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Document 31994Y1230(02)

Entschließung des Rates vom 5. Dezember 1994 zur Förderung der Bildungsstatistik in der Europäischen Union

OJ C 374, 30.12.1994, p. 4–6 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document In force

31994Y1230(02)

Entschließung des Rates vom 5. Dezember 1994 zur Förderung der Bildungsstatistik in der Europäischen Union

Amtsblatt Nr. C 374 vom 30/12/1994 S. 0004 - 0006


ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 5. Dezember 1994 zur Förderung der Bildungsstatistik in der Europäischen Union (94/C 374/02)

EINFÜHRUNG (1)

1. Im Zuge der wachsenden wirtschaftlichen und sozialen Verflechtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die politischen Entscheidungsträger auf europäischer wie auf nationaler Ebene zunehmend auf unionsweit vergleichbare Statistiken angewiesen.

Auch in der Fachöffentlichkeit besteht ein erhebliches Interesse an vergleichenden Bildungsstatistiken in der Europäischen Union.

2. Die Entwicklung eines offenen europäischen Raumes der Zusammenarbeit im Bildungswesen verlangt die kontinuierliche Verbesserung der statistischen Grundlagen zur Begründung gemeinsamer Aktionen auf der Ebene der Union und zur Berücksichtigung bei bildungspolitischen Entscheidungen auf nationaler und regionaler Ebene.

3. Der Ausbau der Bildungsstatistik im Rahmen der Europäischen Union sollte vorhandene, zum Teil weltweit angelegte Datensammlungen, die insbesondere von der UNESCO und der ÖCD vorgenommen werden, berücksichtigen und auch weiterhin in Zusammenarbeit mit diesen Organisationen erfolgen, soweit dies möglich ist.

Ebenso bleiben statistische Erhebungen auf europäischer Ebene auf die Ergebnisse der auf nationaler und regionaler Ebene durchgeführten statistischen Datensammlungen angewiesen.

4. Die der Europäischen Union aufgetragene Förderung der Mobilität im gesamten Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung lässt besondere Erhebungen zweckmässig erscheinen, um die Grundlagen für eine ausgewogene Beteiligung zwischen den verschiedenen Fachrichtungen und Regionen zu schaffen.

5. Die Beachtung der Vielfalt der Bildungssysteme in den Mitgliedstaaten verlangt, daß in der Europäischen Union bei statistischen Erhebungen im Bildungsbereich in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Verfahren und unterschiedliche thematische Schwerpunkte fortbestehen und daß auf eine systematische Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Bildungsstatistik verzichtet werden sollte. Auf der anderen Seite ist es notwendig, bei den Erhebungen auf eine grössere Kompatibilität der statistischen Merkmale und Vergleichbarkeit der Daten hinzuwirken.

6. Die Kommission hat im Rahmen des Vertrags das Recht zur Einholung von Auskünften zur Erfuellung der ihr übertragenen Aufgaben; hierzu gehören auch die statistischen Grundlagen, die zur Verwirklichung des Beitrags der Europäischen Union zu einer qualitativ hochstehenden allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten erforderlich sind.

7. Der Rat hat mit dem Rahmenprogramm für prioritäre Maßnahmen im Bereich der statistischen Informationen 1993 bis 1997 ein umfassendes statistisches Arbeitsprogramm angenommen, das auch Projekte zum Ausbau der Bildungsstatistik enthält.

8. Die Gemeinschaftsprogramme Socrates und Leonardo, über die in Kürze entschieden werden dürfte, sehen die Förderung der Erhebung von Daten über Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie den Ausbau der Bildungsstatistik vor.

Im Beschluß des Rates vom 29. Mai 1990 über ein Aktionsprogramm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in der Europäischen Gemeinschaft (FORCE) werden ein regelmässiger Austausch von vergleichbaren Daten zur beruflichen Weiterbildung und eine zielgerichtete statistische Erhebung für diesen Bereich vorgesehen.

