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Document 32004D0366

    2004/366/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. April 2004 zur Genehmigung der ersten Stufe des technischen Aktionsplans 2004 zur Verbesserung der Agrarstatistik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 1303)

    ABl. L 114 vom 21.4.2004, p. 32–35 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 11/12/2010

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2004/366/oj

    32004D0366

    2004/366/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. April 2004 zur Genehmigung der ersten Stufe des technischen Aktionsplans 2004 zur Verbesserung der Agrarstatistik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 1303)

    Amtsblatt Nr. L 114 vom 21/04/2004 S. 0032 - 0035


    Entscheidung der Kommission

    vom 13. April 2004

    zur Genehmigung der ersten Stufe des technischen Aktionsplans 2004 zur Verbesserung der Agrarstatistik

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 1303)

    (2004/366/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Entscheidung 96/411/EG des Rates vom 25. Juni 1996 zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft(1) und insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Gemäß der Entscheidung 96/411/EG legt die Kommission jedes Jahr einen technischen Aktionsplan für die Agrarstatistik fest.

    (2) Zur Durchführung der diesbezüglichen politischen Maßnahmen der Gemeinschaft ist es wesentlich, die Informationen über die physischen Daten der europäischen Landwirtschaft zu verbessern, detaillierte Agrarumweltindikatoren zu erhalten und Informationssysteme über die ländliche Entwicklung einzuführen.

    (3) Gemäß der Entscheidung 96/411/EG beteiligt sich die Gemeinschaft an den Kosten der Mitgliedstaaten für die Anpassungen der nationalen agrarstatistischen Systeme bzw. für die vorbereitenden Arbeiten zur Deckung des neuen oder steigenden Bedarfs, die Bestandteil eines technischen Aktionsplans sind.

    (4) Es ist angezeigt, bestimmte Aktionen, die im Rahmen vorhergehender Aktionspläne eingeleitet wurden, zu konsolidieren und in den unternommenen Bemühungen fortzufahren.

    (5) Die im Laufe des Jahres 2004 stattfindende Erweiterung macht die Durchführung des Aktionsplans 2004 in zwei Stufen erforderlich. Die erste Stufe dieses Plans muss angenommen werden.

    (6) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die erste Stufe des dieser Entscheidung als Anhang beigefügten technischen Aktionsplans 2004 zur Verbesserung der Agrarstatistik (TAPAS 2004 - Stufe 1) ist angenommen.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 13. April 2004

    Für die Kommission

    Pedro Solbes Mira

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. L 162 vom 1.7.1996, S. 14. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 1919/2002/EG (ABl. L 293 vom 16.10.2002, S. 59).

    ANHANG

    Erste Stufe des technischen Aktionsplans 2004 zur Verbesserung der Agrarstatistik (TAPAS 2004 - Stufe 1)

    Die in der ersten Stufe des technischen Aktionsplans zur Verbesserung der Agrarstatistik (TAPAS) 2004 vorgesehenen Maßnahmen betreffen die Entwicklung bzw. Verbesserung der Statistiken in den folgenden Bereichen:

    i) physische Daten der europäischen Landwirtschaft,

    ii) Agrarumweltindikatoren einschließlich Einsatz von Pestiziden,

    iii) ländliche Entwicklung.

    Die Kommission beteiligt sich finanziell an den im Rahmen dieser Maßnahmen entwickelten Projekten. Diese Beteiligung ist je Mitgliedstaat auf die in Tabelle A genannten Beträge beschränkt.

    Die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Aktionen betreffen Folgendes:

    1. Physische Daten der europäischen Landwirtschaft

    Diese Aktion stellt die Verlängerung der bereits in den Vorjahren durchgeführten Aktionen dar und zielt darauf ab, die statistischen Informationen über Flächen, Aufkommen und Verwendung der pflanzlichen Erzeugung, insbesondere Obst und Gemüse, sowie über Vieh, Aufkommen und Verwendung der tierischen Erzeugung, insbesondere die Milchproduktion, zu verbessern.

