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Document 52013AR0272

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Synergien zwischen privaten Investitionen und öffentlicher Finanzierung auf lokaler und regionaler Ebene

OJ C 139, 17.5.2013, p. 4–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 139/4


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Synergien zwischen privaten Investitionen und öffentlicher Finanzierung auf lokaler und regionaler Ebene

2013/C 139/02

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

unterschreibt die Sichtweise, dass eine Kombination von Zuschüssen mit innovativen Finanzierungsinstrumenten (InFI) möglicherweise einen innovativen Ansatz schafft, durch den die Gesamtkosten und Risiken von Projekten/Investitionen reduziert werden können, und ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, darüber nachzudenken, wie diese einzelnen Instrumente genutzt werden können, um wichtige Investitionen vor Ort bestmöglich zu fördern;

unterstreicht die wichtige Rolle, die die EIB als die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen innerhalb der EU spielt. Sie unterstützt öffentlichprivate Partnerschaften (ÖPP) und stellt außerdem ihre Kenntnisse und Kompetenzen zur Entwicklung und Durchführung einer breiten Palette von InFI auf EU-Ebene zur Verfügung. Dabei arbeitet sie mit der Europäischen Kommission zusammen;

begrüßt den Beschluss von 2012, das zur Verfügung stehende Kapital um 10 Mrd. EUR aufzustocken, wodurch die EIB in die Lage versetzt wird, bis zu 60 Mrd. EUR an zusätzlichen Krediten zu vergeben;

begrüßt die neuen Instrumente „Rahmenkredite“ und „Kredite im Rahmen der Strukturprogramme“, die die EIB eingeführt hat. Diese Instrumente könnten sich als überaus wichtig für die Finanzierung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften erweisen, indem sie die Finanzierung eines Portfolios an Investitionen ermöglichen und auf diese Weise das Hindernis der Projektgröße überwinden;

erkennt an, dass es bei der Inanspruchnahme der InFi in den Strukturfondsprogrammen während des Zeitraums 2007-2013 Anlaufschwierigkeiten gab, und ermittelt eine Reihe von Faktoren, die diese geringe Inanspruchnahme erklären: u.a. mangelnde Kenntnis und Verständnis der Chancen; Notwendigkeit eines „Mentalitätswandels“ der Verwaltungsbehörden weg von Beihilfen und hin zu Finanzierungsinstrumenten; Bedenken wegen des vielschichtigen Regelungsrahmens, einschließlich der Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen;

befürwortet die Ausweitung der Bandbreite der InFi für 2014-2020 auf alle Arten von Projekten, auf alle unter die Partnerschaftsabkommen und die operationellen Programme fallenden thematischen Ziele und Investitionsprioritäten sowie auf alle GSR-Fonds;

unterstreicht das wachsende Interesse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Entwicklung multiregionaler Fonds im Kontext makroregionaler Strategien mit der EIB;

fordert die Verlängerung der Projektanleiheninitiative bis 2020 und die Ausweitung ihres Anwendungsbereichs auf andere Sektoren als nur die transeuropäischen Netze, sobald eine Evaluierung der Pilotphase erfolgt ist;

empfiehlt der Europäischen Kommission, die Anwendbarkeit von Vorschriften für staatliche Beihilfen auf InFi klarzustellen.

Berichterstatter

Rhodri Glyn THOMAS (UK/EA), Mitglied der walisischen Nationalversammlung

Referenzdokument

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitung

1.

stellt fest, dass es trotz des wachsenden Optimismus, dass die schlimmste Phase der Krise in der Eurozone vorüber ist, nach wie vor wichtige Herausforderungen zu bewältigen und Hindernisse zu überwinden gilt, damit die Konjunktur in der EU wieder anzieht. In erster Linie betrifft dies die Verfügbarkeit öffentlicher und privater Finanzmittel zur Förderung wichtiger Investitionen;

2.

ist der Ansicht, dass die EU einen maßgeblichen Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Wirtschaft leisten muss, indem sie die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft, um die nur begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Ressourcen zu mobilisieren und mit ihrer Hilfe wichtige Investitionen auf lokaler und regionaler Ebene anzustoßen. Auf diese Weise soll dem Mangel an Finanzierungs- und Kreditmöglichkeiten für KMU entgegengewirkt werden, ohne deren Hilfe die Zielsetzungen der Europa-2020-Strategie sowie des Wachstum- und Beschäftigungspaktes nicht erreicht werden können;

