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Document 52022IP0266

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2022 zu dem Bericht 2021 der Kommission über Montenegro (2021/2247(INI))

ABl. C 32 vom 27.1.2023, p. 63–73 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 32 vom 27.1.2023, p. 44–54 (GA)

27.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 32/63


P9_TA(2022)0266

Bericht 2021 über Montenegro

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2022 zu dem Bericht 2021 der Kommission über Montenegro (2021/2247(INI))

(2023/C 32/08)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (1), das am 1. Mai 2010 in Kraft trat,

unter Hinweis auf den Antrag Montenegros vom 15. Dezember 2008 auf Beitritt zur Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission vom 9. November 2010 zum Antrag Montenegros auf Beitritt zur Europäischen Union (COM(2010)0670), den Beschluss des Europäischen Rates vom 16./17. Dezember 2010, Montenegro den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, und den Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Juni 2012 über die Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt zur EU mit Montenegro,

unter Hinweis auf den Beitritt Montenegros zur NATO am 5. Juni 2017,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates bei der Tagung des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 in Thessaloniki,

unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 17. Mai 2018 abgegebene Erklärung von Sofia und die Prioritätenagenda von Sofia,

unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan am 6. Mai 2020 abgegebene Erklärung von Zagreb,

unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan am 6. Oktober 2021 abgegebenen Erklärung von Brdo,

unter Hinweis auf das Gipfeltreffen vom 10. November 2020 in Sofia, die Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Westbalkans zum Gemeinsamen Regionalen Markt vom 9. November 2020 und die Erklärung von Sofia zur grünen Agenda für den Westbalkan vom 10. November 2020,

unter Hinweis auf den am 28. August 2014 eingeleiteten Berlin-Prozess,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Stärkung des Beitrittsprozesses — Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan“ (COM(2020)0057),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Ein Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan“ (COM(2020)0641),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) (2),

unter Hinweis auf den Sonderbericht 01/2022 des Europäischen Rechnungshofs vom 10. Januar 2022 mit dem Titel „EU-Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit in den Staaten des westlichen Balkans: trotz Bemühungen bestehen weiterhin grundlegende Probleme“,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2021 mit dem Titel „Mitteilung 2021 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2021)0644) und die entsprechende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Montenegro 2021 Report“ (Bericht über Montenegro 2021) (SWD(2021)0293),

unter Hinweis auf die länderspezifische Bewertung des Wirtschaftsreformprogramms Montenegros durch die Kommission und den entsprechenden Überblick vom Juli 2021,

unter Hinweis auf die gemeinsamen Schlussfolgerungen des wirtschafts- und finanzpolitischen Dialogs zwischen der EU und den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei, die der Rat am 12. Juli 2021 verabschiedete,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. April 2020 mit dem Titel „Unterstützung des westlichen Balkans bei der Bekämpfung von COVID-19 und beim Wiederaufbau nach der Pandemie“ (COM(2020)0315),

unter Hinweis auf die fünfte Tagung der Beitrittskonferenz mit Montenegro auf Stellvertreterebene vom 30. Juni 2020 in Brüssel, auf der die Verhandlungen über das letzte überprüfte Kapitel 8 (Wettbewerbspolitik) aufgenommen wurden,

unter Hinweis auf die Regierungskonferenzen EU-Montenegro über den Beitritt vom 22. Juni 2021 und vom 13. Dezember 2021,

unter Hinweis auf die Stellungnahmen der Venedig-Kommission vom März und Mai 2021 zu den überarbeiteten Änderungsentwürfen zu dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft und auf ihre früheren Stellungnahmen,

unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 19. Juni 2020 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum westlichen Balkan im Anschluss an das Gipfeltreffen 2020 (3),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu dem Land,

unter Hinweis auf die Erklärung und die Empfehlungen, die auf der 20. Tagung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Montenegro am 2. Dezember 2021 verabschiedet wurden,

unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des zweiten Gipfeltreffens des Europäischen Parlaments und der Parlamentspräsidenten der Länder des westlichen Balkans, das vom Präsidenten des Europäischen Parlaments mit den Parlamentspräsidenten der Länder des westlichen Balkans am 28. Juni 2021 einberufen wurde,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2021 zu den Berichten 2019–2020 der Kommission über Montenegro (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2021 zu der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Westlichen Balkan (5),

gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0151/2022),

A.

in der Erwägung, dass jedes Erweiterungsland nach seinen eigenen Leistungen beurteilt wird und dass die Umsetzung der notwendigen Reformen, insbesondere der Reformen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit, den Zeitplan und die Fortschritte beim Beitritt bestimmt;

B.

in der Erwägung, dass von allen Bewerberländern Montenegro aktuell die größten Fortschritte beim Beitrittsprozess vorzuweisen hat, da es alle 33 überprüften Kapitel des gemeinschaftlichen Besitzstands der EU geöffnet und drei der Kapitel vorläufig abgeschlossen hat;

C.

in der Erwägung, dass 80 % der Bürgerinnen und Bürger des Landes seine künftige Mitgliedschaft in der EU unterstützen;

D.

in der Erwägung, dass die Zeit nach der Wahl 2020 von einer starken Polarisierung zwischen der neuen Regierungsmehrheit und der Opposition sowie innerhalb der Regierungsmehrheit geprägt war; in der Erwägung, dass die Beschlussfassung im Parlament durch Boykotte und die mangelnde konstruktive Zusammenarbeit aller parlamentarischen Akteure behindert wurde;

E.

in der Erwägung, dass Montenegro auf der Regierungskonferenz vom 22. Juni 2021 die überarbeitete Verfahrensweise bei der Erweiterung auf der Grundlage von in Themengruppen organisierten Verhandlungskapiteln und der schrittweisen Einführung einzelner Strategien und Programme der EU akzeptiert hat;

F.

in der Erwägung, dass die Europäische Union mit 38 % der Gesamtausfuhren und 44 % der Gesamteinfuhren im Jahr 2020 der wichtigste Handelspartner Montenegros war; in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Geber finanzieller Unterstützung für Montenegro ist; in der Erwägung, dass Montenegro die Heranführungshilfe im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) zugutekommt und das Land zwischen 2007 und 2020 insgesamt 504,9 Mio. EUR erhalten hat;

G.

