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Document 52013AR0233

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — EU-Unterstützung für einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften

OJ C 139, 17.5.2013, p. 22–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 139/22


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — EU-Unterstützung für einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften

2013/C 139/05

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

teilt den Standpunkt der Kommission, dass die EU die Reformen in Übergangsländern im Rahmen eines umfassenden, gezielten und langfristigen Ansatzes unterstützen soll, um Stabilität und einen echten, nachhaltigen Wandel und dauerhafte demokratische Strukturen zu gewährleisten;

verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Prozess eines nachhaltigen Wandels in Übergangsgesellschaften eine Schlüsselrolle spielen sollen, da sie bei der Konzipierung und Umsetzung von politischen Maßnahmen im Rahmen der Erbringung der folgenden grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen über umfangreiche Erfahrungen verfügen;

stellt fest, dass folgende Gegebenheiten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Partnerländern daran hindern, ihr Potenzial voll zu entfalten: mangelnde finanzielle Unabhängigkeit und begrenzte haushaltspolitische Spielräume, niedriger Entwicklungsstand von Demokratie, Transparenz und Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene, begrenzte Kenntnisse der Finanzhilfeinstrumente für lokale und regionale Gebietskörperschaften im Rahmen von EU-Programmen und mangelnde Kapazitäten zur Beteiligung an EU-Programmen und –projekten;

verweist auf das Potenzial der von ihm eingerichteten Instrumente zur Unterstützung der EU-Politik in den Nachbarländern, d.h. der Plattformen für die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Form der ARLEM und der CORLEAP;

empfiehlt, die Teilnahme an den TAIEX-Programmen auch auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der betreffenden Länder auszuweiten;

beabsichtigt, Schulungsmaßnahmen für Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Übergangsländer zur Verbesserung des Aufbaus lokaler Kapazitäten zu unterstützen; wird in diesem Zusammenhang Gespräche mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung und anderen betreffenden Akteuren aufnehmen;

verweist auf seine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bei der Schaffung des Atlas der dezentralen Zusammenarbeit und die von ihm organisierte jährliche Konferenz zur dezentralen Zusammenarbeit.

Berichterstatter

Maciej KOBYLIŃSKI (PL/SPE), Bürgermeister von Słupsk

Referenzdokument

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Unterstützung für einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften

JOIN(2012) 27 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Erwägungen

1.

begrüßt die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin über die EU-Unterstützung für einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften, der eine Analyse der bisherigen Unterstützung sowie Vorschläge für eine Optimierung der EU-Unterstützung für Partnerländer in Übergangszeiten enthält – für Länder also, die wichtige politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Reformen durchführen;

2.

teilt den Standpunkt der Kommission, dass die EU die Reformen in Übergangsländern im Rahmen eines umfassenden, gezielten und langfristigen Ansatzes unterstützen soll, um Stabilität und einen echten, nachhaltigen Wandel und dauerhafte demokratische Strukturen zu gewährleisten. Dies ist insofern besonders wichtig, als Übergangsprozesse nicht immer sofort erfolgreich verlaufen und im Falle eines Fehlschlags die Gefahr bergen, Krisen auszulösen und die Stabilität des betreffenden Landes oder der gesamten Region zu gefährden;

3.

betont, dass die Ereignisse in den EU-Nachbarstaaten (z.B. gewaltsame gesellschaftliche Proteste und politischer Wandel in der arabischen Welt im Jahr 2011) direkte Auswirkungen auf die EU-Mitgliedstaaten haben. Vor diesem Hintergrund bedürfen die im Wandel begriffenen EU-Nachbarstaaten einer größeren Aufmerksamkeit und eines besonderen und umfassenden Engagements der EU-Mitgliedstaaten und Institutionen auf verschiedenen Ebenen;

4.

