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Document 52018IE4425
Opinion of the European Economic and Social Committee on ‘Facilitating access to climate finance for non-state actors’ (own-initiative opinion)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema „Erleichterung des Zugangs nichtstaatlicher Akteure zur Klimaschutzfinanzierung“ (Initiativstellungnahme)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema „Erleichterung des Zugangs nichtstaatlicher Akteure zur Klimaschutzfinanzierung“ (Initiativstellungnahme)
EESC 2018/04425
OJ C 110, 22.3.2019, p. 14–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
22.3.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 110/14 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema „Erleichterung des Zugangs nichtstaatlicher Akteure zur Klimaschutzfinanzierung“
(Initiativstellungnahme)
(2019/C 110/03)
Berichterstatter: |
Cillian LOHAN (IE-III) |
Rechtsgrundlage |
Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung |
|
Initiativstellungnahme |
Beschluss des Plenums |
15.2.2018 |
|
|
Zuständige Fachgruppe |
Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt |
Annahme in der Fachgruppe |
27.11.2018 |
Verabschiedung auf der Plenartagung |
12.12.2018 |
Plenartagung Nr. |
539 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
114/6/7 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) weist darauf hin, dass zwar erhebliche Finanzmittel im Rahmen von Vereinbarungen zur Klimaschutzfinanzierung zugesagt worden sind, dass kleine nichtstaatliche Klimaschutzakteure jedoch Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln haben, die benötigt werden, damit Initiativen zur Förderung des Wandels unterstützt und verwirklicht werden können. |
1.2. |
Die Mittelflüsse zur Klimaschutzfinanzierung in der Europäischen Union müssen dringend überwacht und erfasst werden. So können die Auswirkungen auf nichtstaatliche Klimaschutzakteure besser bestimmt und auch die Fortschritte bei der allgemeinen Umstellung der Wirtschaft auf Niedrigemission bewertet werden. |
1.3. |
Die Finanzierungsquellen sind ebenso wie die finanzierungsbedürftigen Bottom-up-Initiativen sehr unterschiedlich. Es bestehen derzeit keine Instrumente, um diese separaten Stränge zusammenzuführen. Um für Abhilfe zu sorgen, sollte auf EU-Ebene ein inklusives Forum für Klimaschutzfinanzierung eingerichtet werden. |
1.4. |
Zur Lösung der zentralen Probleme schlägt der EWSA die Einrichtung eines Forums für Klimaschutzfinanzierung vor, in dem die wichtigsten Interessenträger zusammenkommen, um Hindernisse zu bestimmen, Lösungen zu erarbeiten und die effizientesten Mechanismen zu entwickeln, mit dem sich die Finanzmittel besser verteilen lassen, u. a. einer Art „Partnerbörse“, die Projekte und geeignete Klimaschutzfinanzierungsquellen zusammenbringt. |
1.5. |
Es gilt, einen Mechanismus zu schaffen und bekannt zu machen, mit dem Initiativen, die geringere Finanzmittel benötigen, erreicht werden können. Dieser Mechanismus sollte Folgendes umfassen:
|
1.6. |
Eine Fokussierung auf Klimaschutzfinanzierung sollte nicht bedeuten, dass die Klimaverantwortung in anderen Bereichen ausgeklammert werden kann. Jede Finanzierung sollte einer Klimaschutzprüfung unterzogen werden, um zu verhindern, dass Zuschüsse und Finanzierungen, die außerhalb der Klimaschutzfinanzierung gewährt werden, den Klimaschutzverpflichtungen und -zielen zuwiderlaufen. Dieses auch in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris formulierte Ziel, wonach die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung, muss eingehalten werden. |
1.7. |
Es muss ein Instrumentarium mit einer klaren Kommunikationsstrategie entwickelt werden, das alle nichtstaatlichen Akteure befähigt, Klimaschutzfinanzierung inhaltlich zu erfassen und zu nutzen. Dieses Instrumentarium sollte es den Projektentwicklern erleichtern, Projekte auszuarbeiten, die zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft beitragen. |
