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Document 52020XG0619(01)

    Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Demografische Herausforderungen — der künftige Ansatz“ 2020/C 205/03

    ST/8668/2020/INIT

    ABl. C 205 vom 19.6.2020, p. 3–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.6.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 205/3


    Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Demografische Herausforderungen — der künftige Ansatz“

    (2020/C 205/03)

    IN ANERKENNUNG DES FOLGENDEN:

    1.

    In der Strategischen Agenda 2019-2024 heißt es, dass „wir die Basis für langfristiges nachhaltiges und inklusives Wachstum erneuern und den Zusammenhalt in der EU stärken“ müssen. Dazu müssen wir eine Aufwärtskonvergenz unserer Volkswirtschaften erreichen und eine Reihe von Herausforderungen bewältigen, zu denen auch der demografische Wandel gehört.

    2.

    Die europäische Säule sozialer Rechte dient als Kompass für effiziente beschäftigungs- und sozialpolitische Ergebnisse im Hinblick auf einen sozial verträglichen und gerechten Übergang zu Klimaneutralität, die Digitalisierung und den demografischen Wandel.

    3.

    Der Ausbruch und die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie ist eine beispiellose globale Herausforderung, die sich in unterschiedlicher Weise auf die verschiedenen Bereiche unserer Gesellschaften‚ Volkswirtschaften, Arbeitsmärkte, Gesundheits- und Sozialfürsorgesysteme und Privathaushalte, ebenso wie auf den Alltag unserer Bürgerinnen und Bürger, auswirkt und neue demografische Herausforderungen mit sich bringen könnte.

    4.

    Klimatische, technologische und demografische Veränderungen beeinflussen und verändern unsere Gesellschaften und unsere Lebensweise. (1) Da es für eine nachhaltige Entwicklung und ein inklusives Wirtschaftswachstum Humankapital und neue, innovative Lösungen braucht, muss die demografische Erneuerung in allen Mitgliedstaaten unterstützt werden und sollte auf EU-Ebene die gleiche Priorität haben wie Klimaneutralität und Digitalisierung. Sie sollte in allen künftigen Initiativen der Kommission horizontal und vorausschauend berücksichtigt werden.

    5.

    Die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU steht in Wechselwirkung mit dem demografischen Wandel, wodurch der demografische Druck in einigen Regionen abgemildert und die Lage in anderen verschärft wird. Die Freizügigkeit der Arbeitskräfte ist eine der Grundfreiheiten der Europäischen Union und sollte dies auch bleiben. Sie hat zwar die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU erleichtert, in verschiedenen Regionen der Union aber unterschiedliche Auswirkungen gezeitigt, etwa die Abwanderung, Zuwanderung, Rückwanderung und zirkuläre Wanderung von Hochqualifizierten sowie einen allgemeinen Bevölkerungsrückgang. Wichtig ist, in strukturschwachen Regionen Bedingungen zu schaffen, die sie dynamischer und attraktiver machen und so zu ihrer nachhaltigen Entwicklung beitragen.

    6.

    Solange die weltweite COVID-19-Pandemie anhält, sollte die Freizügigkeit der Arbeitskräfte in vollem Umfang erhalten bleiben, während zugleich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Rechte und die Gesundheit gefährdeter Arbeitskräfte zu schützen.

    7.

    Zwischen 2023 und 2060 wird die Erwerbsbevölkerung in Europa (im Alter von 20 bis 64 Jahren) voraussichtlich um 8,2 % (etwa 19 Mio. Menschen) zurückgehen. Die schrumpfende Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird die Mittel für die Alters- und Gesundheitsversorgung einer rasch wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern aufbringen müssen — eine Herausforderung für die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der Rentensysteme. (2) Zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums ist es wichtig, in Qualifikationen zu investieren, um Produktivitätszuwächse zu fördern, und die gesamten verfügbaren Arbeitskräfte zu nutzen, indem Frauen und Gruppen, die derzeit unterrepräsentiert sind — insbesondere junge und ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen — integriert werden, sowie — wo dies für angemessen erachtet wird — unter Achtung der nationalen Zuständigkeiten legale Migration in Erwägung zu ziehen, um den Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter abzufedern.

