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Document 52016XR4669

    Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Europäischen Semester 2016 und mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht 2017

    ABl. C 88 vom 21.3.2017, p. 4–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.3.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 88/4


    Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Europäischen Semester 2016 und mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht 2017

    (2017/C 088/02)

    Vorlage der Fraktionen SPE, EVP, ALDE und EA

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR) —

    gestützt auf die wichtigsten Dokumente des Europäischen Semesters 2016, nämlich den Jahreswachstumsbericht, die Länderberichte, die nationalen Reformprogramme und die länderspezifischen Empfehlungen;

    unter Hinweis auf den Entwurf eines Berichts des Europäischen Parlaments „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2016“ (2016/2101 (INI)) —

    Neubelebung der Investitionstätigkeit

    1.

    verweist darauf, dass die öffentlichen und privaten Investitionen in der EU aufgrund der Wirtschaftskrise und der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Vergleich zu 2007 um rund 15 % und in einigen Mitgliedstaaten sogar um 50 % zurückgegangen sind; hebt hervor, dass die über mehrere aufeinanderfolgende Jahre unzureichenden Investitionen (die „Investitionslücke“) Europas Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt und damit seine Fähigkeit, nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sicherzustellen, erheblich beeinträchtigen;

    2.

    betont, dass sich 40 % der länderspezifischen Empfehlungen für 2016 auf Investitionshemmnisse beziehen, zu deren Beseitigung die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beitragen können (1), u. a.: schlechte Qualität der öffentlichen Verwaltung und mangelnde Koordinierung, Diskrepanz zwischen den Aufgaben der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den dafür bereitgestellten Finanzmitteln, rechtliches Umfeld mit hohem Verwaltungsaufwand für private Investitionen, Korruption, Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und einer geeigneten Verkehrsinfrastruktur; kündigt an, dass er diese Fragen demnächst auch in seiner Stellungnahme „Die Investitionslücke schließen: Wie können die Herausforderungen bewältigt werden?“ behandeln wird;

    3.

    verweist auf die Erklärung „Investitionen, die verbinden“ (2), die am 9. Juli 2016 auf dem 7. Europäischen Gipfeltreffen der Regionen und Städte in Bratislava angenommen wurde. In deren Mittelpunkt stehen die Notwendigkeit, die Hindernisse abzubauen, die das große ungenutzte Investitionspotenzial der Städte, Regionen und ländlichen Gebiete in Europa hemmen, und die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bereitstellung innovativer Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Förderung von Investitionen und Verbesserung der Lebensqualität der Unionsbürger;

    4.

    ist besorgt darüber, dass bei einer unlängst vom AdR durchgeführten Umfrage (3) unter den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften 60 % der Befragten einen Rückgang oder eine Stagnation der öffentlichen und der privaten Investitionen in den letzten zwölf Monaten wahrgenommen haben, was, sollte sich dies bestätigen, darauf schließen lässt, dass sich der seit Beginn der Wirtschaftskrise beobachtete Trend zu unzureichender Investitionstätigkeit fortsetzt;

    5.

    betont, dass laut derselben Umfrage des AdR die Finanzierung öffentlicher Investitionen für rund zwei Drittel der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nach wie vor ein Problem ist, was zum Teil mit ihren unzureichenden Kapazitäten zur ordnungsgemäßen Planung öffentlicher Investitionen, zur Verwendung von Finanzierungsinstrumenten und zum Einreichen von Projekten bei der EIB sowie zum Eingehen öffentlich-privater Partnerschaften zusammenhängt;

    6.

    begrüßt die ersten positiven Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), die sich im Wesentlichen auf das Finanzierungsfenster für KMU beziehen; fordert gleichzeitig eine Verbesserung der Additionalität beim EFSI-Finanzierungsfenster „Infrastruktur und Innovation“ und der geographischen Ausgewogenheit des EFSI, u. a. auch durch die Förderung der Entwicklung regionaler Investitionsstrategien und die Verwendung von Investitionsplattformen, um zu gewährleisten, dass alle Regionen, vor allem die weniger entwickelten, davon profitieren können;

    7.

    begrüßt grundsätzlich den Vorschlag einer Ausweitung und Stärkung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der Gegenstand einer gesonderten Stellungnahme des AdR sein wird; erwartet weitere Verbesserungen in den Bereichen Zusätzlichkeit, geografische Abdeckung und Abdeckung der Wirtschaftszweige sowie Transparenz; wiederholt die Forderung nach einer ordnungsgemäßen Bewertung der mit dem EFSI erzielten Ergebnisse, insbesondere der Synergien mit den ESI-Fonds und ihres bisherigen Beitrags zum territorialen Zusammenhalt, und sieht einer engen Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament bei der Kontrolle der Umsetzung des EFSI erwartungsvoll entgegen;