2. Einleitung
2.1. |
Die vorliegende Stellungnahme baut auf den früheren Stellungnahmen des EWSA „Bündnis zur Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris“ (1) und „Förderung von Klimaschutzmaßnahmen nichtstaatlicher Akteure“ (2) sowie auf der unlängst veröffentlichten Studie des EWSA (3) auf, in der Hindernisse ermittelt worden sind, die einem stärkeren Engagement nichtstaatlicher Akteure beim Klimaschutz entgegenstehen. |
2.2. |
Im Jahr 2018 plädierte der EWSA für einen europäischen Dialog über nichtstaatliche Klimaschutzmaßnahmen, um den Umfang und die Reichweite von in Europa angesiedelten nichtstaatlichen Klimaschutzmaßnahmen zu festigen und zu erhöhen. Dabei erklärte der EWSA, dass der Dialog nicht nur zum Ziel haben sollte, Maßnahmen bekannt zu machen und zu präsentieren, sondern auch, auf die Bedürfnisse nichtstaatlicher Akteure einzugehen und neue Partnerschaften zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren anzuregen, Peer-Learning, Schulungen und gegenseitige Beratung unter nichtstaatlichen Akteuren zu fördern, die verfügbaren Finanzmittel aufzustocken und den Zugang zu ihnen zu erleichtern. |
2.2.1. |
Die Bezeichnung „nichtstaatliche Akteure“ bezieht sich auf Akteure, die keine Vertragspartei der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) sind. Unter diesen weit gefassten Begriff fallen verschiedene Arten von Unternehmen, auch KMU und Kleinstunternehmen, Investoren, Genossenschaften, Städte und Regionen, Gewerkschaften, Gemeinschaften und Bürgergruppen, Religionsgemeinschaften, Jugendorganisationen und andere NGO. |
2.2.2. |
Der vorgeschlagene Prozess des europäischen Dialogs über nichtstaatliche Klimaschutzmaßnahmen sollte den Zugang zu Finanzierung für nichtstaatliche Maßnahmen erleichtern. Dies sollte Folgendes umfassen:
|
2.3. |
Klimaschutzfinanzierung kann verschieden interpretiert werden; laut der Definition des Finanzausschusses der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC — United Nations Framework Convention on Climate Change) handelt es sich um Finanzierung, mit der darauf abgezielt wird, Treibhausgasemissionen zu verringern und Treibhausgassenken zu fördern und die Anfälligkeit menschlicher und ökologischer Systeme gegenüber negativen Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren sowie ihre Widerstandsfähigkeit dagegen zu erhalten und zu stärken. |
2.4. |
In dieser Stellungnahme geht es um eine Klimaschutzfinanzierung bezogen auf die EU-Mitgliedstaaten und die Akteure in diesen Staaten, die keine Vertragspartei der UN-Klimarahmenkonvention sind, die den Organisationen der Zivilgesellschaft, Kommunen und lokalen Gebietskörperschaften den Zugang zu Finanzierungsinstrumenten ermöglichen würde, die für die Unterstützung der Konzeption und Durchführung von Projekten, Initiativen und Tätigkeiten erforderlich sind, mit denen zur Emissionssenkung und Sicherung der Klimaverträglichkeit der betreffenden Gemeinschaften beigetragen wird. |
2.5. |
Diese Stellungnahme muss in Zusammenhang mit Klimagerechtigkeit (4) gesehen werden, was bedeutet, dass die Kosten des Klimaschutzes nicht in unverhältnismäßiger Weise den ärmsten und schutzbedürftigsten Mitgliedern der Gesellschaft aufgebürdet werden. |
2.6. |
Die Finanzierung der ersten Schritte hin zu einer Niedrigemissionswirtschaft in Form von sowohl Klimawandelanpassungs- als auch -eindämmungsmaßnahmen ist von entscheidender Bedeutung, um einen gerechten Übergang sicherzustellen und um Maßnahmen vor Ort zu beschleunigen. |
2.7. |
Kleinst- und Kleinprojekte haben mitunter Schwierigkeiten beim Zugang zu den Mitteln in Höhe von 2 000 bis 250 000 Euro. Über wirksame Mechanismen muss sichergestellt werden, dass kleinmaßstäblicheren, von der örtlichen Bevölkerung ausgehenden Initiativen nicht der Zugang zum transformativen Potenzial der Klimaschutzfinanzierung verwehrt bleibt. |
2.8. |
