300 086 V2.1.2

Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte mit einem eingebauten oder externen HF-Steckverbinder, die hauptsächlich für analoge Sprachübertragung ausgelegt sind — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

9.12.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 300 328 V2.1.1

Breitband-Übertragungssysteme — Datenübertragungsgeräte, die im 2,4 -GHz-ISM-Band arbeiten und Breitband-Modulationstechniken verwenden — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 300 487 V2.1.2

Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für mobile Empfangs-Erdfunkstellen (ROMES) zur Einwegdatenübertragung im 1,5 -GHz-Frequenzbereich — Funkfrequenzfestlegungen die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 300 676-2 V2.1.1

Bodengestützte tragbare, mobile und feste VHF-Sender, -Empfänger und -Sende-/Empfangsgeräte für den mobilen VHF-Flugfunkdienst mit Amplitudenmodulation — Teil 2: Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

8.7.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 300 698 V2.1.1

Funktelefonsender und -empfänger für den mobilen Seefunkdienst zum Betrieb in den VHF-Bändern, die auf Binnenwasserstraßen verwendet werden — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach den Artikeln 3.2 und 3.3(g) der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2; Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe g

ETSI

EN 301 025 V2.1.1

VHF-Funktelefongeräte zur allgemeinen Kommunikation und zugehörige Geräte für den digitalen Selektivruf (DSC) Klasse „D“ — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach den Artikeln 3.2 und 3.3(g) der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

12.8.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2; Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe g

ETSI

EN 301 360 V2.1.1

Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für satellitengestützte interaktive und Teilnehmer-Endeinrichtungen (SIT/SUT) zur Informationsübertragung mittels geostationärer Satelliten im Frequenzband von 27,5 GHz bis 29,5 GHz, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

11.11.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 406 V2.2.2

Digitale schnurlose Telekommunikation (DECT) — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

11.11.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 426 V2.1.2

Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für nicht zur Gefahren- und Sicherheitskommunikation vorgesehene Erdfunkstellen des mobilen Landfunks (LMES) und für maritime mobile Erdfunkstellen (MMES) mit niedriger Datenrate zum Betrieb in den Frequenzbändern 1,5 GHz/1,6  GHz, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 430 V2.1.1

Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für transportable Erdfunkstellen (TES) zur Nachrichtensammlung (SNG) zum Betrieb in den Frequenzbändern 11 bis 12/13 bis 14 GHz, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

14.10.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 444 V2.1.2

Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für Erdfunkstellen des mobilen Landfunks (LMES) für die Sprach- und/oder Datenübertragung zum Betrieb in den Frequenzbändern 1,5 GHz und 1,6 GHz, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 459 V2.1.1

Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für satellitengestützte interaktive und Teilnehmer-Endeinrichtungen (SIT/SUT) zur Informationsübertragung in Richtung geostationärer Satelliten im Frequenzband von 29,5 GHz bis 30,0 GHz, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

14.10.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 473 V2.1.2

Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für Flugzeug-Erdfunkstellen (AES) des mobilen Flugfunkdienstes über Satelliten (AMSS)/mobilen Funkdienstes über Satelliten (MSS) und/oder des mobilen Flugfunk-Streckendienstes über Satelliten (AMS(R)S)/mobilen Funkdienstes über Satelliten (MSS) im Frequenzband unterhalb von 3 GHz, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 559 V2.1.1

Funkanlagen mit geringer Reichweite (SRD) — Aktiv betriebene Medizinische Implantate (LP-AMI) mit kleiner Leistung und zugehörige Peripheriegeräte (LP-AMI-P), die im Frequenzbereich von 2 483,5 MHz bis 2 500 MHz arbeiten — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 681 V2.1.2

Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für mobile Erdfunkstellen (MESs) der geostationären mobilen Satellitensysteme, einschließlich Handfunkgeräte, für private Kommunikationsnetze über Satelliten (S-PCN) im mobilen Funkdienst über Satelliten (MSS), in den Frequenzbändern 1,5 GHz und 1,6 GHz, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 783 V2.1.1

Kommerziell verfügbare Amateurfunkgeräte — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

8.7.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 839 V2.1.1

Aktive medizinische Implantate mit sehr kleiner Leistung (ULP-AMI) und zugeordnete Zusatzgeräte (ULP-AMI-P), die im Frequenzbereich von 402 MHz bis 405 MHz arbeiten — Teil 2: Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

8.7.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 841-3 V2.1.1

VHF-Bord-Boden-Digitalverbindung (VDL) Modus 2 — Technische Kennwerte und Messverfahren für bodengestützte Geräte — Teil 3: Harmonisierte EN, die die wesentliche Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 842-5 V2.1.1