3.

verweist auf die am 31. Januar 2013 verabschiedete Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Schaffung größerer Synergien zwischen den Haushalten der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften (1), in der die zentrale Bedeutung und die Verantwortung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Bemühungen zur Wiederbelebung der Konjunktur in Europa unterstrichen wird. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zeichnen nämlich für einen Großteil der öffentlichen Ausgaben in Europa verantwortlich (2011 waren es beispielsweise 16,7 % des BIP und 34 % aller öffentlichen Ausgaben sowie zwei Drittel der Direktinvestitionen (2)), wobei viele dieser Gelder in Schwerpunktbereichen zum Einsatz kommen, die das Kernstück der Europa-2020-Strategie bilden (z.B. in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Umwelt, Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen);

4.

weist auf die zunehmende Bedeutung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) (3) zur Projektfinanzierung und innovativer Finanzierungsinstrumente (InFI) (4) sowie auf das steigende Interesse an ihnen hin. Diese Instrumente können dazu beitragen, dass wichtige Investitionen getätigt werden können;

5.

begrüßt daher die Bemühungen der Europäischen Kommission, durch die Schaffung entsprechender politischer Rahmenbedingungen die Nutzung von ÖPP und InFI zu fördern und Mittel aus dem EU-Haushalt zu mobilisieren, um die zur Verfügung stehenden „öffentlichen“ Gelder auf lokaler und regionaler Ebene aufzustocken;

6.

unterstreicht die zentrale Bedeutung der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des wachsenden öffentlichen Bankensektors in der EU für die Förderung eines kohärenten und umfassenden politisch orientierten Investitionsumfeldes;

7.

stellt fest, dass dem EU-Haushalt trotz seines relativ geringen Umfangs und der Tätigkeit der EIB eine zentrale Hebelfunktion bei der Ankurbelung von Investitionen in der EU zukommt, insbesondere (wenngleich nicht ausschließlich) durch die Fonds des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR), die auf territorialer Ebene (in vielen Fällen von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften) verwaltet und umgesetzt werden und einen wichtigen „Multiplikatoreffekt“ auf die Wirtschaft haben;

8.

nimmt das Bestreben der Europäischen Kommission zur Kenntnis, die Hebelwirkung der Strukturfonds-Investitionen im Zeitraum 2014-2020 möglicherweise auf 4,20 EUR für jeden Euro, der von der EU investiert wird, zu verdoppeln, wobei ursprünglich geplant war, den Anteil der EFRE-Mittel an InFI von 5 % auf 15 % zu erhöhen;

9.

begrüßt die Tatsache, dass die Fonds des Gemeinsamen Strategischen Rahmens weiterhin als revolvierende Instrumente genutzt werden sollen, wodurch verbleibende Mittel auf lokaler und regionaler Ebene genutzt werden können; fordert die Prüfung der Frage, wie für InFI, die bei zentral gesteuerten und durch Mittel aus dem EU-Haushalt unterstützten Programmen (wie etwa COSME und Horizont 2020) zum Einsatz kommen, auf wirksame Weise ein Ansatz revolvierender Mittel entwickelt werden kann;

10.

begrüßt die Tatsache, dass den InFI im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 und der dazugehörigen Vorschläge ein größerer politischer Stellenwert beigemessen wird; fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (und die Mitgliedstaaten) auf, die flankierenden Rahmenvorschriften zu optimieren – insbesondere durch eine Verschärfung und Präzisierung der Regeln für die Fonds des Gemeinsamen Strategischen Rahmens, die durch eine geteilte Verwaltung auf territorialer Ebene bereitgestellt werden;

11.

teilt die Ansicht, die die Europäische Studiengruppe (CEPS) in ihrem auf Anfrage des Europäischen Parlaments (5) erstellten Sonderbericht vertreten hat, dass nämlich die InFI nicht als Allheilmittel für alle Arten von Interventionen auf lokaler und regionaler Ebene angesehen werden sollten, da „InFI nur für Projekte mit einer potenziell einträglichen Finanzrendite geeignet sind“ und „nicht als Ersatz für Zuschüsse […], sondern vielmehr als Mittel zur Verbesserung der Reichweite des EU-Haushalts“ betrachtet werden sollten;

12.

