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Document 52015XC1029(01)R(01)

Berichtigung der Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Taiwan (ABl. C 357 vom 29.10.2015)

C/2016/0695

ABl. C 67 vom 20.2.2016, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 67/20


Berichtigung der Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Taiwan

( Amtsblatt der Europäischen Union C 357 vom 29. Oktober 2015 )

(2016/C 67/08)

Seite 5, Nummer 2. Zu untersuchende Ware:

Anstatt:

„Bei der von der Untersuchung betroffenen Ware handelt es sich um Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke zum Stumpfschweißen aus austenitischem rostfreiem Stahl von Sorten, die für korrosionsbeständige Anwendungen verwendet werden und mit (nach AISI 269) WP 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen Normen, mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm und einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, auch als Fertigwaren (im Folgenden ‚zu untersuchende Ware‘), übereinstimmen.“

muss es heißen:

„Bei der von der Untersuchung betroffenen Ware handelt es sich um Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke zum Stumpfschweißen aus austenitischem rostfreiem Stahl von Sorten, die für korrosionsbeständige Anwendungen verwendet werden und mit den AISI-Sorten 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen Normen, mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm und einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, auch als Fertigwaren (im Folgenden ‚zu untersuchende Ware‘), übereinstimmen.“


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