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Document 52014XG0614(04)

    Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen im Hinblick auf ihre soziale Inklusion

    ABl. C 183 vom 14.6.2014, p. 18–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.6.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 183/18


    Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen im Hinblick auf ihre soziale Inklusion

    2014/C 183/04

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    IN DER ERKENNTNIS, DASS:

    1.

    die Wirtschaftskrise, die in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts begann, die heutige junge Generation in eine besonders prekäre Lage gebracht hat. Die Jugendarbeitslosigkeit ist mit einer Rate von 23,2 % in der EU-28 beziehungsweise 23,8 % im Euro-Währungsgebiet (Dezember 2013) weiterhin auf einem historischen Höchststand;

    2.

    infolge einer derart hohen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen in immer größerer Armut und sozialer Ausgrenzung leben und sich zunehmend gezwungen fühlen, ihr Heimatland — und manchmal sogar Europa — zu verlassen, um bessere Arbeitsmöglichkeiten zu finden. Dies führt in einigen Mitgliedstaaten zu einer Abwanderung hochqualifizierter junger Menschen, die sich möglicherweise nur schwer wieder umkehren lässt;

    3.

    die Europäische Union das Unternehmertum im Rahmen der Strategie Europa 2020 und der damit verbundenen Leitinitiativen „Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“, „Digitale Agenda für Europa“, „Innovationsunion“ und „Jugend in Bewegung“ voranbringt, indem sie Unternehmergeist und entsprechende Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen fördert, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit sowie ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gestärkt werden können;

    4.

    das Unternehmertum ein wichtiger Motor für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist, indem neue Unternehmen und Arbeitsplätze entstehen, neue Märkte erschlossen werden sowie die Produktivität gesteigert und Wohlstand geschaffen wird. Unternehmergeist verbessert die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen. Unternehmertum und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat der Wirtschaft der EU und stellen die wichtigste Quelle neuer Arbeitsplätze dar (1),

    5.

    Gesellschaften, die unternehmerisches Verhalten wie die Bereitschaft zu kalkulierbarem Risiko und unabhängiges Denken wertschätzen und belohnen, auch die Neigung zur Entwicklung neuer Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen fördern. Deshalb müssen Unternehmer in der öffentlichen Wahrnehmung stärker gewürdigt werden, muss die Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln verstärkt werden und müssen unterrepräsentierte Gruppen besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung erfahren, damit sie ein Geschäft oder ein Unternehmen gründen, führen oder ausbauen können;

    6.

    Unternehmertum nicht nur auf Profitstreben beruht. Verschiedene Akteure des öffentlichen und des privaten Sektors, die Zivilgesellschaft und sozialwirtschaftliche (2) Organisationen, die die soziale und die unternehmerische Dimension miteinander verknüpfen, nehmen sich unserer wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen an. Dieser Trend wird als „soziales Unternehmertum“ und die neu entstandenen Organisationsformen werden als „Sozialunternehmen“ bezeichnet;

    7.

    im „erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa“ der Kultur- und Kreativbereich als Betätigungsbereich für die Jugendpolitik genannt wird. Die Kultur- und Kreativwirtschaft (3) kann große Chancen dafür bieten, dass die Kreativität und das Humankapital junger Menschen intelligentes Wachstum und Arbeitsplätze hervorbringen. Im digitalen Zeitalter ist die Teilhabe an der Kultur ein wirkungsvolles Instrument für die Förderung der sozialen Inklusion und des sozialen Engagements insbesondere junger Menschen;

    8.

    die Expertengruppe „Förderung von Kreativität und Innovationskraft junger Menschen durch Ermittlung der im Rahmen nicht formalen und informellen Lernens erworbenen Kompetenzen“ in ihrem Abschlussbericht geprüft hat, wie die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen verbessert werden kann;

    IN DER ERWÄGUNG, DASS:

    9.

    das Unternehmertum einen wichtigen Aspekt der Autonomie, der persönlichen Entwicklung und des Wohlbefindens junger Menschen darstellen kann. Das Unternehmertum kann als ein Lösungsansatz zur Bewältigung der Jugendarbeitslosigkeit angesehen werden;

    10.

