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Document 52003XC0520(02)
Commission communication — Model declaration on the information relating to the qualification of an enterprise as an SME
Mitteilung der Kommission — Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben
Mitteilung der Kommission — Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben
OJ C 118, 20.5.2003, p. 5–15
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Mitteilung der Kommission — Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben
Amtsblatt Nr. C 118 vom 20/05/2003 S. 0005 - 0015
Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll die Anwendung der Empfehlung 2003/361/EG(1) der Kommission betreffend die Definition der KMU, die die Empfehlung 96/280/EG vom 3. April 1996 ersetzt, gefördert werden. Im Europäischen Wirtschaftsraum sind rund 20 Millionen Unternehmen Kleinst- bzw. kleine oder mittlere Unternehmen. Sie spielen nicht nur für die Schaffung von Arbeitsplätzen, sondern auch für die Wettbewerbsfähigkeit eine wichtige Rolle. Von ihrer Fähigkeit, neue Bedürfnisse der Endverbraucher und der Wirtschaftsakteure zu erkennen, von ihrem Potenzial zur Übernahme neuer Technologien und von ihrem Beitrag zur Lehrlings- und Berufsausbildung sowie zur lokalen Entwicklung hängt ab, wie hoch künftig die Produktivitätssteigerung in der Europäischen Union ausfallen wird und ob die EU in der Lage sein wird, die Ziele zu erreichen, die der Europäische Rat von Lissabon festgelegt hat. Die Verantwortung der Behörden auf lokaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene, unternehmenspolitische Maßnahmen zu formulieren, die an den spezifischen Bedürfnissen und Stärken dieser Unternehmenstypen ausgerichtet sind, gewinnt damit eine besondere Bedeutung. Die Entwicklung solcher unternehmenspolitischer Maßnahmen zu fördern, ist das Hauptziel der neuen Empfehlung der Kommission betreffend die Definition der KMU. Eine genauere Definition bietet größere Rechtssicherheit. Eine besser an die einzelnen KMU-Klassen angepasste Definition, die auch die verschiedenen Arten von Beziehungen der Unternehmen untereinander berücksichtigt, wird die Investitionen und die Innovation in den KMU fördern und Unternehmenspartnerschaften erleichtern. Dieser Nutzen sollte jedoch erreicht werden, ohne dass Unternehmen, die nicht die wirtschaftlichen Merkmale echter KMU aufweisen oder ganz andere Probleme als diese haben, sich KMU-Fördermaßnahmen unberechtigterweise zunutze machen können. Die Empfehlung war Gegenstand einer äußerst umfassenden Abstimmung mit den Unternehmensverbänden sowie den Mitgliedstaaten und den Experten aus Unternehmen in der Gruppe für Unternehmenspolitik(2). Zum Vorentwurf gab es außerdem zwei öffentliche Anhörungen über das Internet. Es dauerte über ein Jahr, bis die Arbeiten abgeschlossen waren und sich trotz der divergierenden Zielsetzungen ein annähernder Konsens abzeichnete. Alle Beteiligten stimmten darin überein, dass mit der gesteigerten Rechtssicherheit und der stärkeren Ausrichtung an den wirtschaftlichen Gegebenheiten eine Bemühung der Verwaltungsbehörden um einfachere und raschere Bearbeitung jener Verwaltungsvorgänge einhergehen muss, für die die Einstufung als Kleinstunternehmen, als kleines Unternehmen oder als mittleres Unternehmen erforderlich ist. Ein zeitgemäßer und praktischer Ansatz schien jenen Unternehmen, die dies wünschen, die Möglichkeit zu bieten, selbst eine knappe Erklärung, gegebenenfalls auch online, zu erstellen; dies hat zudem die Funktion eines praktischen "Leitfadens" für die Unternehmen. Das dieser Mitteilung beigefügte Dokument ist ein Muster für eine solche Erklärung. Weder