unterschreibt ferner die Sichtweise, dass eine Kombination („Mischung“) von Zuschüssen mit InFI möglicherweise einen innovativen Ansatz schafft, durch den die Gesamtkosten und Risiken von Projekten/Investitionen reduziert werden können, und ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, darüber nachzudenken, wie diese einzelnen Instrumente genutzt werden können, um wichtige Investitionen vor Ort bestmöglich zu fördern;

ÖPP/InFI – Argumente, Rechtfertigung und Nutzen

13.

stellt fest, dass die Argumente für ÖPP und InFI durch eine Reihe von Faktoren geprägt sind, die jenseits der möglichen Schlüsselrolle liegen, die derartige Ansätze bei der Wiederbelebung der Konjunktur in der EU spielen können. ÖPP sind darauf ausgerichtet, allen Beteiligten von Nutzen zu sein und die gemeinsamen Ziele in einer Art und Weise zu verwirklichen, wie sie ohne die Bündelung öffentlicher und privater Interessen niemals möglich oder wünschenswert wäre. Durch InFI auf der anderen Seite wird die Hilfe stärker strukturiert, indem Konzepte mit Regelungen und Zielsetzungen festgelegt werden, die auf besondere Nutznießer/Gruppen ausgerichtet werden können (z.B. KMU durch Mikrofinanzierung; FuE-Projekte; Stadtentwicklungskonzepte);

14.

stellt fest, dass Marktversagen ein ausschlaggebendes Argument für eine öffentliche Intervention ist, durch die das Risiko verringert, Anreize für das Engagement des privaten Sektors geschaffen und Investitionen ermöglicht werden, die es andernfalls nicht geben würde. Dieser Grund liegt auch im Falle von InFI auf der Hand, die beispielsweise darauf abzielen, KMU den Zugang zu Mikrofinanzierungen zu ermöglichen;

15.

vertritt indes nachdrücklich die Ansicht, dass Marktversagen nicht die einzige oder zwangsläufige Triebkraft für derartige Aktionen ist. Es kann auch weiter gefasste öffentliche politische Ziele geben, die einer Intervention zugrunde liegen, beispielsweise wenn das Hauptaugenmerk eher auf langfristige Ziele denn auf kurzfristigen Nutzen gerichtet ist oder wenn ökologische (z.B. saubere Energie) oder soziale Zielsetzungen (Armutsbekämpfung, Bekämpfung sozialer Ausgrenzung) im Mittelpunkt stehen – wenn auch derartige Investitionen ihrerseits zur Entstehung neuer Märkte und zu neuen wirtschaftlichen Aktivitäten führen können (z.B. zur Entwicklung des Sektors erneuerbarer Energien, Stadterneuerung etc.);

16.

fordert die Europäische Kommission auf, die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für ÖPP/InFI präziser auf die hinter dieser Politik stehende Logik auszurichten und mehr Klarheit bezüglich der Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen und das öffentliche Auftragswesen zu schaffen, die sich als Hindernisse für die Teilnahme lokaler und regionaler Gebietskörperschaften an derartigen Initiativen erweisen können. Wo das politische Handeln einer klaren Logik nicht entbehrt, sollten auch die EU-Wettbewerbsregeln kein Hindernis darstellen oder davon abhalten, derartige Interventionen voranzutreiben;

17.

betont, dass der öffentliche Sektor der demokratischen Rechenschaftspflicht unterliegt: Grundsätzlich hat er eine langfristige Sicht auf die Lebensfähigkeit von Investitionen, wobei er dafür Sorge trägt, dass die wichtigsten öffentlichen Ziele und Werte respektiert und die Risiken durch die Schaffung eines relativ sicheren Investitionsumfeldes für den privaten Sektor verringert werden. Die Partner des privaten Sektors bringen ihrerseits zusätzliche Finanzmittel, ein wirtschaftliches Bewusstsein und Know-how sowie innovative und unternehmerische Qualifikationen ein;

18.

stellt fest, dass für private Investoren einschließlich der Rentenfonds einer der möglichen Anreize für Investitionen in ÖPP/InFI gerade unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen und bei der hohen Unsicherheit auf den Finanzmärkten darin besteht, dass das Engagement des öffentlichen Sektors das erkennbare Investitionsrisiko verringern kann. Darüber hinaus trägt die Beteiligung der EIB bzw. eine Finanzierung aus EU-Mitteln dazu bei, das erkennbare Risiko weiter zu minimieren, da durch sie die Qualität der geplanten Investitionen quasi von außen gewährleistet wird;