    8.

    Die demografische Entwicklung in der EU weist eindeutig auf eine Alterung der Bevölkerung hin, wobei die Geburtenraten manchmal deutlich unter der Nettoreproduktionsrate von 2,1 liegen. (3) Fast ein Fünftel (19,7 %) der EU-Gesamtbevölkerung ist über 65 Jahre alt, und diese Kohorte dürfte bis 2050 28,5 % der Gesamtbevölkerung ausmachen. (4) Dies wirft ein Schlaglicht auf den stetigen Anstieg der Abhängigkeitsquote. Eine alternde Gesellschaft bringt Herausforderungen, aber auch Chancen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und für die Gesellschaft insgesamt mit sich. Sie könnte eine wichtige Rolle hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Unterstützung von Tätigkeiten in einer Vielzahl von Sektoren spielen. Dadurch, dass wir dank der Fortschritte unter anderem in Bereichen wie der Medizin und der öffentlichen Gesundheitsversorgung, der sozialen Sicherheit und der Beseitigung der Armut länger leben und länger gesund bleiben, werden neue Chancen in der Senioren- und Pflegewirtschaft entstehen. Neben ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sollte die „Silver Economy“ als Zeichen des sozialen und kulturellen Fortschritts betrachtet und mit einer positiven und sozial integrativen Identität für ältere Menschen in Europa in Verbindung gebracht werden. Die Steigerung der Lebenserwartung und der Lebensqualität sollte als Erfolg des Sozialmodells im Rahmen der Grundwerte der EU gesehen werden. Ein erstes Ziel in Bezug auf das Älterwerden besteht daher darin, gezielte Maßnahmen und die Bereitstellung eines umfassenden, altersgerechten Gesundheitsversorgungssystems während des gesamten Lebens, insbesondere bei abhängigen Personen, in den Mittelpunkt zu stellen.

    9.

    Ältere Menschen sind wertvoll für die Gesellschaft und sollten daher wirksam und ohne Einschränkungen an der Gesellschaft teilhaben und ihr Leben in Würde und so unabhängig wie möglich führen. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Die demografische Entwicklung, einschließlich der raschen Bevölkerungsalterung und der höheren Lebenserwartung, bedeutet, dass die Notwendigkeit der Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden sowie der Bedarf an Langzeitpflege in Europa zunehmen werden, ebenso wie die Belastung der Gesundheits- und Rentensysteme. Diese Herausforderung sollte als Chance für die Entwicklung neuer Dienstleistungen‚ neuer Arbeitsplätze und neuer Formen der Zusammenarbeit sowie als Chance für die gesellschaftliche Entwicklung gesehen werden. Der Zugang zu Wohlfahrtstechnologien und zur Digitalisierung kann dazu beitragen, diesen Herausforderungen zu begegnen.

    10.

    Die aktive Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft ist von entscheidender Bedeutung. Junge Menschen können besonders gefährdet sein, weil sie am Übergang zwischen Lebensabschnitten stehen, ihnen die Berufserfahrung oder grundlegende Qualifikationen fehlen, sie ungenügend ausgebildet sind, oft nur einen geringen Sozialschutz genießen, beschränkten Zugang zu Finanzmitteln haben oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. (5)

    11.

    Kindererziehung ist ein langfristiges Unterfangen; damit demografische Maßnahmen wirken, müssen sie daher zuverlässig und dauerhaft sein. Investitionen in erschwingliche und hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung können zur demografischen Erneuerung beitragen und sich insbesondere auf sozioökonomisch benachteiligte Kinder ausgesprochen positiv auswirken, indem sie dazu beitragen, die künftige Erwerbsbevölkerung resilienter gegenüber demografischen Herausforderungen zu machen und über den gesamten Lebenszyklus hinweg bessere soziale Ergebnisse zu erzielen.

    12.

    Die Barcelona-Ziele im Hinblick auf die Verfügbarkeit hochwertiger und erschwinglicher Kinderbetreuungseinrichtungen für Vorschulkinder (90 % der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schulpflichtalter und 33 % der Kinder unter drei Jahren, die Kinderbetreuungseinrichtungen besuchen) sollten in den Mitgliedstaaten, die sich im Rückstand befinden, weiter verfolgt werden, um eine Aufwärtskonvergenz zu gewährleisten.

