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Document 32019H0905(24)
Council Recommendation of 9 July 2019 on the 2019 National Reform Programme of Slovenia and delivering a Council opinion on the 2019 Stability Programme of Slovenia
Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019 zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Sloweniens 2019
Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019 zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Sloweniens 2019
ST/10177/2019/REV/1
OJ C 301, 5.9.2019, p. 143–147
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.9.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 301/143 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 9. Juli 2019
zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Sloweniens 2019
(2019/C 301/24)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 21. November 2018 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2019 eingeleitet wurde. Dabei wurde der am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamierten Europäischen Säule sozialer Rechte gebührend Rechnung getragen. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 21. März 2019 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 21. November 2018 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Slowenien nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 21. März 2019 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Am 9. April 2019 nahm der Rat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (3) (im Folgenden „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2019“) an, die die fünf Euro-Währungsgebiet-Empfehlungen enthält. |
(2) |
Als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, und angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Slowenien die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2019, die in den unten genannten Empfehlungen 1 bis 3 ihren Niederschlag findet, sicherstellen. Insbesondere wird die Verringerung der regulatorischen Beschränkungen dazu beitragen, die erste Euro-Währungsgebiet-Empfehlung (widerstandsfähige Produkt- und Dienstleistungsmärkte) anzugehen, während die gezielte Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik in den spezifizierten Bereichen auf die zweite Euro-Währungsgebiet-Empfehlung (Investitionsförderung) abstellt. |
(3) |
Der Länderbericht 2019 für Slowenien wurde am 27. Februar 2019 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Sloweniens bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 13. Juli 2018 (4), bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet. |
(4) |
Am 15. April 2019 übermittelte Slowenien sein nationales Reformprogramm 2019 und am 26. April 2019 sein Stabilitätsprogramm 2019. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. |
(5) |
Bei der Programmplanung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (im Folgenden „ESI-Fonds“) für den Zeitraum 2014-2020 wurden die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt. Nach Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme sowie zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn das zur Förderung der Umsetzung der einschlägigen Ratsempfehlungen notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt. |
(6) |
Slowenien befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und unterliegt der Schuldenregel. In ihrem Stabilitätsprogramm 2019 geht die Regierung davon aus, dass der Gesamtüberschuss im Jahr 2019 auf 0,9 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) steigen und im Jahr 2022 1,2 % des BIP erreichen wird. Auf der Grundlage des neuberechneten strukturellen Saldos soll das mittelfristige Haushaltsziel — das von einem strukturellen Überschuss von 0,25 % des BIP im Jahr 2019 in ein strukturelles Defizit von 0,25 % des BIP ab 2020 abgeändert wurde — bis zum Jahr 2021 erreicht werden (6). Dem Stabilitätsprogramm 2019 zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote voraussichtlich weiter zurückgehen, und zwar auf 65,4 % des BIP im Jahr 2019 und auf 54,7 % des BIP im Jahr 2022. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist günstig. |
(7) |
Am 13. Juli 2018 empfahl der Rat Slowenien sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben (7) im Jahr 2019 3,1 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,65 % des BIP entspricht. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2019 davon aus, dass im Jahr 2019 das Risiko einer erheblichen Abweichung vom empfohlenen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel besteht. |
(8) |