Die EU hat in den letzten zehn Jahren erfolgreich eine Reihe von Finanzierungsinstrumenten entwickelt, die auf diese Art von Bedarf zugeschnitten sind — das Instrument für Demokratie und Menschenrechte EIDHR, die GCCA (Globale Allianz für den Klimaschutz), Finanzierungsinstrumente für die Kofinanzierung von NGOs und dezentralisierte Zusammenarbeit — und nach deren Vorbild entsprechende Klimaschutzinstrumente entwickelt werden könnten. |
3. Festgestellte Probleme
Hintergrund
3.1. |
Der EWSA bekräftigt nachdrücklich seine Verpflichtung im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und des Übereinkommens von Paris. Wenn wir allerdings unseren derzeitigen Kurs fortsetzen, würde der Temperaturanstieg bestenfalls auf 3 oC oder mehr begrenzt werden, d. h. weit entfernt von dem im Übereinkommen von Paris vereinbarten Ziel. Dieser Übergang zur Nachhaltigkeit erfordert umfassende Anstrengungen und Investitionen. Die jährlichen energiebezogenen Gesamtinvestitionen zur Eindämmung des Klimawandels für den Zeitraum 2015 bis 2050 im Rahmen des Ziels, die Erderwärmung auf 1,5 oC zu begrenzen, belaufen sich auf durchschnittlich 900 Mrd. USD, so der Sonderbericht des Weltklimarats (IPCC) über die Auswirkungen einer globalen Erwärmung von 1,5 oC über dem vorindustriellen Niveau. |
3.2. |
Zwar sind die zur Bewältigung des Klimawandels erforderlichen Investitionen hoch, allerdings nicht so hoch wie die Investitionen, die in den vergangenen Jahren zur Rettung der kollabierenden Finanzbranche erforderlich waren, wozu 2,5 Bio. EUR eingesetzt wurden. Der mögliche Zusammenbruch der Ökosysteme, auf denen unser Leben beruht, rechtfertigt mindestens eine ebenso große Ausgabe. |
3.3. |
Allzu häufig geht es bei den Diskussionen um die Finanzierung des Klimaschutzes vor allem um die Schaffung neuer expliziter Haushaltslinien, während im Übereinkommen von Paris gefordert wird, die Finanzmittelflüsse in Einklang mit einem Weg hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung zu bringen. |
3.4. |
Die Klimapartnerschaft von Marrakesch und die Globale Klimaschutzagenda eröffnen Möglichkeiten zur Einbindung von nichtstaatlichen Akteuren in den formellen UNFCCC-Prozess. Die Erfassung von in der Union bestehenden Maßnahmen und die Finanzierung von Maßnahmen im Hinblick auf die Maximierung ihrer potenziellen Auswirkungen zählen derzeit nicht zu den Schwerpunkten bei der Gestaltung von Finanzierungspaketen. |
3.5. |
Die Fortschritte, die bei der Finanzierung der Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen bislang erreicht worden sind, sind nicht ausreichend. Im jüngsten Bericht des Weltklimarats (IPCC) (5) wird klar festgestellt, dass wir uns in einer kritischen Phase befinden und dass innerhalb des nächsten Jahrzehnts einschneidende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Auswirkungen des Klimawandels auf ein handhabbares Maß zu begrenzen. Ein nachhaltiges Finanzwesen und eine nachhaltige Wirtschaft müssen eine politische Priorität werden, wozu insbesondere klare, stabile und anreizsetzende Rechtsvorschriften erforderlich sind. |
3.6. |
Es ist nicht ausreichend, einen festen Prozentsatz der Mittel eines Haushalts für die Klimaschutzfinanzierung bereitzustellen, wenn ein anderer Teil der Haushaltsmittel für klimaschädliche Maßnahmen ausgegeben werden. Sämtliche Ausgaben müssen auf ihre Klimaauswirkungen überprüft werden. Ein Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds beziffert die direkten und indirekten Subventionen, die weltweit in fossile Energieträger gesteckt werden, auf jährlich 5,3 Bio. USD, was mehr als 15 Mrd. USD pro Tag bedeutet. Selbst mit dem angestrebten Klimaschutzfonds in Höhe von 100 Mrd. USD pro Jahr können die negativen Auswirkungen dieser Subventionen nicht ausgeglichen werden. |
3.7. |
