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Document 32016D1694
Council Implementing Decision (CFSP) 2016/1694 of 20 September 2016 implementing Decision (CFSP) 2015/1333 concerning restrictive measures in view of the situation in Libya
Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/1694 des Rates vom 20. September 2016 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/1694 des Rates vom 20. September 2016 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
ABl. L 255 vom 21.9.2016, pp. 33–34
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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21.9.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 255/33 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/1694 DES RATES
vom 20. September 2016
zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen. |
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(2) |
Im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2015/1333 hat der Rat eine vollständige Überprüfung der in den Anhängen II und IV des genannten Beschlusses enthaltenen Listen von Personen und Organisationen vorgenommen. |
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(3) |
Eine Person sollte von der in Abschnitt A der Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 enthaltenen Liste der natürlichen Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden. |
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(4) |
Die Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 sollten daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. September 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
I. KORČOK
ANHANG
I.
Der Name der folgenden Person sowie der dazugehörige Eintrag werden von der in Anhang II Abschnitt A des Beschlusses (GASP) 2015/1333 enthaltenen Liste gestrichen:A. Personen
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15. |
Oberst Taher JUWADI |
II.
Der Name der folgenden Person sowie der dazugehörige Eintrag werden von der in Anhang IV Abschnitt A des Beschlusses (GASP) 2015/1333 enthaltenen Liste gestrichen:A. Personen
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15. |
Oberst Taher JUWADI |