Im Jahr 2020 dürfte Slowenien sein mittelfristiges Haushaltsziel erreichen. Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission entspricht dies einer nominalen Wachstumsrate der staatlichen Nettoprimärausgaben von höchstens 4,0 %, was eine strukturelle Anpassung in Höhe von 0,5 % des BIP bedeutet. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2019 davon aus, dass Slowenien bei einer unveränderten Politik im Jahr 2020 seinem mittelfristigen Haushaltsziel nahe kommen wird. Die aktuelle Bewertung weist somit auf das Risiko einer gewissen Abweichung im Jahr 2020 hin. Während die projizierte nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben derzeit auf das Risiko einer gewissen Abweichung von der Anforderung im Jahr 2020 hinzudeuten scheint, lässt sie für die Jahre 2019 und 2020 zusammengenommen auf das Risiko einer erheblichen Abweichung von der Anforderung schließen. Sollte der strukturelle Saldo bei künftigen Bewertungen nicht mehr in der Nähe des mittelfristigen Haushaltsziels liegen, müsste bei der Gesamtbewertung eine mögliche Abweichung von der Anforderung berücksichtigt werden. Slowenien wird die Schuldenregel in den Jahren 2019 und 2020 voraussichtlich einhalten. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass die erforderlichen Maßnahmen im Jahr 2019 getroffen werden sollten und dass Slowenien bereit sein muss, ab 2020 weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu entsprechen. |
(9) |
Infolge der Bevölkerungsalterung werden das Gesundheits- und das Langzeitpflegesystem Sloweniens zunehmend unter Druck geraten. Die Finanzierung des Gesundheitswesens ist nicht auf den Kostenanstieg abgestimmt, der angesichts der Bevölkerungsalterung zu erwarten steht. Bislang hat Slowenien keine umfassenden Maßnahmen angenommen, um die Qualität, die Zugänglichkeit und die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Gesundheitsversorgung in Slowenien sicherzustellen. Im Rahmen der slowenischen Strategie für aktives Altern wird derzeit ein Entwurf für ein Langzeitpflegegesetz ausgearbeitet. Es ist jedoch nach wie vor unklar, wie durch die geplanten Maßnahmen die Kostenwirksamkeit, die Zugänglichkeit und die Qualität der Pflege verbessert werden sollen; die Vergabe öffentlicher Aufträge im Gesundheitswesen dürfte allerdings durch eine verbesserte Koordinierung kostengünstiger werden. Investitionen in Gesundheits- und Langzeitpflegestrukturen und -hilfsmittel könnten dazu beitragen, den auf den Pflegesystemen lastenden Druck zu verringern. |
(10) |
Eine Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der langfristigen Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems wird immer dringlicher, denn die slowenische Bevölkerung altert schneller als die Bevölkerung in den meisten anderen Mitgliedstaaten. Dem im Jahr 2017 vom Wirtschafts- und Sozialgremium angenommenen Papier „Ansatzpunkte für die Modernisierung der Renten- und Invaliditätsversicherung in der Republik Slowenien“ zufolge wollten die Sozialpartner und die ehemalige Regierung bis 2020 eine Reform beschließen. Im Nationalen Reformprogramm 2019-2020 wird eine Überarbeitung des Rentensystems in Betracht gezogen, um die mittel- bis langfristige Tragfähigkeit des Systems und angemessene Rentenniveaus zu gewährleisten. Außerdem ist in dem Programm das Ziel festgelegt, das Erwerbsleben zu verlängern und eine verbesserte Nutzung des Arbeitskraftpotenzials älterer Arbeitnehmer zu ermöglichen. Es wird jedoch nicht ausgeführt, wie und wann dieses Ziel erreicht werden soll. Durch eine Anpassung des gesetzlichen Rentenalters an die gestiegene Lebenserwartung und die Förderung eines späteren Eintritts in den Ruhestand könnte die Tragfähigkeit des Systems verbessert werden. Die Gewährleistung angemessener Renten stellt nach wie vor eine Herausforderung dar, da ein Teil der Rentenempfänger noch immer an bzw. unterhalb der Armutsgrenze lebt. Fast 70 % aller Selbstständigen in Slowenien entscheiden sich dafür, nur den Mindest-Sozialversicherungsbeitrag zu entrichten, der lediglich einen Anspruch auf die Mindestaltersrente begründet. Die Angemessenheit der Renten könnte weiter verbessert werden, indem der Abdeckungsgrad der ergänzenden Altersversorgungssysteme gesteigert wird, eine geeignete Herangehensweise im Hinblick auf sich verändernde berufliche Laufbahnen gewählt und Risiken für Altersarmut verringert werden. |
(11) |