Funkgeräte für VHF-Bord-Boden-Digitalverbindungen (VDL) Modus 4 — Technische Eigenschaften und Messmethoden für Flugfunkausrüstung am Boden — Teil 5: Harmonisierte Norm, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 908-1 V11.1.1

IMT zellulare Netze — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält — Teil 1: Einleitung und gemeinsame Anforderungen

9.12.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 908-10 V4.2.2

Elektromagnetische Verträglichkeit und Funkspektrumangelegenheiten (ERM) — Basisstationen (BS), Repeater und Endgeräte (UE) für IMT-2000, zellulare Netze der dritten Generation — Teil 10: Harmonisierte EN für IMT-2000, FDMA/TDMA (DECT), die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 908-12 V7.1.1

IMT zellulare Netze — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält — Teil 12: CDMA Multi-Carrier (cdma2000) Repeater

9.9.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 908-20 V6.3.1

IMT zellulare Netze — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält — Teil 20: OFDMA TDD WMAN (Mobile WiMAXTM) TDD Basisstationen (BS)

14.10.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 908-21 V6.1.1

IMT zellulare Netze — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält — Teil 21: OFDMA TDD WMAN (Mobile WiMAXTM) FDD Endgeräte (UE)

14.10.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 301 908-22 V6.1.1

IMT zellulare Netze — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält — Teil 22: OFDMA TDD WMAN (Mobile WiMAXTM) FDD Basisstationen (BS)

9.12.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 302 054-2 V1.2.1

Meteorologische Hilfen (Met Aids) — Funksonden zur Verwendung im Frequenzbereich 400,15 MHz bis 406 MHz — Teil 2: Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 302 195 V2.1.1

Aktive medizinische Implantate mit sehr kleiner Leistung (ULP-AMI) und Zubehör (ULP-AMI-P), die im Frequenzbereich von 9 kHz bis 315 kHz betrieben werden — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

11.11.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 302 454-2 V1.2.1

Meteorologische Hilfen (Met Aids) — Funksonden zur Verwendung im Frequenzbereich 1 668,4 MHz bis 1 690  MHz — Teil 2: Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 302 537 V2.1.1

Medizinische Datendienstsysteme (MEDS) mit sehr kleiner Leistung, die im Frequenzbereich von 401 MHz bis 402 MHz und von 405 MHz bis 406 MHz arbeiten — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 302 617-2 V2.1.1

Bodengestützte UHF-Sender, -Empfänger und UHF-Sende-/Empfangsgeräte für den mobilen UHF-Flugfunkdienst mit Amplitudenmodulation — Teil 2: Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 302 885 V2.1.1

Tragbare VHF-Funktelefongeräte für den maritimen mobilen Seefunkdienst zum Betrieb in den VHF-Bändern mit integrierten Handgeräten für DSC Klasse D — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach den Artikeln 3.2 und 3.3(g) der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2; Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe g

ETSI

EN 302 961 V2.1.2

Persönliche Seenotrettungs-Funkbaken für den Betrieb auf der Frequenz 121,5 MHz nur für Such- und Rettungszwecke — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

11.11.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 039 V2.1.2

Mobiler Landfunkdienst — Mehrkanal Senderspezifikation für den PMR-Dienst — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

11.11.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 084 V2.1.1

Boden-Bord-VHF-Datenrundsendungen (VDB) des bodengestützten Verbesserungssystems (GBAS) — Technische Kennwerte und Messmethoden für Bodenausrüstung — Harmonisierte Norm, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

11.11.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 098 V2.1.1

Maritime Funkgeräte mit geringer Leistung zur Zielsuche von Personen mittels AIS — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 135 V2.1.1

Elektromagnetische Verträglichkeit und Funkspektrumangelegenheiten (ERM) — Radare für Küstenüberwachung, Schiffsverkehrsdienste und Häfen (CS/VTS/HR) — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 203 V2.1.1

Funkanlagen mit geringer Reichweite (SRD) — Körpernahe, medizinische Funknetzsysteme (MBANSs) die im Bereich 2 483,5 MHz bis 2 500 MHz arbeiten — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

12.8.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 204 V2.1.2

Netzbasierte Funkanlagen mit geringer Reichweite (SRD) — Funkgeräte zur Verwendung im Frequenzbereich von 870 MHz bis 876 MHz mit Ausgangsleistungen bis zur 500 mW — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

