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Document 32019H0905(01)
Council Recommendation of 9 July 2019 on the 2019 National Reform Programme of Belgium and delivering a Council opinion on the 2019 Stability Programme of Belgium
Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019 zum nationalen Reformprogramm Belgiens 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens 2019
Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019 zum nationalen Reformprogramm Belgiens 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens 2019
ST/10154/2019/INIT
OJ C 301, 5.9.2019, p. 1–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.9.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 301/1 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 9. Juli 2019
zum nationalen Reformprogramm Belgiens 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens 2019
(2019/C 301/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 21. November 2018 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2019 eingeleitet wurde. Dabei wurde der europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert worden war, gebührend Rechnung getragen. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 21. März 2019 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 21. November 2018 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Belgien nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission zudem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 21. März 2019 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Am 9. April 2019 nahm der Rat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (3) (im Folgenden „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2019“) an, die die fünf Euro-Währungsgebiet-Empfehlungen enthält. |
(2) |
Als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, und angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Belgien die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2019, die in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 4 ihren Niederschlag findet, sicherstellen. Insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungen werden zur Umsetzung der ersten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet (widerstandsfähige Dienstleistungsmärkte) beitragen, während Maßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit, der Effizienz und der Zusammensetzung der öffentlichen Finanzen sowie die Nutzung unerwarteter Mehreinnahmen helfen werden, die zweite Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet (Förderung von Investitionen, Verbesserung der Haushaltslage und Bildung von Puffern) anzugehen, und Maßnahmen zur Stärkung der Wirksamkeit der Arbeitsmarktpolitik zur Umsetzung der dritten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet (Ermöglichung erfolgreicher Arbeitsmarktübergänge) beitragen werden. |
(3) |
Der Länderbericht 2019 für Belgien wurde am 27. Februar 2019 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Belgiens bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 13. Juli 2018 (4), bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet. |
(4) |
Am 26. April 2019 übermittelte Belgien sein nationales Reformprogramm 2019 und sein Stabilitätsprogramm 2019. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. |
(5) |
Bei der Programmplanung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds („ESI-Fonds“) für den Zeitraum 2014-2020 wurden die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt. Nach Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme sowie zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn das zur Förderung der Umsetzung der einschlägigen Ratsempfehlungen notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt. |
(6) |