Bei der Beschäftigung setzte sich der Aufwärtstrend fort, und die Arbeitslosenquote ging 2019 weiter zurück. Gleichzeitig liegt die Langzeitarbeitslosigkeit nach wie vor über dem Vorkrisenniveau. Noch immer ist fast die Hälfte aller Arbeitslosen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Herausforderungen bleiben vor allem in Bezug auf geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer bestehen, deren Erwerbs- und Beschäftigungsquoten weiterhin zu den niedrigsten in der Union zählen. Ihre Teilnahme an der Erwachsenenbildung fällt sehr gering aus. Die Bewertung von Maßnahmen, mit denen Menschen zur Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung ermutigt werden sollen, zeigt, dass die meisten bestehenden Programme gut funktionieren. Allerdings bleiben die Ausgaben in diesem Bereich und die Teilnahme geringqualifizierter und älterer Arbeitsloser an den Programmen nach wie vor begrenzt. Daher kommt Investitionen in wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer, auch im Bereich der digitalen Kompetenzen, besondere Bedeutung zu. Eine Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte würde ebenfalls dazu beitragen, den auf dem Rentensystem lastenden Druck zu verringern. Wenngleich die Arbeitsmarktreform 2013 eindeutig dazu beigetragen hat, dass bestimmte benachteiligte Gruppen in den Arbeitsmarkt eingetreten sind, ist die befristete Beschäftigung nach wie vor ein Problem. Der Anteil der Personen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, ist gesunken, liegt aber, was ältere Menschen betrifft, nach wie vor über dem Unionsdurchschnitt. |
(12) |
In immer mehr Wirtschaftssektoren sind Anzeichen für einen Arbeitskräftemangel zu beobachten. Ein Missverhältnis zwischen den Fertigkeiten, die junge Menschen während ihrer Ausbildung erwerben, und den Qualifikationen, die von den Arbeitgebern nachgefragt werden, scheint zu solchen Engpässen beizutragen. Zusammen mit den funktionellen Mängeln der Innovationsökosysteme behindern diese Defizite den industriellen Wandel in den prioritären Bereichen der Strategie für eine intelligente Spezialisierung, die in Abstimmung mit Interessenträgern festgelegt wurde. Die Entwicklung digitaler Kompetenzen bei den zukünftigen Arbeitskräften ist von entscheidender Bedeutung, um dem Bedarf der Wirtschaft gerecht zu werden. |
(13) |
Einige Maßnahmen wurden ergriffen bzw. sind geplant, um die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen in Slowenien zu verbessern und ihnen Alternativen zu Bankkrediten zu bieten. Dennoch stützen sich die slowenischen Unternehmen nach wie vor stark auf Bankkredite und Cashflow, um ihren Finanzierungsbedarf zu decken. Der Zugang zu privatem Beteiligungskapital ist nach wie vor nur in geringem Maße gegeben. Bei der Bereitstellung von Risikokapital ist ein Wachstum zu verzeichnen, wenn auch von einem sehr niedrigen Niveau aus. Die Marktkapitalisierung der Börse in Ljubljana ist gering und schrumpft weiter. Der Zufluss von Beteiligungs- und Risikokapital in das Land wird durch die geringe Größe und die Unterentwicklung des Kapitalmarkts in Verbindung mit ungünstigen Rahmenbedingungen, darunter auch die geringe Finanzkompetenz kleinerer Unternehmen, behindert. Der schwierige Zugang zu Beteiligungskapital bildet ein Wachstumshemmnis für innovative Unternehmen, aber auch für etablierte Unternehmen, die von einer Änderung ihrer Finanzierung profitieren könnten. |
(14) |
Die Unternehmen in Slowenien werden durch die dort nach wie vor hohe Belastung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausgebremst. Diese Belastung wird als ein zentrales Problem für die Geschäftstätigkeit in Slowenien betrachtet. Sie betrifft Aspekte wie Genehmigungen, Berichtspflichten, Steuerverfahren und häufig langwierige Gerichtsverfahren. Auch Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität beeinträchtigen die Rahmenbedingungen für Unternehmen. Slowenien hat Instrumente geschaffen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, u. a. das SPOT-Portal („Slovenska poslovna točka“)und das „Einheitspapier“. Damit wurden mehrere der festgestellten Schwierigkeiten angegangen. Viele der Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen stehen jedoch noch aus, und bei einigen Maßnahmen, die umgesetzt wurden, blieben die erzielten Ergebnisse hinter den Erwartungen zurück. Slowenien hat zudem einige Reformen zur Liberalisierung restriktiver Anforderungen im Bereich der freien Berufe durchgeführt. Ein Teil der in den Empfehlungen der Kommission von 2017 aufgegriffenen Aspekte wurde jedoch nicht angegangen; dies betrifft insbesondere die einschlägigen Vorschriften im Zusammenhang mit Rechtsanwälten und Immobilienmaklern. |
(15) |
