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Document 31998D0395
98/395/EC: Commission Decision of 29 May 1998 establishing the list of approved zones, with regard to infectious haematopoietic necrosis and viral haemorrhagic septicaemia, in Italy (notified under document number C(1998) 1413) (Text with EEA relevance)
98/395/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. Mai 1998 mit dem Verzeichnis der in Italien hinsichtlich der infektiösen hämatopoetischen Nekrose und der viralen hämorrhagischen Septikämie zugelassenen Gebiete (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1413) (Text von Bedeutung für den EWR)
98/395/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. Mai 1998 mit dem Verzeichnis der in Italien hinsichtlich der infektiösen hämatopoetischen Nekrose und der viralen hämorrhagischen Septikämie zugelassenen Gebiete (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1413) (Text von Bedeutung für den EWR)
OJ L 176, 20.6.1998, p. 30–31
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 22/04/2002; Aufgehoben durch 32002D0308 Das Ende des Gültigkeitszeitraums richtet sich nach dem Datum der Veröffentlichung des aufhebenden Rechtsakts, der am Datum der Bekanntgabe wirksam wird. Der aufhebende Rechtsakt wurde bekannt gegeben, doch das Datum der Bekanntgabe ist auf EUR-Lex nicht verfügbar, sodass stattdessen das Datum der Veröffentlichung verwendet wird.
98/395/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. Mai 1998 mit dem Verzeichnis der in Italien hinsichtlich der infektiösen hämatopoetischen Nekrose und der viralen hämorrhagischen Septikämie zugelassenen Gebiete (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1413) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. L 176 vom 20/06/1998 S. 0030 - 0031
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. Mai 1998 mit dem Verzeichnis der in Italien hinsichtlich der infektiösen hämatopoetischen Nekrose und der viralen hämorrhagischen Septikämie zugelassenen Gebiete (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1413) (Text von Bedeutung für den EWR) (98/395/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 91/67/EWG des Rates vom 28. Januar 1991 betreffend die tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die Vermarktung von Tieren und anderen Erzeugnissen der Aquakultur (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 95/22/EG (2), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Mitgliedstaaten können für einen oder mehrere Teile ihres Hoheitsgebiets den Status eines zugelassenen, von bestimmten Fischkrankheiten freien Gebiets erlangen. Italien hat der Kommission mit Schreiben vom 23. Dezember 1996, 14. Juli 1997 und 18. März 1998 Nachweise übermittelt, die erforderlich sind, um für den Status eines hinsichtlich der infektiösen hämatopoetischen Nekrose (IHN) und der viralen hämorrhagischen Septikämie (VHS) zugelassenen Gebiets zu erlangen; außerdem wurden die nationalen Bestimmungen übermittelt, die garantieren, daß die zur Aufrechterhaltung der Zulassung erforderlichen Bedingungen eingehalten werden. Nach Überprüfung dieser Angaben kann bestimmten Gebieten der Status von hinsichtlich der IHN und der VHS zugelassenen Binnenwassergebieten gewährt werden. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang aufgeführten Gebiete werden als hinsichtlich der IHN und der VHS zugelassene Binnenwassergebiete anerkannt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 29. Mai 1998 Für die Kommission Franz FISCHLER Mitglied der Kommission (1) ABl. L 46 vom 19. 2. 1991, S. 1. (2) ABl. L 243 vom 11. 10. 1995, S. 1. ANHANG IN ITALIEN HINSICHTLICH DER IHN UND DER VHS ZUGELASSENE GEBIETE REGION: AUTONOME PROVINZ TRENTO Zona Val di Fiemme e Fassa Wassereinzugsgebiet des Flusses Aviso von der Quelle bis zum Staudamm von Stramentizzo. Zona Valle dei Laghi Wassereinzugsgebiet der Seen von San Massenza, Toblino und Cavedine bis zum unteren Staudamm im südlichen Teil des Sees von Cavedine, das bis zum Wasserkraftwerk, das auf dem Gemeindegebiet von Trento liegt, reicht. Zona Val delle Sorne Wassereinzugsgebiet des Flusses Sorna von der Quelle bis zum Wasserkraftwerk, das sich über das Gebiet von Chizzola (Ala) bis zur Einmündung in den Adige-Fluß erstreckt. Zona Torrente Adanà Wassereinzugsgebiet des Flusses Adanà von der Quelle bis zu den Staudämmen unterhalb des Bauernhofs Armani Cornelio-Lardaro. Zona Rio Manes Gebiet aus dem das Wasser des Rio Manes gesammelt wird, bis zum Wasserfall, der 200 m stromabwärts des Bauernhofes "Troticoltura Giovanelli" auf dem Gebiet "La Zinquantina" gelegen ist.