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Document C2018/353A/01

Generaldirektion Eurostat — Ausschreibung der Stelle des Direktors/der Direktorin (Besoldungsgruppe AD 14) der Direktion ESTAT.D „Statistik der Staatsfinanzen (GFS) und Qualität“ (Luxemburg) (Artikel 29 Absatz 2 des Statuts) — COM/2018/10381

OJ C 353A, 2.10.2018, p. 1–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 353/1


Generaldirektion Eurostat

Ausschreibung der Stelle des Direktors/der Direktorin (Besoldungsgruppe AD 14) der Direktion ESTAT.D „Statistik der Staatsfinanzen (GFS) und Qualität“ (Luxemburg)

(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts)

COM/2018/10381

(2018/C 353 A/01)

 

Eurostat

Eurostat ist eine Generaldirektion der Europäischen Kommission. Sie bietet der Europäischen Union einen qualitativ hochwertigen statistischen Informationsdienst zur Nutzung durch die europäischen Organe, die Mitgliedstaaten, die Finanzmärkte, die Wirtschaft, die Medien und die breite Öffentlichkeit.

Eurostat ist für die Koordinierung und Stärkung der Governance des Europäischen Statistischen Systems (ESS) zuständig und verfolgt das Ziel, allen Nutzern einen einfachen Zugang zu zeitnahen, verlässlichen und vergleichbaren Statistiken auf EU-Ebene zu bieten. Ferner arbeitet Eurostat sämtliche Vorschläge für statistische Rechtsvorschriften der EU aus. Zudem koordiniert Eurostat die Maßnahmen zur Verbesserung der statistischen Systeme in den Kandidatenländern und im größeren internationalen Kontext.

Die Direktion D „Statistik der Staatsfinanzen (GFS) und Qualität“ umfasst vier Referate mit rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (befristet und unbefristet Beschäftigte) und verfügt über einen Verwaltungshaushalt von rund 1 Mio. EUR.

Die Dienststellen von Eurostat befinden sich in Luxemburg.

Stellenprofil

Die Direktion D hat die Aufgabe, eine hohe Qualität der Statistik der Staatsfinanzen in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit zu gewährleisten.

Bei der Stelle des Direktors/der Direktorin „Statistik der Staatsfinanzen (GFS) und Qualität“ handelt es sich um eine anspruchsvolle, herausgehobene Position mit folgenden Hauptaufgaben:

Führungsrolle in den Schlüsselbereichen Statistik der Staatsfinanzen und Qualität;

strategisches Management aller maßgeblichen statistischen Prozesse und Produkte der Direktion;

Pflege der Beziehungen zu/Repräsentation gegenüber wichtigen externen Interessenträgern (z. B. relevante Akteure des ESS, nationale statistische Ämter, Finanzministerien, nationale Zentralbanken und internationale Organe und Organisationen wie EZB, IWF, Vereinte Nationen und OECD);

Pflege der Beziehungen der Direktion zu/Repräsentation gegenüber anderen Dienststellen der Kommission und anderen Organen der Europäischen Union wie dem Europäischen Rechnungshof.

In Zusammenarbeit mit der Generaldirektorin und anderen Führungskräften trägt der Direktor/die Direktorin dazu bei, das Europäische Statistische System weiterzuentwickeln, stellt das Arbeitsprogramm der Direktion auf und wirkt an der Aufstellung eines kohärenten statistischen Programms für die Kommission mit.

Zudem überwacht und genehmigt er/sie die finanziellen Transaktionen, die die ihm/ihr unterstehenden Referate in die Wege leiten.

Auswahlkriterien

Der/die ideale Bewerber/-in muss über herausragende Fachkenntnisse und Eigeninitiative verfügen und folgende Auswahlkriterien erfüllen:

a)

Managementerfahrung , insbesondere:

Managementqualitäten, die in einer Führungsposition mit Personal- und Finanzmanagementaufgaben unter Beweis gestellt wurden;

hervorragende Fähigkeit zur Führung und Leitung einer Verwaltungsstelle sowohl in strategischer Hinsicht als auch in puncto internes Management;

Verständnis der Planung, Durchführung und Überwachung der Arbeit von Eurostat im Rahmen der in der Europäischen Kommission angewandten Verfahren.

Der/die ausgewählte Bewerber/-in wird dem Managementteam der Generaldirektion angehören. Umfassende Arbeitserfahrung innerhalb eines Managementteams ist daher von Vorteil.

b)

Fachkompetenz , insbesondere:

sehr gute Kenntnisse und Erfahrung in den Bereichen Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und statistische Behandlung verschiedener Finanzinstrumente;

sehr gute Kenntnis der Prioritäten der Kommission und der relevanten Programme und politischen Strategien der EU;

starkes, ausgeprägtes Urteilsvermögen in politisch sensiblen Fragen.

c)

Kommunikation/Verhandlungsgeschick/sonstige Fähigkeiten , insbesondere:

sehr gute Kommunikationsfähigkeit, interpersonelle Kompetenz und Verhandlungsgeschick, d. h., der Bewerber/die Bewerberin ist in der Lage, Diskussionen zu leiten, klar zu kommunizieren, die Kommission wirksam zu vertreten und gute Arbeitsbeziehungen zu anderen Institutionen und Organen in Europa und in anderen Teilen der Welt aufzubauen;

sehr gutes Urteilsvermögen und nachgewiesene Motivation, neue Ideen hervorzubringen und umzusetzen;

hervorragende analytische Kompetenzen und Fähigkeit, organisatorische und operative Probleme mithilfe eines ergebnisorientierten Ansatzes zu lösen.

