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Document 52021XC1227(02)

Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2021/C 520/09

PUB/2021/909

ABl. C 520 vom 27.12.2021, pp. 12–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 520/12


Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

(2021/C 520/09)

Die Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung erfolgt gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1).

MITTEILUNG EINER STANDARDÄNDERUNG ZUR ÄNDERUNG DES EINZIGEN DOKUMENTS

„Barsac“

PDO-FR-A0186-AM03

Datum der Mitteilung: 26. Oktober 2021

BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

1.   Amtlicher Gemeindeschlüssel

Die Namen der Gemeinden des geografischen Gebiets und des Gebiets in unmittelbarer Nachbarschaft wurden nach Maßgabe des amtlichen Gemeindeschlüssels aktualisiert.

Die Ausdehnung des Gebiets bleibt unverändert.

Die Punkte 6 und 9 des Einzigen Dokuments werden entsprechend geändert.

2.   Rebschnitt

Bei der Sorte Muscadelle wurden die Vorschriften für den Rebschnitt von einem Auge pro Zapfen auf zwei Augen pro Zapfen geändert, wobei höchstens acht Augen verbleiben dürfen. Diese Änderung wird vorgenommen, um das Nachlassen der Wuchskraft bei dieser Rebsorte auszugleichen.

Punkt 5.1 des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.

3.   Agrarumweltvorschriften

Die folgenden Agrarumweltvorschriften werden in die Produktspezifikation aufgenommen:

Tote Stöcke müssen von den Parzellen entfernt werden. Die Lagerung toter Stöcke auf den Parzellen ist untersagt.

Keine Parzelle wird aufgegeben.

Die vollständige chemische Unkrautbeseitigung auf den Parzellen ist untersagt.

Jeder Winzer berechnet und erfasst den Behandlungshäufigkeitsindex (Treatment Frequency Index, TFI).

Durch diese Änderungen wird den gesellschaftlichen Forderungen nach Einschränkung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und nach einer besseren Berücksichtigung der Umwelt Rechnung getragen.

Diese Änderungen bringen keine Änderungen des Einzigen Dokuments mit sich.

4.   Koeffizient K

Ein Koeffizient K wird eingeführt, um die Ernte für Weine aus überreifen Trauben und für trockene Weine auf ein und derselben Parzelle zu ermöglichen.

Die Weine mit der Bezeichnung Barsac werden aus überreifen oder von Edelfäule befallenen Trauben gewonnen, die in mehreren Lesegängen geerntet werden. Je nach Witterungsverhältnissen kann es jedoch vorkommen, dass die Trauben nicht für die Erzeugung von likörartigen Weinen mit Restzucker geeignet sind. Die Einführung eines Koeffizienten K ermöglicht die Verarbeitung dieser Trauben zu trockenen Weinen.

Diese Änderung bringt keine Änderung des Einzigen Dokuments mit sich.

5.   Zeitpunkt der Verbringung zwischen zugelassenen Lagerinhabern

Kapitel 1 Abschnitt IX Nummer 5 Buchstabe b über den Zeitpunkt der Verbringung des Weins zwischen zugelassenen Lagerinhabern wird gestrichen.

Diese Änderung bringt keine Änderung des Einzigen Dokuments mit sich.

6.   Übergangsmaßnahmen

Die ausgelaufenen Übergangsmaßnahmen wurden aus der Produktspezifikation gestrichen.

Diese Änderung bringt keine Änderung des Einzigen Dokuments mit sich.

7.   Erklärung über die Verwendung der generischen Ursprungsbezeichnung

Für den Fall der Verwendung der generischen Ursprungsbezeichnung Sauternes anstelle der Bezeichnung Barsac wurde eine Meldepflicht eingeführt. Diese Änderung wurde vorgenommen, um genauere Informationen über die Mengen zu erhalten, für die die generische Ursprungsbezeichnung verwendet wurde.

Diese Änderung bringt keine Änderung des Einzigen Dokuments mit sich.

8.   Anspruchserklärung

Der Wortlaut der Anspruchserklärung wurde dahin gehend geändert, dass diese vor dem 15. Dezember des Erntejahres an die Schutz- und Verwaltungsvereinigung (Organisme de défense et de gestion, ODG) übermittelt werden muss.

Diese Änderung bringt keine Änderung des Einzigen Dokuments mit sich.

9.   Verweis auf die Kontrollstelle

Der Wortlaut des Verweises auf die Kontrollstelle wurde geändert, um ihn mit dem Wortlaut der anderen Produktspezifikationen für Weine mit Bezeichnungen in Einklang zu bringen. Diese Änderung ist lediglich redaktioneller Art.

Diese Änderung bringt keine Änderung des Einzigen Dokuments mit sich.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name(n)

Barsac

2.   Art der geografischen Angabe

g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnung

3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1.

