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Document C2021/103/11
Call for proposals 2021 – EAC/A01/2021 Erasmus+ Programme 2021/C 103/11
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2021 — EAC/A01/2021 Programm Erasmus+ 2021/C 103/11
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2021 — EAC/A01/2021 Programm Erasmus+ 2021/C 103/11
PUB/2021/254
OJ C 103, 25.3.2021, p. 12–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.3.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 103/12 |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2021 — EAC/A01/2021
Programm Erasmus+
(2021/C 103/11)
1. Einleitung und Beschreibung der Ziele
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gilt vorbehaltlich
— |
der Annahme des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des rechtlichen Rahmens von Erasmus+ und zur Einrichtung des Programms Erasmus+ sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 ohne wesentliche Änderungen durch den Gesetzgeber, |
— |
der positiven Stellungnahme des mit dem Basisrechtsakt zum Jahresarbeitsprogramm für die Durchführung von Erasmus+ im Jahr 2021 eingesetzten Ausschusses, |
— |
der Genehmigung des Jahresarbeitsprogramms 2021 durch die Kommission nach Übermittlung durch den Programmausschuss, |
— |
der Verfügbarkeit der im Haushaltsplanentwurf für 2021 vorgesehenen Mittelzuweisungen nach dem Erlass des Haushaltsplans 2021 durch die Haushaltsbehörde oder, wenn der Haushaltsplan nicht erlassen wird, im Rahmen der Regelung der vorläufigen Zwölftel und |
— |
der Benennung der nationalen Agentur durch die nationale Behörde und der Zustimmung der Kommission sowie der Unterzeichnung der Beitragsvereinbarungen. |
Daher stellt diese Mitteilung für die Kommission (den Auftraggeber) keine rechtliche Verpflichtung dar. Falls mindestens eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu einem beliebigen Zeitpunkt abzusagen oder zu annullieren und andere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit anderen Inhalten und angemessenen Fristen für die Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen.
2. Maßnahmen
Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:
Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen
— |
Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend |
— |
Jugendaktivitäten |
Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
— |
Partnerschaften für eine Zusammenarbeit:
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— |
Exzellenzpartnerschaften:
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— |
Innovationspartnerschaften:
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— |
Gemeinnützige Sportveranstaltungen |
Leitaktion 3 – Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
— |
„European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint) |
Jean-Monnet-Maßnahmen:
— |
Jean-Monnet-Maßnahme in der Hochschulbildung |
— |
Jean-Monnet-Maßnahme in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung |
3. Förderfähigkeit
Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern sowie für strategische Partnerschaften im Bereich Jugend beantragen.
Die folgenden Länder können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen (1):
— |
die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die überseeischen Länder und Gebiete, |
— |
die mit dem Programm assoziierten Drittländer:
|
Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus Drittländern offen, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.
Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden 2021 zu entnehmen.
4. Budget und Projektlaufzeit
Das für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 2 453,5 Mio. EUR:
Allgemeine und berufliche Bildung: |
EUR |
2 153,1 Mio. |
Jugend: |
EUR |
244,7 Mio. |
Sport: |
EUR |
41,7 Mio. |
Jean Monnet: |
EUR |
14 Mio. |
Das für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget und seine Aufteilung sind vorläufig und unterliegen der Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2021 für Erasmus+ und können durch eine Änderung der Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ und ihre Änderungen regelmäßig aufzurufen, um zu sehen, wie viele Mittel für die einzelnen von der Aufforderung betroffenen Maßnahmen zur Verfügung stehen:
https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/annual-work-programmes_dehttps://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/annual-work-programmes_de
Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren; maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Partner.
Begünstigte dürfen Kosten für die im Rahmen einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms von Freiwilligen geleistete Arbeit auf der Grundlage von Kosten je Einheit angeben, die gemäß dem Beschluss (2019) 2646 der Kommission genehmigt und festgelegt werden. Nähere Angaben zur Förderfähigkeit von Kosten im Zusammenhang mit von Freiwilligen geleisteter Arbeit sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.
5. Frist für die Einreichung von Anträgen
Für alle unten angegebenen Fristen gilt MEZ.
Leitaktion 1 |
|
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich im Bereich Hochschulbildung |
11. Mai, 12.00 Uhr |
Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung |
11. Mai, 12.00 Uhr |
Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung |
19. Oktober, 12.00 Uhr |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
11. Mai, 12.00 Uhr |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
5. Oktober, 12.00 Uhr |
Leitaktion 2 |
|
Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, mit Ausnahme der von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereichten Partnerschaften |
20. Mai, 12.00 Uhr |
Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, die von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereicht wurden |
20. Mai, 17.00 Uhr |
Kooperationspartnerschaften im Bereich Sport |
20. Mai, 17.00 Uhr |
Kleinere Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend |
20. Mai, 12.00 Uhr |
Kleinere Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend |
3. November, 12.00 Uhr |
Kleinere Partnerschaften im Bereich Sport |
20. Mai, 17.00 Uhr |
Zentren der beruflichen Exzellenz |
7. September, 17.00 Uhr |
Erasmus+-Lehrkräfteakademien |
7. September, 17.00 Uhr |
Erasmus-Mundus-Aktion |
26. Mai, 17.00 Uhr |
Innovationsallianzen |
7. September, 17.00 Uhr |
Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend |
1. Juli, 17.00 Uhr |
Gemeinnützige Sportveranstaltungen |
20. Mai, 17.00 Uhr |
Leitaktion 3 |
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„European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint) |
24. Juni, 17.00 Uhr |
Jean-Monnet-Maßnahmen und -Netze |
2. Juni, 17.00 Uhr |
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Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Programmleitfaden zu entnehmen. |
6. Ausführliche Informationen
Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Erasmus+-Programmleitfaden 2021 zu entnehmen, abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/programme-guide_dehttp://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/programme-guide_de
Der Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.
(1) Für Jean-Monnet-Aktivitäten können sich Einrichtungen aus der ganzen Welt bewerben.
(2) Vorbehaltlich des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses über die Teilnahme am Programm.
(3) Vorbehaltlich der Unterzeichnung der bilateralen Assoziierungsabkommen.