19.

ruft die Europäische Kommission dazu auf, das Potenzial der auf europäischer Ebene ergriffenen Maßnahmen zur Mobilisierung von Pensionsfondsinvestitionen mit Blick auf eine Flankierung des EU-Konjunkturprogramms weiter zu prüfen;

20.

stellt fest, dass die unverantwortlichen Finanzinvestitionen, die 2008 die Finanzkrise auslösten, sowie die Bemühungen der letzten 3-4 Jahre, den Sektor der Finanzdienstleistungen in Europa zu reformieren, zu einem klaren Konsens darüber geführt haben, dass langfristige und nachhaltige Investitionen erforderlich sind und die missbräuchlichen und überzogenen Handlungen der Vergangenheit vermieden werden müssen;

21.

betont daher, dass in ÖPP die öffentlichen Zielsetzungen und das öffentliche Interesse respektiert und geschützt werden müssen; bemerkt indes, dass es ohne private Investoren keine ÖPP geben kann und dass die Regeln bezüglich der ÖPP und InFI so formuliert werden müssen, dass sie Anreize für eine Beteiligung privater Partner schaffen;

22.

stellt fest, dass es einen starken Trend zu neuen Eigentumsmodellen gibt, die darauf abzielen, auf lokaler und regionaler Ebene politisch orientierte Investitionen zum Nutzen der Bürger zu ermöglichen. Dabei stehen die Erzielung kostendeckender Renditen sowie die langfristige Lebensfähigkeit und die Nachhaltigkeit des Objekts stärker im Mittelpunkt als das Streben nach kurzfristigen Profiten um jeden Preis. Diese Projekte gründen auf der starken Tradition öffentlicher Banken in der EU, die über 20 % des Bankensektors ausmachen (beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Netz regionaler Banken in Deutschland, die Caisse des Dépôts in Frankreich oder die Cassa Depositi e Prestiti in Italien) (6);

23.

verweist in diesem Zusammenhang auf das immer stärker aufkommende skandinavische Modell zur Finanzierung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften mit Hilfe von Agenturen: BNV (Niederlande), KommuneKredit (Dänemark), Kommunalbank (Norwegen), Kommuninvest (Schweden), Municipality Finance (Finnland). Obwohl sie sich hinsichtlich der Beteiligung der jeweiligen Zentralregierung und damit auch der von der Regierung ausgeübten Kontrolle und des getragenen Risikos (7) stark voneinander unterscheiden, bieten sie doch eine interessante Alternative zur Finanzierung von Investitionen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, auch in Partnerschaft mit dem privaten Sektor: Im Falle von Finnland beispielsweise gehören 16 % von Municipality Finance dem Staat, 31 % dem öffentlichen Rentenfonds Finnlands und 52 % den Kommunen. In Wales wird zunehmend die Möglichkeit der Gründung einer Wales Investment Bank in öffentlicher Hand diskutiert;

Die Rolle der Europäischen Investitionsbank

24.

unterstreicht die wichtige Rolle, die die EIB als die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen (und als der weltweit größte multilaterale Kreditgeber und Kreditnehmer, der mit mehr als 150 Drittländern zusammenarbeitet) innerhalb der EU spielt. Sie unterstützt ÖPP und stellt außerdem ihre Kenntnisse und Kompetenzen zur Entwicklung und Durchführung einer breiten Palette von InFI auf EU-Ebene zur Verfügung (einschließlich JEREMIE, JESSICA, ELENA und der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis sowie Fazilitäten zur technischen Unterstützung wie JASPERS und JASMINE). Dabei arbeitet sie mit der Europäischen Kommission zusammen;

25.

unterstreicht den Mehrwert, den die EIB im Hinblick auf ihren investitionsbasierten Ansatz schafft, die Flexibilität, die sie an den Tag legt, indem sie Unterstützung und Kredite auf den jeweiligen Fall zuschneidet, die Fähigkeit, den Behörden professionelle Beratung und technisches Know-how bereitzustellen, und die guten Bedingungen, die sie ihren Kunden aufgrund ihres AAA-Ratings auf den internationalen Finanzmärkten anbieten kann;

26.