in der Erwägung, dass die EU immer wieder bekräftigt hat, dass sie der EU-Perspektive der Länder des Westbalkans verpflichtet bleibt, und 3,3 Mrd. EUR mobilisiert hat, um die unmittelbare Gesundheitskrise zu bewältigen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern;

H.

in der Erwägung, dass die Hilfe im Rahmen von IPA III auf strengen Auflagen beruht und eine Anpassung und Aussetzung der Hilfe vorgesehen ist, falls es in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit Rückschritte geben sollte;

I.

in der Erwägung, dass Montenegro einer Einflussnahme aus dem Ausland und böswilligen Desinformationskampagnen aus Russland und anderen Ländern ausgesetzt ist;

Engagement für die Erweiterung

1.

begrüßt das anhaltende Engagement Montenegros für die europäische Integration und die unerschütterliche Unterstützung seiner Bürgerinnen und Bürger für die Mitgliedschaft des Landes in der EU; betont, dass Fortschritte bei den Verhandlungen nach wie vor von der Einhaltung der Zwischenbenchmarks im Bereich der Rechtsstaatlichkeit abhängig sind;

2.

stellt fest, dass alle 33 überprüften Kapitel geöffnet wurden, bedauert jedoch, dass seit 2017 keines abgeschlossen worden ist, wodurch die positive Bilanz Montenegros beeinträchtigt und der Status des Landes als das Land des Westbalkans, das bereits die größten Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt erzielt hat, gefährdet wird; begrüßt, dass Montenegro die Grundsätze der überarbeiteten Verfahrensweise bei der Erweiterung akzeptiert; fordert Montenegro auf, sich weiterhin insbesondere auf die Erfüllung der verbleibenden Zwischenbenchmarks in den Kapiteln 23 und 24 und danach auf den Abschluss der Kapitel zu konzentrieren;

3.

bekräftigt, dass für Reformen im Zusammenhang mit der EU ein parteiübergreifendes politisches Engagement und eine funktionierende parlamentarische Demokratie erforderlich sind, und fordert einen konstruktiven und inklusiven politischen Dialog und das Engagement aller parlamentarischen Parteien, um das derzeitige polarisierte politische Klima zu überwinden und das Funktionieren der staatlichen Institutionen sowie die Koordinierung zwischen den staatlichen Institutionen zu stärken, um politische Stabilität zu erreichen und die wesentlichen Fortschritte bei wichtigen Reformen im Zusammenhang mit der EU — insbesondere bei der Wahl- und der Justizreform — sowie die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption fortzuführen;

4.

nimmt das Misstrauensvotum gegen die Regierung vom 4. Februar 2022 und die anschließende Absetzung des Parlamentspräsidenten und des Ko-Vorsitzenden des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Montenegro zur Kenntnis; stellt fest, dass der Präsident von Montenegro den Vorsitzenden der Partei URA zum designierten Premierminister ernannt und ihn mit der Bildung einer Regierung betraut hat;

5.

begrüßt die neue Minderheitsregierung aus proeuropäischen Parteien, die insbesondere angesichts der Invasion der Ukraine durch Russland und des anhaltenden Einflusses prorussischer politischer Parteien und Narrative im Land sehr begrüßt wird; begrüßt die Wahl eines neuen Parlamentspräsidenten und fordert, schnellstmöglich den Ko-Vorsitzenden des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Montenegro zu ernennen; ist der Auffassung, dass die neue Regierung mit ihrer politischen Entschlossenheit dazu beitragen könnte, den dringend erforderlichen Reformprozess zu beschleunigen, was sowohl der Arbeit Montenegros im Zusammenhang mit den europäischen Werten als auch dem Wunsch der überwältigenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Montenegros, der Europäischen Union beizutreten, entsprechen würde;

6.

fordert, dass im Einklang mit der Verfassung, den demokratischen Verfahren, Normen und Standards sowie den pro-europäischen Bestrebungen einer überwältigenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Montenegros der inklusive Dialog zwischen allen parlamentarischen Parteien und betroffenen Interessenträgern wiederaufgenommen wird, um eine starke proeuropäische und demokratische Plattform aufzubauen, mit der für die notwendige Stabilität gesorgt und die politische Polarisierung und Radikalisierung verringert werden kann;

7.

nimmt die von der Demokratischen Front und von der Partei Demokratisches Montenegro organisierten Proteste gegen die mögliche Bildung einer Minderheitsregierung zur Kenntnis; fordert alle politischen Parteien auf, ihre Ansichten im Rahmen institutionalisierter demokratischer Verfahren kundzutun und eine Eskalation der Spannungen zu vermeiden;

8.

verurteilt nachdrücklich, dass Demonstranten und einige führende Politiker am Tag des Beginns der russischen Aggression gegen die Ukraine Unterstützung für die Russische Föderation bekundet haben, stellt jedoch fest, dass nur recht wenige Menschen an diesen Demonstrationen teilgenommen haben; weist auf das anhaltende Interesse Russlands daran hin, das Land und die gesamte Westbalkanregion durch die Verbreitung manipulativer Desinformation und die Einflussnahme auf staatliche und nichtstaatliche Akteure zu destabilisieren und von ihrem Weg hin zu einem Beitritt zur EU abzubringen;

9.

stellt fest, dass die Arbeit intensiviert wurde, nachdem endlich die Ernennungen für neue Verwaltungsstrukturen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit abgeschlossen wurden; bedauert, dass wichtige Positionen in den Verhandlungsstrukturen seit langem unbesetzt sind; nimmt zur Kenntnis, dass 2021 Anstrengungen zur Konsolidierung und Verbesserung der Verhandlungsstruktur unternommen wurden; fordert die Regierung nachdrücklich auf, so bald wie möglich eine voll funktionsfähige Verhandlungsstruktur wiederherzustellen; weist darauf hin, dass nach der verzögerten Ernennung der wichtigsten Verhandlungsführer und Leiter von Arbeitsgruppen nun weitere Schritte folgen müssen, um den Beitrittsprozess weiterhin als politische Priorität zu behandeln;

10.

begrüßt die fortgesetzte und uneingeschränkte Ausrichtung Montenegros auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, einschließlich der Verurteilung des russischen Überfalls auf die Ukraine und der uneingeschränkten Unterstützung der jüngsten EU-Sanktionen gegen Russland, darunter das Verbot des Überflugs seines Luftraums für russische Flüge und des Zugangs zu seinen Flughäfen, das Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank und die Aussetzung der Ausstrahlung der russischen Propagandamedien Russia Today und Sputnik; legt der Kommission nahe, eine wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung der EU für die Länder des Westbalkans, die sich den EU-Sanktionen gegen Russland angeschlossen haben, in Erwägung zu ziehen, um die Folgen der sich entwickelnden Krise abzumildern;