    Europa in unternehmerische Bildung und die Schaffung eines Umfelds, in dem Unternehmen wachsen und gedeihen können, investieren und dabei auch auf bestimmte Gruppen abzielen sollte und die Wahrnehmung von Unternehmern als Vorbilder fördern sollte;

    11.

    insbesondere das Modell des sozialen Unternehmertums, das einen Beitrag zum allgemeinen Wohl der Gesellschaft leisten soll, junge Menschen ansprechen und ihnen die Möglichkeit geben kann, auf die derzeitigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen eine innovative Antwort zu finden. Das Konzept des sozialen Unternehmertums setzt bei den Menschen und lokalen Gemeinschaften an und gewährleistet dank der Einbindung junger Menschen — auch aus gefährdeten Gruppen — den sozialen Zusammenhalt;

    12.

    Sozialunternehmen (4) einen Beitrag zu intelligentem Wachstum leisten, indem sie mit sozialer Innovation auf neue Bedürfnisse reagieren; sie tragen durch die Berücksichtigung der ökologischen Folgen ihrer Arbeit und die Verfolgung einer langfristigen Strategie zu einem nachhaltigen Wachstum bei; sie legen den Schwerpunkt auf die menschlichen Aspekte und die soziale Kohäsion und bilden das Herzstück des integrativen Wachstums;

    IN DER FESTSTELLUNG, DASS:

    13.

    Jugendpolitik eine Rolle bei der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit, mit der Hindernisse überwunden werden können, spielen kann. Das Unternehmertum erfordert wie viele andere Bereiche auch einen langfristigen Ansatz und den festen Glauben in die Fähigkeiten junger Menschen. Um dies zu erreichen, müssen junge Menschen ermutigt werden und ihr Unternehmergeist, der sich in Entschlusskraft, Selbstvertrauen, dem Eingehen kalkulierbarer Risiken, Kreativität, Organisation und Durchhaltevermögen ausdrückt, muss schon früh im Leben geweckt werden; so können sie ihr Potenzial voll ausschöpfen und erfolgreich in den Arbeitsmarkt eintreten. Zur Förderung des Unternehmergeists bei jungen Menschen mit besonderem Schwerpunkt auf Sozialunternehmen wurden die folgenden Prioritäten bestimmt:

    Stärkung des Unternehmergeists und der unternehmerischen Fähigkeiten junger Menschen durch formale Bildung und nicht formales und informelles Lernen. Die unternehmerische Kompetenz umfasst horizontale Fähigkeiten und Grundeinstellungen sowie horizontales Wissen. Die Jugendarbeit ist ein Schlüsselinstrument für den Erwerb von horizontalen Fähigkeiten;

    Förderung von Jugendarbeit (durch Informationen, Beratung und Coaching) und von Freiwilligentätigkeit junger Menschen zum Erwerb der erforderlichen Fähigkeiten, um eine Arbeitsstelle zu finden oder ein eigenes Projekt aufzubauen. Es ist anzuerkennen, dass die Jugendarbeit einen Beitrag zur Stärkung und Unterstützung der Schaffens- und Innovationskraft junger Menschen als Schlüsselfaktor ihrer Selbstentfaltung und ihrer aktiven Inklusion leisten kann;

    Ausbau und weitere Stärkung des „sozialen Unternehmertums“ als unternehmerisches Modell für junge Menschen, so dass ihre Beschäftigungsfähigkeit unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und ökologischen Werten verbessert wird;

    Förderung des Erwerbs digitaler Fähigkeiten durch alle jungen Menschen, damit sie in die Lage versetzt werden, das Potenzial der digitalen Welt in vollem Umfang auszuschöpfen;

    Schärfung des Kulturbewusstseins junger Menschen in ihrer Eigenschaft als Akteure und als Nutzer, wodurch ihre Entschlusskraft und ihr Unternehmergeist gestärkt werden. Der Zugang zu Kultur und die aktive Teilhabe an kulturellen Aktivitäten kann sich positiv auf das Wohlbefinden junger Menschen und auf ihr Bewusstsein für die Teilhabe an einem gemeinsamen kulturellen Erbe auswirken —