verweist auf das breit angelegte Portfolio der EIB-Unterstützung und die breite Palette an Interventionsmöglichkeiten, darunter direkte Darlehen für Projekte (mit einem Umfang von mehr als 25 Mio. EUR), über zwischengeschaltete lokale Finanzinstitute vergebene Kredite, Risikokapital, Mikrokredite etc., sowie den politisch orientierten Ansatz der EIB zu Investitionen, wobei für sie die übergeordneten EU-Prioritäten zur Entwicklung von KMU, die Bekämpfung wirtschaftlicher/sozialer Ungleichgewichte, Investitionen in die natürliche/städtische Umwelt, die wissensbasierte Wirtschaft, Unterstützung für die transeuropäischen Netze sowie die nachhaltige Energieversorgung in der EU im Mittelpunkt stehen;

27.

weist darauf hin, dass mehr als 90 % der EIB-Aktivitäten auf Europa ausgerichtet sind, dass sie aber eine wichtige Funktion bei der Umsetzung der finanziellen Aspekte der EU-Außen- und Entwicklungspolitik erfüllen, was vom Ausschuss der Regionen sehr begrüßt wird;

28.

hebt die wachsende Bedeutung der EIB-Finanzierung seit Ende der 1990er Jahre hervor, die in einer erhöhten Kreditvergabe in den letzten zehn Jahren und insbesondere während der Finanzkrise der letzten 4-5 Jahre ihren Ausdruck findet;

29.

stellt fest, dass die Höhe der jährlich vergebenen Kredite von 10 Mrd. ECU im Jahr 1998 auf 45 Mrd. EUR Mitte des darauf folgenden Jahrzehnts und sogar auf 79 Mrd. EUR im Jahr 2011 (Höchststand) gestiegen ist, um das Fehlen privater Investitionen während der Krise auszugleichen. Ende 2011 hatte sich der Gesamtwert der laufenden Kredite um mehr als ein Drittel auf 395 Mrd. EUR erhöht; die EIB spielte eine maßgebliche Rolle bei der Kapitalvergabe innerhalb der EU und bei der Förderung von Investitionen in einer Reihe von unter Druck geratenen Ländern der Eurozone, wie etwa Griechenland, Portugal und Spanien;

30.

begrüßt daher den Beschluss von 2012, das zur Verfügung stehende Kapital um 10 Mrd. EUR aufzustocken, wodurch die EIB in die Lage versetzt wird, bis zu 60 Mrd. EUR an zusätzlichen Krediten zu vergeben;

31.

unterstreicht, wie wertvoll es für die EU ist, eine derartige Einrichtung zur Verfügung zu haben, die in der Lage ist, flexibel und rasch auf sich ändernde Umstände zu reagieren und neue Förderprogramme zu entwickeln und entsprechend anzupassen; verweist erneut darauf, wie wichtig unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen eine EU-Institution ist, die sich um politisch orientierte Investitionen kümmert, die auf die Kernziele der EU ausgerichtet sind, wobei eher der Ansatz „keine Verluste“ als der des „maximalen Gewinns“ zugrunde gelegt wird;

32.

beglückwünscht die Europäische Kommission und die EIB dazu, im Zeitraum 2007-2013 eine Reihe von InFI entwickelt und damit den Grundsatz festgeschrieben zu haben, dass die EU-Finanzierung eine klar umrissene Rolle zu erfüllen und durch diese InFI einen Mehrwert zu schaffen hat, wobei die traditionellen Zuschüsse ergänzt und übertroffen werden; stellt fest, dass bis Ende 2011 in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Irland und Luxemburg insgesamt 592 InFI entwickelt wurden;

33.

begrüßt die neuen Instrumente „Rahmenkredite“ und „Kredite im Rahmen der Strukturprogramme“, die die EIB eingeführt hat. Diese Instrumente könnten sich als überaus wichtig für die Finanzierung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften erweisen, indem sie die Finanzierung eines Portfolios an Investitionen ermöglichen und auf diese Weise das Hindernis der Projektgröße überwinden (normalerweise beträgt der Mindestdarlehensbetrag 25 Mio. EUR);

34.