11.

begrüßt, dass Montenegro seinen eigenen Mechanismus für den vorübergehenden Schutz von Flüchtlingen aus der Ukraine angenommen hat und ihnen das Recht gewährt, sich ein Jahr lang im Land aufzuhalten, und begrüßt den Beitrag Montenegros zur humanitären Hilfe für die Ukraine;

12.

fordert, dass die staatlichen Stellen Montenegros die Vermögenswerte der sanktionierten Personen beschlagnahmen und dafür Sorge tragen, dass das Land nicht zu einem sicheren Rückzugsort für Vermögenswerte russischer Oligarchen wird, die mit internationalen Sanktionen rechnen müssen; fordert die Regierung auf, weiterhin die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die zuständigen nationalen Behörden in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen, um die angenommenen Sanktionen umzusetzen;

13.

begrüßt die aktive Beteiligung Montenegros an Missionen und Einsätzen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU sowie an anderen internationalen Einsätzen; betont, wie wichtig das strategische Bündnis Montenegros mit der EU und der NATO ist; verurteilt Versuche in Kreisen der Regierung, der Sicherheitskräfte und des Militärs, die strategische Ausrichtung des Landes infrage zu stellen; fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, sowohl mit der EU als auch mit der NATO zu kooperieren, wenn es um die Widerstandsfähigkeit gegenüber ausländischer Einmischung, ausländischer manipulativer Desinformation und Cybersicherheit geht;

14.

fordert Montenegro auf, die EU-Mittel, die im Rahmen von IPA III und des Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan zur Verfügung stehen, bestmöglich zu nutzen, damit der Aufbau der Institutionen gestärkt und die wirtschaftliche und demokratische Entwicklung gefördert werden, und zwar insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Grundfreiheiten und Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger; betont, dass sämtliche Investitionen mit den Zielen des Übereinkommens von Paris und den Dekarbonisierungszielen der EU im Einklang stehen müssen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Fortschritte genau zu überwachen und für eine systematische Bewertung der Wirkung der EU-Finanzierung zu sorgen;

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

15.

ist zutiefst besorgt über die anhaltenden politischen Spannungen zwischen der Exekutive und der Legislative und innerhalb dieser Gewalten sowie über die kürzliche Blockade der Sitzungen des Parlaments, die unmittelbare Auswirkungen auf die Geschwindigkeit und den Fortschritt der Reformen Montenegros im Zusammenhang mit der EU haben und durch die der Prozess des EU-Beitritts weiter verzögert wird; weist erneut darauf hin, dass die einzige Möglichkeit, den Entscheidungsprozess im Interesse der Wähler zu beeinflussen, darin besteht, sich an politischen Prozessen zu beteiligen; fordert die Stellen der Legislative und Exekutive auf, die Koordinierung zu verbessern und Gesetzgebungsinitiativen zur Umsetzung von EU-Reformen zu priorisieren; weist erneut darauf hin, dass politischer Wille, ein breit angelegter parteiübergreifender Dialog und eine funktionsfähige parlamentarische Unterstützung sowie das ordnungsgemäße Funktionieren der demokratischen Institutionen von entscheidender Bedeutung für die Fortschritte Montenegros bei den Beitrittsverhandlungen sind;

16.

begrüßt die kürzlich erfolgten Ernennungen am Obersten Gerichtshof und am Berufungsgericht sowie neuer Mitglieder des Staatsanwaltsrats, einschließlich eines Vertreters der nichtstaatlichen Organisationen; ist besorgt über die insgesamt fehlenden Fortschritte bei der Justizreform, einschließlich der noch ausstehenden Ernennungen in wichtigen unabhängigen Institutionen und im Justizwesen, darunter die Ernennung neuer Richter am Verfassungsgericht; legt den staatlichen Stellen Montenegros nahe, weitere Schritte zu unternehmen, um die Unabhängigkeit und das Funktionieren der Justiz und anderer Strafverfolgungsbehörden zu verbessern und die Empfehlungen der Venedig-Kommission in Bezug auf die Risiken einer Politisierung des Staatsanwaltsrates vollständig umzusetzen; fordert Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen in Bezug auf das Justizwesen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) im Europarat;

17.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Sonderbericht 01/2022 des Europäischen Rechnungshofs konsequent Rechnung zu tragen und die darin enthaltenen Empfehlungen umzusetzen, also ihre an die Rechtsstaatlichkeit gebundenen Investitionen im Westbalkan einschließlich Montenegro anzupassen; fordert die EU und die Länder des Westbalkans auf, einen Rahmen für eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und den Ländern des Westbalkans zu schaffen, damit die EUStA ihre Zuständigkeiten im Bereich der EU-Mittel wirksam ausüben kann;

18.

begrüßt, dass das Parlament Montenegros das geänderte Gesetz über die lokale Selbstverwaltung angenommen hat, nach dem vorgesehen ist, dass Kommunalwahlen in 14 Gemeinden am selben Tag abgehalten werden; bedauert allerdings, dass vor Kurzem die Entscheidung getroffen wurde, die Wahlen in zwölf Gemeinden an unterschiedlichen Daten anzuberaumen; fordert Montenegro noch einmal auf, Kommunalwahlen im ganzen Land gleichzeitig abzuhalten, um seine Demokratie zu stabilisieren, dauerhafte Wahlkämpfe zu vermeiden und das angespannte politische Klima abzumildern;

19.

weist darauf hin, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um den Rechtsrahmen für Wahlen zu harmonisieren und alle wichtigen Aspekte der Wahlen durch einen inklusiven Prozess rechtzeitig vor der nächsten Wahl zu regeln; begrüßt, dass der Ausschuss für die Reform des Wahlrechts trotz anfänglicher Unterbrechungen seine Tätigkeit wieder aufgenommen hat, und erwartet, dass er sorgfältig auf eine sinnvolle Reform hinarbeitet; stellt fest, dass das Instrument des Jean-Monnet-Dialogs in Montenegro hilfreich sein könnte, um den für die Schaffung einer demokratischen parlamentarischen Kultur erforderlichen Konsens zu erzielen;