begrüßt, dass die Instrumente zur Unterstützung der Übergangsgesellschaften anhand der konkreten Bedürfnisse, der Umstände sowie der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten dieser Gesellschaften festgelegt und präziser angepasst werden;

5.

betont die Notwendigkeit einer Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Maßnahmen zur Unterstützung eines nachhaltigen Wandels in Übergangsgesellschaften;

6.

erinnert an die Aussage in seiner Stellungnahme CdR 732/2012, dass die Wahrnehmung von Verantwortung durch lokale Akteure und die Förderung der lokalen Demokratie ein Vertrauen in das politische System und dessen Vertreter voraussetzt. Durch eine dezentralisierte Struktur entstehen legitimere und wirksamere Institutionen. Sie ist das wichtigste Mittel zur Schaffung einer engeren Verbindung zwischen den Regierungsebenen und den Bürgern. Offene Entscheidungsprozesse, die unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips geführt werden, tragen dazu bei, dass sich die Bürger die demokratischen Grundsätze zu eigen machen, was die Voraussetzung für eine pluralistische und tolerante Gesellschaft ist;

7.

verweist auf die wesentliche Rolle nichtstaatlicher Partner und der Gebietskörperschaften bei der Umsetzung von politischen Maßnahmen, die eine demokratische Staatsführung, Menschenrechte, das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen sowie Frieden und Stabilität in einer Art und Weise fördern, die zu sozial, wirtschaftlich, politisch und ökologisch nachhaltigen Reformen und zur regionalen Integration beiträgt;

8.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf den Erfahrungsaustausch und die Zusammenführung unterschiedlicher Transformationskonzepte eine herausragende Rolle spielen, denn sie verfügen über wertvolles Wissen und Erfahrungen in Bereichen, die für die Partnerländer von Bedeutung sind, so u. a. bei der Durchführung von Projekten im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Somit sind die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Schlüsselakteure der Erweiterungs-, Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik anzuerkennen;

9.

bekräftigt die Kernaussagen seiner Stellungnahme zur Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik (CdR 198/2011) (1);

10.

begrüßt nachdrücklich den Vorschlag zur Stärkung des Dialogs und der Koordinierung zwischen der EU und anderen nichtstaatlichen Akteuren, darunter auch den lokalen Gebietskörperschaften;

Unterstützung bei der Schaffung der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übergang

11.

begrüßt die Anerkennung der Schlüsselrolle der Zivilgesellschaft sowie der breiten Unterstützung und des Engagements der Gesellschaft im Rahmen der Reformprozesse, des erfolgreichen Übergangs und des politischen Dialogs, bei deren Ausgestaltung die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und nichtstaatliche Organisationen eine bedeutende Rolle spielen;

12.

verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Prozess eines nachhaltigen Wandels in Übergangsgesellschaften eine Schlüsselrolle spielen sollen, da sie bei der Konzipierung und Umsetzung von politischen Maßnahmen im Rahmen der Erbringung der folgenden grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen über umfangreiche Erfahrungen verfügen: öffentliche Gesundheit, Bildung, Abfallbewirtschaftung, Wasserwirtschaft, lokales Unternehmertum, Verkehr und Infrastrukturen, Umwelt und natürliche Ressourcen sowie Landwirtschaft;

13.

stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Aufbau und bei der Wahrung einer echten Demokratie, der politischen Bildung, der Transparenz und der Achtung der Menschenrechte eine ebenso große Verantwortung tragen wie die staatlichen Stellen;

14.

bekräftigt seine in der Erklärung und der Entschließung (2) zur Südlichen Partnerschaft (mit Ländern des Mittelmeerraums) im Jahr 2011 formulierten Empfehlungen, wonach die Einbindung der lokalen und regionalen Ebene in die Maßnahmen der EU in dieser Region wichtig ist, da der Demokratieaufbau und die demokratische Transformation von der unteren Ebene ausgehen und nicht von oben auferlegt werden können. Das lokale Verantwortungsbewusstsein und das Engagement bei Maßnahmen zur Förderung der lokalen Gemeinschaft (von den Städten und lokalen Gebietskörperschaften bis hin zur Zivilgesellschaft) spielen bei der Wahrung einer stabilen Demokratie sowie bei der Verankerung der Demokratie in der Gesellschaft eine entscheidende Rolle;