Die Energiewende wird nicht erfolgreich, fristgerecht und im Einklang mit den Verpflichtungen Europas im Rahmen des Übereinkommens von Paris vollzogen werden können, wenn die Frage der Energiearmut von der Politik vernachlässigt wird. Nötig ist eine gerechte Verteilung sowohl der finanziellen als auch der sozialen Kosten und Vorteile der Umstellung auf nachhaltige Energie in Europa auf alle Governance-Ebenen und die Marktakteure, auch der Bürger. Die wissenschaftliche Untersuchung „Heat Roadmap Europe“ (6) zeigt, dass Europa in der Lage ist, mit den derzeit verfügbaren Technologien seine Treibhausgasemissionen bis 2050 auf erschwingliche und kosteneffiziente Weise um 86 % zu reduzieren. |
3.8. |
Im Zuge der Recherche zur Erarbeitung dieser Stellungnahme trat der Mangel an Informationen über die Klimafinanzierungsströme innerhalb der Mitgliedstaaten klar zutage. Es ist also schwierig, zu bewerten, ob Finanzmittel in kleinere, leichter zugängliche Finanzierungstöpfe unterteilt werden oder welche transformative Wirkung mit der Finanzierung erzielt wird. Die mangelnde Überwachung und Berichterstattung macht die wahrgenommene Problematik noch undurchsichtiger und behindert die Entwicklung möglichst wirksamer Lösungen. |
Zugang für Unternehmen und KMU
3.9. |
Der Zugang zu Finanzierung bleibt eine zentrale Herausforderung für nichtstaatliche Akteure aller Art, einschließlich der verschiedenen Herausforderungen für KMU und größere Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um die Verfügbarkeit von mehr oder zusätzlicher Finanzierung, sondern auch um die Klarheit der bestehenden Finanzierungsmechanismen. |
3.10. |
Darüber hinaus stellt sich das Problem, was eine „ökologische Investition“ ist. Den Investoren geht es vor allem um Risiken und Rendite, und es fällt ihnen schwer, die möglichen Auswirkungen eines vorgeschlagenen Projekts auf das Klima zu bewerten und seine Erfolgsaussichten abzuschätzen. Private Geldgeber werden eher nicht bereit sein, Projekte zu finanzieren, wenn die Risiken sowie die Verfahren zur Eindämmung der Risiken nicht klar sind — also wenn es keine Garantien gibt. |
Zugang für lokale und regionale Regierungen
3.11. |
Faktoren, die den Zugang subnationaler Regierungen zur Finanzierung einschränken, sind: schlechte Bonitätsbewertung, begrenzte Fähigkeit zur Mobilisierung privaten Kapitals aufgrund unzureichender Größe des Marktes für Investitionen in emissionsarme Infrastruktur und unattraktive Risikoprofile oder auch von der nationalen Regierung festgelegte Grenzen, ob und wenn ja in welcher Höhe subnationale Regierungen Geld beim Privatsektor aufnehmen kann. |
Zugang für Gemeinschaftsinitiativen
3.12. |
Es gibt derzeit in Europa viele Tausend Basisinitiativen zu Klimawandel und Nachhaltigkeit. Diese Initiativen können einen erheblichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Union in den Bereichen Klimaschutz, Energie und Nachhaltigkeit leisten, aber sie stützen sich zum Großteil auf Freiwillige, und der Mangel an Finanzierung und professioneller Unterstützung erweist sich als erhebliches Hindernis für ihre Entwicklung und ihr Wachstum. Oftmals werden nur sehr bescheidene Finanzmittel benötigt, ohne die es diesen Initiativen jedoch sehr schwerfällt, Fortschritte zu erzielen und Projekte zu starten. Das transformative Potenzial dieser Initiativen wird derzeit nicht zum Tragen gebracht. |
3.13. |
In vielen Fällen haben lokale Basisinitiativen Schwierigkeiten beim Zugang zu konventionellen Finanzierungsquellen. Häufig ist der Mindestfinanzierungsbetrag, ab dem ein Antrag möglich ist, zu hoch und übersteigt bei weitem den Bedarf oder die Verwaltungskapazität kleiner lokaler Initiativen. Vorgaben hinsichtlich der Kofinanzierung verursachen zusätzliche Hürden. |
3.14. |
Die Einhaltung der Finanzierungsanforderungen, übermäßiger Verwaltungsaufwand und komplizierte Prozesse — diese und weitere Probleme nennen kleinere Gruppen, wenn es um den Zugang zu Finanzierung geht. Projekte/Initiativen dieser Art sind für sich genommen zwar klein, insgesamt können sie aber eine große Wirkung entfalten. Aus der Unterstützung von kleinen von der örtlichen Bevölkerung ausgehenden Programmen durch angemessene Finanzierung ergeben sich auch zahlreiche positive Folgewirkungen vor Ort. |