ruft die Europäische Kommission dazu auf, die Ausdehnung dieses Ansatzes auf den EU-Haushalt mit Hilfe von Finanzinstrumenten zu prüfen, die die „Absicherung“ einer Anzahl kleiner Projekte ermöglichen (u.a. Projektanleihen zu begeben), die der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2012 vereinbarte, einschließlich einer Pilotphase für den laufenden Finanzrahmen sowie einer Bezugnahme auf die Fazilität „Connecting Europe“ als Beispiel dafür, wo dies im Zeitraum 2014-2020 potenziell stattfinden könnte;

35.

begrüßt die Schritte, die gegenwärtig unternommen werden, um eine starke und enge Beziehung zwischen der EIB und dem Ausschuss der Regionen zu gewährleisten, zumal die Rolle der EIB bei der Förderung wirtschaftlicher Investitionen auf lokaler und regionaler Ebene immer wichtiger wird;

Engpässe beim Einsatz öffentlich-privater Partnerschaften und innovativer Finanzierungsinstrumente

36.

erkennt an, dass es bei der Inanspruchnahme der innovativen Finanzierungsinstrumente in den Strukturfondsprogrammen während des Zeitraums 2007-2013 Anlaufschwierigkeiten gab, wie dies aus dem für die Europäische Kommission erstellten externen Evaluierungsbericht über die Fortschritte bei der Finanzierung und Umsetzung der von den Strukturfonds kofinanzierten Finanzierungsinstrumente hervorgeht;

37.

ermittelt eine Reihe von Faktoren, die diese geringe Inanspruchnahme erklären: u.a. mangelnde Kenntnis und Verständnis der Chancen; Notwendigkeit eines „Mentalitätswandels“ der Verwaltungsbehörden weg von Beihilfen und hin zu Finanzierungsinstrumenten, einschließlich Risikomanagement; empfundene Komplexität von Instrumenten und Methoden für die Beteiligung; Bedenken wegen des vielschichtigen Regelungsrahmens, einschließlich der Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen;

38.

nimmt spezifische Bedenken von Städten und Stadtbehörden hinsichtlich der Entwicklung von JESSICA-Instrumenten im Programmplanungszeitraum 2007-2013 zur Kenntnis, die sich im Kern um Spannungen zwischen den Programmverwaltungs- und den Stadtbehörden drehen; begrüßt daher die größere Klarheit und Reichweite der Regelungsentwürfe für 2014-2020 für subregionale Programmplanung und „integrierte territoriale Investitionen“, was bedeuten dürfte, dass Städte bzw. städtische Gebiete künftig besser in der Lage sind, JESSICA-Programme zu entwickeln;

39.

nimmt einige im Zuge der Faktensammlung bekundete Ansichten zur Kenntnis, denen zufolge sich die EIB innerhalb ihres Portfolios an Investitionen stärker dafür einsetzen sollte, „risikoträchtigere“ Projekte oder Initiativen zu unterstützen;

40.

unterstreicht die Bedeutung der Förderung neuer und neu aufkommender Technologien, einschließlich politischer Prioritäten wie die Entwicklung von Schlüsseltechnologien in der EU (z.B. die Photonikbranche); fordert die Europäische Kommission und die EIB auf, sicherzustellen, dass öffentlich-private Partnerschaften und innovative Finanzierungsinstrumente im Zeitraum 2014-2020 den neuen und neu aufkommenden Technologien im Rahmen einer langfristigeren Investitionsperspektive für Europa ausreichende Priorität einräumen;

Vereinfachung, Straffung und Stärkung der Instrumente auf EU-Ebene (einschließlich GSR-Fonds)

41.

stellt fest, dass es im Zeitraum 2007-2013 zur verwirrenden und spontanen Entwicklung einer ganzen Palette an thematischen Instrumenten kam, da mehrere Generaldirektionen neue Finanzierungsmethoden einführen wollten;

42.

begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission um Straffung und Vereinfachung des Spektrums der für den Zeitraum 2014-2020 zur Verfügung stehenden innovativen Finanzierungsinstrumente;

43.

befürwortet die Ausweitung (8) der Bandbreite der innovativen Finanzierungsinstrumente für 2014-2020 (wie in den Artikeln 32-40 des Entwurfs der Dachverordnung für alle Struktur- und Kohäsionsfonds festgelegt) auf alle Arten von Projekten, auf alle unter die Partnerschaftsabkommen und die operationellen Programme fallenden thematischen Ziele und Investitionsprioritäten sowie auf alle GSR-Fonds; sieht mit Interesse einer starken, flächendeckenden Inanspruchnahme dieser Bestimmungen entgegen, etwa auch bei Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums und maritimen Programmen;

