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Document 41996D0138R(01)

    BERICHTIGUNG FÜR :
    96/138/EGKS: BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN vom 29. Januar 1996 über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf Kasachstan anzuwenden sind

    ABl. L 49 vom 28.2.1996, p. 35–35 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1996/138/corrigendum/1996-02-28/oj

    41996D0138R(01)

    BERICHTIGUNG FÜR : - 96/138/EGKS: BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN vom 29. Januar 1996 über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf Kasachstan anzuwenden sind

    Amtsblatt Nr. L 049 vom 28/02/1996 S. 0035


    Berichtigung des Beschlusses 96/138/EGKS der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 29. Januar 1996 über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf Kasachstan anzuwenden sind (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 32 vom 10. Februar 1996)

    Seite 29, Anhang I:

    Rubrik SA 3. Sonstige Flacherzeugnisse:

    - nach dem KN-Code 7208 40 90 ist der KN-Code 7208 53 90 einzufügen;

    - nach dem KN-Code 7211 23 10 ist der KN-Code 7211 23 51 einzufügen.

    Rubrik SB 3. Sonstige Profilerzeugnisse:

    nach dem KN-Code 7214 99 39 ist der KN-Code 7214 99 50 einzufügen.

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