    13.

    Die Politik sollte so gestaltet werden, dass sie die Voraussetzungen, unter anderem das wirtschaftliche Umfeld, dafür schafft, es Einzelpersonen und Familien zu ermöglichen, ihren Wünschen entsprechend Kinder zu haben und eine bessere Lebensqualität zu genießen, in Sicherheit zu leben und Beruf, Familie und Betreuungs- und Pflegeaufgaben zu vereinbaren.

    14.

    Ziel der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von 2019 ist es, die Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und ihre Gleichbehandlung am Arbeitsplatz zu erreichen, indem es Beschäftigten, die Eltern sind oder Angehörige pflegen, leichter gemacht wird, Beruf, Familienleben sowie Betreuungs- und Pflegeaufgaben zu vereinbaren, und indem eine ausgewogene Aufteilung der Verantwortung gefördert wird, wie dies auch im neunten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte verankert ist.

    15.

    Aufgrund von Verstädterung, unzureichenden Beschäftigungsmöglichkeiten‚ niedrigen Einkommen und unzureichenden Dienstleistungen ist in vielen ländlichen Gebieten und Inselregionen ein Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen, der das Stadt-Land-Gefälle vergrößert. Dies verlangt nach der Annahme einer integrierten Strategie, um, ausgehend von ihrem jeweiligen Potenzial, eine nachhaltige Entwicklung dieser Regionen zu fördern.

    16.

    Bessere Verbindungen und der Ausbau des öffentlichen Verkehrs geben den Menschen Bewegungsfreiheit, indem Konnektivitätslücken geschlossen werden und dadurch der soziale Zusammenhalt gestärkt wird.

    17.

    Der demografische Wandel bietet die Gelegenheit, Renten-, Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme anzupassen. Aktives und gesundes Altern, unterstützt durch effiziente Gesundheitssysteme, flexible, angemessene und maßgeschneiderte Pflegemodelle sowie die Beschäftigungsfähigkeit der alternden Bevölkerung sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Nachhaltigkeit der Sozialversicherungs- und Pflegesysteme sicherzustellen. Die Verbesserung der Versorgung, Zugänglichkeit, Angemessenheit und Nachhaltigkeit ist von entscheidender Bedeutung für die Modernisierung der Sozialschutzsysteme (6) sowie für die Stärkung der Resilienz der Gesundheits- und Sozialsysteme in Krisensituationen wie der globalen COVID-19-Pandemie.

    18.

    Die EU bewegt sich derzeit in Richtung langlebigerer, weniger fruchtbarer und besser ausgebildeter Gesellschaften. Ein umfassendes, korrektes und faktengestütztes Bild der aktuellen Lage sowie künftige Prognosen lassen sich durch die Analyse von Daten zu Migration, Fruchtbarkeit und Sterblichkeit (7) in Verbindung mit Informationen über das Bildungs- und das tatsächliche Qualifikationsniveau, die Erwerbsquote und weitere soziodemografische Indikatoren erstellen. Evidenzbasierte Politikgestaltung erfordert gültige, aussagekräftige und aktuelle Daten‚ aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter. Kontinuierlich aktualisierte Daten über demografische Prozesse und die Faktoren, die sie beeinflussen, sowie über die besonderen Bedürfnisse und Vorlieben von Frauen und Männern aller Altersgruppen sind ein wichtiges Instrument für die Ausgestaltung demografischer Maßnahmen und die Bewertung ihrer Ergebnisse.

    19.

    Bei der Entwicklung demografischer Maßnahmen sind eine sektorenübergreifende Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Sozial-, Familien-, Gesundheits-, Beschäftigungs-, Bildungs- und Betreuungsdiensten in allen Wirtschaftszweigen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten dringend erforderlich.

    20.

    Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der wirksamen Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen allen — nationalen, regionalen und lokalen — Regierungsebenen und einer Kooperation auf allen Ebenen unter Einbeziehung der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer einschlägiger Interessenträger;

    IN ERWÄGUNG DES FOLGENDEN:

    21.