Belgien befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und unterliegt der Schuldenregel. In ihrem Stabilitätsprogramm 2019 veranschlagt die Regierung eine allmähliche Verbesserung des Gesamtsaldos von einem Defizit von 0,7 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2018 auf ein Defizit von 0,0 % des BIP im Jahr 2022. Auf der Grundlage des neuberechneten strukturellen Saldos (6) dürfte das mittelfristige Haushaltsziel — eine strukturell ausgeglichene Haushaltsposition — während des vom Stabilitätsprogramm 2019 erfassten Zeitraums nicht erreicht werden. Nach einem Höchststand von fast 107 % des BIP im Jahr 2014 und einem Rückgang auf 102 % des BIP im Jahr 2018 wird die gesamtstaatliche Schuldenquote dem Stabilitätsprogramm 2019 zufolge bis 2022 voraussichtlich auf 94 % des BIP zurückgehen. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist plausibel. Allerdings wurden die Maßnahmen, die zur Erreichung der ab 2020 anvisierten Defizitziele erforderlich sind, noch nicht spezifiziert; unter anderem deshalb geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2019 davon aus, dass sich der strukturelle Saldo bei unveränderter Politik im Jahr 2020 verschlechtern wird. |
(7) |
Da Belgien die Schuldenregel im Jahr 2018 nicht eingehalten hat, veröffentlichte die Kommission am 5. Juni 2019 einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags. In dem Bericht kam sie nach Bewertung aller einschlägigen Faktoren zu dem Schluss, dass die derzeitige Analyse nicht vollständig klärt, ob das Schuldenstandkriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 erfüllt wurde. |
(8) |
In seinem Stabilitätsprogramm 2019 bekräftigte Belgien den in seiner Übersicht über die Haushaltsplanung 2019 gestellten Antrag auf Inanspruchnahme der Flexibilität im Rahmen der präventiven Komponente gemäß dem vom Rat am 12. Februar 2016 gebilligten „Gemeinsam vereinbarten Standpunkt zur Flexibilität im Stabilitäts- und Wachstumspakt“. Angesichts der Umsetzung größerer Strukturreformen, die sich positiv auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auswirken werden, hat Belgien eine vorübergehende Abweichung in Höhe von 0,5 % des BIP vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel beantragt. Bei den Strukturreformen handelt es sich um eine Reform des Altersvorsorgesystems, eine „Steuerverlagerung“, eine Reform der Körperschaftsteuer, eine Arbeitsmarktreform und eine Reform der öffentlichen Verwaltung. Die Frühjahrsprognose 2019 der Kommission bestätigt, dass Belgien den Mindestrichtwert 2019 einhalten wird, sodass im Hinblick auf den Defizit-Schwellenwert von 3 % des BIP eine Sicherheitsmarge besteht. Alle Maßnahmen sind bereits verabschiedet. Eine Ausnahme bleibt die Reform der öffentlichen Verwaltung. Aufgrund des Charakters dieser Maßnahmen, insbesondere der Steuerverlagerung und der Körperschaftsteuerreform, sind ihre kurzfristigen Auswirkungen immer noch ungewiss, vor allem angesichts ihres nicht-haushaltsneutralen Charakters, der die Haushaltslage negativ beeinflusst hat. Nichtsdestoweniger haben die Maßnahmen das Wachstumspotenzial der Wirtschaft gestärkt, die Arbeitslosenquote gesenkt und die Risiken makroökonomischer Ungleichgewichte verringert, woraus sich mittel- bis langfristig positive Auswirkungen auf die Tragfähigkeit der Verschuldung ergeben. Auf dieser Grundlage kommt Belgien der aktuellen Bewertung zufolge für die beantragte vorübergehende Abweichung von 0,5 % des BIP im Jahr 2019 infrage, sofern es die vereinbarten Reformen hinreichend umsetzt, was im Rahmen des Europäischen Semesters zu beobachten sein wird. |
(9) |
Am 13. Juli 2018 empfahl der Rat Belgien sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben (7) im Jahr 2019 1,8 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,6 % des BIP entspricht. Da Belgien für die beantragte vorübergehende Abweichung von 0,5 % des BIP nach der Strukturreformklausel infrage kommt, kann die erforderliche strukturelle Anpassung für 2019 auf 0,1 % des BIP gesenkt werden, was einer nominalen Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben von höchstens 2,8 % für 2019 entspricht. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2019 davon aus, dass für die Jahre 2018 und 2019 zusammengenommen die Gefahr einer erheblichen Abweichung vom empfohlenen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel besteht. |
(10) |