    2. Agrarumweltindikatoren einschließlich Einsatz von Pestiziden

    Die Kommission möchte Projekte fördern, die die Entwicklung der Agrarumweltindikatoren ermöglichen, die in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat(1) mit dem Titel "Statistischer Informationsbedarf für Indikatoren zur Überwachung der Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik" erwähnt sind und Priorität haben. Es geht dabei in erster Linie um die Indikatoren über den Verbrauch an Pestiziden, die Rückstände von Pestiziden in den Agrarprodukten, die Verwendung von Düngemitteln, den Wasser- und Energieverbrauch und die Erzeugung erneuerbarer Energie in der Landwirtschaft.

    3. Ländliche Entwicklung

    Diese Entwicklungsachse der Agrarstatistik betrifft zum einen detailliertere Angaben zur regionalen Aufteilung der normalerweise auf nationaler Ebene erfassten Informationen, zum anderen aber auch die Aufstellung der Kriterien für die operationelle Definition des ländlichen Charakters eines Gebietes. Die zu entwickelnden Statistiken beziehen sich auf Informationen über einen sehr weit gefassten und vielfältigen Themenkreis: landwirtschaftliches und nichtlandwirtschaftliches Einkommen der Betriebe und Haushalte sowie Quantifizierung und Festlegung der Merkmale der Nebentätigkeiten zur Landwirtschaft, vor allem Dienstleistungen der Landwirte für die Allgemeinheit. Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören die Suche nach Quellen, die diese Art von Informationen liefern können, und die Untersuchung der Möglichkeiten für eine Anpassung der bisherigen statistischen Maßnahmen.

    Tabelle A Technischer Aktionsplan 2004, Stufe 1

    Maximale finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Ausgaben

    Aufteilung nach Mitgliedstaaten

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    INFORMATIONSBOGEN ZU DEN AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

    1. Programm/Projekt

    Erste Stufe des technischen Aktionsplans 2004 zur Verbesserung der Agrarstatistik.

    2. Haushaltslinie

    B2-5 1 3, Umstrukturierung der landwirtschaftlichen Erhebungssysteme.

    3. Rechtsgrundlage

    Entscheidung 96/411/EG des Rates vom 25. Juni 1996 über die Verbesserung der gemeinschaftlichen Agrarstatistik, zuletzt geändert durch die Entscheidung 1919/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

    4. Beschreibung der Maßnahmen

    Die im technischen Aktionsplan zur Verbesserung der Agrarstatistik (TAPAS) 2004 vorgesehenen Maßnahmen sollen die Fortsetzung einiger im Rahmen der vorangegangenen Aktionspläne in Angriff genommener Maßnahmen ermöglichen, deren spezifischer Zweck die Ausweitung und Validierung der zuvor erprobten Methoden und die Durchführung neuer Maßnahmen zur Lieferung besserer Statistiken in folgenden Bereichen ist:

    i) physische Daten der europäischen Landwirtschaft,

    ii) Agroumweltindikatoren und Einsatz von Pestiziden,

    iii) ländliche Entwicklung.

    5. Ausgabengliederung

    NOA (nichtobligatorische Ausgaben)

    GM (getrennte Mittel)

    6. Ausgabenart

    Subvention

    7. Berechnungsmethode

    Die Verpflichtungsermächtigungen (VE) werden berechnet auf der Grundlage der von den MS vorgelegten Maßnahmenvorschläge, und zwar in den durch Artikel 6 der Entscheidung 96/411/EG, zuletzt geändert durch die Entscheidung 1919/2002/EG, festgelegten Grenzen.

    Die Zahlungsermächtigungen (ZE) werden berechnet ausgehend von dem ebenfalls in dem genannten Artikel festgelegten Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe von 30 % und den auf den bisherigen Erfahrungen basierenden Vorausschätzungen für die Durchführung der Maßnahmen.

    8. Fälligkeit

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    (1) KOM(2001) 144.

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