44.

begrüßt insbesondere die Streichung des Verbots der Finanzierung eines Projekts aus mehr als einer Quelle und die Möglichkeit der Kombination mehrerer Finanzierungsinstrumente, was die Finanzierung lokaler und regionaler Vorhaben erleichtern dürfte;

45.

befürwortet den Vorschlag, die Unterstützung für innovative KMU im Rahmen von COSME (9) mit dem RSFF-Programm für KMU unter dem Horizont-2020-Programm zusammenzulegen; dadurch ergäbe sich eine geschätzte potenzielle Hebelwirkung für Investitionen in FuE im Zeitraum 2014-2020 von über 100 Mrd. EUR, was ca. 10 % der Lücke in Bezug auf die in der Europa-2020-Strategie gesetzte Zielvorgabe von 3 % des BIP entspricht;

46.

macht darauf aufmerksam, dass auf der lokalen und regionalen Ebene ein stärkeres Bewusstsein für die potenziellen Möglichkeiten einer Unterstützung durch die EIB erforderlich ist, und appelliert an die Gebietskörperschaften (einschließlich der Verwaltungsbehörden für die GSR-Programme), proaktiver an die EIB heranzutreten; fordert zugleich die Europäische Kommission und die EIB auf, weitere Sensibilisierungsmaßnamen zur Propagierung der bestehenden und neu verfügbaren Möglichkeiten durchzuführen;

47.

schlägt als eine Möglichkeit zur Erreichung dieses Ziels vor, 2013 und 2014 gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen eine Reihe von einschlägigen Konferenzen zu veranstalten, möglicherweise im Rahmen der Open Days – Europäische Woche der Regionen und Städte; unterstreicht erneut, wie wichtig es ist, Organisationen wie den Europäischen Verband öffentlicher Banken, die KfW und den kommerziellen Bankensektor sowie Organisationen von Unternehmensnetzen an solchen Veranstaltungen zu beteiligen;

48.

stellt fest, dass ein gemeinsames Anliegen der Begünstigten insbesondere aus der Sicht der KMU (vor allem der Kleinstunternehmen) darin besteht, sich in dem Dickicht von Instrumenten zur Unterstützung von Investitionen zurechtzufinden;

49.

weist darauf hin, dass für die meisten KMU ihre örtliche Bank die Anlaufstelle für Beratung und Finanzierung ist, was bedeutet, dass Kreditfinanzierungsinstrumente (einschließlich der durch den Haushalt der EIB und der EU finanzierten) eine effizienten Weg finden müssen, um Unternehmen zu erreichen; fordert, das Prinzip „Think Small“ (Vorfahrt für KMU) bei der Entwicklung innovativer Finanzierungsinstrumente rigoroser anzuwenden;

50.

macht darauf aufmerksam, dass die Verknüpfungen zwischen Entwicklungen der EU-Politik und neuen Instrumenten und ihrer Aufnahme in das bestehende Portfolio von Dienstleistungen für KMU auf Ebene der Gebietskörperschaften in Ländern (z.B. Deutschland) mit einer starken Infrastruktur öffentlicher Banken und einer Kultur politisch motivierter Investitionen deutlicher hervortreten;

51.

fordert daher die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften – insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU – auf, eine systematischere Überprüfung der Art und Weise durchzuführen, wie die Finanzierungs-/Bankenstrukturen auf Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften wirksamer zusammenarbeiten können, um ihre Unterstützung auf die KMU und die EU-Wirtschaftsteilnehmer mit kreativer/innovativer Wertschöpfung zu konzentrieren;

52.

unterstreicht das wachsende Interesse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Entwicklung multiregionaler Fonds im Kontext makroregionaler Strategien mit der EIB (z.B. in den nordischen Staaten). Eine solche Zusammenlegung von Mitteln statt gesonderter regionaler Einzelfonds könnte die Risikostreuung und den Hebel- und Multiplikatoreffekt der beteiligten Fonds erhöhen;

Projektanleiheninitiative

53.

begrüßt die partizipative Rolle der EIB bei der Projektanleiheninitiative, mit der privaten Projektträgern dabei geholfen werden soll, Anleihen zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten aufzulegen und Kapitalmarkfinanzierungen von institutionellen Investoren, darunter Pensionsfonds, anzuziehen;

54.