Wein

4.   Beschreibung des Weines/der Weine

Barsac

KURZBESCHREIBUNG

Weiße Stillweine mit Restzucker

Diese Weine weisen einen natürlichen Alkoholgehalt von ≥ 15 % vol auf.

Nach der Anreicherung dürfen die Weine einen Gesamtalkoholgehalt von 21 % vol nicht überschreiten.

Jede in Verkehr gebrachte Partie Wein, sei es als Fasswein oder einzeln abgefüllt, weist einen Gehalt von ≥ 45 g/l an vergärbaren Zuckern auf.

Die Eigenschaften der Weine mit der Bezeichnung Barsac sind hauptsächlich auf die Bildung von Edelfäule auf den Trauben zurückzuführen, da der Pilz biochemische Veränderungen hervorruft, die zu spezifischen Geruchs- und Geschmacksverbindungen führen und die Zuckerkonzentration in den Beeren erhöhen. Jung weisen sie eine goldgelbe Farbe auf und entwickeln Blumen- und Fruchtaromen. Mit zunehmendem Alter nehmen sie eine Bernsteinfarbe an und entfalten ein Bouquet von – häufig kräftigen – Röstaromen, kandierten Früchten, Zitrusfrüchten und Honig mit einem sehr langen aromatischen Nachhall. Sie sind sehr ölig und cremig im Mund. Dank der Kalksteinböden zeichnen sie sich durch sehr fruchtige Aromen und Lebendigkeit aus, die sich oft auch in einer mineralischen Textur mit großer Kraft und Ausgewogenheit ausdrücken.

ALLGEMEINE ANALYSEMERKMALE

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

12

Mindestgesamtsäure

in Milliäquivalent pro Liter

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

25

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

5.   Weinbereitungsverfahren

5.1.   Spezifische önologische Verfahren

1.   Pflanzdichte und -abstand

Anbauverfahren

Die Reben weisen eine Pflanzdichte von mindestens 6 500 Stöcken/ha auf. Der Abstand zwischen den Rebstöcken einer Reihe muss mindestens 0,8 m betragen. Der durchschnittliche Abstand zwischen den Reihen darf bei diesen Reben nicht mehr als 1,9 m betragen

2.   Schnittregeln

Anbauverfahren

Der Schnitt erfolgt bis spätestens 1. Mai.

Die Reben werden auf die folgenden Arten geschnitten:

Rebsorte Muscadelle B: Fächererziehung, Rebstock mit zwei bis fünf Armen, die höchstens sechs Zapfen mit jeweils zwei Augen aufweisen, wobei maximal acht Augen verbleiben,

Rebsorte Sémillon B: Fächererziehung, Rebstock mit zwei bis fünf Armen, die höchstens sechs Zapfen mit jeweils zwei Augen aufweisen, oder gemischter Guyot-Schnitt mit höchstens sechs Augen auf dem Strecker (Fruchtrute) und zwei Zapfen mit jeweils höchstens zwei Augen, von denen einer zur Fruchtrute geführt wird,

Rebsorten Sauvignon B und Sauvignon gris G: Fächererziehung, Rebstock mit zwei bis fünf Armen, die höchstens sechs Zapfen mit jeweils zwei Augen aufweisen, gemischter Guyot-Schnitt mit höchstens sechs Augen auf dem Strecker (Fruchtrute) und zwei Zapfen mit jeweils höchstens zwei Augen, von denen einer zur Fruchtrute geführt wird, Schnitt „à la bordelaise“, Rebstock mit zwei Streckern (Fruchtruten) und höchstens vier Augen an jedem Strecker.

3.   Besondere Erntevorschriften

Anbauverfahren

Die Weine werden aus Trauben gewonnen, die von Hand in mehreren Lesegängen überreif (Vorliegen von Edelfäule) geerntet werden.

4.   Anreicherung

Spezifisches önologisches Verfahren

Die Anreicherung ist unter Beachtung der Vorschriften der Produktspezifikation zulässig.

5.2.   Höchsterträge

1.

28 Hektoliter je Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Traubenlese, Weinherstellung, Weinbereitung und Weinausbau erfolgen auf dem Gebiet der Gemeinde Barsac im Departement Gironde gemäß dem amtlichen Gemeindeschlüssel vom 19. März 2021.

7.   Wichtigste Keltertraubensorte(N)

Muscadelle B

Sauvignon B – Sauvignon blanc

Sauvignon gris G – Fié gris

Semillon B

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

Das einzigartige Klima und die besonderen mikroklimatischen Verhältnisse begünstigen, dass sich ein winziger Pilz namens Botrytis cinerea auf den Trauben bildet. Diese sogenannte Edelfäule verleiht den Weinen aus dem Sauternais in dieser besonderen Umgebung ihren typischen Charakter.

