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Document 32009E0717

Gemeinsamer Standpunkt 2009/717/GASP des Rates vom 24. September 2009 zur Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/694/GASP betreffend weitere Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)

OJ L 253, 25.9.2009, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

No longer in force, Date of end of validity: 10/10/2010

ELI: http://data.europa.eu/eli/compos/2009/717/oj

25.9.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 253/17


GEMEINSAMER STANDPUNKT 2009/717/GASP DES RATES

vom 24. September 2009

zur Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/694/GASP betreffend weitere Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 11. Oktober 2004 den Gemeinsamen Standpunkt 2004/694/GASP (1) angenommen, um sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen einzufrieren, die all denjenigen Personen gehören, die beim ICTY unter Anklage wegen Kriegsverbrechen stehen, sich jedoch nicht im Gewahrsam des ICTY befinden.

(2)

Der Gemeinsame Standpunkt 2004/694/GASP gilt bis zum 10. Oktober 2009.

(3)

Der Gemeinsame Standpunkt 2004/694/GASP sollte um weitere zwölf Monate verlängert werden.

(4)

Die Durchführungsbestimmungen der Gemeinschaft sind in der Verordnung (EG) Nr. 1763/2004 vom 11. Oktober 2004 über die Anwendung bestimmter restriktiver Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) (2) festgelegt –

HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:

Artikel 1

Der Gemeinsame Standpunkt 2004/694/GASP wird bis zum 10. Oktober 2010 verlängert.

Artikel 2

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Artikel 3

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 24. September 2009.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. OLOFSSON


(1)  ABl. L 315 vom 14.10.2004, S. 52.

(2)  ABl. L 315 vom 14.10.2004, S. 14.


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