fordert die Verlängerung der Projektanleiheninitiative bis 2020 und die Ausweitung ihres Anwendungsbereichs auf andere Sektoren als nur die transeuropäischen Netze, sobald eine Evaluierung der Pilotphase erfolgt ist (wie vom Europäischen Parlament verlangt);

55.

fordert den Austausch bewährter Verfahren auf EU-Ebene, um aufzuzeigen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Lage sind, sich Bewertungen von Ratingagenturen zu unterziehen, um so ihren Risikostatus bei der Suche nach privaten Finanzmitteln zu verringern;

56.

bekräftigt erneut die in früheren Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen erhobene Forderung an die Adresse der Europäische Kommission, die Möglichkeit einer Erleichterung der Entwicklung von „Bürgeranleihen“ und „Sozialanleihen“ (Social Impact Bonds, in Großbritannien und den USA bereits verwendet) als weitere innovative Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung der EU-Zielsetzungen zu prüfen;

57.

begrüßt die durchgängige Verwendung von Ex-ante-Bewertungen zur Begründung der Logik einer öffentlichen Intervention bei Projekten, bei denen solche Finanzierungsinstrumente zum Einsatz kommen;

58.

empfiehlt der Europäischen Kommission, die Anwendbarkeit von Vorschriften für staatliche Beihilfen auf innovative Finanzierungsinstrumente klarzustellen, beispielsweise durch die Entwicklung standardisierter „gebrauchsfertiger Muster“ zum Angehen dieser Probleme, während die Europäische Kommission und die EIB zudem ihre technische Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesen Fragen verstärken könnten;

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

59.

stellt fest, dass Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitserwägungen nicht sehr relevant sind für diese Stellungnahme, da diese nicht auf einen Legislativ- oder Politikvorschlag der Europäischen Kommission hin erarbeitet wird;

60.

unterstreicht indes die Wichtigkeit zu gewährleisten, dass die Interventionen auf EU-Ebene auf Basis des Grundsatzes der Zusätzlichkeit/Wertschöpfung erfolgen, und begrüßt, dass dieses Prinzip in der neuen EU-Haushaltsordnung bezüglich der Regeln für Finanzierungsinstrumente verankert ist.

Brüssel, den 11. April 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  CdR 1778/2012 final.

(2)  Bericht von Dexia Crédit Local (DCL) und CEMR (Juli 2012): Subnational public finance in the European Union.

(3)  Mit dem Begriff „öffentlich-private Partnerschaft“ wird in diesem Dokument auf gemeinsame Investitionsprojekte Bezug genommen, an denen öffentliche/private Partner bzw. Gelder beteiligt sind. Er wird im Rahmen eines projektbasierten Ansatzes als einmalige Investitionen eines öffentlich/privaten Konsortiums verstanden.

(4)  Mit dem Begriff „innovatives Finanzierungsinstrument“ wird in dieser Stellungnahme auf Finanzierungsmuster oder Instrumente Bezug genommen, die wie beispielsweise JEREMIE oder JESSICA geschaffen wurden, um eine breite Palette individueller Projekte/Tätigkeiten zu unterstützen, wobei die Mittel eher durch einen „Holding-Fonds“ als durch ein einmaliges Projekt zur Verfügung gestellt werden. Der Begriff „innovatives Finanzierungsinstrument“(Innovative Financial Instument) wird dem Begriff „Finanzierungsinstrument“(Financial Engineering Instrument) vorgezogen, der in der EU und in der wissenschaftlichen Fachliteratur auch weit verbreitet ist.

(5)  Sonderbericht der CEPS Nr. 68, Oktober 2012, S. 1.

(6)  Öffentliche Finanzinstitute in Europa, März 2011, Europäischer Verband öffentlicher Banken (EAPB).

(7)  Die Kommunalbank in Norwegen gehört zu 100 % der Regierung und wird von dieser auch überwacht. Die BNV-Bank in den Niederlanden gehört zu 50 % dem Staat und zu 50 % den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.

(8)  Siehe Artikel 32-40 des Vorschlags für eine Dachverordnung für die fünf unter den Gemeinsamen Strategischen Rahmen fallenden Fonds, d.h. für EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF.

(9)  Bislang unter dem Rahmenprogramm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation mit zwei innovativen Finanzierungsinstrumenten: die Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU und die KMU-Bürgschaftsfazilität.


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