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Document 52022XG1014(03)

Mitteilung an die Personen, Organisation und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2022/1943 des Rates, und der Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates, geändert durch die Durchführungsverordnung 2022/1935 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua unterliegen 2022/C 395/05

ST/12470/2022/INIT

OJ C 395, 14.10.2022, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 395/5


Mitteilung an die Personen, Organisation und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2022/1943 des Rates, und der Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates, geändert durch die Durchführungsverordnung 2022/1935 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua unterliegen

(2022/C 395/05)

Den im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2022/1943 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates (3), geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1935 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat der Europäischen Union hat nach Überprüfung der Liste der benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen weiterhin in der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufzuführen sind, die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2019/1720 und der Verordnung (EU) 2019/1716 unterliegen.

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaates bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) 2019/1716, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1935, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird.

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen können beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise vor dem 1. Juni 2023 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der gemäß Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2019/1720, geändert durch den Beschluss (GASP) 2022/1943, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua durchzuführenden regelmäßigen Überprüfung durch den Rat Rechnung getragen.

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)  ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 58.

(2)  ABl. L 268 vom 14.10.2022, S. 22.

(3)  ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 1.

(4)  ABl. L 268 vom 14.10.2022, S. 5.


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