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Document 32009D0393
2009/393/EC: Council Decision of 18 May 2009 establishing the position to be adopted, on behalf of the Community, within the International Grains Council as regards the extension of the Grains Trade Convention 1995
2009/393/EG: Beschluss des Rates vom 18. Mai 2009 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Gemeinschaft im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten ist
2009/393/EG: Beschluss des Rates vom 18. Mai 2009 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Gemeinschaft im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten ist
ABl. L 124 vom 20.5.2009, p. 63–63
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
20.5.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 124/63 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 18. Mai 2009
zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Gemeinschaft im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten ist
(2009/393/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
(1) |
Das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 wurde mit dem Beschluss 96/88/EG des Rates (1) von der Gemeinschaft geschlossen und regelmäßig um jeweils zwei Jahre verlängert. Zuletzt wurde es durch Beschluss des Internationalen Getreiderates vom Juni 2007 verlängert und gilt nun bis 30. Juni 2009. Eine weitere Verlängerung ist im Interesse der Gemeinschaft. Daher sollte die Kommission, die die Europäische Gemeinschaft im Getreidehandels-Übereinkommen vertritt, ermächtigt werden, einer solchen Verlängerung zuzustimmen — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Der Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Getreiderat besteht darin, dass sie einer Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren zustimmt.
Die Kommission wird ermächtigt, diesen Standpunkt im Internationalen Getreiderat zum Ausdruck zu bringen.
Geschehen zu Brüssel am 18. Mai 2009.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. KOHOUT
(1) ABl. L 21 vom 27.1.1996, S. 47.