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS:

    14.

    die wichtige Rolle anzuerkennen, die Unternehmertum und Unternehmen bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zukommt, und Maßnahmen zur Erweiterung des Wissens junger Menschen über die unterschiedlichen Aspekte des Unternehmertums zu konzipieren und zu stärken;

    15.

    anzuerkennen, wie wichtig es ist, dass die Erziehung zu unternehmerischem Denken bereits in jungen Jahren beginnt, und die Rolle des nicht formalen und informellen Lernens hervorzuheben, damit ein ganzheitliches Konzept für die persönliche Entwicklung junger Menschen gewährleistet und ihre erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert wird;

    16.

    sich für die Jugendarbeit und Freiwilligentätigkeit als Schlüsselinstrumente zum Erwerb der für Unternehmensführung und unternehmerisches Handeln erforderlichen horizontalen Qualifikationen und Soft Skills einzusetzen; vor diesem Hintergrund die Anerkennung oder Validierung nicht formalen und informellen Lernens, auch unter Berücksichtigung der für das Unternehmertum relevanten Lernergebnisse, weiterzuentwickeln und hervorzuheben;

    17.

    in Erwägung zu ziehen, Jugendorganisationen als einen der wichtigsten Anbieter nicht formalen und informellen Lernens, das zu Unternehmergeist und unternehmerischen Fähigkeiten führt, anzuerkennen. Die Mitgliedstaaten könnten in diesem Zusammenhang prüfen, die Unterstützung für Jugendorganisationen durch Leitlinien, Mentoring und qualitativ hochwertige Fortbildung zu stärken;

    18.

    Unternehmensgründungen und soziale Unternehmen zu fördern und dabei zu unterstützen, erhebliche Hindernisse beim Zugang zu Finanzmitteln, Unterstützungsdiensten und Mentoring-Angeboten aus dem Weg zu räumen (einschließlich einer effizienten Nutzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, sofern dies mit den Partnerschaftsabkommen im Einklang steht);

    19.

    gegebenenfalls Unterstützung in der Weise anzubieten, dass etwaige Hindernisse unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen abgebaut werden;

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS:

    20.

    den Bekanntheitsgrad des sozialen Unternehmertums zu erhöhen und Instrumente zu entwickeln, die es ermöglichen, ein klareres Bild dieses Sektors zu gewinnen; den Kenntnisstand über verschiedene Unternehmensformen, soziale Unternehmen (einschließlich Genossenschaften), Kulturunternehmen und Kreativunternehmen usw. zu verbessern und diese zu fördern;

    21.

    Praktika und Austauschprogramme, den Erfahrungsaustausch und andere Lernmethoden zur Verbreitung des unternehmerischen Denkens und unternehmerischer Fähigkeiten (z. B. Beteiligung junger Menschen an direkten unternehmerischen Erfahrungen, Ausbildung am Arbeitsplatz, Netzwerke, Erweiterung von Fachkenntnissen) zu erleichtern und die Anstrengungen zur Festlegung der Lernziele solcher Tätigkeiten zu unterstützen; die Entwicklung von Instrumenten zu fördern, die es jungen Menschen erlauben, ihre unternehmerischen Fähigkeiten und Kompetenzen zu bewerten und darzustellen;

    22.