20.

ist besorgt über die weitverbreitete Korruption im Land und fordert Montenegro nachdrücklich auf, die strafrechtliche Reaktion auf Korruption auf hoher Ebene zu intensivieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Justizbehörden und die mit Korruption befassten unabhängigen Stellen, z. B. die Agentur für Korruptionsbekämpfung und die Sonderstaatsanwaltschaft, im Einklang mit den Empfehlungen der GRECO wirksam und ohne politische Einflussnahme arbeiten können; fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, eine gründliche Untersuchung der durch die Pandora-Papiere aufgedeckten Vergehen einzuleiten;

21.

begrüßt die Fortschritte bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und bei der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit, insbesondere bei der Verbesserung des Zugangs der Strafverfolgungsbehörden zu wichtigen Datenbanken und der Erhöhung der Zahl der Ermittler und Sachverständigen, sowie die Zunahme der Ermittlungen und Strafverfolgung im Hinblick auf organisierte Kriminalität; fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, weiterhin die bestehenden Mängel bei der Bearbeitung von Fällen der organisierten Kriminalität und bei der Beschlagnahme und Einziehung illegal erworbener Vermögenswerte anzugehen;

22.

begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit Montenegros mit den Strafverfolgungsbehörden der EU wie der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), Europol und Eurojust, die Montenegro beim Grenzschutz und bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, einschließlich des illegalen Waffen-, Drogen- und Menschenhandels sowie der Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus, unterstützen; weist auf das Eingreifen der Polizei in Mojkovac als positives Beispiel für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Zigaretten in Montenegro hin und bekräftigt, dass insbesondere in der Freizone im Hafen von Bar weitere Maßnahmen erforderlich sind, um gegen den Drogen- und Zigarettenschmuggel im Land vorzugehen;

23.

begrüßt die Einführung der Strategie für Migration und Wiedereingliederung von Rückkehrern in Montenegro für den Zeitraum 2021–2025; nimmt zur Kenntnis, dass im Dezember 2021 der Fahrplan für die Zusammenarbeit zwischen Montenegro und der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) unterzeichnet wurde;

24.

bedauert, dass bei der Umsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden und fordert, dass der Prozess zur Ausarbeitung der neuen Strategie zur Reformierung der öffentlichen Verwaltung in inklusiver und transparenter Weise durchgeführt wird; bringt seine Besorgnis über die Änderungen des Gesetzes über Beamte und Staatsbedienstete zum Ausdruck, die eine Verschlechterung der leistungsorientierten Einstellung und Unabhängigkeit von Beamten zur Folge hatten und durch die die Fähigkeit Montenegros beeinträchtigt wurde, erfahrene Mitarbeiter, die sich mit dem EU-Beitrittsprozess auskennen, zu halten; betont, dass ein leistungsorientiertes Verfahren für die Einstellung von Beamten benötigt wird, und dass der öffentliche Dienst entpolitisiert werden muss;

25.

begrüßt die positive Rolle der Zivilgesellschaft in Montenegro und fordert, sie noch stärker in Reformen einzubeziehen, durch eine Verbesserung der rechtlichen und institutionellen Rahmen für funktionierende Konsultations- und Kooperationsmechanismen zu sorgen und bei wichtigen Rechtsvorschriften die Einbeziehung unabhängiger Sachverständiger, der Zivilgesellschaft und lokaler Interessenträger sicherzustellen;

26.

begrüßt, dass am 4. November 2021 vom Parlament Montenegros in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament die erste Bürgerversammlung veranstaltet wurde; begrüßt die aktive Beteiligung der Bürger und ihr Engagement für die Gestaltung von Strategien zur Korruptionsbekämpfung; fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, die Schlussfolgerungen der Bürgerversammlung in Bezug auf die Korruptionsbekämpfung weiterzuverfolgen und umzusetzen, und betont, wie wichtig es ist, diese erfolgreiche Maßnahme in Zukunft fortzuführen;

Achtung der Grundfreiheiten und der Menschenrechte

27.

stellt fest, dass bei der Meinungsfreiheit nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden; fordert Montenegro auf, seine Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation, Hetze, Belästigung im Internet, von der Politik beeinflusster Berichterstattung und ausländischer Einflussnahme in den montenegrinischen Medien zu verstärken; betont, wie wichtig der Austausch bewährter Verfahren mit den EU-Mitgliedstaaten und der NATO sowie die Einleitung eines Dialogs mit der Zivilgesellschaft und dem privaten Sektor des Westbalkans sind, um besorgniserregende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und angemessene Gegenmaßnahmen gegen die Verbreitung manipulativer Desinformation aus Drittländern zu entwickeln, wobei ein Schwerpunkt auf die Forschung und Analyse sowie auf die Einbeziehung bewährter Verfahren aus der Region gelegt werden sollte;

28.

fordert die Kommission auf, die Infrastruktur aufzubauen, die erforderlich ist, um im Westbalkan evidenzbasierte Antworten auf Desinformationsbedrohungen zu geben; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, eine vorausschauendere Herangehensweise zu verfolgen, bei der der Schwerpunkt darauf liegt, die Glaubwürdigkeit der EU in der Region zu stärken und die Überwachung durch die StratCom schwerpunktmäßig auf grenzüberschreitende Desinformationsbedrohungen, die von den Ländern des Westbalkans und ihren Nachbarländern ausgehen, auszuweiten; fordert Montenegro auf, entschlossene und systemische Maßnahmen zu ergreifen, um Falschmeldungen zu ermitteln und Desinformationszentren zu zerschlagen; fordert Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens auf, alle Botschaften, mit denen versucht wird, die Gesellschaft zu polarisieren und das Vertrauen in die Medien und die grundlegenden demokratischen Werte zu untergraben, scharf zu verurteilen;

29.

stellt fest, dass die Erhebung aufgeschlüsselter Daten über Rassismus und homo-/transphobe Hetze und Verbrechen nach wie vor unzulänglich ist; weist noch einmal auf die Schlussfolgerungen aus dem Überwachungsbericht 2020 der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarats hin, in dem festgestellt wurde, dass frühere Empfehlungen nicht umgesetzt worden waren (6); weist noch einmal auf den Standpunkt des Parlaments in seiner letzten Entschließung zu Montenegro hin, in der diese Maßnahme gefordert wurde, und fordert die staatlichen Stellen auf, sie umzusetzen (7);