Angesichts des gesamtstaatlichen Schuldenstands Belgiens von über 60 % des BIP und der prognostizierten Produktionslücke von 0,1 % dürfte die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2020 1,6 % nicht überschreiten; dies steht im Einklang mit der strukturellen Anpassung von 0,6 % des BIP nach der im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts vereinbarten gemeinsamen Anpassungsmatrix. Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission besteht unter Annahme einer unveränderten Politik 2020 die Gefahr einer erheblichen Abweichung von dieser Vorgabe. Belgien wird die Schuldenregel 2019 und 2020 voraussichtlich nicht einhalten. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass die erforderlichen Maßnahmen ab 2019 ergriffen werden sollten, um die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts einzuhalten. Es wäre wichtig, unerwartete Mehreinnahmen zum weiteren Abbau der gesamtstaatlichen Schuldenquote einzusetzen. Das Risiko für die mittel- und langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen Belgiens ist angesichts einer Kombination aus einer hohen Schuldenquote und dem projizierten Anstieg der mit der Alterung der Bevölkerung verbundenen Kosten, insbesondere im Zusammenhang mit Renten und Langzeitpflege, weiterhin hoch. 2015 wurde eine Reihe von Rentenreformen verabschiedet, mit denen das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 auf 66 Jahre ab 2025 und auf 67 Jahre ab 2030 angehoben wurde. Darüber hinaus wurden Alters- und Dienstaltersanforderungen für den vorzeitigen Ruhestand verschärft. Die öffentlichen Ausgaben für die Altersversorgung dürften zwischen 2016 und 2070 indes weiterhin um 2,9 BIP-Prozentpunkte steigen, vor allem in den beiden nächsten Jahrzehnten. Darüber hinaus werden die Bedingungen für den Vorruhestand für mehrere Beamtengruppen auch künftig günstiger sein als die üblichen Bedingungen. Die öffentlichen Ausgaben für die Langzeitpflege dürften sich zwischen 2016 und 2070 um 1,7 BIP-Prozentpunkte erhöhen, was eine überdurchschnittliche Steigerung von einem der bereits höchsten Niveaus in der Union bedeutet. Die organisatorische Zersplitterung der Langzeitpflege, bei der die Zuständigkeiten derzeit auf Behörden verschiedener Verwaltungsebenen aufgeteilt sind, behindert die Ausgabeneffizienz in Bezug auf zahlreiche Aspekte. Folglich ist die reale Auswirkung der jüngsten Übertragung von Zuständigkeiten noch nicht klar. Durch eine bessere Steuerung könnten die angestrebten Effizienzgewinne erreicht werden. Die Kombination verschiedener Pflegeformen könnte noch optimiert werden, um die Kosteneffizienz des Langzeitpflegesystems zu steigern. |
(11) |
Die Zusammensetzung und Effizienz der öffentlichen Ausgaben können verbessert werden, um die öffentlichen Investitionen stärker anzukurbeln. Trotz eines jüngsten Rückgangs zählen die Gesamtausgaben anteilig am BIP in Belgien immer noch zu den höchsten im Euro-Währungsgebiet. Das hohe Niveau der öffentlichen Ausgaben lässt darauf schließen, dass für eine stärker ausgabengestützte Haushaltskorrektur Spielraum besteht. Angesichts des hohen Ausgabenniveaus werfen die Ergebnisse bestimmter Strategien und die Qualität bestimmter öffentlicher Dienstleistungen Fragen in Bezug auf die Kosteneffizienz auf. Ausgabenüberprüfungen und Bewertungen der Politikstrategien können Belgien helfen, die öffentlichen Ausgaben besser zu priorisieren und effizienter zu gestalten. Auch könnten Ausgabenüberprüfungen dazu genutzt werden, die Effizienz der indirekten öffentlichen Unterstützung für Unternehmensinvestitionen in Forschung und Entwicklung zu bewerten, die anteilig am BIP eine der höchsten in der Union ist und im letzten Jahr weiterhin stieg. Die föderalen und regionalen Behörden haben sich unlängst für die Aufnahme der Ausgabenüberprüfung in ihren Haushaltsmechanismus ausgesprochen. |
(12) |
Die Haushaltskoordinierung zwischen den einzelnen Instanzen ist derzeit nicht flexibel genug, um öffentliche Investitionen in groß angelegte Projekte zu erleichtern. Eine wirksame Haushaltskoordinierung ist in einem Föderalstaat wie Belgien, in dem ein Großteil der Ausgabenbefugnisse auf die subnationale Ebene übertragen wurde, von wesentlicher Bedeutung. Trotz der 2013 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung besteht auf allen Regierungsebenen keine offizielle Einigung auf die jährlichen Ziele, wodurch die Haushaltskoordinierung erschwert wird. Im Gegensatz zur Praxis bei den früheren Stabilitätsprogrammen, bei denen der