3.15. |
Die Finanzierung ist zumeist, wenn nicht immer projektorientiert und trägt nicht der Tatsache Rechnung, dass Mittel für die Unterstützung von Prozessen auf verschiedenen Ebenen nötig sind, angefangen von der Gemeinwesenarbeit und dem Kapazitätsaufbau auf lokaler Ebene bis hin zur Vernetzung, zum Austausch und zum Aufbau von Plattformen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Finanzielle Unterstützung in diesem Bereich könnte erheblich dazu beitragen, das Engagement der Bürger und Gemeinschaften für Klimaschutzmaßnahmen zu stärken und sicherzustellen, dass ein ausreichendes Maß an Organisation und Zusammenarbeit gegeben ist, um die Ausweitung der Projekte zu unterstützen und die Entwicklung von Maßnahmen zu fördern. |
Zugang zur Finanzierung von Innovation
3.16. |
Auch Jungunternehmer stehen vor verschiedenen Herausforderungen in Bezug auf den Zugang zu Finanzierung, mangelndes Wissen und fehlende Erfahrung, Marktzugang und Ausweitung des Geschäfts nach der Start-up-Phase. Der Finanzierung von Innovation kommt eine entscheidende Rolle bei der Lösung der Klimakrise zu, aber auch bei den Finanzierungsmechanismen und bei der Bereitstellung der Finanzierung ist Innovation erforderlich. Mit Initiativen wie EIT Climate-KIC sollen diese Probleme angegangen werden, indem Klimaaspekte auf den Finanzmärkten durchgängig berücksichtigt, Informationen über Klimarisiken allgemein zugänglich gemacht und Investitionen in innovative Start-ups gefördert werden. |
4. Lösungsvorschläge
4.1. |
Der EWSA schlägt vor, auf europäischer Ebene eine Art Forum für Klimaschutzfinanzierung mit einem dezentralen Netzwerk einzurichten, das alle Beteiligten zusammenbringt und eine koordinierte Reaktion auf die dort ermittelten Probleme ermöglicht. Dieses Forum könnte die erforderlichen Instrumente entwickeln, die in dieser Stellungnahme beschrieben werden. |
4.2. |
Unter anderem sollte das Forum für Klimaschutzfinanzierung als Plattform für den Dialog dienen, die dazu beiträgt, besonders vielversprechende und wirksame nichtstaatliche Lösungen mit privaten und institutionellen Investoren zusammenzubringen. Darüber hinaus ist es wichtig, den Schwerpunkt auf die mögliche Ausweitung und Nachahmung in allen EU-Mitgliedstaaten und in Drittländern zu legen, um eine optimale Wirkung zu erzielen. Aufgrund seines europaweiten Netzes von Gruppen der organisierten Zivilgesellschaft ist der EWSA gut aufgestellt, um in einem Forum für Klimaschutzfinanzierung als Sprachrohr der Basis mitzuwirken und die Probleme beim Zugang zur Finanzierung zu verdeutlichen. |
4.3. |
Zu einer erfolgreichen Strategie zur Bewältigung der Probleme bei der Klimaschutzfinanzierung wird ganz wesentlich auch eine effiziente Kommunikation gehören, die in alle Richtungen zu erfolgen hat. Dabei gilt es, die Zielgruppen genau zu bestimmen und wirksam, präzise und in geeigneter Sprache die Möglichkeiten und die Bedingungen für den Zugang zu Finanzierungsoptionen zu vermitteln. |
4.4. |
Die Europäische Kommission und die anderen EU-Institutionen sollten Leitfäden erstellen, in denen nichtstaatlichen Akteuren erläutert wird, wie sie bestehende Finanzierungsinstrumente nutzen können. Es wird ein System benötigt, das Informationen über die breite Palette von Finanzierungsquellen, die für Klimaschutzmaßnahmen nichtstaatlicher Akteure verfügbar sind, sammelt, auswertet, konsolidiert und verbreitet. Grundlage dafür können die Arbeiten des Europäischen Ausschusses der Regionen sein, in denen die Schritte hin zur Entwicklung eines Instrumentariums ermittelt werden, einschließlich leicht verständlicher Informationen über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. |
4.5. |