11.11.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 213-6-1 V2.1.1

Erweitertes Bodenverkehrsleit- und Kontrollsystem (A-SMGCS) — Teil 6: Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU für dislozierte Rollfeldradarsensoren enthält — Teil 6-1: X-Band Sensoren, die gepulste Signale mit einer Sendeleistung von bis zu 100 kW verwenden

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 339 V1.1.1

Direkte Bord-Boden-Breitbandkommunikation — Geräte die in den Frequenzbändern von 1 900  MHz bis 1 920  MHz und von 5 855  MHz bis 5 875  MHz arbeiten — Feste Antennencharakteristiken — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

11.11.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 340 V1.1.2

Digitale terrestrische Fernseh-Rundfunkempfänger — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

11.11.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 372-1 V1.1.1

Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Satelliten-Empfangseinrichtungen für Rundsenden — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält — Teil 1: Äußere Empfangseinheit für den Empfang im 10,7 GHz bis 12,75 GHz Frequenzband

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 372-2 V1.1.1

Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Satelliten-Empfangseinrichtungen für Rundsenden — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält — Teil 2: Interne Empfangseinheit

9.9.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 609 V12.5.1

Globales System für mobile Kommunikation (GSM) — GSM-Repeater — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

Dies ist die erste Veröffentlichung

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 978 V2.1.2

Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für Erdfunkstellen auf mobilen Plattformen (ESOMP), die in Richtung geostationärer Satelliten im 27,5 GHz bis 30,0 GHz Frequenzband senden, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

11.11.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

ETSI

EN 303 979 V2.1.2

Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für Erdfunkstellen auf mobilen Plattformen (ESOMP), die in Richtung nicht-geostationärer Satelliten zum Betrieb in den Frequenzbändern von 27,5 GHz bis 29,1 GHz und von 29,5 GHz bis 30,0  GHz senden, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält

11.11.2016

 

 

Artikel 3 Absatz 2

Anmerkung 1:

Allgemein wird das Datum des Erlöschens der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme sein („Dow“), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann.

Anmerkung 2.1:

Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union.

Anmerkung 2.2:

Die neue Norm hat einen größeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union.

Anmerkung 2.3:

Die neue Norm hat einen engeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die (teilweise) ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union für jene Produkte oder Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen. Die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zu Produkten oder Dienstleistungen, die noch in den Anwendungsbereich der (teilweise) ersetzten Norm, aber nicht in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen, ist nicht betroffen.

Anmerkung 3:

Bei Änderungen setzt sich die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, und der zitierten neuen Änderung zusammen. Die ersetzte Norm besteht folglich aus EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, jedoch ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundsätzlichen oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union.

ANMERKUNG:

Alle Anfragen zur Verfügbarkeit der Normen müssen an eine der europäischen Normungsorganisationen oder an eine nationale Normungsorganisation gerichtet werden, deren Liste nach Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (2) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.

Normen werden von den europäischen Normungsorganisationen auf Englisch verabschiedet (CEN und CENELEC veröffentlichen auch in französischer und deutscher Sprache). Anschließend werden die Titel der Normen von den nationalen Normungsorganisationen in alle anderen benötigten Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt. Die Europäische Kommission ist für die Richtigkeit der Titel, die zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorgelegt werden, nicht verantwortlich.

Verweise auf Berichtigungen „…/AC:YYYY“ werden ausschließlich zu Informationszwecken veröffentlicht. Berichtigungen dienen der Behebung von Druck-, sprachlichen und anderen Fehlern im Wortlaut der Norm und können sich auf eine oder mehrere Sprachfassungen (Englisch, Französisch und/oder Deutsch) einer durch die europäischen Normungsorganisationen angenommenen Norm beziehen.

Die Veröffentlichung der Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union bedeutet nicht, dass die Normen in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar sind.

Dieses Verzeichnis ersetzt die vorhergegangenen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verzeichnisse. Die Europäische Kommission sorgt für die Aktualisierung dieses Verzeichnisses.

Mehr Informationen über harmonisierte und andere europäische Normen finden Sie online unter:

http://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/index_en.htm


(1)  ENO: Europäische Normungsorganisation:

CEN: Avenue Marnix 17, B-1000, Bruxelles, Tel. +32 2 5500811; Fax + 32 2 5500819 (http://www.cen.eu)

CENELEC: Avenue Marnix 17, B-1000, Bruxelles, Tel. +32 2 5196871; Fax + 32 2 5196919 (http://www.cenelec.eu)

ETSI: 650, route des Lucioles, F-06921 Sophia Antipolis, Tel. +33 492 944200; Fax +33 493 654716, (http://www.etsi.eu)

(2)  ABl. C 338 vom 27.9.2014, S. 31.


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