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Document 62013TN0139

Rechtssache T-139/13: Klage, eingereicht am 8. März 2013 — Eltek/HABM — Eltec Elektronik (ELTEK)

OJ C 147, 25.5.2013, p. 21–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 147/21


Klage, eingereicht am 8. März 2013 — Eltek/HABM — Eltec Elektronik (ELTEK)

(Rechtssache T-139/13)

2013/C 147/38

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Eltek SpA (Casale Monferrato, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Floridia und R. Floridia)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Eltec Elektronik AG (Mainz, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die am 10. Januar 2013 bekanntgegebene und erhaltene Entscheidung der Beschwerdekammer vom 7. Januar 2013 (in der am 22. Januar 2013 berichtigten Fassung) in der Sache R 511/2012-1 betreffend das Widerspruchsverfahren Nr. B 992 851 und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 4 368 064 aufzuheben, da alle Anforderungen für eine gültige Eintragung in Bezug auf alle Waren vollständig erfüllt sind;

dem HABM die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten der Verfahren vor der Widerspruchsabteilung und der Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „ELTEK“ für Waren der Klasse 9 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 4 368 064.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche Marke und Internationale Registrierung „ELTEC“ mit Benennung der Benelux-Staaten, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Österreichs und Portugals für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 37, 38, 41 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die angemeldete Gemeinschaftsmarke in Bezug auf bestimmte Waren der Klasse 9 zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.


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