    Kleinunternehmen und junge Unternehmer zu Innovationen und der vollständigen Ausschöpfung der Möglichkeiten des EU-Binnenmarkts zu ermutigen, indem sie sie dazu anhalten, im Ausland tätig zu werden und sich am grenzüberschreitenden Wissenstransfer und an Kooperationen zu beteiligen. Damit diese Ziele erreicht werden, sollten Netzwerke junger Sozialunternehmer und potenzieller Partner gefördert werden;

    23.

    die Möglichkeiten des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen jungen Unternehmern aus verschiedenen Mitgliedstaaten auszuweiten; die wechselseitige Solidarität zwischen den Generationen durch einen Austausch von Kenntnissen zwischen erfahreneren Unternehmern und Jungunternehmern zu verbessern; Mentoring-Programme für Unternehmertum auf nationaler und europäischer Ebene zu fördern;

    24.

    die sektorenübergreifende Zusammenarbeit auszudehnen und für den Zugang zu Informationen und Unterstützungsdiensten zu sorgen, um ein günstiges Umfeld für Jungunternehmer zu schaffen und ihre Verwaltungslast zu verringern;

    25.

    die Zugänglichkeit für alle relevanten Akteure zu verbessern und die Inanspruchnahme von europäischen Programmen (wie Erasmus+, Erasmus für Jungunternehmer im Rahmen des COSME-Programms, Europäischer Sozialfonds und sonstige Finanzierungsprogramme für soziale Unternehmen und Mikrofinanzierung im Rahmen des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation) im Interesse der Stärkung der unternehmerischen Fähigkeiten junger Menschen zu propagieren und so gegebenenfalls die gezielte Unterstützung für junge Unternehmer sicherzustellen und die Fähigkeiten der Personen auszubauen, die mit jungen Menschen arbeiten, damit sie ihr Potenzial voll ausschöpfen;

    ERSUCHT DIE KOMMISSION:

    26.

    das Bewusstsein für den Unternehmergeist junger Menschen zu schärfen, wozu auch ein größerer Bekanntheitsgrad des Europäischen Jugendportals gehört, und bewährte Praktiken im Bereich Unternehmergeist junger Menschen vorzustellen (eventuell zusammen mit der „Europäischen KMU-Woche“);

    27.

    Forschungsarbeiten oder eine Studie in Auftrag zu geben und die Erkenntnisse über den Unternehmergeist junger Menschen zu erweitern, wobei Jungunternehmer, soziales Unternehmertum, Arbeitsplätze im ökologischen Bereich und die einschlägige Rolle der Jugendarbeit im Mittelpunkt stehen;

    28.

    die aktive Zusammenarbeit zwischen Jungunternehmern und den einschlägigen Unternehmen, den Sozialpartnern und weiteren Akteuren, unter anderem durch die Programme Erasmus+ und Erasmus für Jungunternehmer, auszubauen.


    (1)  Über 99 % aller europäischen Unternehmen sind in der Tat KMU. Sie schaffen zwei von drei Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft und sind für über die Hälfte der gesamten Wertschöpfung aller Unternehmen in der EU verantwortlich (Website Europäische Kommission — GD Unternehmen und Industrie).

    (2)  In der Sozialwirtschaft sind in der EU mehr als 14,51 Mio. Arbeitnehmer tätig, d. h. 6,5 % aller Beschäftigten. Dazu gehören Einrichtungen mit speziellem Rechtsstatus (Genossenschaften, Stiftungen, Vereine, Gegenseitigkeitsgesellschaften) sowie Sozialunternehmen mit dem Statut einer herkömmlichen Privatgesellschaft oder Aktiengesellschaft (Initiative für soziales Unternehmertum — SEC (2011)1278 final).

    (3)  Die Kultur- und Kreativwirtschaft generiert 4,5 % des europäischen BIP und beschäftigt nahezu 8 Mio. Menschen (Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen — COM(2012) 539 final).

    (4)  Sozialunternehmen sind Akteure der Sozialwirtschaft, deren Ziel eher in den gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Arbeit als in der Erwirtschaftung von Gewinnen für ihre Eigentümer oder Teilhaber liegt. Sie sind auf dem Markt durch die Herstellung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen unternehmerisch und innovativ tätig und verwenden Überschüsse in erster Linie für die Verwirklichung sozialer Ziele. Sie werden in verantwortlicher und transparenter Weise verwaltet, insbesondere durch die Einbindung von Arbeitskräften, Verbrauchern sowie Stakeholdern, die von ihrer unternehmerischen Tätigkeit betroffen sind (Initiative für soziales Unternehmertum — SEC (2011)1278 final).


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