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Document 52022AP0260

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2022 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (14207/2021 — C9-0478/2021 — 2021/0336(NLE))

ABl. C 32 vom 27.1.2023, p. 415–415 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 32 vom 27.1.2023, p. 396–396 (GA)

27.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 32/415


P9_TA(2022)0260

Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2022 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (14207/2021 — C9-0478/2021 — 2021/0336(NLE))

(Zustimmung)

(2023/C 32/22)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (14207/2021),

unter Hinweis auf den Beschluss 2005/781/EG des Rates vom 6. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (1),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 186 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0478/2021),

gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9-0176/2022),

1.

gibt seine Zustimmung zu der Verlängerung des Abkommens;

2.

beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Föderativen Republik Brasilien zu übermitteln.

(1)  ABl. L 295 vom 11.11.2005, S. 37.


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