15.

empfiehlt, einen größeren Schwerpunkt auf die verantwortungsvolle Regierungsführung und die Stärkung der Governance auf subnationalen und auf mehreren Ebenen zu legen. Der Ausschuss stellte die Mehrebenen-Governance als ein koordiniertes Vorgehen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Behörden dar, das auf Partnerschaft gründet und darauf abzielt, Maßnahmen auf EU-Ebene auszuarbeiten und umzusetzen (3). Eine verantwortungsvolle Multi-Level-Governance in den im Wandel begriffenen EU-Nachbarstaaten kann durch die Gewährleistung eines direkten Zugangs der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen von EU-Programmen gefördert werden;

16.

verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten in vielen Fällen Beispiele für die Umsetzung eines systemischen, politischen, gesellschaftlichen und allgemein wirtschaftlichen Wandels sind. Die Errungenschaften dieser Länder, aber auch die Probleme, auf die einige von ihnen gestoßen sind, können als Inspiration dienen und helfen, geeignete Modelle für die Durchführung von Reformen in Übergangsländern zu entwickeln. Aus diesem Grund ist es notwendig, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Länder, die der EU 2004 und 2007 beigetreten sind, als ausschlaggebende Akteure beim Erfahrungsaustausch mit den Partnerländern zu betrachten;

17.

verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die auf nationaler und internationaler Ebene geführten Arbeiten zur Schaffung und Umsetzung politischer Maßnahmen zur Unterstützung eines nachhaltigen Wandels in Übergangsgesellschaften eingebunden werden müssen;

18.

unterstreicht die Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der Außenbeziehungen, da den Gebietskörperschaften in diesem Bereich eine wichtige Rolle zukommt und auch zukommen soll;

19.

verweist auf die Bedürfnisse und Anliegen der Gebietskörperschaften in Übergangsländern, auf die sie die nationalen Regierungen und die europäischen und interinternationalen Institutionen aufmerksam machen wollen; ruft die Europäische Kommission auf, nachgeordnete Regierungsebenen in die Gespräche mit den nationalen Regierungen der Übergangsländer einzubeziehen;

20.

stellt fest, dass folgende Gegebenheiten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Partnerländern daran hindern, ihr Potenzial voll zu entfalten: mangelnde finanzielle Unabhängigkeit und begrenzte haushaltspolitische Spielräume, niedriger Entwicklungsstand von Demokratie, Transparenz und Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene, begrenzte Kenntnisse der Finanzhilfeinstrumente für lokale und regionale Gebietskörperschaften im Rahmen von EU-Programmen und mangelnde Kapazitäten zur Beteiligung an EU-Programmen und -projekten. Selbstverständlich ist das Ausmaß der Auswirkungen dieser Faktoren von Land zu Land unterschiedlich. Der Abbau dieser Hindernisse muss durch entsprechende Maßnahmen unterstützt werden: Reform der öffentlichen Verwaltung, darunter auch der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Intensivierung der Bürgerbeteiligung an der Politikgestaltung und an der Partnerschaft auf lokaler Ebene, Erfahrungsaustausch und Vertiefung der Zusammenarbeit mit den europäischen Amtskollegen in für Gebietskörperschaften besonders relevanten Bereichen und Kapazitätsaufbau zur Beteiligung an EU-Programmen und -projekten;

21.