9. Es ist erforderlich, den rasch fortschreitenden Einsatz von Telekommunikationsdiensten unter voller Berücksichtigung der Ergebnisse des spezifischen Programms der Europäischen Union für "Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der allgemeinrelevanten Telematikanwendungen" für die Vernetzung der statistischen Dienste der Mitgliedstaaten zu nutzen.

10. Für die Erarbeitung von Definitionen und Verfahren sowie für die Interpretation der gewonnenen Daten ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit der mit Bildungsstatistik befassten Stellen mit den Einrichtungen der Bildungsforschung in der Europäischen Union vonnöten.

GRUNDSÄTZE, VERFAHREN

1. Die bildungspolitische Zusammenarbeit auf der Basis des Vertrags von Maastricht und die Bildungspolitik und Bildungspraxis in den Mitgliedstaaten bedürfen zunehmend einer gemeinsamen Informationsgrundlage, die durch eine verbesserte europäisch vergleichende Bildungsstatistik geschaffen werden sollte. Dies verlangt verstärkte Anstrengungen auf diesem Felde, wobei die Qualität der Daten und ihre Vergleichbarkeit, die Aktualität der Statistiken und ihre Zugänglichkeit im Mittelpunkt stehen müssen. Neben der Erfassung der für die Abbildung des Bildungsbereichs notwendigen Daten ist auch die Aufbereitung geeigneter bildungsstatistischer Kennzahlen und Indikatoren erforderlich.

2. Vorhandene Infrastukturen der Mitgliedstaaten sowie vorhandene regelmässige Erhebungen und Auswertungen von EUROSTAT sowie der ÖCD, der UNESCO und anderer internationaler Organisationen sollen genutzt werden.

3. Die Zusammenfassung bildungsstatistischer Daten auf der Ebene der Europäischen Union sollte nach dem Prinzip der Subsidiarität von einer arbeitsteiligen, gegebenenfalls auch regionalen, Datenerfassung ausgehen, die Unterschiede bei den Erhebungsverfahren und bei den thematischen Schwerpunkten zulässt, wobei die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet bleiben muß.

4. Statistische Grundlagen werden insbesondere für systematische und vergleichende Darstellungen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union benötigt. Für diese Zwecke sollten einvernehmliche Definitionen der statistisch abgebildeten Sachverhalte vereinbart werden, um die unmittelbare Verwertbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.

5. Neben dem Aufbau, der Erweiterung und der Ergänzung von Daten im Rahmen der amtlichen Statistik sollten Möglichkeiten für die Durchführung von periodischen Stichprobenerhebungen gegeben sein.

6. Zur Verbesserung der Statistik und zur Beschleunigung der Erhebungen und ihrer Auswertung sollte ein kontinuierlicher Ausbau der Vernetzung der vorhandenen Infrastrukturen, insbesondere durch den Einsatz der jeweils neuesten verfügbaren Techniken, verfolgt werden.

7. Die im Rahmen der Europäischen Union erhobenen und verarbeiteten Daten zur Bildungsstatistik sollten regelmässig veröffentlicht werden und den Verantwortlichen und Interessenten auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene möglichst aktuell zugänglich sein.

ZIELE, AUFGABEN UND PRIORITÄTEN

1. Ausbau der Grundlagen für eine vergleichbare Darstellung der Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch die amtliche Statistik und mit Unterstützung der bildungsstatistischen Forschung.

2. Fortentwicklung der Bildungsstatistiken der Europäischen Union in allen Bereichen des Bildungswesens im Hinblick auf den Informationsbedarf auf europäischer Ebene wie auf Ebene der Mitgliedstaaten und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.

3. Weiterentwicklung gemeinsamer Erhebungsinstrumente wie des gemeinsamen Fragebogens von UNESCO, ÖCD und EU zur allgemeinen und beruflichen Ausbildung in Schulen und Berufsschulen sowie ihre gezielte Ergänzung für spezifische Zwecke der Europäischen Union.