    In seiner Sondierungsstellungnahme mit dem Titel „Demografische Herausforderungen in der EU unter dem Blickwinkel des Wirtschafts- und Entwicklungsgefälles“ betont der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, dass hochwertige, zugängliche und erschwingliche Bildung, Pflege und Betreuung (für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen) für die Lösung der demografischen Herausforderungen und die Unterstützung des Bevölkerungswachstums von grundlegender Bedeutung sind. (8)

    22.

    Die im Rahmen des Europäischen Jahres für aktives Altern (2012) vermittelte Botschaft, dass die Solidarität zwischen den Generationen, von der Bevölkerungsalterung auf die Probe gestellt, diese bestehen kann, ist nach wie vor relevant.

    23.

    In den Schlussfolgerungen des Rates zur Ökonomie des Wohlergehens (2019) werden mehrere Schlüsselelemente für die Widerstandsfähigkeit unserer Volkswirtschaften und Gesellschaften und ihren künftigen Wohlstand hervorgehoben, unter anderem: zugängliche und hochwertige allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen, Maßnahmen für ein faires Arbeitsleben, angemessene und nachhaltige Sozialschutzsysteme, Zugang zu Dienstleistungen, Digitalisierung und weitere technologische Entwicklungen;

    VERFÄHRT DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION WIE FOLGT: ER,

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,

    24.

    einen Rahmen für demografische Maßnahmen unter Einbeziehung der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer einschlägiger Interessensträger entsprechend ihren Zuständigkeiten zu ERARBEITEN und zu AKTUALISIEREN;

    25.

    das derzeitige wie das künftige Missverhältnis zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage ANZUGEHEN, da der digitale Wandel, die Globalisierung sowie der demografische Wandel die Erfordernisse des Arbeitsmarkts durch die Schaffung und die Vernichtung von Arbeitsplätzen sowie durch Veränderungen bei bestehenden Berufen prägen, und dabei den Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen, um so die Vorteile des digitalen Wandels und der Globalisierung für die Schaffung neuer Beschäftigungschancen in allen Regionen zu nutzen;

    26.

    die Verbesserung des Qualifikationsniveaus durch erschwingliche, zugängliche und inklusive hochwertige allgemeine und berufliche Bildung sowie durch lebenslanges Lernen, einschließlich digitaler Kompetenzen, zu FÖRDERN, um zur Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt sowie zur Förderung von Wirtschaftswachstum, sozialer Inklusion und der persönlichen Entfaltung sowohl für Frauen als auch für Männer beizutragen;

    27.

    den Erwerb von Kompetenzen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik (MINT) zu FÖRDERN und zu UNTERSTÜTZEN und damit junge Menschen, insbesondere junge Frauen, zu einer Laufbahn im MINT-Bereich zu motivieren, sowie Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung, Forschung, Innovation und künstliche Intelligenz zu unterstützen und so dazu beizutragen, dass die EU den demografischen Wandel angehen, die Produktivität steigern, das Wirtschaftswachstum angesichts des Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter fördern und dabei hochwertige, für talentierte Kräfte interessante Arbeitsplätze schaffen kann;

    28.

    für die Bedeutung der Inklusion von Frauen und unterrepräsentierten Gruppen, insbesondere junger Menschen, älterer Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderungen, sowie der Verbesserung der Erwerbsbeteiligung in allen gesellschaftlichen Gruppen und Altersgruppen zu SENSIBILISIEREN, um zu einem Abfedern der Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme beizutragen und soziale Gerechtigkeit zu fördern;

    29.

    eine inklusive Sozial- und Arbeitsmarktpolitik auf der Grundlage von Chancengleichheit — und insbesondere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben — durch Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer, die Bereitstellung zugänglicher und erschwinglicher hochwertiger Kinderbetreuung und Langzeitpflege sowie die gerechte Aufteilung von Haushalts-, Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern UMZUSETZEN, um Eltern bzw. Menschen mit Betreuungs- oder Pflegeaufgaben die Teilhabe am Erwerbsleben und an der Gesellschaft zu ermöglichen;

    30.

