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Document 31995D0591
95/591/EC: Council Decision of 22 December 1995 concerning the conclusion of the results of negotiations with certain third countries under GATT Article XXIV:6 and other related matters (United States and Canada)
95/591/EG: Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Abschluß der Ergebnisse der Verhandlungen mit bestimmten Drittländern nach Artikel XXIV Absatz 6 des GATT und andere damit zusammenhängende Fragen (Vereinigte Staaten und Kanada)
95/591/EG: Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Abschluß der Ergebnisse der Verhandlungen mit bestimmten Drittländern nach Artikel XXIV Absatz 6 des GATT und andere damit zusammenhängende Fragen (Vereinigte Staaten und Kanada)
ABl. L 334 vom 30.12.1995, p. 25–37
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1995/591/oj
95/591/EG: Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Abschluß der Ergebnisse der Verhandlungen mit bestimmten Drittländern nach Artikel XXIV Absatz 6 des GATT und andere damit zusammenhängende Fragen (Vereinigte Staaten und Kanada)
Amtsblatt Nr. L 334 vom 30/12/1995 S. 0025 - 0037
BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 1995 über den Abschluß der Ergebnisse der Verhandlungen mit bestimmten Drittländern nach Artikel XXIV Absatz 6 des GATT und andere damit zusammenhängende Fragen (Vereinigte Staaten und Kanada) (95/591/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission in Erwägung nachstehender Gründe: Die Gemeinschaft hat Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) aufgenommen. Diese Verhandlungen haben zu Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika und mit Kanada geführt. Es lag ferner im Interesse beider Vertragsparteien, bestimmte offene Fragen im Agrarbereich mit Kanada zu lösen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada hatten bei der Welthandelsorganisation (WTO) Verfahren wegen der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Getreide und Reis eingeleitet. Die Gemeinschaft nahm Beratungen mit diesen beiden Staaten auf, um die anstehenden Fragen zu lösen. Die Ergebnisse dieser Beratungen wurden in Vereinbarungen mit diesen Staaten niedergelegt. Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, diese Vereinbarungen zu genehmigen - BESCHLIESST: Artikel 1 Folgende Vereinbarungen und Briefwechsel werden im Namen der Gemeinschaft genehmigt: - Vereinbarung über den Abschluß der Verhandlungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Artikel XXIV Absatz 6 (Anhang I); - Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über eine Streitbeilegung in bezug auf Getreide und Reis (Anhang II); - Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zu den Reispreisen (Anhang III); - Vereinbarung über den Abschluß der Verhandlungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada gemäß Artikel XXIV Absatz 6 sowie ein Briefwechsel dazu (Anhang IV). Der Wortlaut der in Unterabsatz 1 genannten Rechtsakte ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, die Vereinbarungen und Briefwechsel rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 1995. Im Namen des Rates Der Präsident L. ATIENZA SERNA