Konzertierungsausschuss den haushaltspolitischen Kurs „zur Kenntnis nahm“, billigten alle Regierungsebenen den allgemeinen haushaltspolitischen Kurs des Stabilitätsprogramms 2018 und unterstützten die Erreichung der haushaltspolitischen Ziele bis 2020. Auch wenn diese Zustimmung dem allgemeinen Kurs mehr Glaubwürdigkeit verlieh, einigte man sich offiziell nicht auf allen Regierungsebenen auf die jährlichen Haushaltsziele. Eine fehlende Einigung auf die Ziele auf allen Regierungsebenen kann die Tragfähigkeit des allgemeinen Kurses in Richtung auf das mittelfristige Ziel unterminieren. Zudem wird die Abteilung „Finanzierungsbedarf des öffentlichen Sektors“ des Hohen Rates für Finanzen dadurch an der effizienten Überwachung der Einhaltung dieser Ziele gehindert. Das Stabilitätsprogramm 2019 enthält lediglich indikative allgemeine und intermediäre Haushaltsziele, da am 26. Mai 2019 Wahlen auf föderaler, regionaler und gemeinschaftlicher Ebene stattfanden. |
(13) |
Durch das jüngste Wirtschaftswachstum wurden mehr Arbeitsplätze geschaffen. Die Beschäftigung liegt auf ihrem höchsten Niveau in den letzten zehn Jahren. Dennoch bleiben die Übergänge von der Nichterwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit in die Erwerbstätigkeit schwach, und Belgien wird sein Europa-2020-Beschäftigungsziel von 73,2 % wohl nicht erreichen. Hinsichtlich des Arbeitsmarkts bleiben die großen regionalen Unterschiede bestehen. Trotz ihres kontinuierlichen Rückgangs während der letzten fünf Jahre liegt die Jugendarbeitslosigkeit in Brüssel klar über dem Unionsdurchschnitt. Die Erwerbsbeteiligung von Geringqualifizierten, Personen mit Migrationshintergrund, älteren Arbeitnehmern und Menschen mit Behinderungen ist niedrig, was darauf schließen lässt, dass die Integration in den Arbeitsmarkt sowohl durch strukturelle als auch durch gruppenspezifische Faktoren behindert wird. Bestehende Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahmen wirken sich nicht für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen aus. Die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte (55-64 Jahre) liegt weiterhin unter dem Unionsdurchschnitt, und bei den Über-60-Jährigen besteht nach wie vor eine große Lücke im Vergleich zum Unionsdurchschnitt. Personen mit Migrationshintergrund, vor allem Frauen, sind weiterhin in höherem Maße von Arbeitslosigkeit, niedrigen Erwerbsquoten, Erwerbstätigenarmut und Überqualifizierung betroffen. Zwar wurden einige Maßnahmen zur Integration von Neuankömmlingen und zur Bekämpfung von Diskriminierung getroffen, aber es fehlt nach wie vor an einer geeigneten Koordinierung, wenn es darum geht, Personen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Um die geringe Erwerbsbeteiligung anzugehen, wurden Maßnahmen im Rahmen der Reform des sogenannten „Jobs Deal“ ergriffen, deren Auswirkungen aber noch zu bewerten sind. |
(14) |
Es bestehen nach wie vor erhebliche negative finanzielle Arbeitsanreize. Obwohl die Steuerverlagerung die Steuer- und Abgabenbelastung verringert hat, bleibt sie durchschnittlich für alle abhängig Beschäftigten hoch (50 % des Durchschnittslohns). Eine Ausnahme sind die Extremgeringverdiener. Belgien ist der einzige Mitgliedstaat, in dem Leistungen bei Arbeitslosigkeit zeitlich nicht begrenzt sind, auch wenn sie stufenweise verringert werden. Für Empfänger von Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungsleistungen und für Zweitverdiener bestehen für die Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung finanzielle Negativanreize. Vor allem für Alleinerziehende (und in geringerem Maße Paare mit Kindern) bestehen aufgrund einer Kombination aus zusätzlichen Kosten und wegfallenden Leistungen begrenzte finanzielle Anreize zur Aufnahme einer (Vollzeit-)Beschäftigung. Da die Zuständigkeiten für die Sozialversicherung zudem zwischen der föderalen Ebene und den regionalen und den kommunalen Ebenen aufgeteilt sind, können Koordinierungsprobleme entstehen. Das Sozialversicherungssystem deckt formell Leistungen für Selbstständige bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nicht ab. |
(15) |