    8.

    weist darauf hin, dass drei Viertel der Teilnehmer an der AdR-Umfrage über Investitionshemmnisse die Möglichkeiten nicht kannten, die der EFSI und seine Investitionsplattformen bieten, weshalb sie und andere relevante Interessenträger besser darüber informiert werden sollten;

    9.

    weist darauf hin, dass kleinere Regionen und Gemeinden ebenso wie Regionen mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie z. B. die nördlichsten Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte sowie die Insel- und Berggebiete, den EFSI aufgrund des hohen Mindestvolumens förderfähiger Investitionen häufig nicht in Anspruch nehmen können, und erwartet, dass dieser Schwellenwert bei der Überprüfung des EFSI gesenkt wird;

    10.

    betont, dass die technische Kapazität potenzieller Projektträger auf lokaler und regionaler Ebene mit Hilfe der Europäischen Plattform für Investitionsberatung verbessert werden sollte, insbesondere in Bezug auf die Konzipierung und Einrichtung von Investitionsplattformen;

    11.

    betont, dass regionale Investitionsstrategien auf der Erkenntnis aufbauen sollten, dass der wirtschaftliche und technische Wandel unsere Gesellschaften und Regionen rasch verändert; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der Förderung von Investitionen in eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen und in die Kreislaufwirtschaft sowie der Unterstützung der Sharing Economy und der kollaborativen Wirtschaft, um die Kosten für die Entwicklung innovativer Tätigkeiten zu senken und um die Bereitstellung privater und öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger zu fördern und die Effizienz des öffentlichen Sektors zu steigern;

    12.

    hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ermuntert werden sollten, Strategien für intelligente Spezialisierung und Europäische Partnerschaften für gemeinsame strategische Entwicklungsprioritäten einzusetzen;

    13.

    betont, dass die Kohäsionspolitik das Hauptinvestitionsinstrument der EU bleibt, insbesondere in schwächer entwickelten Ländern und Regionen, und spricht sich für eine stärkere Komplementarität mit dem EFSI aus;

    14.

    verweist auf seine Stellungnahme zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), in der festgestellt wird, dass die Kommission aufgrund fehlender Mittel für Zahlungen im MFR 2014-2020 möglicherweise nicht imstande sein wird, ihren Verpflichtungen nachzukommen, was zu Zahlungsrückständen mit negativen Auswirkungen auf die Umsetzung der operationellen Programme im Rahmen der ESI-Fonds führen könnte;

    15.

    ist der Ansicht, dass es im Zusammenhang mit der Überprüfung der Finanzierung der Strukturfonds den nationalen Regierungen ermöglicht werden kann, einen Teil der europäischen Finanzmittel für Vorhaben in von Erdrutschen betroffenen Gebieten sowie für Interventionsvorhaben im Falle schwerer Naturkatastrophen vorzubehalten;

    Fortsetzung der Strukturreformen und einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik

    16.

    hebt hervor, dass mehr als die Hälfte der länderspezifischen Empfehlungen 2016, die sich an 26 Länder richten, gebietsbezogen sind, d. h. sie beziehen sich auf Probleme, die bestimmte Regionen und Städte stärker betreffen als andere, und/oder ihre Umsetzung erfolgt vor allem auf subnationaler Ebene;

    17.

    verweist darauf, dass der AdR in seiner Stellungnahme „Die Antwort der EU auf die demografische Herausforderung“ betonte, dass es eine Verknüpfung zwischen dem demografischen Wandel und dem Europäischen Semester geben und das Semester eine territoriale Dimension haben müsse. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen aktiv an den Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen beteiligt sein und in den Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Bewältigung dieser Herausforderungen Berücksichtigung finden;

    18.

    betont, dass sich der AdR stets gegen die in Artikel 23 der Dachverordnung vorgesehene makroökonomische Konditionalität bei der Durchführung der Kohäsionspolitik ausgesprochen hat, da dadurch die Städte und Regionen für Verstöße des Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts bestraft würden; befürchtet in diesem Zusammenhang, dass die Aussetzung der Unterstützung aus den ESI-Fonds für Spanien und Portugal sich nachteilig auf die Umsetzung der bereits erheblich im Verzug befindlichen operationellen Programme auswirken könnte. Es wäre außerdem ein Widerspruch, einerseits die Sanktionen wegen eines übermäßigen Haushaltsdefizits (Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung) aufzuheben, andererseits jedoch die Sanktionen nach Artikel 23 der Dachverordnung anzuwenden; betont gleichzeitig die Notwendigkeit einer solideren Wirtschaftsführung auf nationaler Ebene als Voraussetzung für die effiziente Nutzung der ESI-Fonds;

