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Document 52011AE0792

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission über die Überwachung und Meldung von Angaben über die Zulassung neuer Personenkraftwagen“ KOM(2010) 657 endg.

OJ C 218, 23.7.2011, p. 66–68 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 218/66


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission über die Überwachung und Meldung von Angaben über die Zulassung neuer Personenkraftwagen“

KOM(2010) 657 endg.

2011/C 218/11

Berichterstatter: Mihai MANOLIU

Die Europäische Kommission beschloss am 10. November 2010, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission über die Überwachung und Meldung von Angaben über die Zulassung neuer Personenkraftwagen

KOM(2010) 657 endg.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 5. April 2011 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 471. Plenartagung am 4./5. Mai 2011 (Sitzung vom 4. Mai) mit 148 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen

1.1

Für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bedeutet nachhaltige Mobilität, dass der Personen- und Warenverkehr in ganz Europa so effizient wie möglich abgewickelt, der Emissionsausstoß verringert und der Kraftstoffverbrauch gesenkt werden. Dafür müssen Informationen über den bzw. die geeignetsten Verkehrsträger zur Verfügung stehen und der Zugang zu diesen gewährleistet sein; außerdem muss in Technologie, Infrastruktur und Managementsysteme investiert werden, die eine freie und nachhaltige Mobilität fördern.

1.2

Nach Ansicht des Ausschusses muss zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität ein Rechtsrahmen gestaltet werden, in dem die europäische Automobilindustrie gedeihen und innovative Lösungen finden sowie die Technologien und CO2-armen Fahrzeuge entwickeln kann, die für eine nachhaltige Zukunft notwendig sind.

1.3

Der Ausschuss betont, dass der Rechtsrahmen für die Erreichung des Durchschnittsziels für Neufahrzeuge wettbewerbsneutrale, sozialverträgliche und nachhaltige Reduktionsziele gewährleisten sollte, die der Vielfalt der europäischen Automobilhersteller gerecht werden und zu keiner ungerechtfertigten Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den Automobilherstellern führen.

1.4

Der Ausschuss begrüßt, dass die Europäische Kommission künftig eine „bessere Rechtsetzung“ anstrebt und „ein sinnvolles Zusammenwirken der verschiedenen Politikbereiche erreichen, die Politik berechenbar machen, das öffentliche Interesse wahren (z.B. bei Sicherheit und Umweltschutz) und zugleich die Belastung der Industrie durch Regelungen senken“ will.

1.5

Der Ausschuss begrüßt außerdem das erklärte Anliegen, einen umfassenden Ansatz zu entwickeln und die unterschiedlichen Dimensionen der Industrieentwicklung und ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowie die verschiedenen Interessenträger mit einzubinden.

1.6

Nach Auffassung des Ausschusses müssen bei der Festsetzung von Emissionsnormen unbedingt die Auswirkungen auf die Verbraucher, die Märkte, die Wettbewerbsfähigkeit der Hersteller, die Innovationsförderung und die Senkung des Energieverbrauchs berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass die Fahrzeughersteller Planungssicherheit vorfinden.

2.   Hintergrund

2.1

Der EU-Markt für neue Personenkraftfahrzeuge verzeichnete 2010 einen Absatzrückgang um 5,5 %; laut den Daten des Verbands der Europäischen Automobilhersteller (ACEA) wurden insgesamt 13 360 599 neue Fahrzeuge zugelassen. Dieses Ergebnis ist auch darauf zurückzuführen, dass in vielen EU-Ländern die staatlichen Fördermaßnahmen zur Erneuerung der Automobilflotte ausliefen. Im Dezember 2010 wurden insgesamt 1 009 638 Neuzulassungen registriert, d.h. ein Minus von 3,2 % im Vergleich zum Vorjahr.

2.2

Die Nachfrage nach Neufahrzeugen ging im Dezember (Gesamtminus von 3,2 %) in Spanien (– 23,9 %), Italien (– 21,7 %) und dem Vereinigten Königreich (– 18 %) erheblich zurück. Der französische Automobilmarkt blieb stabil (– 0,7 %), wohingegen der deutsche Markt sogar einen Zuwachs um 6,9 % verzeichnete.