30.

erklärt sich besorgt über das hohe Maß an Polarisierung in der Medienlandschaft, insbesondere über die wachsende Zahl von Desinformationskampagnen sowie Cyberbedrohungen und hybriden Bedrohungen aus dem Aus- und Inland, unter anderem aus Russland und China, in deren Rahmen ethnonationalistische Narrative verbreitet werden, die sich negativ auf die demokratischen Prozesse im Land auswirken, sodass seine europäische Perspektive gefährdet wird; ist besorgt über die wachsende Verschuldung Montenegros bei ausländischen Finanzinstituten und Unternehmen in autoritären Staaten außerhalb der EU; bekräftigt seine Unterstützung für die Bereitschaft der Regierung, die EU-Sanktionen gegen russische Propagandakanäle umzusetzen;

31.

betont, wie wichtig die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien, die Qualität der Berichterstattung und die Verbesserung der Medienkompetenz als Schlüssel zur Bekämpfung manipulativer Desinformation sind; fordert Montenegro, die Mitgliedstaaten, den EAD und die Delegation der Europäischen Union in Montenegro auf, weiterhin aktivere und wirksamere Kampagnen in den Bereichen Kommunikation und Öffentlichkeitswirksamkeit anzustreben, um die Rolle und Bedeutung der EU-Unterstützung für Montenegro stärker hervorzuheben und gegen die EU gerichtete Desinformation zu bekämpfen, u. a. durch die Schaffung einer Stelle für regionale strategische Kommunikation im Westbalkan; begrüßt das Interesse Montenegros an einer Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen des Aktionsplans für Demokratie sowie die bedeutende Arbeit der StratCom Task Force Westbalkan des EAD;

32.

fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, in enger Abstimmung mit den maßgeblichen Initiativen und Programmen der EU und der NATO konkrete Schritte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und der Cybersicherheit zu unternehmen, da das Land einem immer stärkeren Druck durch die Einmischung von Drittländern ausgesetzt ist, mit der darauf abgezielt wird, seine Eigenstaatlichkeit und prowestliche Ausrichtung zu untergraben; begrüßt die neue Cybersicherheitsstrategie Montenegros für den Zeitraum 2022–2026 und fordert, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Einrichtung einer Agentur für Cybersicherheit unverzüglich vorangetrieben wird;

33.

verurteilt nachdrücklich die Angriffe und Schikanen gegen Journalisten und fordert, dass sie untersucht und bestraft werden und dass wirksame gerichtliche Folgemaßnahmen ergriffen werden; begrüßt, dass durch die Annahme der Änderungen des Strafgesetzbuchs strengere Strafen für Drohungen oder Angriffe gegen Journalisten eingeführt wurden; fordert alle politischen Parteien auf, weitere Maßnahmen zu treffen, um die Voraussetzungen für die Arbeit unabhängiger und freier Medien zu schaffen, einschließlich der Unterstützung einer Berichterstattung im öffentlichen Interesse, einer transparenten Finanzierung, gemeinsamer Regulierungsstandards und eines sicheren Arbeitsumfelds ohne Angriffe und Bedrohungen

34.

begrüßt einige positive Schritte wie die Einsetzung einer Ad-hoc-Kommission zur Überwachung von Gewalt gegen die Medien, die Stärkung des Rechtsrahmens zum wirksamen Schutz von Journalisten und anderen Medienschaffenden, die Überarbeitung der Gesetze über Medien und die redaktionelle Politik der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt RTCG, die dadurch pluralistischer ausgerichtet wurde, sowie die Durchführung öffentlicher Konsultationen zu einer Medienstrategie für den Zeitraum 2021–2025; betont, wie wichtig die Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörden Montenegros und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ist, und fordert weitere Anstrengungen zur Umwandlung der RTCG in einen echten öffentlichen Dienst und allgemein zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen;

35.

verurteilt sämtliche Gewalttaten während der Demonstrationen in Cetinje im Zusammenhang mit der Amtseinführung des Metropoliten von Montenegro und des Küstenlands der serbisch-orthodoxen Kirche; verurteilt die Einmischung Serbiens in diesem Zusammenhang; fordert religiöse Toleranz im Einklang mit der montenegrinischen Verfassung sowie den europäischen Werten und Grundsätzen;

36.

stellt fest, dass ausländische Einmischung auch durch die Instrumentalisierung religiöser Institutionen erfolgen kann; verurteilt die Versuche Russlands, die ethnischen Spannungen im Westbalkan zu nutzen, um Konflikte zu schüren, Gemeinschaften zu spalten und manipulative Desinformation zu verbreiten, was die Destabilisierung der gesamten Region zur Folge haben könnte;

37.

nimmt eine weitere Verzögerung bei der Volks- und Wohnungszählung in Montenegro zur Kenntnis, und erwartet, dass sie im Laufe dieses Jahres im Einklang mit EU- und internationalen Standards auf offene und transparente Weise durchgeführt wird, ohne dass anerkannte nationale Minderheiten Angst vor Einschüchterung haben müssen; fordert die staatlichen Stellen auf, eine politische Instrumentalisierung des Prozesses zu vermeiden;

38.

begrüßt die multiethnische Identität des Landes und fordert, diese einschließlich der gesprochenen Sprachen, des Kulturerbes und der Traditionen lokaler Gemeinschaften weiterhin zu fördern und auf allen Ebenen zu achten und die politischen Rechte der betroffenen Bevölkerungsgruppen zu schützen; betont, dass die politischen Rechte sämtlicher nationalen Minderheiten geschützt werden müssen, insbesondere da einige von ihnen nicht mehr durch Minderheitenparteien im Parlament von Montenegro vertreten sind;

39.

verurteilt nachdrücklich verbale und physische Angriffe und Einschüchterungen gegen Minderheiten, einschließlich nationaler Minderheiten; bedauert, dass schutzbedürftige Gruppen, darunter Roma und Balkan-Ägypter, nach wie vor mit Mehrfachdiskriminierung und Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer Rechte konfrontiert sind; begrüßt die Annahme der Strategie für die Inklusion der Roma und Balkan-Ägypter im Zeitraum 2021–2025, bei der dem Antiziganismus besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, und legt den staatlichen Stellen nahe, ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung weiter zu verstärken, für einen fairen Zugang zu Bildung, Justiz, Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Arbeitsplätzen zu sorgen und wirksame Maßnahmen gegen Hetze zu ergreifen;

