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Document 52004AE0311

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein europäischer Aktionsplan“ (KOM(2003) 650 endg.)

OJ C 110, 30.4.2004, p. 26–29 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 110/26


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein europäischer Aktionsplan“

(KOM(2003) 650 endg.)

(2004/C 110/08)

Die Europäische Kommission legte am 30. Oktober 2003 eine an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen gerichtete Mitteilung vor.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 4. Februar 2004 an. Berichterstatter war Herr Cabra de Luna.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 406. Plenartagung am 25./26. Februar 2004 (Sitzung vom 25. Februar) mit 116 Stimmen ohne Gegenstimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

1.   Einleitung

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat die Mitteilung der Kommission zum Thema „Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein europäischer Aktionsplan“ mit großen Interesse zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss hat in vielen seiner Stellungnahmen betont, dass der Erfolg des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen an konkreten Ergebnissen zu messen ist. Die Kommissionsmitteilung liefert einen geeigneten Rahmen für den Nachgang zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen.

1.2

Menschen mit Behinderungen (1) machen inzwischen 10 % der Bevölkerung aus; dieser Anteil nimmt mit dem Altern unserer Gesellschaften weiter zu. Dies bedeutet, dass die erweiterte Europäische Union nahezu 50 Millionen Menschen mit Behinderungen zählen wird. Rechnet man die Familienangehörigen der Menschen mit Behinderungen hinzu, so liegt ganz klar auf der Hand, das es hier nicht um eine kleine Minderheit der Bevölkerung geht.

1.3

Der EWSA hat sich im Laufe des Jahres 2003 verstärkt der Behindertenthematik gewidmet. Die Ausarbeitung einer Stellungnahme zur Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2), die Veranstaltung von zwei Seminaren zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und zur Bewertung des Europäischen Jahres, die Vorbereitung eines Leitfadens zur Einbeziehung der Behindertenthematik (Mainstreaming) in die Arbeit des EWSA und die Organisation einer Ausstellung von Werken behinderter Maler im Ausschussgebäude sind einige Beispiele dafür. Die Zusammenarbeit zwischen dem EWSA und dem Europäischen Behindertenforum gemeinsam mit anderen Organisationen hat sich als sehr nützlich herausgestellt.

1.4

Der EWSA vertritt die Auffassung, dass das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen zu einem gesteigerten Bewusstsein der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen beigetragen hat. Eines der Hauptziele des Europäischen Jahres bestand darin, auf die Notwendigkeit eines rechtsbasierten Ansatzes in der Behindertenthematik aufmerksam zu machen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die verschiedenen einzelstaatlichen Initiativen für weitere Rechtsvorschriften zum Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierung dazu führen, dass die Lücken zwischen den Mitgliedstaaten immer größer werden. Diese größer werdenden Lücken erweisen sich nicht nur als nachteilig für die Idee eines sozialen Europa, sondern werden auch zusätzliche Hindernisse für einen echten Binnenmarkt schaffen.

1.5

Die Initiative der Vereinten Nationen zur Förderung einer thematischen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat dazu beigetragen, dass Behinderung als ein Menschenrechtsthema erkannt wird.

1.6

Die neue Europäische Verfassung wird stärker Bezug auf die Behindertenthematik nehmen und eine Klausel enthalten, die Mainstreaming als Verankerung von Nichtdiskriminierung in allen Politikbereichen vorschreibt. Das Potenzial der neuen Klausel muss weiteren Analysen unterzogen werden.

1.7

Die künftige Aufnahme der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in den EU-Vertrag wird sehr begrüßt, da insbesondere Artikel 21, der die Diskriminierung u.a. von Menschen mit Behinderungen verbietet, und Artikel 26 über die Integration von Menschen mit Behinderungen den Bedarf an Maßnahmen verdeutlichen, die die Eigenständigkeit, soziale und berufliche Eingliederung und die Teilnahme behinderter Menschen am Leben der Gemeinschaft gewährleisten.