Die nachlassenden schulischen Leistungen in Pflichtschulen und die bedeutenden Unterschiede im Bildungssystem sind nach wie vor problematisch. Der Prozentsatz junger Menschen, die die Grundkompetenzen nicht beherrschen, sollte insbesondere in der französischsprachigen Gemeinschaft verringert werden, in der dieser Anteil über dem OECD-Durchschnitt liegt. Das Gefälle bei den Bildungsergebnissen aufgrund des sozioökonomischen und migrationsbedingten Hintergrunds ist groß. Lehrer müssen beim Umgang mit Diversität stärker unterstützt werden. Auch muss ihre Fortbildung besser angepasst werden. Reformen zur Verbesserung der Bildungsergebnisse und zur Beseitigung von Ungleichheiten müssen intensiviert werden, um ein wissensgestütztes, nachhaltiges und inklusives Wachstum sowie die soziale Inklusion voranzutreiben. Die Umsetzung des „Pact d’Excellence“ („Pakt für Exzellenz“), der wichtigen Schulreform der französischsprachigen Gemeinschaft zur Verbesserung der Grundkompetenzen, der Effizienz, der Steuerung und des Umgangs mit Ungleichheiten, macht Fortschritte. So wurden Dekrete betreffend die Organisation der Arbeit von Lehrern, den gemeinsamen Lehrplan, die Stellung von Schuldirektoren und die Förderung des Spracherwerbs (Französisch) der neu ankommenden Schüler angenommen und sind ab September 2020 anwendbar. Die flämischsprachige Gemeinschaft setzt ab 2019/2020 einige Reformen im Sekundarbereich um. Die frühe Differenzierung von Schülern ist aber nach wie vor problematisch. Die Auswirkungen dieser Reformen und Maßnahmen werden zudem von ihrer wirksamen Umsetzung und Überwachung abhängen. Auch hat das belgische Parlament das Pflichtschulalter von sechs auf fünf Jahre herabgesetzt. Angesichts des bereits hohen Ausgabenniveaus in der Bildung muss die Umsetzung der Reformen verstärkt auf eine höhere Effizienz und Wirksamkeit des Systems und auf zukunftsgewandte und arbeitsmarktorientierte Kompetenzen ausgerichtet sein. |
(16) |
Das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und eine geringe Arbeitsplatzmobilität behindern Beschäftigungs- und Produktivitätswachstum. Trotz mehrerer regionaler und föderaler Maßnahmen zur Beseitigung des Arbeitskräftemangels und zur Steigerung der Erwerbstätigkeit — auch im Rahmen der Reform des „Jobs Deal“ — ist in mehreren Sektoren ein Arbeitskräftemangel zu beobachten. Dazu gehören die Informations- und Kommunikationstechnologien sowie das Bau- und das Gesundheitswesen. Das Wachstum im Bausektor wird durch mangelnde Fach- und Arbeitskräfte gebremst. In einigen Sektoren besteht ein großer Nachholbedarf im Bereich der Umschulung und Weiterbildung. Die Teilnahme Erwachsener an Aus- und Weiterbildung sowie die Arbeitsplatzmobilität sind ebenfalls niedrig. Geringe Sprachkenntnisse sind vor allem in Brüssel ein Problem, wo rund 50 % der Arbeitsplatzangebote dem nationalen Reformprogramm 2019 zufolge sowohl französische als auch niederländische Sprachkenntnisse voraussetzen. Die Quote bei den tertiären Bildungsabschlüssen liegt hoch, auch wenn es zu wenige Absolventen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik (MINT-Fächer) gibt. 2016 lag Belgien hinsichtlich der Tertiärabschlüsse in den MINT-Fächern auf dem 26. Platz in der Union. Die Zahl der Neueinschreibungen in den entsprechenden Studiengängen war vor allem bei Frauen niedrig. Bei der allgemeinen Umsetzung des „MINT-Aktionsplans 2012-2020“ in Flandern werden zwar Fortschritte erzielt. Allerdings stagniert die Zahl der MINT-Sekundarabsolventen in der technischen und beruflichen Bildung seit 2010. Die französischsprachige Gemeinschaft hat keine MINT-Strategie und muss ihre jüngst verabschiedete „Strategie für digitale Bildung“ für Schulen noch umsetzen. Der Mangel an unternehmerischen Kenntnissen sowie an Kenntnissen in Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik verhindern die Entwicklung von Start-ups. Das allgemeine Niveau digitaler Kompetenzen ist gut, aber verbessert sich nicht. Im nationalen Reformprogramm 2019 wird die Einigung zwischen Flandern und Wallonien und die geplante Einigung zwischen Flandern und der Region Brüssel-Hauptstadt im Hinblick auf die Verbesserung der interregionalen Mobilität von Arbeitskräften hervorgehoben. |
(17) |