40.

fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, die Traditionen und das kulturelle Erbe der kroatischen Gemeinschaft in der multiethnischen Bucht von Kotor anzuerkennen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die kroatische Nationalversammlung in Tivat eine Räumungsmitteilung bis zum 15. April 2022 erhalten hat;

41.

stellt fest, dass geschlechtsspezifische Gewalt und Gewalt gegen Kinder nach wie vor ein ernstes Problem darstellen, und dass sich die Situation während der COVID-19-Pandemie weiter verschlechtert hat; fordert, dass die spezialisierten Unterstützungsdienste für Frauen, benachteiligte Gruppen und Opfer von häuslicher Gewalt verbessert werden, und fordert Montenegro auf, dafür eine angemessene Finanzierung bereitzustellen, auch für zivilgesellschaftliche Organisationen, die eine Unterstützung dieser Art bieten; begrüßt den Vorschlag, härtere Strafen für Gewalt gegen Frauen und Kinder einzuführen;

42.

fordert die staatlichen Stellen Montenegros nachdrücklich auf, die Standards des Übereinkommens von Istanbul konsequent umzusetzen, öffentliche Sensibilisierungskampagnen einzuleiten, zur Anzeige von häuslicher Gewalt unter gesicherten Bedingungen zu ermutigen und die Zahl der gut ausgebildeten und geschlechtersensiblen Strafverfolgungsbeamten und Richter zu erhöhen, um für die ordnungsgemäße Untersuchung und Verfolgung solcher Straftaten Sorge zu tragen; fordert die staatlichen Stellen Montenegros mit Nachdruck auf, wirksame Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung, insbesondere am Arbeitsplatz, umzusetzen; ist nach wie vor besorgt über die Hetze und den Sexismus gegen Frauen in der Politik und im öffentlichen Leben und fordert die Verabschiedung von rechtlichen und politischen Maßnahmen zur Förderung der politischen Teilhabe von Frauen;

43.

begrüßt, dass der Rat für die Rechte des Kindes eingerichtet wurde; betont, dass es im Hinblick auf die Behandlung von Kindern in Zivilverfahren und eine kinderfreundliche Justiz weitere Verbesserungen geben muss; bedauert den unzureichenden Schutz von Opfern, insbesondere von Frauen und Kindern, auch während und nach gerichtlichen Sorgerechtsverfahren; fordert alle staatlichen Stellen auf, sich auf der Grundlage der höchsten Standards für den Schutz und die Unterstützung sowie der bewährten europäischen Verfahren systematisch mit dieser Frage zu befassen;

44.

begrüßt die Fortschritte beim Schutz und bei der Förderung der Rechte von LGBTIQ-Personen, die erste eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft im Juli 2021 und die friedliche Pride-Veranstaltung im Jahr 2021; fordert Montenegro auf, weitere Gesetze und Verordnungen, insbesondere in den Bereichen Sozialleistungen und Aufenthaltsrecht, zu harmonisieren und abzuändern, um das Gesetz über eingetragene Partnerschaften vollständig umzusetzen; fordert weitere Maßnahmen gegen Hetze, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung der LGBTIQ-Gemeinschaft sowie die Verbesserung ihres Zugangs zu Justiz, Beschäftigung, Unterkunft und Gesundheitsversorgung, u. a. durch Sicherstellung des Zugangs von transsexuellen Personen zu Hormontherapie und Achtung ihrer physischen und psychischen Integrität;

45.

fordert Montenegro auf, die LGBTIQ-Gemeinschaft angemessen in die Tätigkeit der neuen Arbeitsgruppe zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit einzubeziehen, die auf eine rechtliche Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtszugehörigkeit hinwirken sollte;

46.

bedauert, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor zahlreichen Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind, was durch die COVID-19-Pandemie verschärft wird, und bedauert, dass die nationalen Rechtsvorschriften noch nicht an das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angeglichen wurden; begrüßt, dass eine Reform des nationalen Systems zur Feststellung von Behinderungen durchgeführt wird, und fordert die wirksame Umsetzung von Strategien, um Lücken bei der Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Sektoren und Politikbereichen, einschließlich des Gesundheitswesens, des Arbeitsmarktes und der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, zu schließen; betont, dass dringend eine Strategie zur Verringerung der Heimunterbringung benötigt wird;

Aussöhnung und gutnachbarschaftliche Beziehungen

47.

würdigt die konstruktive Rolle Montenegros bei der regionalen Zusammenarbeit und begrüßt die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des gemeinsamen regionalen Marktes der westlichen Balkanstaaten; fordert konkrete Maßnahmen, um im Geiste konstruktiver und gutnachbarschaftlicher Beziehungen endgültige und verbindliche Lösungen für langjährige bilaterale Streitigkeiten zu finden und umzusetzen, etwa für Grenzstreitigkeiten mit Nachbarländern und die ungeklärten Fragen bei der Markierung des Grenzverlaufs zu Serbien und Kroatien;

48.

betont, dass die gesamte wirtschaftliche Zusammenarbeit im Westbalkan inklusiv und für alle sechs Länder akzeptabel sein sollte, indem diese Zusammenarbeit gleichberechtigt gestaltet wird, und gleichzeitig die weitere Angleichung an die Standards und den Besitzstand der EU verstärkt werden sollte; bringt in diesem Zusammenhang seine vorsichtige Einschätzung zur Initiative „Open Balkan“ zum Ausdruck, an der nicht alle sechs Länder beteiligt sind, und ist der Überzeugung, dass sie auf den Unionsvorschriften beruhen und ausschließlich positive Auswirkungen auf den EU-Integrationsprozess haben sollte;

49.

begrüßt, dass die Roaming-Gebühren zwischen Montenegro und den fünf anderen Staaten des Westbalkans am 1. Juli 2021 abgeschafft wurden; fordert die Regierung und die Kommission nachdrücklich auf, einen Plan auszuhandeln, mit dem eine rasche Abschaffung der Roaming-Gebühren zwischen Montenegro und den EU-Mitgliedstaaten erreicht werden könnte;

50.