    Fortschritte bei der Umsetzung und Gewährleistung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern zu ERZIELEN, um das Geschlechtergefälle bei der Beschäftigung, bei den Löhnen und Gehältern sowie bei den Renten zu entschärfen;

    31.

    Investitionen in Kinder als Sozialinvestitionen mit der höchsten gesellschaftlichen Rendite für die Zukunft zu FÖRDERN; dazu zählen auch Bemühungen, durch gezielte Investitionen zur Verringerung von Kinderarmut den Teufelskreis einer von einer Generation auf die nächste vererbten Armut zu durchbrechen;

    32.

    angemessene und koordinierte Maßnahmen zur Bereitstellung verschiedener Arten finanzieller und anderer Unterstützung für Familien, insbesondere für Familien mit Kindern (z. B. in Form von bezahltem Urlaub, Kindergeld, angemessenen Steuer- und Sozialleistungssystemen, Wohnungsförderungen sowie von Unterstützung für Studierende), einschließlich innovativer Lösungen, zu FÖRDERN und VORRANGIG zu BEHANDELN;

    33.

    die Bedeutung der Solidarität zwischen den Generationen zu BETONEN, aktives und gesundes Altern zu FÖRDERN sowie für die alternde Bevölkerung und ihre Familien den Zugang zur erforderlichen Unterstützung, einschließlich im Bereich der Wohnungsanpassung sowie — angesichts ihres Einflusses auf die Bewältigung der durch das Altern und den Verlust der Unabhängigkeit bedingten Herausforderungen — der elektronischen Gesundheitsdienste und der künstlichen Intelligenz, zu SICHERN;

    34.

    die Bevölkerung für die Rechte älterer Menschen auf ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben in Würde sowie für das Recht auf Beteiligung am gesellschaftlichen Leben auch in Zeiten von Krisen wie der derzeitigen weltweiten COVID-19-Pandemie zu SENSIBILISIEREN und dabei gesundes und aktives Altern zu fördern, in den Sozialschutz zu investieren und in allen Belangen auf einen positiven Umgang mit älteren Menschen zu achten;

    35.

    die Rechte älterer Menschen mit Behinderungen zu FÖRDERN, indem angemessene Lebensbedingungen und die uneingeschränkte Teilhabe am Gemeinschaftsleben gewährleistet werden, und die Kompatibilität von Invaliditätsrenten und Altersrenten zu PRÜFEN;

    36.

    die Herausforderungen ANZUGEHEN und die Chancen zu NUTZEN, die sich aus der steigenden Nachfrage nach Langzeitpflege aufgrund des Alterns ergeben, und zu PRÜFEN, wie Digitalisierung und Wohlfahrtstechnologien besser in Pflege- und Betreuungsdienste integriert werden können, um die Zugänglichkeit und Bereitstellung dieser Dienste zu verbessern;

    37.

    Gebiete und Regionen zu BESTIMMEN, in denen Interventionen im Bereich der Verkehrsanbindung sowie der Zugänglichkeit des Verkehrs erforderlich sein könnten, denn das Fehlen zugänglicher Verkehrsmittel bedeutet häufig auch das Fehlen von Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung, zu Kultur, zum Arbeitsmarkt und zur Gesundheitsversorgung;

    38.

    unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten angemessenen Sozialschutz für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Beschäftigungsdauer, und unter vergleichbaren Bedingungen für Selbstständige zu GEWÄHRLEISTEN; (9) (10)

    39.

    wo dies für angemessen erachtet wird und unter Achtung der nationalen Zuständigkeiten reguläre Migration IN ERWÄGUNG ZU ZIEHEN, um den Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter abzufedern;

    RUFT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION AUF, IM EINKLANG MIT IHREN JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER NATIONALEN GEGEBENHEITEN UND UNTER WAHRUNG DER ROLLE UND DER AUTONOMIE DER SOZIALPARTNER

    40.

    die Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte als einen notwendigen Schritt hin zu Chancengleichheit und dem Zugang zu Beschäftigung, gerechten Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und Inklusion zu FÖRDERN;

    41.

    faktengestützte und wirksame politische Maßnahmen auf nationaler Ebene sowie auf Unionsebene zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, einschließlich der Verfügbarkeit hochwertiger Langzeitpflege und der Tragfähigkeit und Angemessenheit der Sozialschutzsysteme, UMZUSETZEN;

    42.