1.8

Die neuen Eurostat-Zahlen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zeigen, dass 78 % der Schwerbehinderten im erwerbsfähigen Alter vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, im Vergleich zu 27 % der Menschen ohne Behinderungen. Bei den Erwerbstätigen ist die Arbeitslosenquote der Schwerbehinderten im Vergleich zu nicht behinderten Menschen beinahe doppelt so hoch. Lediglich 16 % der Personen mit Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit erfahren eine Form von Unterstützung zur Ausübung einer Tätigkeit (3). Die Aufschlüsselung dieser Statistiken nach Geschlechtern zeigt, dass die Situation für Frauen mit Behinderungen sogar noch ungünstiger ist.

2.   Bemerkungen und Empfehlungen zum Kommissionsvorschlag

2.1

Der EWSA begrüßt die Tatsache, dass das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen die Erstellung eines konkreten Aktionsplans für den Zeitraum 2004-2010 bewirkt hat. Gleichzeitig ist aber auch zu betonen, dass es dem Aktionsplan an gewissem Ehrgeiz mangelt, und deswegen regt der EWSA an, bereits in der ersten Phase des Aktionsplans einige zusätzliche Elemente zu berücksichtigen, und wenn dies nicht möglich ist, in der Zeit nach 2005.

2.2

In einer früheren Stellungnahme (4) des EWSA wurde vorgeschlagen, in der Behindertenpolitik eine Methode der offenen Koordinierung einzuführen. Der EWSA befürwortet daher den in der Kommissionsmitteilung unterbreiteten Vorschlag, Zweijahresberichte zur Behindertenthematik zu erstellen. Der EWSA tritt dafür ein, dass diesen Berichten gemeinsame Leitlinien zugrunde liegen sollten, die ein Benchmarking zwischen den Ländern ermöglichen. Zwar hat Beschäftigung offensichtlich Priorität für Menschen mit Behinderungen, doch sollten auch andere Politikbereiche in diesen Berichten behandelt werden und soziale Eingliederung und volle Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben allgemeine Leitprinzipien und Zielsetzungen sein. Der EWSA hat vorgeschlagen, die Ergebnisse der Zweijahresberichte dem Rat für Beschäftigung und Sozialfragen vorzulegen. Es wird als äußerst wichtig erachtet, dass repräsentative Behindertenorganisationen auf nationaler und europäischer Ebene in diesen Prozess einbezogen werden.

2.3

Der EWSA nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Kommissionsmitteilung auf das Projekt des Europäischen Behindertenforums zur Stärkung der Handlungskompetenz für die Behindertenorganisationen in zehn Beitrittsländern verweist. Damit auf die im Rahmen dieses Projekts geleistete Arbeit aufgebaut werden kann, spricht sich der EWSA dafür aus, Behindertenorganisationen in den zehn Beitrittsländern während einer Übergangsphase besondere Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen. Durch zielgerichtete Maßnahmen sollte den Organisationen ermöglicht werden, ihr Wissen zu erweitern und eine wirklich aktive Rolle in der Durchführung der EU-Politiken zugunsten behinderter Menschen zu übernehmen. Behindertenorganisationen der Kandidatenländer, die nicht im Mai 2004 der EU beitreten, müssen stärker gefördert werden.

2.4

Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Kommission, ein Arbeitspapier dazu zu erstellen, wie die Behindertenthematik in alle Beschäftigungsleitlinien einbezogen werden soll. Der EWSA schlägt ergänzend die Einführung eines spezifischen Überwachungsmechanismus vor, anhand dessen länderspezifische Empfehlungen bezüglich der Einbeziehung der Behindertenthematik für die Mitgliedstaaten zusammengestellt werden können. In diesem Zusammenhang sollten die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem offenen Arbeitsmarkt, u.a. auch die Einstellung Behinderter durch öffentliche Behörden und Körperschaften sowie spezielle Maßnahmen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in ländlichen Gebieten Priorität haben. Die Rolle der Sozialpartner ist dabei von zentraler Bedeutung. Angesichts der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaften kann die Steigerung der Beschäftigungsrate von Menschen mit Behinderungen einen enormen positiven Effekt bringen, auch unter dem wirtschaftlichen Aspekt.