betont, dass die EU bei ihren Bemühungen, die Verwaltungskapazitäten in den Ländern der Nachbarschaftspolitik (ENP) zu stärken (was für die Mehrzahl dieser Länder von wesentlicher Bedeutung ist), die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diese Politik einbeziehen muss. In diesem Zusammenhang spielen der Kapazitätenaufbau und Schulungsmaßnahmen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Übergangsländern eine zentrale Rolle, denn die Politiker und Vertreter der Gebietskörperschaften können durch eine Vertiefung ihrer Kompetenzen und Kenntnisse zu einer effizienten, offenen und transparenten Regierungsführung beitragen;

22.

betont, dass er dank seiner Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Erweiterungs- und den ENP-Ländern die Ziele dieser Politik fördern kann. Den Arbeitsgruppen und Gemeinsamen Beratenden Ausschüssen, den Gremien CORLEAP und ARLEM kommt im Rahmen dieser Zusammenarbeit eine ausschlaggebende Rolle zu;

Unterstützungsinstrumente

23.

begrüßt die Bemühungen um eine Verbesserung des Systems von Anreizen und Beschränkungen durch eine präzisere und wirksamere Bestimmung der entsprechenden Bedingungen;

24.

verweist darauf, dass die Anreize und Bedingungen für die Erweiterungs- und die ENP-Länder wie auch die Mittelaufteilung und die Bereitstellung von Hilfe enger an die Fortschritte bei der Durchführung von Reformen geknüpft werden sollten (z.B. Dezentralisierung und Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Regierungsführung auf der entsprechenden Ebene des Entscheidungsfindungsprozesses);

25.

verweist auf das Potenzial der von ihm eingerichteten Instrumente zur Unterstützung der EU-Politik in den Nachbarländern, d.h. der Plattformen für die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Form der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) und der Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP);

26.

macht darauf aufmerksam, dass ARLEM in vielen Bereichen erheblich zur Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern des Mittelmeerraums beiträgt, so in Bezug auf die Stadtentwicklung, die lokale Wasserbewirtschaftung, die erneuerbaren Energien und die kleinen und mittleren Unternehmen. ARLEM hat dazu beigetragen, dass das Bewusstsein der Bürger für die Zusammenarbeit mit Mittelmeerraum geschärft und dieser Zusammenarbeit eine konkrete Dimension verliehen wurde;

27.

verweist auch auf das Potenzial der CORLEAP, deren prioritäre Handlungsbereiche die Reform der öffentlichen Verwaltung, die steuerliche Dezentralisierung und die territoriale Zusammenarbeit umfassen – Bereiche also, die für die Übergangsländer beim Aufbau einer nachhaltigen, effizienten und glaubwürdigen Regierungsstruktur auf allen Ebenen besonders wichtig sind;

28.

begrüßt, dass die Bedeutung der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft (CSF) als eines der wichtigsten Elemente der neuen Mechanismen für die ENP-Länder herausgestellt wird;

29.

verweist darauf, dass die EU die Rolle und den Stellenwert der nationalen Verbände der lokalen Gebietskörperschaften in den Partnerländern fördern muss, da diese kollektive Vertreter der lokalen Gebietskörperschaften sind. Durch die Institutionalisierung und Stärkung des Potenzials der Verbände der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Übergangsländern werden die lokale Demokratie und die Multi-Level-Governance gefestigt;

30.

spricht sich dafür aus, im Rahmen der EU-Delegationen in den Partnerländern, die die Unterstützung am dringendsten benötigen, Kontaktstellen für lokale und regionale Gebietskörperschaften einzurichten;

31.

erinnert daran, dass zahlreiche europäische lokale und regionale Gebietskörperschaften seit Jahren Projekte der dezentralen Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften der Partnerländer durchführen. Um diese Zusammenarbeit zu erleichtern, Informationen über alle von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU finanzierten Projekte zusammenzutragen und gleichzeitig Möglichkeiten für neue Projekte aufzuzeigen, wurde im Dezember 2011 ein von der Europäischen Kommission und dem Ausschuss der Regionen gemeinsam konzipiertes Portal für dezentrale Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet;

32.

