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Document 62021TA0054
Case T–54/21: Judgment of the General Court of 26 April 2023 — OHB System v Commission (Public supply contracts — Tendering procedure — Competitive dialogue — Procurement of Galileo transition satellites — Rejection of a tenderer’s tender — Exclusion criteria — Serious professional misconduct on the part of a tenderer — No final judgment or final administrative decision — Referral to the panel referred to in Article 143 of the Financial Regulation — Equal treatment — Abnormally low tender — Manifest error of assessment)
Rechtssache T-54/21: Urteil des Gerichts vom 26. April 2023 — OHB System/Kommission (Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Wettbewerblicher Dialog – Beschaffung von Galileo-Übergangssatelliten – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Ausschlusskriterien – Schwere Verfehlung eines Bieters im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit – Fehlen einer rechtskräftigen Gerichts- oder einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung – Befassung des in Art. 143 der Haushaltsordnung genannten Gremiums – Gleichbehandlung – Ungewöhnlich niedriges Angebot – Offensichtlicher Beurteilungsfehler)
Rechtssache T-54/21: Urteil des Gerichts vom 26. April 2023 — OHB System/Kommission (Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Wettbewerblicher Dialog – Beschaffung von Galileo-Übergangssatelliten – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Ausschlusskriterien – Schwere Verfehlung eines Bieters im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit – Fehlen einer rechtskräftigen Gerichts- oder einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung – Befassung des in Art. 143 der Haushaltsordnung genannten Gremiums – Gleichbehandlung – Ungewöhnlich niedriges Angebot – Offensichtlicher Beurteilungsfehler)
ABl. C 216 vom 19.6.2023, pp. 39–40
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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19.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 216/39 |
Urteil des Gerichts vom 26. April 2023 — OHB System/Kommission
(Rechtssache T-54/21) (1)
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Wettbewerblicher Dialog - Beschaffung von Galileo-Übergangssatelliten - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Ausschlusskriterien - Schwere Verfehlung eines Bieters im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit - Fehlen einer rechtskräftigen Gerichts- oder einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung - Befassung des in Art. 143 der Haushaltsordnung genannten Gremiums - Gleichbehandlung - Ungewöhnlich niedriges Angebot - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)
(2023/C 216/50)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: OHB System AG (Bremen, Deutschland), vertreten durch die Rechtsanwälte W. Würfel und F. Hausmann
Beklagte: Europäische Kommission, vertreten durch G. Wilms, L. André, J. Estrada de Solà und L. Mantl als Bevollmächtigte
Streithelferinnen zur Unterstützung der Beklagten: Italienische Republik, vertreten durch G. Palmieri als Bevollmächtigte im Beistand von P. Gentili und G. Santini, Avvocati dello stato, Airbus Defence and Space GmbH (Taufkirchen, Deutschland), vertreten durch die Rechtsanwälte P.-E. Partsch, F. Dewald und C.-E. Seestädt
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV begehrt die Klägerin, die OHB System AG, die Nichtigerklärung der ihr mit Schreiben vom 19. Januar 2021 und mit Fax vom 22. Januar 2021 mitgeteilten Beschlüsse, ihrem Angebot im Rahmen des in Form des wettbewerblichen Dialogs eingeleiteten Vergabeverfahrens 2018/S 091-206089 betreffend die Beschaffung von Galileo-Übergangssatelliten nicht den Zuschlag zu erteilen und den Auftrag an zwei andere Bieter zu vergeben.
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die OHB System AG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission einschließlich derjenigen, die durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstanden sind. |
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3. |
Die Italienische Republik und die Airbus Defence and Space GmbH tragen ihre eigenen Kosten. |