nimmt Montenegros anhaltende Zusammenarbeit gemäß dem Prozess der Erklärung von Sarajevo zur Kenntnis; begrüßt die Annahme der Entschließung zu Srebrenica vom 17. Juni 2021; begrüßt, dass der Außenminister Montenegros erstmals an der gemeinsamen Feier zum Gedenken an die Opfer des Lagers Morinj teilgenommen hat; stellt fest, dass seit 2006 nur acht Gerichtsverfahren wegen Kriegsverbrechen geführt und keine hochrangigen Täter vor Gericht gestellt wurden; hebt hervor, dass es keine Toleranz für die Leugnung von Völkermord, hetzerische Rhetorik oder die Verherrlichung von Kriegsverbrechern geben darf;

51.

fordert Montenegro mit Nachdruck auf, sich verstärkt und vorrangig darum zu bemühen, Kriegsverbrechen und deren Verherrlichung zu ahnden und das Los der Vermissten aufzuklären; weist erneut darauf hin, dass die Archive des früheren jugoslawischen Geheimdienstes geöffnet werden müssen und die rechtlichen Verfahren zur Überführung der einschlägigen Unterlagen an das Staatsarchiv Montenegros durchgeführt werden müssen;

52.

fordert die staatlichen Stellen Montenegros auf, die Bestimmungen über die Rechtsnachfolge der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien uneingeschränkt einzuhalten, insbesondere was militärisches Eigentum betrifft;

Wirtschaft

53.

bringt seine Besorgnis über die anhaltend hohe Arbeitslosenquote, insbesondere unter Frauen und jungen Menschen, zum Ausdruck und fordert die staatlichen Stellen mit Nachdruck auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um ihren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern, gegen die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte sowie die Geschlechtergefälle bei Beschäftigung und Löhnen vorzugehen und für die Verfügbarkeit von erschwinglicher Kinderbetreuung zu sorgen; weist erneut darauf hin, dass das Bildungssystem besser auf den Arbeitsmarkt abgestimmt werden muss; nimmt zur Kenntnis, dass sich der Arbeitsmarkt verbessert hat, und begrüßt die Schritte zur Umsetzung des Jugendgarantie-Programms;

54.

weist darauf hin, dass die Initiative „Europe Now“ angekündigt wurde, mit der darauf abgezielt wird, durch ein nachhaltigeres und inklusiveres Wirtschaftswachstumsmodell einen höheren Lebensstandard und eine wettbewerbsfähigere Wirtschaft zu erreichen;

55.

ist besorgt über die Tragfähigkeit der makroökonomischen Stabilität Montenegros und die zunehmende Anfälligkeit des Landes aufgrund seiner steigenden Staatsverschuldung, insbesondere gegenüber China, und aufgrund des neuen Darlehens in Höhe von 750 Mio. EUR, das die Regierung ohne Konsultation des Parlaments aufgenommen hat; begrüßt, dass Anstrengungen unternommen werden, um diese fiskalische Anfälligkeit, auch gegenüber China, zu verringern; fordert die Kommission auf, die makroökonomische Lage und die Anfälligkeit im nächsten Länderbericht weiterzuverfolgen; stellt fest, dass Investitionen von Drittländern und ausländischen Unternehmen in strategischen Bereichen mit dem Risiko einhergehen, dass unangemessene wirtschaftliche Abhängigkeiten entstehen können;

56.

weist mit Besorgnis auf die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft Montenegros hin; stellt fest, dass es nach einer tiefen Rezession 2020 im Jahr 2021 ermutigende Anzeichen dafür gab, dass sich die Wirtschaft Montenegros erholt, und begrüßt das prognostizierte starke Wirtschaftswachstum Montenegros; fordert eine nachhaltigere Wirtschafts- und Finanzplanung sowie eine rechtzeitigere und konstruktivere Reaktion, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die am stärksten gefährdeten gesellschaftlichen Gruppen so gering wie möglich zu halten; fordert die Regierung auf, im Zuge des Erholungsprozesses nach der Pandemie einen echten sozialen Dialog zu führen;

57.

begrüßt die Auszahlung von 60 Mio. EUR an Makrofinanzhilfen im Zusammenhang mit COVID-19, mit denen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abgemildert und die makroökonomische Stabilität gewahrt werden sollen, sowie die Mobilisierung von 14,2 Mrd. EUR aus dem IPA III zur Unterstützung der Partner im Westbalkan bei der Erfüllung der Voraussetzungen für einen EU-Beitritt;

58.

begrüßt die Ankündigung, dass durch die Digitalisierung der öffentlichen Dienste und die Entwicklung transaktionsbezogener elektronischer Behördendienste die wirtschaftliche Erholung gefördert werden soll; fordert die Regierung Montenegros auf, die digitale Inklusion aller gesellschaftlichen Gruppen zu fördern, und spricht sich für die Entwicklung gezielter Präventivmaßnahmen und Anreize zur Legalisierung informeller Unternehmen und Arbeitskräfte aus, da die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Montenegro nach wie vor durch einen großen informellen Sektor behindert wird;

59.

begrüßt die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zum Programm Horizont 2021–2027;

60.

verurteilt die Regelung zur Ausstellung „goldener Pässe“ scharf und bedauert, dass sie trotz früherer Ankündigungen, sie schrittweise abzuschaffen, und ohne umfassendere Konsultation der zuständigen Institutionen bis Dezember 2022 verlängert wurde; fordert Montenegro nachdrücklich auf, verstärkt gegen Geldwäsche vorzugehen; betont, dass mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft im Gegenzug für Investitionen Sicherheitsrisiken und Möglichkeiten zur Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung einhergehen; fordert Montenegro auf, dieses Vorgehen umgehend zu beenden; stellt mit Besorgnis fest, dass seit Dezember 2020 nahezu 200 russischen Staatsangehörigen die Staatsbürgerschaft verliehen wurde;

Umwelt, Energie und Verkehr

61.

begrüßt die Annahme eines nationalen Plans zur Anpassung an den Klimawandel und fordert Montenegro auf, die Reformen im Einklang mit dem EU-Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 zu beschleunigen und seine Verfahren zu ihrer Umsetzung zu verstärken; fordert die staatlichen Stellen auf, die verfügbare Heranführungshilfe der EU in diesem Zusammenhang bestmöglich zu nutzen, um die Benchmarks für den Abschluss von Kapitel 27 (Umwelt und Klimawandel zu erreichen);

62.