    19.

    bekräftigt seine Forderung, dass Investitionen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds nicht in die Berechnungen für die Haushaltsdefizite und Schulden der EU-Länder eingehen sollten;

    20.

    hebt hervor, dass nahezu 40 % der länderspezifischen Empfehlungen für 2016, die sich auf 20 Mitgliedsstaaten beziehen, Problemen bei der Verwaltungskapazität gelten, insbesondere auf subnationaler Ebene und im Zusammenhang mit Strukturreformen und der Beseitigung von Investitionshemmnissen; anerkennt, dass Verwaltungskapazität vorrangig durch Schaffung effizienter Verwaltungsstrukturen freigesetzt werden soll; bekräftigt seine Empfehlung, dass das vorgeschlagene Programm zur Unterstützung von Strukturreformen ein einheitliches strategisches Dokument sein sollte, in dem die Prioritäten und Kriterien für die Koordinierung aller von der EU finanzierten Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau festgelegt werden;

    21.

    betont, dass die Kommission in Betracht ziehen sollte, eine Fiskalkapazität für das Euro-Währungsgebiet vorzuschlagen, um antizyklische Maßnahmen durchzuführen und die wirtschaftliche Erholung zu beschleunigen, und kündigt an, in den kommenden Monaten eine Stellungnahme zu diesem Thema vorzulegen;

    22.

    hält es für wichtig, Herausforderungen im sozialen Bereich und auf dem Arbeitsmarkt anzugehen, und unterstützt deshalb die Einbeziehung sozialer Indikatoren in das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) durch die Kommission;

    Europäisches Semester und Ausblick auf den Jahreswachstumsbericht 2017

    23.

    nimmt die geringe Umsetzungsrate der länderspezifischen Empfehlungen zur Kenntnis und verweist darauf, dass intensivere Anstrengungen zur Verbesserung der Umsetzung unter Einbeziehung aller Verwaltungsebenen notwendig sind; stellt fest, dass bei einigen Problemen langfristige Anstrengungen notwendig sind, was sich darin zeigt, dass etwa drei Viertel der 2016 erteilten gebietsbezogenen Empfehlungen bereits im Jahr 2015 formuliert worden waren, und zwei Drittel der im vergangenen Jahr erteilten Empfehlungen bereits 2014;

    24.

    betont, dass dieses Jahr sowohl die nationalen Reformprogramme als auch die länderspezifischen Empfehlungen die Tatsache bestätigen, dass die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester weitgehend auf die Phase der Umsetzung der Maßnahmen beschränkt ist, während sie vielmehr als Partner auch bei der Gestaltung der politischen Maßnahmen beteiligt werden sollten; betont, dass ihre frühzeitige Beteiligung die erfolgreiche Umsetzung der Empfehlungen spürbar verbessern, einen Beitrag zur Bewältigung der wachsenden regionalen Unterschiede leisten, eine größere Eigenverantwortung und Identifizierung an der Basis fördern und das Vertrauen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten stärken würde;

    25.

    beabsichtigt, einen Verhaltenskodex für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester unter Berücksichtigung der nationalen Unterschiede und Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands vorzuschlagen, um so zu einer besseren Governance beizutragen; weist darauf hin, dass dieser Kodex der Vielfalt und den unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Strukturen der Mitgliedstaaten gerecht werden muss;

    26.

    fordert, im Jahreswachstumsbericht 2017 insbesondere die demografischen Herausforderungen zu thematisieren, die auch auf die Notwendigkeit wirtschafts- und finanzpolitischer Maßnahmen für eine erfolgreiche und ausgewogene Integration der Migranten auf dem EU-Gebiet hindeuten;

    27.

    betont, dass das Europäische Semester sich auf einen langfristigen Rahmen für die Politik auf mehreren Ebenen — derzeit die Strategie Europa 2020 — beziehen muss; begrüßt die von der Europäischen Kommission angekündigte Kartierung der politischen Maßnahmen der EU für nachhaltige Entwicklung und hebt hervor, dass die künftige Wachstumsstrategie der EU auf eine aktualisierte territoriale Vision abgestimmt werden muss;

    28.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem slowakischen Ratsvorsitz der EU zu übermitteln.

    Brüssel, 12. Oktober 2016

    Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

    Markku MARKKULA


    (1)  AdR, Europäisches Semester 2016, Territoriale Analyse der länderspezifischen Empfehlungen, Bericht des Lenkungsausschusses der Europa-2020-Monitoringplattform.

    (2)  http://www.cor.europa.eu/bratislavasummit/.

    (3)  Umfrage des AdR zum Thema „Investitionshemmnisse auf der lokalen und regionalen Ebene“, Juli 2016.


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