Ferner ist ein Überwachungsmechanismus erforderlich, um die Klimafinanzierungsströme systematisch zu erfassen, Hindernisse sichtbar zu machen und gezielt auf die praktische Beseitigung dieser Hindernisse hinzuarbeiten. Dies ist ein wichtiger erster Schritt. Auch durch eine systematische Erfassung der Finanzierungsströme könnte entscheidend dazu beigetragen werden, Hindernisse zu erkennen, mit denen sich kleine nichtstaatliche Akteure konfrontiert sehen. Eine Bestandsaufnahme der Finanzierung wird außerdem leichter sichtbar machen, an welchen Stellen Lücken bei der Erfassung von Klimaschutzmaßnahmen bestehen, die eigentlich Teil des Prozesses der weltweiten Klimaschutzagenda sein sollten. |
4.6. |
Der EWSA fordert die EU auf, ein führendes Modell dafür zu bieten, wie der Beitrag nichtstaatlicher Akteure zur Verwirklichung der Klimaschutzziele erfasst werden kann. Die europäischen nichtstaatlichen Klimaakteure — insbesondere die kleineren von ihnen — erwarten Hilfe von den EU-Institutionen, um spezielle Klimaschutzmittel zu mobilisieren und um durch vereinfachte Verfahren und Berichterstattung besseren Zugang zu Finanzierung zu erhalten. Auf diese Weise könnten zahlreiche Maßnahmen, die bislang im Kampf gegen den Klimawandel gar nicht wahrgenommen werden, leichter erfasst werden. So könnten für Projekte unterhalb einer bestimmten Finanzierungsschwelle, beispielsweise 50 000 EUR, ein vereinfachter Antrag, der nur eine Seite umfasst, und ein vereinfachtes Formular für die Berichterstattung, das ebenfalls nur eine Seite umfasst, eingeführt werden. |
4.7. |
Nötig ist eine zusätzliche Finanzierung in Form von Zuschüssen in geringer Höhe, mit vereinfachten Antrags- und Berichterstattungsverfahren, die speziell auf lokale Basismaßnahmen in den Bereichen Klimawandel und Nachhaltigkeit ausgerichtet sind, und die zudem nicht an unerreichbare Kofinanzierungssätze gebunden sein dürfen. Es könnten Mechanismen zur Bündelung von Projekten entwickelt werden, um die mit der Finanzierung erzielten Auswirkungen zu verbessern und den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern. Derartige Instrumente müssen dringend entwickelt werden. |
4.8. |
Es sollte ein Mechanismus entwickelt werden, um Projekten im Vorfeld der Antragstellung auf Finanzierung fachkundige Unterstützung zukommen zu lassen, sodass sie wirksam gestaltet und zweckmäßig ausgerichtet werden. |
4.9. |
Auf Unionsebene sollte darüber nachgedacht werden, welche innovativen Finanzierungsinstrumente insgesamt entwickelt werden sollten. Nichtstaatliche Akteure sollten von Anfang an in diese Erwägungen einbezogen werden, um für einfache und klare Zuteilungskriterien zu sorgen. |
4.10. |
Insgesamt sollte für eine engere Zusammenarbeit zwischen bestehenden Förder- und Finanzierungsprogrammen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit einerseits und Netzen nichtstaatlicher Akteure andererseits gesorgt werden. Dabei geht es um Erfahrungsaustausch, Kommunikation und Dialog. Ein Forum für Klimaschutzfinanzierung kann dies erleichtern. |
4.11. |
Durch Finanzierungsmaßnahmen könnten auch Anreize für Maßnahmen nichtstaatlicher Akteure oder für ein klimafreundliches Verhalten nichtstaatlicher Akteure gesetzt werden. So könnten beispielsweise durch Steuererleichterungen auf mitgliedstaatlicher Ebene Niedrigemission bei der Produktion und die Mitwirkung nichtstaatlicher Akteure an Klimaschutzmaßnahmen gefördert werden. |
4.12. |
Im Zuge der Festlegung des neuen mehrjährigen Finanzrahmens der EU kann eventuell ein wirksamer Beitrag von Bottom-up-Klimaschutzmaßnahmen nichtstaatlicher Akteure zur Umsetzung der EU-Klimaschutzverpflichtungen gemäß dem Übereinkommen von Paris ermöglicht werden. Daher fordert der EWSA eine Aufstockung der EU-Ausgaben zur Verwirklichung der Klimaziele um mindestens 40 % (7). Zudem fordert der EWSA, dass die Beihilfen für fossile Brennstoffe rasch auslaufen und dass keine direkte oder indirekte (Ko-)Finanzierung fossiler Energieträger durch europäische Mittel erfolgt. |
