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Document 62011CN0397

Rechtssache C-397/11: Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Bíróság (Ungarn), eingereicht am 27. Juli 2011 — Erika Jőrös/Aegon Magyarország Hitel Zrt.

OJ C 331, 12.11.2011, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 331/6


Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Bíróság (Ungarn), eingereicht am 27. Juli 2011 — Erika Jőrös/Aegon Magyarország Hitel Zrt.

(Rechtssache C-397/11)

2011/C 331/09

Verfahrenssprache: Ungarisch

Vorlegendes Gericht

Fövarosi Birosag

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Erika Jőrös

Beklagte: Aegon Magyarország Hitel Zrt.

Vorlagefragen

1.

Entspricht die Vorgehensweise eines nationalen Gerichts der Regelung des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG (1), wenn es im Anschluss an die Feststellung, dass eine der allgemeinen Vertragsbedingungen, auf die sich die Klage bezieht, missbräuchlich ist, prüft, ob die fragliche Bedingung aus diesem Grund nichtig ist, auch wenn sich die Parteien darauf nicht speziell berufen haben?

2.

Muss das nationale Gericht auch im Fall eines von einem Verbraucher eingeleiteten Verfahrens so vorgehen wie in der ersten Frage dargelegt, obwohl normalerweise, wenn seitens des Geschädigten aus diesem Grund Klage erhoben wird, die Nichtigerklärung der allgemeinen Vertragsbedingungen wegen Missbräuchlichkeit nicht in die Zuständigkeit eines Bezirksgerichts, sondern eines höheren Gerichts fällt?

3.

Falls die zweite Frage bejaht wird, kann das nationale Gericht auch dann im Rahmen eines zweitinstanzlichen Verfahrens die Missbräuchlichkeit der allgemeinen Vertragsbedingungen prüfen, wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren nicht geprüft worden ist und nach den nationalen Rechtsvorschriften im Berufungsverfahren im Allgemeinen weder neue Tatsachen berücksichtigt noch neue Beweise erhoben werden können?


(1)  Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29).


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