Die Weine stammen von Parzellen oder Teilen von Parzellen, die anhand objektiver, technischer und historischer Kriterien streng und genau abgegrenzt sind.

Die Menschen haben im Laufe der Zeit die Rebsorten ausgewählt, die sich am besten für die Bildung von Edelfäule auf den Trauben eignen. So soll die Sorte Sémillon B aus dem Sauternais stammen.

Um die für die Herstellung der Weine ausreichende Konzentration zu erreichen, ist außerdem ein für jede Rebsorte genau festgelegter starker Beschnitt erforderlich. Häufig wird ein für die Region spezifischer Kurzrebschnitt (Fächererziehung) angewandt.

Die Weine werden aus von Hand in mehreren Lesegängen überreif (Vorliegen von Edelfäule) geernteten Trauben gewonnen, um exzellente Qualität zu gewährleisten. Die Erträge bei Überreife sind sehr gering und gehen aufgrund der von Jahrgang zu Jahrgang unterschiedlichen Witterungsverhältnisse zuweilen noch deutlich zurück. Die Überreife zeigt sich darin, dass die Weine einen natürlichen Alkoholgehalt von durchschnittlich mindestens 15 % vol aufweisen.

Die Pflanzdichte ist hoch, da die Menge an erzeugtem Wein pro Rebstock nach erfolgter Konzentration sehr gering ist. Die Gärung dieser Weine ist langsam und erfolgt häufig in Eichenfässern. Die Weine erfahren vor der Flaschenabfüllung den für ihre Reifung und die optimale Geschmacksentwicklung erforderlichen langen Ausbau.

All diese Erzeugungsbedingungen sind mit denen der Bezeichnung Sauternes identisch. Die Besonderheit von Barsac gegenüber den anderen Gemeinden des Gebiets der Bezeichnung Sauternes beruht vor allem auf den speziellen Boden- und landschaftlichen Merkmalen. Die Wasserversorgung und kalkhaltige Mineralien in den Böden verleihen den eher nervigen Weinen mit lang anhaltenden Aromen und sehr fruchtigen Noten aus diesem Gebiet interessante Geschmacksnuancen.

Das Ansehen der Weine aus Barsac reicht bis weit in die Vergangenheit zurück und ist untrennbar mit den symbolträchtigen Schlössern verbunden. Barsac trug seit dem 13. Jahrhundert den Titel „Prévôté royale“ (königliche Vogtei) und der Hafen von Barsac war einer der wichtigsten am linken Garonne-Ufer, über den zahlreiche Waren, darunter auch Wein in Fässern, transportiert wurden, die auf traditionellen Lastkähnen (gabares) garonneabwärts bis nach Bordeaux verschifft wurden.

In der von Kaiser Napoleon III. für die Weltausstellung initiierten Klassifizierung der Bordeaux-Weine von 1855 wurde dieser Herkunftsbezeichnung der Gironde sehr große Anerkennung zuteil. Von den insgesamt 27 Crus Classés der fünf Gemeinden der Herkunftsbezeichnung Sauternes entfallen zehn Crus (zwei Premiers Crus und acht Seconds Crus) auf die Gemeinde Barsac. Bei dieser Klassifizierung wurde den Preisen der Weine als Gradmesser der Qualität Rechnung getragen. 30 % der Produktion von Weinen mit der Bezeichnung „Barsac“ entfallen auf Crus Classés. Diese Weine sind in der ganzen Welt bekannt und gehen größtenteils in den Export, und auch heute noch ist ihr Ansehen ungebrochen.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Kennzeichnung, sonstige Anforderungen)

Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der weiteren Bedingung:

Ausnahmeregelung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung der Bedingung:

Das Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft, für das in Bezug auf Herstellung, Bereitung und Ausbau eine Ausnahmeregelung gilt, umfasst das Gebiet der folgenden Gemeinden im Departement Gironde gemäß dem amtlichen Gemeindeschlüssel vom 19. März 2021: Bommes, Budos, Cadillac, Cérons, Fargues, Illats, Langon, Omet, Preignac, Pujols-sur-Ciron, Roaillan, Sainte-Croix-du-Mont und Sauternes.

Größere geografische Einheit

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der weiteren Bedingung:

Zusätzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung

Beschreibung der Bedingung:

Bei der Kennzeichnung von Weinen mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung kann die größere geografische Einheit „Vin de Bordeaux“ oder „Grand Vin de Bordeaux“ angegeben werden.

Die Schriftgröße der Angabe der größeren geografischen Einheit darf sowohl in der Höhe als auch in der Breite zwei Drittel der Schriftgröße des Namens der kontrollierten Ursprungsbezeichnung nicht überschreiten.

Link zur Produktspezifikation

https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-496a5541-69d8-4bcf-88b0-6968f1204c18


(1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.


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