4.13. |
Es muss ein Instrument zur Sicherung der Klimaverträglichkeit entwickelt werden, um sicherzustellen, dass Ausgaben der öffentlichen Hand auf keinen Fall zur Unterstützung von Aktivitäten verwendet werden, die die Klimakrise verschärfen. Das sollte auch für private Finanzierungsprogramme gelten. Wenn innerhalb eines Haushalts bestimmte Mittel für die Klimaschutzfinanzierung vorgesehen werden, darf das nicht bedeuten, dass andere Mittel für Maßnahmen verwendet werden, die den Klimaschutzzielen zuwiderlaufen. Das in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris festgelegte Ziel muss umgesetzt werden. |
4.14. |
Das wichtigste Finanzierungsinstrument der Union, um die Bottom-up-Entwicklung vor Ort zu fördern, ist der Ansatz der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD — Community-led Local Development). Dieses Finanzierungsinstrument ist perfekt aufgestellt, um derartige Basisinitiativen zu unterstützen, und bietet die Möglichkeit, Zuschüsse und Unterstützung zu gewähren, die auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnitten sind. Im Dezember 2017 nahm der EWSA eine Stellungnahme zum Thema „Vorteile einer von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD) für die integrierte Entwicklung des lokalen und ländlichen Raums“ (8) an, in dem die Europäische Kommission nachdrücklich aufgefordert wird, eingehend die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Reservefonds für CLLD auf EU-Ebene zu prüfen und zu analysieren. In der Stellungnahme wird ferner empfohlen, dass die Europäische Kommission dessen ungeachtet dafür sorgen sollte, dass alle Mitgliedstaaten über einen nationalen CLLD-Fonds mit Beiträgen aus allen vier ESI-Fonds (ELER, EFRE, ESF und EMFF) verfügen. Die CLLD-Struktur könnte dazu dienen, die in Ziffer 2.7 erwähnten Kleinst- und Kleinprojekte zu unterstützen. |
4.15. |
Der EWSA unterstützt den im März 2018 angenommenen Fahrplan der Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (9), um die Wertschöpfungskette im Finanzbereich insgesamt stärker auf Nachhaltigkeit auszurichten. Der EWSA hat in seinen einschlägigen Stellungnahmen (10) konkrete Empfehlungen zu diesem Aktionsplan abgegeben. |
Brüssel, den 12. Dezember 2018
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Luca JAHIER
(1) Stellungnahme des EWSA „Bündnis zur Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris“ (ABl. C 389 vom 21.10.2016, S. 20).
(2) Stellungnahme des EWSA „Förderung von Klimaschutzmaßnahmen nichtstaatlicher Akteure“ (ABl. C 227 vom 28.6.2018, S. 35).
(3) Studie des EWSA zum Thema „Instrumentarium für Multi-Stakeholder-Klimapartnerschaften — Ein politischer Rahmen für die Förderung von Bottom-up-Klimaschutzmaßnahmen“.
(4) Stellungnahme des EWSA Klimagerechtigkeit (ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 22).
(5) Sonderbericht des IPCC über die Auswirkungen einer globalen Erwärmung von 1,5 oC über dem vorindustriellen Niveau (Oktober 2018).
(6) Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020, Finanzhilfevereinbarung Nr. 695989 — Heat Roadmap Europe.
(7) Stellungnahme des EWSA Europäischer Finanz-Klima-Pakt (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 8).
(8) Stellungnahme des EWSA „Vorteile einer von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD) für die integrierte Entwicklung des lokalen und ländlichen Raums“ (ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 36).
(9) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums.
(10) Stellungnahmen des EWSA „Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung“ (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 73), „Nachhaltiges Finanzwesen: Taxonomie und Benchmarks“ (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 103) und „Nachhaltigkeitsanforderungen an institutionelle Anleger und Vermögensverwalter“ (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 97).