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Document 52002XC0316(02)
Communication — Notification of titles of qualifications in specialised medicine (Text with EEA relevance)
Mitteilung der Bezeichnung der fachärztlichen Weiterbildungsnachweise (Text von Bedeutung für den EWR)
Mitteilung der Bezeichnung der fachärztlichen Weiterbildungsnachweise (Text von Bedeutung für den EWR)
OJ C 67, 16.3.2002, p. 26–26
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Mitteilung der Bezeichnung der fachärztlichen Weiterbildungsnachweise (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. C 067 vom 16/03/2002 S. 0026 - 0026
Mitteilung der Bezeichnung der fachärztlichen Weiterbildungsnachweise (2002/C 67/03) (Text von Bedeutung für den EWR) Die Richtlinie 93/16/EWG des Rates zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise, vor kurzem geändert durch die Richtlinie 2001/19/EG, insbesondere Artikel 42a, sieht vor, dass die Mitgliedstaaten der Kommission mitteilen, welche Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften sie in Bezug auf Diplome, Zeugnisse oder andere Nachweise formaler Qualifikationen in dem unter diese Richtlinie fallenden Bereich erlassen. Die Kommission veröffentlicht dann eine entsprechende Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften und führt die Bezeichnungen auf, die die Mitgliedstaaten für die fraglichen Ausbildungsnachweise sowie gegebenenfalls für die entsprechende Berufsbezeichnung angenommen haben. Italien hat mitgeteilt, dass die Bezeichnung der fachärztlichen Weiterbildung im Bereich der Thoraxchirurgie für diesen Mitgliedstaat in die Liste der Bezeichnungen der Befähigungsnachweise des Facharztes, die zwei oder mehreren Mitgliedstaaten eigen sind, geändert werden soll. Schweden hat mitgeteilt, dass die Bezeichnung für Nuklearmedizin für diesen Mitgliedstaat in dieser Liste der fachärztlichen Befähigungsnachweise geändert werden soll. Anhang C der Richtlinie 93/16/EWG, in der Fassung der Richtlinie 2001/19/EG, wird hiermit wie folgt geändert: a) Der Eintrag für Italien unter Thoraxchirurgie lautet: "Chirurgia toracica; Cardiochirurgia". b) Der Eintrag für Schweden unter Nuklearmedizin lautet: "Nukleärmedicin".