2.3

Das PKW-Segment umfasst eine weitaus breitere Modellpalette als je zuvor. Polyvalente neue Fahrzeugtypen wie Sportwagen und Softroaders bzw. Crossovers konkurrieren mit Limousinen (Stufen- und Schräghecklimousinen), Coupes, Cabrios und Kombis um Marktanteile. Diese neuen Fahrzeugtypen sind in allen Fahrzeugsegmenten vom Kompaktwagen bis zur Luxuslimousine vertreten.

2.4

Für die Käufer ist dies eine gute Nachricht, da sie ein umfassenderes Angebot in Bezug auf Preis, Stil und Funktionalität vorfinden. Das Verbraucherverhalten hat allerdings Auswirkungen auf die Gesamtemissionen von Personenkraftwagen. Daher sollten die Verbraucher darüber informiert werden, ob ein Neuwagen den Emissionszielen genügt.

2.5

Nachhaltige Mobilität bedeutet, dass die Verbraucher eine echte Wahl haben; nachhaltige Mobilität bedeutet aber auch, die Verbraucher zum Kauf des Fahrzeugs zu bewegen, das ihren Anforderungen am besten entspricht, und ihnen eine umweltfreundliche Fahrweise beizubringen, um unnötige Umweltverschmutzung zu vermeiden und die Kosten zu senken.

2.6

In Bezug auf die Automobilherstellung bedeutet nachhaltige Mobilität, nachhaltigere Materialien zu finden, die Logistik in der Lieferkette zu verbessern, um Abfälle und Emissionen möglichst zu vermeiden, und mehr Bauteile zu konzipieren, die nach Ablauf ihrer Lebensdauer wiederverwertet werden können.

2.7

Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten müssen auch kosteneffizientere Mittel zur CO2-Minderung, gemeinsame steuerliche Anreize sowie die Entwicklung alternativer Kraftstoffe und erneuerbarer Energieträger – gekoppelt an die entsprechende Infrastruktur – umfassen.

2.8

Deshalb sollte eine neue Methode konzipiert werden, die es ermöglicht, die CO2-Einsparungen durch Fahrzeuge mit Zweistoffbetrieb oder mit alternativen Kraftstoffen betriebene Flex-Fuel-Fahrzeuge angemessen zu berücksichtigen.

2.9

Die Industrie wird noch mehr in Technologien zur Emissionsverminderung, darunter in intelligente Verkehrsmanagementsysteme, investieren und die Effizienz der Motoren weiter verbessern müssen.

2.10

Die EU hat eine ehrgeizige Strategie zur Verringerung der CO2-Emissionen von Straßenfahrzeugen vorgestellt, und es wurde bereits viel erreicht. Nach der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen (1) muss das Ziel von 130 g CO2/km im Flottendurchschnitt für neue PKW bis 2015 erreicht sein.

2.11

Die Automobilhersteller arbeiten an Möglichkeiten zur Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele für CO2-Emissionen für Neuwagen für 2012 und des weitreichenderen Ziels für 2020. Die Automobilindustrie wird sich aktiv in die Debatte über nachhaltigen Verkehr einbringen.

2.12

In den letzten 20 Jahren ist der CO2-Ausstoß von Personenkraft- und Nutzfahrzeugen erheblich gesunken, und zwar um rund 20 % seit 1995. Die Europäische Kommission hat diese Fortschritte und die Tatsache, dass Investitionen in die Fahrzeugtechnologie der Hauptimpulsgeber hierfür waren, anerkannt; für weitere erhebliche Verringerungen müssen nach Meinung des Ausschusses Möglichkeiten jenseits der Fahrzeugtechnologie gesucht werden.

2.13

Nach Ansicht des Ausschusses ist ein „integrierter Ansatz“ erforderlich, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit und das nachhaltige Wachstum der Automobilbranche zur Sicherung des Produktionsstandorts Europa gewährleistet werden und gleichzeitig ein effizienter Rahmen für die Entwicklung und Markteinführung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge geschaffen wird.

