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Document 62008CN0304

Rechtssache C-304/08: Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 9. Juli 2008 — Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV gegen Plus Warenhandelsgesellschaft mbH

OJ C 247, 27.9.2008, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.9.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 247/6


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 9. Juli 2008 — Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV gegen Plus Warenhandelsgesellschaft mbH

(Rechtssache C-304/08)

(2008/C 247/10)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesgerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV

Beklagte: Plus Warenhandelsgesellschaft mbH

Vorlagefrage

Ist Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) dahin auszulegen, dass diese Vorschrift einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine Geschäftspraktik, bei der die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Wäre oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, grundsätzlich unzulässig ist, ohne dass es darauf ankommt, ob die Werbemaßnahme im Einzelfall Verbraucherinteressen beeinträchtigt?


(1)  ABl. Nr. L 149, S. 22.


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