4. Beiträge zur Revision der "Internationalen Standardklassifikation für Bildung" (ISCED) mit dem Ziel einer gleichwertigen Erfassung von allgemeiner und beruflicher Ausbildung, einer stärkeren Anpassung der Klassifikation an die spezifischen Gegebenheiten der nationalen Hochschulsysteme sowie der zusätzlichen Berücksichtigung von allgemeiner und beruflicher Weiterbildung.

5. Laufende Prüfung, welche der gemeinsam erarbeiteten Bildungsindikatoren für die Verfolgung bildungspolitischer Aufgaben in den Mitgliedstaaten und auf der Ebene der Europäischen Union der Weiterentwicklung im Rahmen der ÖCD bedürfen; Erarbeitung ergänzender EU-spezifischer Bildungsindikatoren, die im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des EU-Vertrags benötigt werden, z. B. im Hinblick auf die Förderung der Mobilität und die Untersuchung regionaler Disparitäten.

6. Fortentwicklung eines Programms statistischer Grunddaten für den Bildungsbereich in der Europäischen Union sowie gezielte Ergänzung dieses Grundprogramms, beispielsweise durch periodische Stichprobenerhebungen und Einzeluntersuchungen zu prioritären Themen.

Stichprobenerhebungen im Ländervergleich erscheinen geeignet zur Information über

- den Übergang vom Bildungs- in das Beschäftigungswesen, zur beruflichen Integration und Mobilität sowie zum Wiedereintritt in Bildungsmaßnahmen,

- die allgemeine und berufliche Weiterbildung,

- die soziale und wirtschaftliche Lage von Studenten und Teilnehmern an einer beruflichen Weiterbildung.

7. Analyse der unterschiedlichen nationalen Strukturen und Systematiken der Bildungsausgaben und ihrer Finanzierung, unter besonderer Berücksichtigung der direkten und indirekten Transferleistungen.

8. Schritte zur Beschleunigung von bildungsstatistischen Erhebungen und deren Aufbereitung im Rahmen der EU.

9. Koordinierung des Ausbaus von Netzwerken für Zwecke der statistischen Erhebung und Information in den Fördermaßnahmen und Forschungsprogrammen der Europäischen Union sowie in den Mitgliedstaaten.

10. Förderung des Erfahrungsaustauschs zur Durchführung von statistischen Erhebungen und Auswertungen, insbesondere des Erfahrungsaustauschs zur Durchführung von Längsschnittuntersuchungen, sowie Förderung gemeinsamer Entwicklungsarbeit auf diesem Gebiet; Nutzung des "TES"-Programms (Training of European Statisticians) für die fachliche Aus- und Weiterbildung in der Bildungsstatistik und des "ARION"-Programms für Studienbesuche auf diesem Felde.

Im Hinblick auf die obengenannten Grundsätze und Verfahren

ersucht der Rat:

- die Mitgliedstaaten und ihre statistischen Ämter, den Erfordernissen der Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der vergleichenden Bildungsstatistik in der Europäischen Union und darüber hinaus besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden,

- die Europäische Kommission, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Entwicklung der Bildungsstatistik unter Beachtung der vorgenannten Prioritäten und des Fünfjahresprogramms im Bereich Statistik zuegig voranzutreiben,

- die Verantwortlichen für die statistischen Dienste auf der Ebene der Union (EUROSTAT) und die Arbeitsgruppe Bildungsstatistik, die notwendigen Entwicklungsarbeiten für ein vergleichbares und möglichst aktuelles hochwertiges Datenangebot voranzutreiben und dabei die bereits vorhandenen Datenbanken und -instrumente zu berücksichtigen und den Grundsatz der Dezentralität der Datenerfassung zu beachten.

(1) Diese Entschließung bezieht sich auf:

- die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen vom 25. November 1991 (ABl. Nr. C 321 vom 12. 12. 1991) über die Forschung und die Statistiken im Bildungsbereich der Europäischen Gemeinschaft;

- die Entscheidung des Rates der Europäischen Gemeinschaften über ein Rahmenprogramm für prioritäre Maßnahmen im Bereich der statistischen Informationen 1993 bis 1997 (ABl. Nr. L 219 vom 28. 8. 1993).

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