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Document 32023D1323
Council Decision (EU) 2023/1323 of 27 June 2023 on the signing, on behalf of the Union, of the Free Trade Agreement between the European Union and New Zealand
Beschluss (EU) 2023/1323 des Rates vom 27. Juni 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland
Beschluss (EU) 2023/1323 des Rates vom 27. Juni 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland
ST/6599/2023/INIT
ABl. L 166 vom 30.6.2023, p. 48–49
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
30.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 166/48 |
BESCHLUSS (EU) 2023/1323 DES RATES
vom 27. Juni 2023
über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 Absatz 1, Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 22. Mai 2018 ermächtigte der Rat die Kommission, mit Neuseeland ein Freihandelsabkommen auszuhandeln. |
(2) |
Am 30. Juni 2022 wurden die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (im Folgenden „Abkommen“) erfolgreich abgeschlossen. |
(3) |
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (im Folgenden „Abkommen“) wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — genehmigt (1).
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 27. Juni 2023.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J. ROSWALL
(1) Der Wortlaut des Abkommens wird gemeinsam mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht