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Document 52019M9465

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9465 — Primus-Anteileigner/Prudential/Immobilie) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

ABl. C 307 vom 11.9.2019, pp. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 307/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9465 — Primus-Anteileigner/Prudential/Immobilie)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 307/07)

1.   

Am 4. September 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission eingegangen. (1)

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

K Plus BV, Givin BV, Muhak BV und 3K Investment BV („Primus-Anteileigner“, Niederlande) und

Pramerica Real Estate Capital VI S.à.r.l. („PRECap“, Luxemburg), kontrolliert von Prudential Financial Inc. („PFI“, USA).

Die Primus-Anteileigner und PRECap übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die gesamte Immobilie.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Primus-Anteileigner: Investitionsinstrumente, die von Mitgliedern der Sabancı-Familie gehalten werden, die zudem Beteiligungen am verbundenen Unternehmen Esas Holding A.S. („Esas“) halten, das (mit Büros in Istanbul und London) weltweit im Wertpapiergeschäft tätig ist und in verschiedene Anlageklassen wie privates Beteiligungskapital, Immobilien, Risikokapital und liquide Aktiva investiert.

—   PreCAP: Bereitstellung von Kapital für Erwerb und Refinanzierung von Gewerbeimmobilien, die überwiegend im Vereinigten Königreich und in Deutschland liegen. PRECAP wird letztlich von Prudential Financial Inc. kontrolliert, einem Finanzdienstleister, der in den gesamten Vereinigten Staaten und in mehr als 40 weiteren Ländern Versicherungen, Vermögensverwaltung und andere Finanzprodukte und -dienstleistungen für private und institutionelle Kunden anbietet.

—   Immobilie: Immobilie an der Groninger Straße 25, 27, Liebenwalder Straße 21, Oudenarder Straße 16, 13347 Berlin, die hauptsächlich für Bürozwecke und in geringerem Umfang auch für Einzelhandel sowie Fertigungs- und Logistikzwecke genutzt wird.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9465 — Primus-Anteileigner/Prudential/Immobilie

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax: +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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