die Unternehmen noch die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten sind in irgendeiner Weise verpflichtet, es zu verwenden oder inhaltlich zu übernehmen; es ist lediglich als ein mögliches Beispiel neben anderen gedacht. Die Verwendung solcher Erklärungen erfolgt unbeschadet der nach nationalem oder Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Kontrollen oder Überprüfungen. Wollen die Mitgliedstaaten, die die KMU-Definition anwenden, die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen beschleunigen, dann wäre es natürlich wünschenswert, dass eine solche Erklärung den Gesamtverwaltungsaufwand für die Unternehmen nicht vergrößert, sondern vielmehr andere, früher erforderliche Auskunftsersuchen möglichst häufig ersetzt und vorzugsweise in die Unterlagen der Anträge auf Teilnahme an Maßnahmen aufgenommen wird, für die eine Einstufung als KMU erforderlich ist. Zu diesem Zweck kann das Muster in der im Anhang vorgesehenen Form verwendet werden. Es kann aber auch ergänzt, vereinfacht oder angepasst werden, um Eigenheiten der Verwaltungskultur des jeweiligen Mitgliedstaates Rechnung zu tragen. Um einen möglichst großen Vereinfachungseffekt zu erzielen, wäre es selbstverständlich wünschenswert, dass ein von einem Mitgliedstaat erstelltes Muster dann für alle den KMU-Status voraussetzenden Verwaltungsverfahren in diesem Mitgliedstaat verwendet wird. Da die Empfehlung einen einheitlichen Bezugsrahmen für die KMU-Definition geben soll, wäre dem Zweck nicht gedient, wenn es durch die Verwendung eines Musters für eine solche Erklärung zu unterschiedlichen Auslegungen der Definition käme. Darum ist darauf hinzuweisen, dass in allen anderen Mustern für eine derartige Erklärung sämtliche Bestimmungen aus dem Wortlaut der Empfehlung zu berücksichtigen sind, damit das Antrag stellende Unternehmen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der Empfehlung eingestuft wird. Maßgeblich für die Einstufung als KMU sind nämlich die Kriterien der Empfehlung, nicht jene der Erklärung. Dazu ist anzumerken, dass das vorgeschlagene Muster für eine Erklärung auf die Siebente Richtlinie 83/349/EG des Rates über den konsolidierten Abschluss Bezug nimmt. Erfuellen Unternehmen eines der in Artikel 1 dieser Richtlinie festgelegten Kriterien, so handelt es sich angesichts der Art dieser Kriterien bei ihnen in der Tat um verbundene Unternehmen im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 der KMU-Definition. Für Unternehmen, die gemäß dieser Richtlinie des Rates einen konsolidierten Abschluss erstellen müssen, ist es praktisch, sofort zu wissen, dass sie als verbundene Unternehmen im Sinne der KMU-Definition gelten. Sollte die Siebente Richtlinie später geändert werden, so dass es zu Abweichungen zwischen diesen beiden Definitionen kommt, dann wäre es allerdings angezeigt, das Muster für eine Erklärung entsprechend anzupassen. Angesichts der Fristen für das Inkrafttreten einer solchen möglichen Änderung könnte diese Anpassung wahrscheinlich zeitgleich mit einer Änderung der Empfehlung betreffend die KMU-Definition selbst, wie sie in Artikel 9 ihres Anhangs vorgesehen ist, erfolgen. >PIC FILE= "C_2003118DE.000701.TIF"> >PIC FILE= "C_2003118DE.000801.TIF"> >PIC FILE= "C_2003118DE.000901.TIF"> >PIC FILE= "C_2003118DE.001001.TIF"> >PIC FILE= "C_2003118DE.001101.TIF"> >PIC FILE= "C_2003118DE.001201.TIF"> >PIC FILE= "C_2003118DE.001301.TIF"> >PIC FILE= "C_2003118DE.001401.TIF"> >PIC FILE= "C_2003118DE.001501.TIF"> (1) ABl. L 124 vom 20.5.2003, S.... (2) Beschluss 2000/690/EG der Kommission vom 8. November 2000 zur Einsetzung einer Gruppe für Unternehmenspolitik (ABl. L 285 vom 10.11.2000, S. 24).