begrüßt die Verabschiedung des Pakets „Saubere Energie“ im November 2021; fordert die staatlichen Stellen auf, bei der Ausarbeitung ihres nationalen Energie- und Klimaplans mit Schwerpunkt auf nachhaltigen erneuerbaren Energiequellen und der Vermeidung neuer Investitionen in fossile Gas- und Kohleinfrastruktur Fortschritte zu erzielen und ihn dem Sekretariat der Energiegemeinschaft zur Stellungnahme vorzulegen; fordert Montenegro auf, seine Anstrengungen zur Verringerung seiner Stromverteilnetzverluste, zur Diversifizierung seiner erneuerbaren Energiequellen und zur Verringerung seiner Abhängigkeit von klimaanfälligen Wasserkraftanlagen erheblich zu verstärken; begrüßt, dass Konzessionsvereinbarungen für kleine Wasserkraftwerke, die nicht mit den einschlägigen Umweltstandards vereinbar waren, ausgesetzt wurden, und fordert, dass bei allen neuen Projekten die EU-Standards in den Bereichen Umwelt, staatliche Beihilfen und Konzessionen eingehalten werden; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, die Überwachung und Umsetzung von Luftqualitätsmaßnahmen in verschmutzten Gebieten zu verbessern;

63.

bedauert, dass das Kohlekraftwerk Pljevlja weiter in Betrieb ist, obwohl die vorgesehene Betriebszeit überschritten wurde, und fordert Montenegro erneut mit Nachdruck auf, es mit dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft in Einklang zu bringen; weist mahnend darauf hin, dass die Kosten der noch nicht begonnenen geplanten umweltfreundlichen Nachrüstung der Anlage um 15 Mio. EUR gestiegen sind; fordert die Behörden auf, die Machbarkeitsstudie und die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Ausschreibungsverfahren zu veröffentlichen und einen umfassenden Übergangsplan mit dem Ziel der geplanten Schließung des Kraftwerks in Erwägung zu ziehen;

64.

fordert Montenegro erneut auf, dringend Maßnahmen zur wirksamen Erhaltung von Schutzgebieten zu ergreifen und weiterhin potenzielle Natura-2000-Gebiete zu ermitteln; begrüßt die Ausrufung der drei Meeresschutzgebiete (Platamuni, Katič und Stari Ulcinj) und die Nominierung der Buchenwälder des Nationalparks Biogradska Gora zur Aufnahme auf die Welterbeliste der UNESCO; erklärt sich besorgt über die Schädigung von Wasserkörpern und Flüssen, u. a. der Seen Skadar und Sinjajevina sowie des Flusses Komarnica, im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten; bedauert, dass das Sinjajevina-Problem trotz anfänglicher Fortschritte immer noch nicht gelöst ist; betont, dass eine Bewertung vorgenommen und für die Einhaltung der Habitat-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie gesorgt werden muss; fordert die staatlichen Stellen Montenegros nachdrücklich auf, wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen für alle Umweltdelikte durchzusetzen und die Korruption in diesem Bereich zu beseitigen;

65.

bedauert, dass in einigen wichtigen Bereichen der Verkehrspolitik keine Fortschritte erzielt wurden; fordert Montenegro auf, seine Strategie für die Verkehrsentwicklung weiter umzusetzen und die Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung der transeuropäischen Netze zu stärken; betont, dass die Bauwirtschaft in den Ländern des Westbalkans zu den Branchen gehört, die am stärksten für organisierte Kriminalität und Korruption anfällig sind; betont, dass Investitionen in die Infrastruktur mit den EU-Standards in Bezug auf Umweltverträglichkeitsprüfungen und Kosten-Nutzen-Analysen im Einklang stehen müssen und dass dabei gleichzeitig das Vergabe- und Beihilferecht der EU eingehalten werden muss;

66.

stellt fest, dass China im Rahmen der Initiative „One Belt, One Road“ zunehmend daran interessiert ist, in den Westbalkan sowie in Verkehrsinfrastrukturprojekte in Montenegro zu investieren; begrüßt den Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan und die EU-Initiative „Global Gateway“ als umweltfreundlichere, transparentere Alternativen für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten;

67.

nimmt mit Bedauern die Schäden am Biosphärenreservat des Einzugsgebiets des Flusses Tara und dem als UNESCO-Naturerbe eingestuften Nationalpark Durmitor im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn Bar-Boljare zur Kenntnis; fordert Montenegro auf, Maßnahmen zur Revitalisierung von Flussläufen umzusetzen und die Umweltauswirkungen des Baus von Verkehrsinfrastrukturen genau zu überwachen; ist besorgt darüber, dass die Kosten der Autobahn Bar-Boljare deutlich unterschätzt wurden und trotz intransparenter Vergabeverfahren, fehlender Planungsunterlagen und ökologischer Bedenken keine Maßnahmen ergriffen wurden; weist darauf hin, dass der Antrag Montenegros auf Kofinanzierung aus dem Investitionsrahmen für den westlichen Balkan noch in Bearbeitung ist;

68.

fordert Montenegro auf, gegen illegale Abfallentsorgung vorzugehen und weitere Maßnahmen zu treffen, die Planungsverfahren für Abwasseranlagen zu verbessern, um deren Bau zu beschleunigen; weist darauf hin, dass es bei der Errichtung wichtiger Kläranlagen zur Vermeidung von Abwasserverschmutzung in sieben Gemeinden keine Fortschritte gab und die damit verbundenen Kosten gestiegen sind;

69.

fordert Montenegro auf, seine institutionellen und legislativen Reformen im Bereich Jagd und Fischerei zu intensivieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Schutzgebieten und geschützten Arten liegen sollte;

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70.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament von Montenegro zu übermitteln.

(1)  ABl. L 108 vom 29.4.2010, S. 1.

(2)  ABl. L 330 vom 20.9.2021, S. 1.

(3)  ABl. C 362 vom 8.9.2021, S. 129.

(4)  ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 100.

(5)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0506.

(6)  Schlussfolgerungen der ECRI zur Umsetzung der Empfehlungen in Bezug auf Montenegro vorbehaltlich vorläufiger Folgemaßnahmen, 2. Juni 2020, https://rm.coe.int/ecri-conclusions-on-the-implementation-of-the-recommendations-in-respe/16809e8273

(7)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2021 zu den Berichten 2019–2020 der Kommission über Montenegro (ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 100).


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