2.5

Der EWSA steht dem Vorschlag der Kommission positiv gegenüber, zur Förderung der sozialen Eingliederung behinderter Menschen Strukturfondmittel einzusetzen. Dazu sollte ein zweifacher Ansatz verfolgt werden. Einerseits sollten behindertenspezifische Projekte finanziert werden, andererseits müssen alle mittels der Strukturfonds finanzierten Projekte die Pflichtkriterien für die Zulässigkeit erfüllen. Dieser zweifache Ansatz muss in die neue EU-Verordnung über die Strukturfonds aufgenommen werden, die die Europäische Kommission im Mai 2004 vorlegen möchte. Ein Resultat der derzeitigen Überarbeitung der Strukturfonds muss nach Ansicht des EWSA darin bestehen, dass Behinderung und Menschen mit Behinderungen als Schlüsselbereich bzw. zentrale Zielgruppe anerkennt werden, denen sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den Mitgliedstaaten unabhängig von der neuen finanziellen Vorausschau Rechnung zu tragen ist.

2.6

Der EWSA hat das Zustandekommen der neuen EU-Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen (5) genau mitverfolgt. Das Potenzial des öffentlichen Auftragswesens zur Förderung der Beschäftigung von behinderten Menschen, zur behindertengerechten Gestaltung von öffentlichen Verkehrsmitteln und bebauter Umwelt sowie zur Erzeugung von zugänglichen Gütern und Dienstleistungen ist sehr groß. Der EWSA erkennt daher die Bestrebungen zur Schaffung eines Instrumentariums an, durch das die Aufnahme von Zugänglichkeitsanforderungen für Informations- und Kommunikationstechnologien in die öffentliche Auftragsvergabe erleichtert wird, und regt an, diese Praxis auch auf andere Waren und Dienstleistungen auszudehnen.

2.7

Der EWSA verweist auf die negativen Auswirkungen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie 2000/78 zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf in den meisten Mitgliedstaaten. Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, mit allen verfügbaren Mitteln gegen jene Mitgliedstaaten vorzugehen, die die Richtlinie nicht bzw. nicht korrekt umgesetzt haben. Zusätzlich müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Handlungskompetenz von Behindertenorganisationen, Sozialpartnern und dem Justizsystem zu stärken, um eine effektive Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten.

2.8

Der EWSA hat in mehreren seiner früheren Stellungnahmen (6) eine behindertenspezifische auf Artikel 13 des EU-Vertrages gestützte Richtlinie angemahnt, um die Diskriminierung von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen zu bekämpfen. Daher ist der EWSA zutiefst enttäuscht, dass in der Kommissionsmitteilung nicht auf diese Initiative Bezug genommen wird. Der EWSA ist sich zwar der derzeitigen Schwierigkeiten bewusst, die mit dem erfolgreichen Start einer solchen Initiative verbunden sind, hätte aber dennoch erwartet, dass zumindest der Bedarf für eine derartige Initiative anerkannt würde sowie die zahlreichen vorbereitenden Tätigkeiten gewürdigt würden, die den Weg für den Start einer solchen Initiative geebnet hätten.

2.9

Der EWSA ist der Ansicht, dass eine solche Richtlinie eine Garantie für ein Mindestmaß an Schutz vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen in der Europäischen Union darstellen würde. Da die Richtlinie den Bereich der Zugänglichkeit zu Gütern und Dienstleistungen abdecken würde, würde sie auch zu einem effizienteren Binnenmarkt beitragen.

2.10

Der EWSA stimmt zu, dass den Massenmedien eine wichtige Rolle dabei zukommt, das Image von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu verbessern. Der EWSA würde die Einrichtung eines europäischen Netzes für den Bereich „Medien und Behinderung“ befürworten, das zu einer positiveren Darstellung von behinderten Menschen in den Medien beitragen würde, indem u.a. der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Medien gefördert wird. Als Modell könnte z.B. das UK Broadcasting and Creative Industries Disability Network herangezogen werden.

