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Document 32023D0161
Council Decision (CFSP) 2023/161 of 23 January 2023 amending Decision (CFSP) 2021/649 on Union support for activities of the ATT Secretariat in support of the implementation of the Arms Trade Treaty
Beschluss (GASP) 2023/161 des Rates vom 23. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/649 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel
Beschluss (GASP) 2023/161 des Rates vom 23. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/649 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel
ST/16091/2022/INIT
ABl. L 22 vom 24.1.2023, p. 28–28
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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24.1.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 22/28 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/161 DES RATES
vom 23. Januar 2023
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/649 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 16. April 2021 den Beschluss (GASP) 2021/649 (1) angenommen. |
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(2) |
Nach Artikel 5 des Beschlusses (GASP) 2021/649 ist vorgesehen, dass die Geltungsdauer dieses Beschlusses 24 Monate nach dem Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung, d. h. am 20. Mai 2023, endet. |
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(3) |
Am 23. September 2022 hat das Sekretariat des Vertrags über den Waffenhandel (ATT-Sekretariat), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/649 genannten Projektmaßnahmen zuständig ist, in einem Schreiben eine kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums dieses Beschlusses um fünf Monate verlangt. Diese Verlängerung würde es dem ATT-Sekretariat ermöglichen, die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/649 genannten Projektmaßnahmen, auf deren Durchführung sich Verzögerungen bei der Personaleinstellung sowie die COVID-19-Pandemie negativ ausgewirkt haben, zu Ende zu führen. |
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(4) |
Die Verlängerung des Durchführungszeitraums der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/649 genannten Projektmaßnahmen bis zum 20. Oktober 2023 hat keine Auswirkungen auf Finanzmittel. |
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(5) |
Der Beschluss (GASP) 2021/649 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 Satz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/649 erhält folgende Fassung:
„Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 20. Oktober 2023.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. Januar 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) Beschluss (GASP) 2021/649 des Rates vom 16. April 2021 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 133 vom 20.4.2021, S. 59).