Trotz einiger Fortschritte bestehen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens in Slowenien Schwächen hinsichtlich des Wettbewerbs und der Transparenz; dies zeigt sich insbesondere an dem hohen Anteil der Verträge, die im Verhandlungsverfahren (ohne Ausschreibung) vergeben werden. Die Schutzvorkehrungen gegen Korruption und geheime Absprachen zwischen den Bietern sind nach wie vor unzureichend, vor allem bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch lokale Verwaltungen und staatseigene Unternehmen. Was die unabhängige Aufsicht im öffentlichen Auftragswesen betrifft, fehlt es an ausreichenden rechtlichen Vorkehrungen gegen Druck oder Einflussnahme von außen; dies gilt insbesondere mit Blick auf die Disziplinarverfahren und den Vorschlag zur Ernennung der Mitglieder der Staatlichen Revisionskommission. Ein Aktionsplan zur Steigerung der Professionalisierung der an Vergabeverfahren Beteiligten wurde aufgestellt, doch der Professionalisierungsgrad ist nach wie vor gering. Wenngleich nach Schätzungen der Behörden Wirtschaftskriminalität und Korruption in den letzten Jahren erhebliche Schäden verursacht haben, sind einige Reformen zur Korruptionsbekämpfung immer noch anhängig. |
(16) |
Trotz der Privatisierung von 75 % minus eine Aktie der größten slowenischen Bank, Nova Ljubljanska Banka, ist die Präsenz des Staates in der Wirtschaft nach wie vor hoch; dies trifft auch im Finanzsektor zu. Die zuvor veröffentlichten Pläne für Privatisierungen wurden nur langsam umgesetzt. Ein Voranschreiten bei der Privatisierung würde die Rentabilität der Unternehmen langfristig steigern und die Risiken für die öffentlichen Finanzen sowie das Risiko von Verzerrungen des Wettbewerbs und der Ressourcenallokation mindern. Ein weiterer Verkauf von Anteilen an börsennotierten Gesellschaften würde zudem dazu beitragen, den slowenischen Kapitalmarkt weiterzuentwickeln. |
(17) |
Das Ökosystem für Forschung, Entwicklung und Innovation muss verbessert werden, damit es voll funktionsfähig wird, und Fördermaßnahmen sind oft nicht kohärent. Die begrenzte Unterstützung für unternehmerische Bildung und Technologietransfer sowie, ganz allgemein, die geringe Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Unternehmen stehen der Gründung und dem Ausbau innovativer Unternehmen entgegen. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen in Slowenien haben nur eine geringe Innovationskapazität; so ist der Anteil innovativer Unternehmen in Slowenien sogar rückläufig und liegt unter dem Unionsdurchschnitt. Der digitale Wandel vollzieht sich in Slowenien nur langsam, wodurch das Produktivitätswachstum eingeschränkt wird. Zwischen den östlichen und westlichen Landesteilen Sloweniens bestehen Diskrepanzen hinsichtlich der Innovationsleistung, die die Zusammenarbeit und Vernetzung hemmen. Slowenien hat die Fortschritte, die bei der Erreichung des für 2020 gesteckten Ausgabenziels im Bereich der Forschung und Entwicklung erzielt worden sind, wieder eingebüßt. Dabei würde ein Anstieg der Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation das Wachstumspotenzial des Landes stärken. Slowenien weist auf allen Ebenen der postsekundären Bildung nur einen geringen Anteil an ausländischen Studierenden auf, insbesondere auf Promotionsebene. Die internationale Mobilität von Wissenschaftlern und die Mobilität zwischen Hochschulen und Industrie bleiben begrenzt. |
(18) |
Für den Zeitraum bis 2030 hat Slowenien in seinem Entwurf für einen nationalen Energie- und Klimaplan Ziele für Energieinfrastruktur, Energieeffizienz und erneuerbare Energien festgelegt, die durchweg angemessene Investitionen erfordern. Die slowenische Wirtschaft hat einen höheren CO2-Ausstoß als der Unionsdurchschnitt, und der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Energieerzeugung stagniert. Die Entwicklung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen mit Ausnahme von Holz und Wasserkraft verläuft nur sehr langsam. In der slowenischen Industrie entfällt auf den Dienstleistungs- und den Wohnungssektor ein höherer Anteil am Gesamtendenergieverbrauch als im Unionsdurchschnitt. Darüber hinaus ist die vorhandene Energiespeicherkapazität unterentwickelt und entspricht somit nicht dem Bedarf, der sich aus der nicht integrierten lokalen Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ergibt. |
(19) |