2.11

Der EWSA hält es für richtig, dass sich der Aktionsplan der Europäischen Kommission auf die Zugänglichkeit konzentriert, bezweifelt allerdings, dass mit den unterbreiteten Vorschlägen die Ziele wirklich erreicht werden können. Es müsste ein geeigneter politischer Rahmen geschaffen werden, der Unternehmen mithilfe finanzieller Anreize dazu bewegt, ihre Gebäude und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Des Weiteren sollten Sensibilisierungskampagnen für Unternehmen gestartet werden, in denen die Bedeutung von behinderten Menschen als Verbraucher verdeutlicht wird. Im Bedarfsfalle sollten ergänzend verbindliche Rechtsvorschriften erlassen werden, um Zugänglichkeitsstandards zwingend vorzuschreiben.

2.12

Der EWSA begrüßt den von der Expertengruppe zum Thema „Zugänglichkeit von Gebäuden“ vorgelegten Bericht und fordert die Europäische Kommission auf, alle darin ausgesprochenen Empfehlungen umzusetzen, insbesondere jene im Zusammenhang mit der Richtlinie 89/106/EWG über Bauprodukte. Der EWSA spricht sich ferner dafür aus, Folgemaßnahmen zu der Untersuchung über harmonisierte Kriterien für eine gute Zugänglichkeit von touristischen Zielorten zu ergreifen (7). Der EWSA erinnert daran, dass wirksame Rechtsvorschriften und eine effiziente Verwendung der öffentlichen Gelder die Schlüsselkriterien dafür sein werden, dass das Ziel der Zugänglichkeit von touristischen Zielorten erreicht werden kann.

2.13

Der EWSA unterstützt außerdem den unlängst von der Europäischen Kommission vorgelegten Bericht über unterstützende Technologien und hofft auf die Umsetzung der Empfehlungen unter besonderer Berücksichtigung des Binnenmarktes sowie der Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz seitens der Mitgliedstaaten bei den einschlägigen Erzeugnissen und Erstattungssystemen.

3.   Ergänzende Empfehlungen und Verpflichtungen

3.1

Der EWSA hat in früheren Stellungnahmen die Notwendigkeit der Einbeziehung der Behindertenthematik in alle Politikbereiche betont. Er begrüßt daher die geplante neue Haushaltslinie, die als Folgemaßnahme zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen ein Pilotprojekt zum Mainstreaming von Behindertenaktivitäten finanziert. Der EWSA erachtet dieses Pilotprojekt als ersten Schritt hin zu einem behindertenspezifischen Aktionsprogramm, dessen Schwerpunkt auf der Einbeziehung der Behindertenthematik in alle relevanten Politikbereiche liegt.

3.2

Der EWSA schlägt einige Tätigkeiten vor, die im Rahmen des Pilotprojekts durchgeführt werden könnten:

die Erarbeitung eines Leitfadens zum Mainstreaming der Behindertenthematik in alle Politikbereiche, der den Entscheidungsgestaltern der Europäischen Kommission zur Verfügung steht, in Anlehnung an die Methode der Folgenanalyse;

die Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung der Handlungskompetenz nationaler Behindertenorganisationen, damit diese aktiv an der Vorbereitung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung und soziale Eingliederung teilnehmen;

die Einführung statistischer Indikatoren zur Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen des Mainstreaming;

die Finanzierung von Maßnahmen zum Informationsaustausch über bewährte Verfahrensweisen im Bereich des Mainstreaming der Behindertenthematik auf nationaler Ebene;

bei allen im Rahmen dieses Pilotprojekts finanzierten Maßnahmen sollte behinderten Menschen aus den Beitrittsländern besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden;

die Finanzierung eines europäischen Netzes für den Bereich „Medien und Behinderung“.

3.3

Der EWSA sieht dem geplanten Grünbuch zur Nichtdiskriminierung mit Interesse entgegen und erachtet eine klare Verpflichtung zur Vorlage einer behindertenspezifischen Richtlinie als notwendig.

