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Document 32006D0127

2006/127/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. Februar 2006 zur Genehmigung der zweiten Phase des technischen Aktionsplans 2006 zur Verbesserung der Agrarstatistik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 6068)

ABl. L 51 vom 22.2.2006, pp. 19–20 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 118M vom 8.5.2007, pp. 230–231 (MT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (BG, RO)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 11/12/2010

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/127(1)/oj

22.2.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 51/19


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 2. Februar 2006

zur Genehmigung der zweiten Phase des technischen Aktionsplans 2006 zur Verbesserung der Agrarstatistik

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 6068)

(2006/127/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung 96/411/EG des Rates vom 25. Juni 1996 zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach der Entscheidung 96/411/EG legt die Kommission jedes Jahr einen technischen Aktionsplan für die Agrarstatistik fest.

(2)

Nach der Entscheidung 96/411/EG beteiligt sich die Gemeinschaft an den Kosten der Mitgliedstaaten für die Anpassungen der nationalen agrarstatistischen Systeme bzw. für die vorbereitenden Arbeiten zur Deckung des neuen oder erhöhten Bedarfs, die Bestandteil eines technischen Aktionsplans sind.

(3)

Für die Umsetzung der entsprechenden politischen Maßnahmen der Gemeinschaft müssen die statistischen Daten über die ländliche Entwicklung verbessert und erweitert werden.

(4)

Es ist angezeigt, das agrarstatistische System zu konsolidieren und die Arbeiten, die im Rahmen vorangegangener Aktionspläne im Bereich „Register landwirtschaftlicher Betriebe“ und „kleine Betriebe“ gefördert wurden, fortzuführen.

(5)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der im Anhang erläuterte technische Aktionsplan 2006 zur Verbesserung der Agrarstatistik (TAPAS 2006) wird angenommen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 2. Februar 2006

Für die Kommission

Joaquín ALMUNIA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 162 vom 1.7.1996, S. 14. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung Nr. 787/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 138 vom 30.4.2004, S. 12).


ANHANG

TECHNISCHER AKTIONSPLAN 2006 ZUR VERBESSERUNG DER AGRARSTATISTIK (TAPAS 2006)

Die im technischen Aktionsplan zur Verbesserung der Agrarstatistik 2006 vorgesehenen Maßnahmen betreffen folgende Bereiche:

a)

ländliche Entwicklung;

b)

Register landwirtschaftlicher Betriebe;

c)

Erhebungen über kleine landwirtschaftliche Betriebe (Erhebungen kleiner Einheiten).

Die Kommission wird sich an der Finanzierung der im Rahmen dieser Maßnahmen durchgeführten Projekte beteiligen. Ihr Beitrag wird für die einzelnen Mitgliedstaaten die in Tabelle A genannten Beträge nicht übersteigen.

Tabelle A

Technischer Aktionsplan 2006

Maximale finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Ausgaben

(in EUR)

Land

Ländliche Entwicklung

Betriebsregister

Kleine Einheiten

Insgesamt

BE

94 000

 

 

94 000

DK

 

 

10 000

10 000

DE

49 500

 

 

49 500

HU

16 806

 

 

16 806

NL

 

60 000

 

60 000

AT

51 214

 

 

51 214

FI

 

36 000

 

36 000

SE

 

40 000

 

40 000

Insgesamt

211 520

136 000

10 000

357 520


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