    Unterschiede bei der EU-Binnenmobilität ANZUGEHEN, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Abwanderung von Hochqualifizierten in eine zirkuläre Wanderung oder eine Zuwanderung von Hochqualifizierten umzuwandeln, und den kontinuierlichen Ausbau von Qualifikationen sowie die kontinuierliche Neuqualifizierung der Erwerbsbevölkerung FORTZUSETZEN und dabei der Dynamik des Arbeitsmarkts und dem ökologischen, technologischen und demografischen Wandel Rechnung zu tragen, um das regionale Gefälle, die Entvölkerung des ländlichen Raumes und die urbanen Herausforderungen zu bewältigen;

    43.

    die Wissensbasis und den Kenntnisstand in Bezug auf die „Silver Economy“ zu VERBESSERN und für deren Bedeutung sowie für die Chancen, die sich aus ihren positiven Auswirkungen insgesamt auf der Grundlage eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Bedarf der Wirtschaft und den Bedürfnissen der Menschen ergeben, zu SENSIBILISIEREN;

    44.

    ANREIZE ZU BIETEN für innovative Lösungen, durch die eine Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsmarkt entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen erleichtert wird und dabei aus dieser Teilhabe ein Mehrwert entsteht und durch die ein gesundes und aktives Altern in allen Politikbereichen gefördert und unterstützt wird, sowie für die Rechte älterer Menschen mit Behinderungen EINZUTRETEN;

    45.

    die Zugänglichkeit erschwinglicher, hochwertiger und gegebenenfalls integrierter Sozial-, Familien-, Gesundheits-, Beschäftigungs-, Bildungs-, Wohnungs-, Pflege- und Betreuungs- sowie Verkehrsdienste, die wichtige Faktoren bei der Verringerung des Stadt-Land-Gefälles darstellen können, zu VERBESSERN;

    46.

    die Fähigkeit zu STÄRKEN, mögliche neue demografische Herausforderungen infolge des Ausbruchs der globalen COVID-19-Pandemie abzufedern, und die Resilienz der Gesellschaft SICHERZUSTELLEN;

    47.

    die Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinsamen europäischen Fahrplans für ein widerstandsfähiges, nachhaltiges und faires Europa (11), der auf eine koordinierte und inklusive Strategie zur Überwindung der aktuellen Phase der globalen COVID-19-Pandemie abzielt, WEITERZUVERFOLGEN und die Koordinierung der Wirtschaftsstrategien zu VERSTÄRKEN, um die Produktionstätigkeit anzukurbeln sowie das Funktionieren der Arbeitsmärkte sicherzustellen;

    ERSUCHT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,

    48.

    eine gemeinsame Grundlage sowie interaktive EU-weite Instrumente zur Erhebung zeitnaher, kohärenter, zuverlässiger, vergleichbarer, zugänglicher und nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselter Daten zur Erfassung demografischer Entwicklungen WEITERZUENTWICKELN und Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Bewältigung demografischer Herausforderungen zu UNTERSTÜTZEN und dabei den Bevölkerungsprognosen sowie den festgestellten Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Gesellschaft Europas, die im Hinblick auf die Erholung nach COVID-19 besonders bedeutsam sind, Rechnung zu tragen;

    49.

    gegebenenfalls eine angemessene und differenzierte Strategie AUSZUARBEITEN, einschließlich möglicher gezielter EU-Fördermittel für die Mitgliedstaaten, ländliche Gebiete, Inseln sowie weitere von der Abwanderung am schwersten betroffene Regionen, insbesondere für Gebiete, in denen dies eine Folge unzureichender Erwerbsmöglichkeiten, fehlender Dienste oder mangelnder Verkehrsanbindung darstellt, wobei diese Strategie insbesondere darauf ausgerichtet sein sollte, diese Regionen attraktiv zu machen;

    50.

