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Document C2015/341/10
Prior notification of a concentration (Case M.7737 — Honeywell/Elster) (Text with EEA relevance)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7737 — Honeywell/Elster) (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7737 — Honeywell/Elster) (Text von Bedeutung für den EWR)
OJ C 341, 16.10.2015, p. 23–23
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.10.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 341/23 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.7737 — Honeywell/Elster)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2015/C 341/10)
1. |
Am 9. Oktober 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Honeywell International Inc. („Honeywell“, USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über das Unternehmen Elster („Elster“), das zurzeit im Eigentum der britischen Gesellschaft Melrose Industries PLC steht. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7737 — Honeywell/Elster per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).