Forschung und Entwicklung konzentrieren sich auf einige wenige Branchen, und Innovationen kommen der übrigen Wirtschaft nur ungenügend zugute, was sich letztlich auf das Produktivitätswachstum auswirkt. Die öffentlich finanzierte Forschungstätigkeit scheint unter dem Unionsdurchschnitt zu liegen. Bei Forschung, Entwicklung und Innovationen gibt es zudem regionale und subregionale Unterschiede. Im „Nationalen Pakt für Strategische Investitionen“ wird eine stärkere Digitalisierung als ein vielversprechender Weg zur Förderung der Produktivität und Innovationsfähigkeit Belgiens angesehen. Dafür bedarf es allerdings Investitionen in die digitale Infrastruktur, einschließlich wirksamer Schritte für die erfolgreiche Errichtung des 5G-Netzes, Humankapital und Unternehmergeist sowie einer beschleunigten Einführung digitaler Technologien, insbesondere in jenen Unternehmen, die diesbezüglich im Rückstand sind. |
(18) |
Nach Jahren geringer öffentlicher Investitionen verschlechtert sich die Qualität der Straßeninfrastruktur. Die Wartung des großen und dichten Straßennetzes scheint für die Regionen und Kommunen aber nicht kosteneffizient zu sein. Die belgischen Straßen zählen zu den am meisten überlasteten der Union. Die Eisenbahninfrastruktur ist dicht und von guter Qualität. Ihre Vervollständigung und Verbesserung bleibt aber eine Herausforderung. Insbesondere der Großraum Brüssel und die Zugänge zu den Häfen von Antwerpen und Zeebrugge sind häufig überlastet. In die Vorortverbindungen der Eisenbahninfrastruktur und entsprechende Signalanlagen sollen erhebliche Investitionen fließen, was aber vor allem aufgrund der Mittelzuweisungsvorschriften zwischen den Regionen behindert wird. Auch bestehen wettbewerbsverzerrende Anreize und Wettbewerbs- und Investitionshemmnisse bei der inländischen Personenbeförderung im Schienenverkehr und Intercity-Fernbusverkehr, die das Angebot und die Nachfrage nach alternativen öffentlichen und CO2-armen Verkehrsträgern beschränken. Die zunehmende Verkehrsüberlastung ist zum Teil auf die wachsende Zahl der Pkw zurückzuführen, die durch mautfreie Straßen, Abschläge für Firmenwagen und die geringe Umweltbesteuerung angeheizt wird. Hohe Transaktionssteuern für Immobilien und das Firmenwagensystem beeinträchtigen die Mobilität. Die Qualität der Eisenbahndienstleistungen ist zurückgegangen. Auch sollte das Angebot im innerstädtischen öffentlichen Verkehr und im Verkehr zwischen Stadt und Land vor allem in Wallonien verbessert werden, wo der Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende ein besonderes Problem darstellt. Dem nationalen Reformprogramm 2019 zufolge werden auf regionaler Ebene bereits bedeutende Investitionen und Reformen durchgeführt. Auf föderaler Ebene und in Zusammenarbeit mit den Regionen wird weiterhin an der Fertigstellung des Nahverkehrs-Streckennetzes rund um Brüssel gearbeitet. Belgien verabschiedete das Gesetz zur Liberalisierung inländischer Eisenbahnverkehrsdienstleistungen. Allerdings liegt der Anteil der nach den öffentlichen Dienstleistungsauflagen mittels direkt vergebener Aufträge erbrachten Verkehrsdienstleistungen in Belgien nach wie vor sehr hoch. Private Busunternehmen dürfen keine Verkehrsdienstleistungen zwischen den Städten anbieten. Die Vorschriften für Taxis variieren je nach Kommune. Auch wenn die Regionen ihre eigenen Mobilitätspläne ausgearbeitet haben, behindert eine komplexe Koordinierung die Entwicklung eines stimmigen Mobilitätskonzepts innerhalb Belgiens und möglicherweise auch mit den grenznahen Städten und Regionen. Die Regulierungsbehörde der Bahn könnte ihre Regulierungstätigkeiten weiter ausbauen. |
(19) |
Für die Energiewende bedarf es hoher Investitionen. Eine Renovierung des alten Gebäudebestands, der aus der Zeit vor der Einführung der Energienormen stammt, kann zur Einhaltung der Emissionsminderungsziele für 2020 und 2030 beitragen. Die Einführung alternativer Brennstoffe erfolgt eher langsam. In die Stromerzeugung muss massiv investiert werden. Das Gleiche gilt für Stromverbindungsleitungen, die Speicherung über intelligente Netze und die Energieeffizienz. |
(20) |