3.4

Der EWSA begrüßt die Beteiligung großer europäischer Unternehmen am Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen. Ihre Rolle als Katalysator für andere Unternehmen sollte nicht unterschätzt werden. Wie der EWSA bereits in einer früheren Stellungnahme erwähnt, würde er die Schaffung eines europäischen Netzes für den Bereich „Unternehmen und Behinderung“ als ein konkretes Ergebnis des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen begrüßen. Das Netz könnte zu einer Verbesserung des Gesetzgebungsrahmens beitragen, um die Beschäftigung von behinderten Menschen und die Erzeugung zugänglicher Güter und Dienstleistungen zu steigern, so dass es zu einer wirtschaftlichen Argumentationsweise beiträgt. Das Netz könnte auch neuen Unternehmen nützliche Ratschläge erteilen, die an einem stärkeren Engagement in der Behindertenthematik interessiert sind; dabei sollten speziell die KMU bedacht werden.

3.5

Der EWSA begrüßt die Kampagne des Europäischen Gewerkschaftsbundes und seiner Mitglieder. Er betont die wichtige Rolle der Gewerkschaften und ruft diese dazu auf, sich weiterhin verstärkt im Bereich der Behindertenthematik einzusetzen.

3.6

Der EWSA hat in all seinen vorangegangenen Stellungnahmen die Wichtigkeit einer Einbeziehung repräsentativer Behindertenorganisationen auf allen Ebenen der Politikgestaltung betont. Die Repräsentativität des Europäischen Behindertenforums wird von allen EU-Institutionen anerkannt, weshalb sein besonderer Status hervorgehoben werden sollte. Ein starkes und unabhängiges Europäisches Behindertenforum, das als Überwachungseinrichtung fungiert, ist einer der besten Garanten dafür, dass die Rechte von behinderten Menschen auch weiterhin in allen EU-Initiativen geachtet werden.

3.7

Die bedeutende Rolle des Europäischen Behindertenforums wäre ohne die Mitglieder auf nationaler und europäischer Ebene nicht denkbar. Aus diesem Grund ist die finanzielle Unterstützung, die die Europäische Kommission behindertenspezifischen Organisationen, Mitgliedern des Europäischen Behindertenforums, zukommen lässt, äußerst wichtig und in der Zukunft weiterzuführen. Die Vielfalt der Behindertenbewegung kann nur dann gewahrt bleiben, wenn die finanzielle Unterstützung verschiedenen europäischen Behindertenorganisationen zugedacht wird.

3.8

Der EWSA würde den Aufbau einer Struktur zur Überwachung des Aktionsplans der Europäischen Kommission befürworten. Die Beteiligung aller relevanten Partner an dieser Überwachungsstruktur, einschließlich des Europäischen Behindertenforums, wird sehr wichtig sein, damit der Aktionsplan Erfolg haben kann. Der EWSA möchte an dieser Überwachungsstruktur mitwirken.

3.9

Der EWSA stellt mit Befriedigung fest, dass als Folgewirkung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen die Behindertenthematik Aufnahme in neue Politikbereiche, wie Jugend und Kultur, gefunden hat. Die Entschließung des Rates über die „Zugänglichkeit kultureller Einrichtungen und kultureller Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen“ (8) ist ein gutes Beispiel dafür. Der EWSA verweist auf die Wichtigkeit, sicherzustellen, dass alle mit EU-Mitteln finanzierten Projekte in den Bereichen Kultur, Jugend und Erziehung die Zugänglichkeitskriterien erfüllen.

3.10

Das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2004 sieht einige behindertenspezifische Initiativen vor, in denen aufgrund der Verpflichtung zum Mainstreaming der Behindertenthematik adäquater Bezug auf behinderte Menschen genommen werden sollte. Einige dieser Initiativen sind:

die Halbzeitüberprüfung von „eEurope“ und der überarbeitete Aktionsplan „eEurope“ für ein erweitertes Europa;

die Strategie für nachhaltige Entwicklung, der neue Kommissionsvorschlag über den Dienstleistungssektor im Binnenmarkt und die künftigen Vorschläge über Leistungen der Daseinsvorsorge;

der Vorschlag für eine neue Generation von Programmen im Bereich Bildung und Kultur nach 2006;

die Mitteilung der Kommission über die Rechte von Passagieren im Verkehrssektor;

die Kommissionsmitteilung über Strategien der Beitrittsländer zur sozialen Eingliederung;

der Kommissionsvorschlag für die Überarbeitung der sozialpolitischen Agenda der EU nach 2005.