2.14

Die Mitgliedstaaten sollten die Anzahl der nach diesen Verfahren zugelassenen Fahrzeuge erfassen, um die Auswirkungen dieser Entwicklung auf den Prozess der Überwachung der durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagenflotte in der EU und die Erreichung des Emissionsziels entsprechend der Stellungnahme des Ausschusses für Klimaänderung bewerten zu können.

2.15

Der Ausschuss erachtet die Festlegung gemeinsamer EU-Ziele für Neuwagen als unerlässlich, um einer Fragmentierung des Binnenmarkts durch die Annahme unterschiedlicher Maßnahmen in den Mitgliedstaaten vorzubeugen.

2.16

Gemeinsame Ziele bedeuten auch eine größere Planungssicherheit und mehr Flexibilität für die Hersteller bei der Erfüllung der Anforderungen zur CO2-Reduzierung als separate nationale Minderungsziele.

3.   Daten, Datenübermittlung, Datenquellen, Datenverwaltung und Datenkontrolle

3.1

Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 müssen die Mitgliedstaaten jedes Jahr bestimmte Angaben über neue Personenkraftwagen, die im vorangegangenen Kalenderjahr in ihrem Hoheitsgebiet zugelassen wurden, erfassen und der Europäischen Kommission übermitteln (2).

3.2

Diese Daten dienen als Grundlage für die Bestimmung der Zielvorgaben für die spezifischen CO2-Emissionen für Hersteller neuer Personenkraftwagen und für die Beurteilung, ob die Hersteller diese Ziele erfüllen. Die Vorschriften für die Erfassung und Meldung dieser Daten müssen harmonisiert werden.

3.3

Um beurteilen zu können, ob jeder Hersteller seine Zielvorgaben für die spezifischen CO2-Emissionen erfüllt, und um die notwendigen Erfahrungen mit der Anwendung der genannten Verordnung zu sammeln, benötigt die Europäische Kommission ausführliche Angaben. Die Mitgliedstaaten sollten daher sicherstellen, dass diese Angaben erfasst und der Europäischen Kommission übermittelt werden.

3.4

Unabhängig davon, welche Datenquelle jeder Mitgliedstaat zur Erstellung der aggregierten Überwachungsdaten und der ausführlichen Überwachungsdaten verwendet, basieren diese Daten auf den Angaben in der Übereinstimmungsbescheinigung des betreffenden Personenkraftwagens.

3.5

Die wichtigsten Datenquellen, die die Mitgliedstaaten zur Datenerfassung ausschöpfen sollten, sind Konformitätsbescheinigungen oder Typgenehmigungsunterlagen. Die Zulassungsbescheinigung kann jedoch die Konformitätsbescheinigung für die Zulassung eines Fahrzeugs nicht ersetzen; sie wird erst nach der Fahrzeugzulassung ausgestellt.

3.6

Es ist wichtig, dass die Daten über die Zulassung neuer Personenkraftwagen genau sind und für die Zwecke der Festsetzung der Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen effektiv verarbeitet werden können. Die Mitgliedstaaten sollten Informationen über neu zugelassene Fahrzeuge erfassen und melden, die für den Betrieb mit alternativen Kraftstoffen konstruiert sind, einschließlich des Prozentsatzes der Tankstellen in ihrem Hoheitsgebiet.

3.7

Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Verwaltung, Sammlung, Kontrolle, Überprüfung und Übermittlung der aggregierten Überwachungsdaten und der ausführlichen Überwachungsdaten.

3.8

Da Daten herstellerbezogen überwacht und erfasst werden müssen, sollte der Hersteller eindeutig identifiziert werden können und anhand der Fabrikmarke erkennbar sein.

Brüssel, den 4. Mai 2011

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  ABl. L 140 vom 5. Juni 2009, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1014/2010 der Kommission über die Erfassung und Meldung von Daten über die Zulassung neuer Personenkraftwagen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 293 vom 11. November 2010, S. 15.


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