    SICHERZUSTELLEN, dass alle Vorschläge für Maßnahmen und Initiativen von umfassenden demografischen und territorialen Folgenabschätzungen, die parallel zu den wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgenabschätzungen durchgeführt werden, begleitet werden, mit dem Ziel, strukturell rückständige Regionen dynamischer und attraktiver zu machen und so zum sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union beizutragen;

    51.

    umfassende Überlegungen über die Bevölkerungsalterung und ihre vollumfängliche Bedeutung, einschließlich der langfristigen Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft der EU EINZULEITEN‚ gefolgt von konkreten Initiativen, unter gebührender Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, mit dem Ziel, diese Herausforderung in neue Chancen zu verwandeln und darauf hinzuarbeiten, langfristig ein inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum sowie inklusive und tragfähige Sozialschutzsysteme zu gewährleisten;

    52.

    eine eigene Strategie für die Langzeitpflege im Hinblick auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen VORZUSCHLAGEN, um ein inklusives und diskriminierungsfreies Wirtschaftswachstum zu bewahren und die Risiken und den Druck auf die öffentlichen Finanzen und die Sozialausgaben, die im Allgemeinen mit der Bevölkerungsalterung einhergehen, abzufedern, und dabei auf das Gleichgewicht zwischen Beruf und Privatleben zu achten;

    53.

    zeitnah einen Vorschlag für eine Europäische Kindergarantie VORZULEGEN;

    54.

    VORZUSCHLAGEN, das Jahr 2023 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Kinderarmut auszurufen;

    55.

    SICHERZUSTELLEN, dass Investitionen aus EU-Mitteln einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen auf nationaler und regionaler Ebene leisten‚ und dabei der EU-Binnenmobilität durch Festlegung spezifischer Maßnahmen zur Abfederung der akutesten Auswirkungen der demografischen Trends und zur Bereitstellung von Mitteln zum Austausch bewährter Verfahren Rechnung zu tragen, damit die einschlägigen Interessenträger aus den Erfahrungen der jeweils anderen lernen können;

    56.

    zu GEWÄHRLEISTEN, dass die demografischen Herausforderungen im Rahmen des Europäischen Semesters angemessen berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Sozialschutzsysteme‚ wobei jeweils dem besonderen Kontext in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen ist;

    ERSUCHT DEN BESCHÄFTIGUNGSAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS FÜR SOZIALSCHUTZ,

    57.

    ausgehend von den zurzeit verwendeten Indikatoren auf die Entwicklung und Aktualisierung nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselter demografischer Indikatorensätze HINZUARBEITEN und erforderlichenfalls neue Indikatorensätze in Bezug auf den Arbeitsmarkt und den sozioökonomischen Zusammenhalt, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit weiteren einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates mit Zuständigkeit insbesondere im Bereich Wirtschaft und Finanzen, zu ENTWICKELN;

    58.

    den Austausch bewährter Verfahren zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen in Bezug auf den Arbeitsmarkt und den sozioökonomischen Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten zu FÖRDERN;

    ERSUCHT DIE KOMMISSION UND DEN AUSSCHUSS FÜR SOZIALSCHUTZ,

    59.

    eine Untersuchung zu den Auswirkungen der demografischen Entwicklungen auf die Angemessenheit von Renten und Langzeitpflege DURCHZUFÜHREN.

    (1)  Politische Leitlinien für die künftige Europäische Kommission 2019-2024.

    (2)  Europäisches Parlament, eingehende Analyse: „Demografischer Ausblick für die Europäische Union 2019“.

    (3)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“, 14. Januar 2020.

    (4)  „Ageing Europe, Looking at the lives of older people in the EU“, Ausgabe 2019.

    (5)  Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (2013/C 120/01).

    (6)  Gemeinsamer Beschäftigungsbericht — Dok. 6346/20.

    (7)  https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/population/overview

    (8)  https://www.eesc.europa.eu/de/our-work/opinions-information-reports/opinions/demographic-challenges-eu-light-economic-and-development-inequalities-exploratory-opinion-request-croatian-presidency

    (9)  Empfehlung des Rates vom 8. November 2019 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige (2019/C 387/01).

    (10)  Europäische Säule sozialer Rechte.

    (11)  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication_-_a_european_roadmap_to_lifting_coronavirus_containment_measures_0.pdf


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