3.11

Der EWSA anerkennt den Verweis auf die hochrangige EU-Gruppe „Behindertenfragen“ und spricht sich für eine Stärkung der Rolle der Gruppe aus. Das Europäische Behindertenforum sollte an allen Sitzungen der Gruppe teilnehmen, entsprechend der Arbeitsweise des Beratenden Ausschusses für die Chancengleichheit von Frauen und Männern. Ebenso sollten die Sozialpartner auf europäischer Ebene in die Arbeit der EU-Gruppe „Behindertenfragen“ eingebunden werden.

3.12

Der EWSA fordert, dass bei allen künftigen Arbeiten im Bereich Menschenrechte die Rechte von behinderten Menschen besonders angesprochen werden. Der EWSA sieht mit Interesse den Ergebnissen der Studie entgegen, die die Situation von behinderten Menschen, die in einem Wohnheim leben, untersucht, aber nicht nur eine Situationsbeschreibung geben, sondern auch konkrete Vorschläge für alternative, sozial-integrative Maßnahmen für diese umfangreichen Personenkreis unter den Menschen mit Behinderungen enthalten.

3.13

Der EWSA begrüßt den Leitfaden zum Thema Entwicklungszusammenarbeit und Behinderung, der in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Behindertenforum und dem International Disability and Cooperation Consortium erarbeitet und im März 2003 vorgelegt wurde. Der EWSA empfiehlt der Europäischen Kommission nachdrücklich die Umsetzung des Leitfadens, um zu gewährleisten, dass behinderte Menschen von den Fonds der Entwicklungszusammenarbeit auch in Notsituationen und im Rahmen humanitärer Hilfe profitieren.

3.14

Der EWSA verpflichtet sich dazu, seine Schwerpunktsetzung auf der Behindertenthematik weiterhin zu verstärken. Die Bemühungen des EWSA, sein neues Gebäude voll zugänglich zu machen, bezeugen das aufrichtige Engagement des Ausschusses, der in Bezug auf den Schutz und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien mit gutem Beispiel vorangehen möchte.

Brüssel, den 25. Februar 2004

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger BRIESCH


(1)  Angesichts des im Rahmen des Europäischen Jahres für Menschen mit Behinderungen propagierten neuen Konzepts für die Behinderungsthematik wäre es vielleicht der rechte Moment, um die für die Definition von Behinderung und der davon betroffenen Menschen verwendete Terminologie zu überarbeiten, die sich nämlich in vielen Ländern überhaupt nicht weiterentwickelt hat und noch immer ein überholtes Konzept widerspiegelt.

(2)  ABl. C 133 vom 6.6.2003.

(3)  „Beschäftigung behinderter Menschen in Europa 2002“, Bevölkerung und Soziale Bedingungen THEMA 3 — 26/2003 Bevölkerung und Lebensbedingungen, Eurostat, 25.11.2003.

(4)  Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen, ABl. C 241 vom 7.10.2002.

(5)  „Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge, Dienstleistungsaufträge und Bauaufträge KOM(2000) 275 endg.“, ABl. C 193 vom 10.7.2001.

(6)  „Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen“, ABl. C 241 vom 7.10.2002, und „Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 KOM(2001) 271 endg. — 2001/0116 (CNS)“, ABl. C 36 vom 8.2.2002.

(7)  Vgl. hierzu auch die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Ein für alle zugänglicher und sozial nachhaltiger Tourismus“, ABl. C 32 vom 5.2.2004.

(8)  Entschließung des Rates über die ZUGÄNGLICHKEIT KULTURELLER EINRICHTUNGEN UND KULTURELLER AKTIVITÄTEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN, 5./6. Mai 2003, 8430/03 (Presse 114) 23.


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