Der Verkehrssektor ist mittlerweile der größte Verursacher von CO2-Emissionen: Sein Anteil an den Gesamtemissionen liegt über dem Unionsdurchschnitt. Die starke Abhängigkeit Sloweniens vom Straßenverkehr bewirkt eine hohe Energie- und CO2-Intensität sowie Luftverschmutzung und Verkehrsunfälle. Es besteht ein erheblicher Spielraum für Verbesserungen in der Schieneninfrastruktur sowie im Bereich CO2-armer und nachhaltiger Verkehr im Allgemeinen. Verbesserungen in diesen Bereichen könnten dazu beitragen, diese negativen Auswirkungen zu verringern. Auch im Hinblick auf die natürlichen Ressourcen verbleiben erhebliche Investitionslücken, die geschlossen werden müssten, um ein nachhaltigeres Entwicklungsmodell zu gewährleisten. Die slowenische Wirtschaft ist von ihrer natürlichen Umwelt abhängig, wo sich die Lage aber verschlechtert. Die starke Abhängigkeit von Rohstoffimporten und die geringen Recyclingraten bremsen den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft. Das kommunale Abwassersystem, einschließlich der Infrastruktur für die Abwassersammlung und -behandlung, entspricht nicht in vollem Umfang den Unionsanforderungen. Erhebliche Teile der slowenischen Wirtschaft sind für Naturkatastrophen, insbesondere Überschwemmungen, anfällig. |
(20) |
Einige der in den Empfehlungen festgestellten Lücken, insbesondere in den in Anhang D des Länderberichts für 2019 aufgeführten Bereichen, könnten bei entsprechender Programmplanung für den Zeitraum 2021-2027 im Rahmen der Unionsfonds angegangen werden. Das würde es Slowenien ermöglichen, diese Mittel unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede optimal für die ermittelten Sektoren zu nutzen. Die Stärkung der administrativen Kapazitäten des Landes für die Verwaltung dieser Mittel ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg dieser Investitionen. |
(21) |
Im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Sloweniens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2019 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2019 und das Nationale Reformprogramm 2019 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Slowenien gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat die Kommission nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Slowenien berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -leitlinien bewertet. Dies spiegelt die Notwendigkeit wider, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken. |
(22) |
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2019 geprüft; seine Stellungnahme hierzu (8) spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider — |
EMPFIEHLT, dass Slowenien 2019 und 2020
1.
sein mittelfristiges Haushaltsziel im Jahr 2020 erreicht; Reformen im Bereich des Gesundheits- und des Langzeitpflegesystems erlässt und umsetzt, die die Qualität, die Zugänglichkeit und die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Systeme gewährleisten; die langfristige Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems gewährleistet, auch durch die Anpassung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und die Einschränkung der Frühverrentung und anderer Formen des frühzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt; die Beschäftigungsfähigkeit von geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern durch Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung, lebenslanges Lernen und Aktivierungsmaßnahmen, u. a. durch bessere digitale Kompetenzen, steigert;
2.
die Entwicklung der Aktienmärkte unterstützt; die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Verringerung der regulatorischen Beschränkungen und des Verwaltungsaufwands verbessert; den Wettbewerb, die Professionalisierung und die unabhängige Aufsicht im öffentlichen Auftragswesen stärkt; gemäß den vorliegenden Plänen Privatisierungen vornimmt;
3.
den Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik — unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede — auf Forschung und Innovation, die Senkung der CO2-Emissionen und die Energiewende, einen nachhaltigen Verkehrssektor, insbesondere mit Blick auf den Schienenverkehr, sowie auf Umweltinfrastruktur legt.
Geschehen zu Brüssel am 9. Juli 2019.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. LINTILÄ
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).
(3) ABl. C 136 vom 12.4.2019, S. 1.
(4) ABl. C 320 vom 10.9.2018, S. 103.
(5) Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
(6) Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnung der Kommission anhand der gemeinsamen Methodik.
(7) Die staatlichen Nettoprimärausgaben umfassen die Gesamtheit der Staatsausgaben ohne Zinsaufwendungen, Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen aus Fonds der Union ausgeglichen werden, und nichtdiskretionäre Änderungen der Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung. Staatlich finanzierte Bruttoanlageinvestitionen werden über einen Zeitraum von vier Jahren geglättet. Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Einnahmensteigerungen werden eingerechnet. Einmalige Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite werden saldiert.
(8) Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.