Trotz staatlicher Bemühungen bleibt die regulatorische und administrative Belastung von Unternehmen hoch und beeinträchtigt das Unternehmertum. Die Besteuerung von Start-ups und kleine Unternehmen wurde gesenkt, bleibt für Finanzanlagen aber erheblich. Belgien hat sein Gesellschaftsrecht reformiert. Dadurch wurden die Zahl der Gesellschaftsformen für Unternehmen verringert, die elektronische Kommunikation mit Behörden erleichtert, Mindestkapitalanforderungen gesenkt und dem nationalen Reformprogramm zufolge das Insolvenzrecht insbesondere im Hinblick auf die freien Berufe reformiert. Trotz dieser Anstrengungen bestehen nach wie vor lange Fristen für Baugenehmigungen, kostspielige Immobilienregistrierungen und langwierige Gerichtsverfahren. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht sich aufgrund mangelnder Ressourcen und langwieriger Verfahren mit Problemen konfrontiert, die zu erheblichen Verzögerungen insbesondere bei Baugenehmigungen, aber auch bei öffentlichen Vergabeverfahren führen. Zudem ist die Koordinierung in klima-, energie-, digital- und verkehrspolitischen Angelegenheiten komplex und verbesserungsfähig. Die Zusammenarbeit zwischen den Zoll- und den Marktaufsichtsbehörden ist suboptimal. Dadurch erhöht sich das Risiko, dass nichtkonforme Waren über die belgischen Grenzen in die Union gelangen. Folgenabschätzungen könnten besser in den politischen Entscheidungsprozess integriert werden. Die Qualität digitaler öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmen ist niedrig. Die mangelnde Digitalisierung des Justizsystems bleibt eine ernsthafte Herausforderung, vor allem bei der Datenerhebung. Die vollständige Digitalisierung der Justiz ist eine wichtige Voraussetzung für weitere qualitative Verbesserungen des Justizsystems, ebenso wie die Aktualisierung von Arbeitsabläufen und eine bessere Verwaltung der Human- und Finanzressourcen bei den Gerichten. |
(21) |
Wettbewerbs- und Investitionshindernisse bei verschiedenen Unternehmensdienstleistungen behindern Wachstum und Produktivität. Die Markteintrittsquoten für neue Dienstleister liegen erheblich unter dem Unionsdurchschnitt, die Gewinnquoten allerdings über dem Unionsdurchschnitt. Dem Indikator der Kommission für Beschränkungen zufolge ist der belgische Regulierungsrahmen für Buchhalter, Steuerberater, Architekten und Immobilienmakler wesentlich restriktiver als im Unionsdurchschnitt. Mit einem jüngst verabschiedeten Gesetz wurden strengere Anforderungen für Patentanwälte eingeführt. Schätzungen des Föderalen Planungsbüros zufolge dürfte eine ehrgeizige Verringerung des Regelungsaufwands bei Rechts-, Rechnungsführungs- und Architekturdienstleistungen die Arbeitsproduktivität steigern. Die regulierten Notargebühren für Immobilientransaktionen sind erheblich und kommen zu den hohen Registrierungssteuern hinzu. Die Regionen haben die Handwerks- und Gewerbeberufe ungleich reformiert. Der Einzelhandelssektor unterliegt immer noch Beschränkungen, die seine Produktivität hemmen und Investitionen behindern. Der Wettbewerb im Supermarkt-Sektor ist suboptimal, was vor allem eine Folge der hohen Konzentration und der geringen Markteintritts- und -austrittsdynamik ist. Dem Indikator für Beschränkungen im Einzelhandel zufolge liegt Belgien hinsichtlich der Beschränkungen im Betriebsumfeld des Einzelhandels auf dem sechstuntersten Platz. Im nationalen Reformprogramm 2019 wird auf die jüngsten Reformen in der Region Brüssel-Hauptstadt zur Erleichterung der Niederlassung des Einzelhandels hingewiesen. Der Telekom-Markt ist durch ein hohes Konzentrationsniveau (das durch die jüngsten Übernahmen verstärkt wurde) und einen schwachen Wettbewerb gekennzeichnet. Diese Situation spiegelt sich auch in den relativ hohen Preisen für Festnetz-Dienstleistungen im Vergleich zu ähnlichen Ländern wider. Im Festnetzsektor wird das Angebot durch geografisch abgegrenzte Duopole der etablierten Betreiber und Kabelnetzbetreiber bestimmt. Dadurch können einige Betreiber daran gehindert werden, kombinierte Festnetz-Mobilfunk-Kommunikationsdienstleistungen anzubieten. Im nationalen Reformprogramm 2019 wird darauf verwiesen, dass das Wirtschaftsrecht vor Kurzem reformiert wurde, um die Einhaltung des Wettbewerbsrechts und die Funktionsweise der belgischen Wettbewerbsbehörde zu verbessern. Dies soll effizientere Verfahren gewährleisten und das Risiko weiterer Rechtsstreitigkeiten vor dem „Cour des Marchés/Marktenhof“ verringern. Im Vergleich zu den Wettbewerbsbehörden anderer Mitgliedstaaten verfügt die belgische Wettbewerbsbehörde über begrenzte Ressourcen. |