verweist darauf, dass die partnerschaftliche Zusammenarbeit und die TAIEX-Programme, die die EU zur Vertiefung ihrer Kontakte mit den Partnerländern umfassend nutzt, gute Beispiele für praktische und zielgerichtete Instrumente sind;

33.

empfiehlt, die Teilnahme an den TAIEX-Programmen auch auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der betreffenden Länder auszuweiten. Besonders wichtig ist der Ausbau der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und der TAIEX-Programme zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU und der Partnerländer. Dies wird zu einer besseren Regierungsführung in den Partnerländern beitragen und das Bewusstsein für die Bedeutung von Multi-Level-Governancestrukturen sowohl in der EU als auch in den Ländern der europäischen Nachbarschaftspolitik schärfen;

34.

beabsichtigt, Schulungsmaßnahmen für Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Übergangsländer zur Verbesserung des Aufbaus lokaler Kapazitäten zu unterstützen; wird in diesem Zusammenhang Gespräche mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung und anderen betreffenden Akteuren aufnehmen;

35.

wird die Möglichkeit einer Beteiligung der Übergangsländer an Programmen ähnlich der Fazilität für Kommunal- und Regionalverwaltungen ausloten. Diese Fazilität ist ein TAIEX-Programm, das derzeit den Kandidatenländern und den Ländern, die einen Kandidatenstatus anstreben, zur Verfügung steht, um die Kenntnisse über die EU und ihre Verfahren zu fördern;

Die Rolle der Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene

36.

bekräftigt, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Gebietskörperschaften sowohl in der EU als auch in den Partnerländern im Rahmen des Dialogs mit diesen Ländern einzubinden;

37.

unterstreicht, dass die ausschlaggebende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU und in den Partnerländern bei der Ausarbeitung von politischen Maßnahmen und Strategien zur Förderung eines nachhaltigen Wandels in Übergangsgesellschaften anerkannt werden muss;

38.

verweist darauf, dass der Austausch zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU und der Partnerländer in all seinen Formen unterstützt werden muss: Städtepartnerschaften, technische Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau. Die im Wandel begriffenen Länder sollten Zugang zu den EU-Instrumenten haben, die auf den Aufbau nachhaltiger Partnerschaften zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften abzielen;

39.

betont im Einklang mit der Stellungnahme CdR 198/2011 (4) die Bedeutung und die Besonderheit sozialer Kontakte zwischen den Gebietskörperschaften in der EU und den Nachbarländern. Ein wesentlicher Aspekt dieser Kontakte ist die Einbindung des tertiären Sektors und gesellschaftlicher Gruppen als Ergänzung zur förmlichen Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Dieser wichtige Aspekt der Nachbarschaftspolitik bedarf besonderer Instrumente;

40.

betont, dass er im Rahmen der Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Erweiterungs- und der ENP-Länder (u.a. Arbeitsgruppen, Gemischte Beratende Ausschüsse, CORLEAP, ARLEM) aktiv zur EU-Unterstützung für einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften und zur Förderung der Ziele der vorliegenden Mitteilung beiträgt;

41.

verweist auf seine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bei der Schaffung des Atlas der dezentralen Zusammenarbeit und die von ihm organisierte jährliche Konferenz zur dezentralen Zusammenarbeit.

Brüssel, den 11. April 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  „Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik“, Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 14./15. Dezember 2011 (CIVEX-V-023).

(2)  Erklärung der Präsidentschaft des Ausschusses der Regionen zu der Situation im südlichen Mittelmeerraum vom 7. März 2011. Entschließung des Ausschusses der Regionen zum Thema „Nach den Revolutionen: Welche Zukunft für den Mittelmeerraum?“ vom 12. Mai. 2011.

(3)  „Weißbuch des Ausschusses der Regionen zur Multi-Level-Governance“, Initiativstellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 17./18. Juni 2009 (CONST-IV-020).

(4)  „Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik“, Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 14./15. Dezember 2011 (CIVEX-V-023).


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