Zulassungskriterien

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber/-innen vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Anforderungen erfüllen:

Staatsbürgerschaft: Bewerben kann sich jede Person, die Staatsbürger/-in eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist.

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Die Bewerber/-innen müssen Folgendes nachweisen:

entweder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht,

oder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden).

Berufserfahrung: Die Bewerber/-innen müssen nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind, erworben haben. Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung müssen in den Bereichen Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und statistische Behandlung verschiedener Finanzinstrumente gesammelt worden sein.

Managementerfahrung: Nach Erwerb des Hochschulabschlusses muss der Bewerber/die Bewerberin mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition (1) in einem für diese Position relevanten Bereich erworben haben.

Sprachkenntnisse: Die Bewerber/-innen müssen über gründliche Kenntnisse in einer Amtssprache der Europäischen Union (2) und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache verfügen. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die Bewerber/-innen über die geforderten ausreichenden Kenntnisse in einer weiteren EU-Amtssprache verfügen. Das Gespräch (oder ein Teil davon) kann deshalb in dieser weiteren Sprache geführt werden.

Altersgrenze: Die Bewerber/-innen dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das für Beamtinnen und Beamte der Europäischen Union am letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts (3)).

Darüber hinaus müssen die Bewerber bzw. Bewerberinnen ihre Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen erfüllt haben, den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen und die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche körperliche Eignung besitzen.

Auswahl und Ernennung

Der Direktor/die Direktorin wird von der Europäischen Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe „Document on Senior Officials Policy“ (4)).

Im Rahmen des Auswahlverfahrens setzt die Europäische Kommission einen Ausschuss für die Vorauswahl ein, der alle Bewerbungen prüft und feststellt, ob die Zulassungskriterien erfüllt sind. Er ermittelt die Bewerber/-innen, deren Profil den oben genannten Auswahlkriterien am besten entspricht und die möglicherweise zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen werden.

Nach diesen Gesprächen schlägt der Vorauswahlausschuss die in die engere Wahl genommenen Bewerber/-innen für ein weiteres Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen vor. Dieser Beratende Ausschuss der Kommission wählt unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Vorauswahlausschusses die Bewerber/-innen aus, die zu einem Gespräch eingeladen werden.

Die eingeladenen Bewerber/-innen nehmen an einem ganztägigen von externen Personalberatern durchgeführten Management-Assessment-Center teil. Anhand der Ergebnisse des Gesprächs und des Assessment-Center-Berichts erstellt der Beratende Ausschuss für Ernennungen eine Auswahlliste der seiner Meinung nach für das Amt des Direktors/der Direktorin geeigneten Bewerber/-innen.

Die auf der Auswahlliste des Beratenden Ausschusses aufgeführten Bewerber/-innen werden zu einem Gespräch mit dem für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständigen Kommissionsmitglied eingeladen, zu dessen Ressort auch Eurostat zählt.

Nach diesen Gesprächen trifft die Europäische Kommission die Ernennungsentscheidung.

Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber/-innen und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache statt (5).

Chancengleichheit

Die Europäische Kommission verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Beamtenstatuts (6).

Beschäftigungsbedingungen

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen sind im Statut (7) festgelegt.

Die Einstellung erfolgt als Beamter der Besoldungsgruppe AD 14. Der ausgewählte Bewerber/die ausgewählte Bewerberin wird je nach Berufserfahrung in der Dienstaltersstufe 1 oder 2 der Besoldungsgruppe eingestellt.

Die Bewerber/-innen werden darauf hingewiesen, dass laut Statut eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Luxemburg, wo Eurostat seinen Sitz hat.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Vor Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit muss der Direktor/die Direktorin eine Erklärung abgeben, in der er/sie sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er/sie alle Interessen angeben, die seine/ihre Unabhängigkeit gefährden könnten.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungskriterien (siehe oben) erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition und die geforderten Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Falls Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher bitte unbedingt mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als PDF-Datei) hochgeladen und ein Online-Bewerbungsschreiben (höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Bitte beachten Sie, dass sich der Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand Ihrer Bewerbung mitteilen.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 30. Oktober 2018, 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit; danach ist keine Online-Bewerbung mehr möglich.

Die Online-Bewerbung ist fristgerecht abzuschließen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was nach Bewerbungsschluss nicht mehr möglich ist. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden. Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wichtige Hinweise für die Bewerber/innen

Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an einzelne Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden. Alle Anfragen sind an das Sekretariat des jeweiligen Ausschusses zu richten.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber/-innen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU und zum freien Datenverkehr (8) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.


(1)  Im Lebenslauf sollten die Bewerber/-innen für alle Jahre, in denen sie Managementerfahrung gesammelt haben, Folgendes genau angeben: 1) Bezeichnung der Führungspositionen und Zuständigkeitsbereich, 2) Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter/-innen, 3) Höhe des verwalteten Budgets, 4) Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen sowie 5) Zahl der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(2)  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01958R0001-20130701&qid=1408533709461&from=DE

(3)  http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF

(4)  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/compilation-of-the-senior-official-policy-at-the-european-commission_en.pdf

(5)  Der Auswahlausschuss stellt sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(6)  Siehe Fußnote 3.

(7)  Siehe Fußnote 3.

(8)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.


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