(22) |
Die Programmplanung der Unionsfonds für den Zeitraum 2021-2027 könnte dazu beitragen, einige der in den Empfehlungen festgestellten Lücken, insbesondere in den in Anhang D des Länderberichts 2019 genannten Bereichen, zu schließen. Dies würde es Belgien ermöglichen‚ diese Fonds unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede optimal für die ermittelten Sektoren zu nutzen. |
(23) |
Im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Belgiens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2019 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2019, das nationale Reformprogramm 2019 und die Maßnahmen zur Umsetzung der an Belgien gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat die Kommission nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Belgien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -leitlinien beurteilt. |
(24) |
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2019 geprüft; seine Stellungnahme hierzu (8) spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider — |
EMPFIEHLT, dass Belgien 2019 und 2020
1.
sicherstellt, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2020 1,6 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,6 % des BIP entspricht; unerwartete Mehreinnahmen nutzt, um den Abbau der gesamtstaatlichen Schuldenquote zu beschleunigen; die Reformen im Hinblick auf die Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit des Langzeitpflege- sowie des Altersvorsorgesystems fortsetzt, und zu diesem Zweck unter anderem auch die Möglichkeiten für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben begrenzt; die Zusammensetzung und die Effizienz der öffentlichen Ausgaben, insbesondere durch Ausgabenüberprüfungen sowie die Koordinierung der Haushaltspolitik auf allen Regierungsebenen verbessert, um höhere öffentliche Investitionen zu ermöglichen;
2.
negative Arbeitsanreize beseitigt und die Wirksamkeit der aktivierenden Arbeitsmarktmaßnahmen erhöht, insbesondere in Bezug auf Geringqualifizierte, ältere Arbeitskräfte sowie Personen mit Migrationshintergrund; Leistungen und Inklusion im Bildungs- und Weiterbildungssystem verbessert sowie das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage angeht;
3.
den Schwerpunkt seiner investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede auf nachhaltigen Verkehr, einschließlich des Ausbaus der schienenseitigen Infrastruktur, auf einen geringen CO2-Ausstoß und eine Energiewende sowie auf Forschung und Innovation und insbesondere Digitalisierung legt; die wachsenden Herausforderungen im Bereich der Mobilität angeht, indem Anreize verstärkt und Hindernisse abgebaut werden, um Angebot und Nachfrage im öffentlichen und emissionsarmen Verkehr zu erhöhen;
4.
den Regelungs- und Verwaltungsaufwand verringert, um die Unternehmertätigkeit zu fördern und Wettbewerbshindernisse im Dienstleistungssektor, insbesondere im Telekommunikationssektor, im Einzelhandel und bei den freiberuflichen Dienstleistungen, zu beseitigen.
Geschehen zu Brüssel am 9. Juli 2019.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. LINTILÄ
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).
(3) ABl. C 136 vom 12.4.2019, S. 1.
(4) ABl. C 320 vom 10.9.2018, S. 1.
(5) Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
(6) Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnung der Kommission anhand der gemeinsamen Methodik.
(7) Die staatlichen Nettoprimärausgaben umfassen die Gesamtheit der Staatsausgaben ohne Zinsaufwendungen, Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen aus Fonds der Union ausgeglichen werden, und nichtdiskretionäre Änderungen der Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung. Staatlich finanzierte Bruttoanlageinvestitionen werden über einen Zeitraum von vier Jahren geglättet. Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Einnahmensteigerungen werden eingerechnet. Einmalige Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite werden saldiert.
(8) Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.