This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Hercule II — Call for proposals — Technical Assistance for the fight against EU fraud ‘Cigarettes’
Hercule II — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — Technische Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung in der EU „Zigaretten“
Hercule II — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — Technische Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung in der EU „Zigaretten“
OJ C 176, 21.6.2013, p. 24–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 176/24 |
HERCULE II
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Technische Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung in der EU „Zigaretten“
2013/C 176/08
1. Zielsetzung und Beschreibung
Diese Ankündigung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf den Beschluss Nr. 878/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2007 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG zur Auflage eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft (Programm Hercule II) (1). Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf die in Artikel 1a Buchstabe a des Beschlusses zur Auflage von „Hercule II“ genannten Tätigkeiten:
„technische Unterstützung für die nationalen Behörden durch Bereitstellung von Fachwissen, spezieller Ausrüstung und Hilfsmitteln der Informationstechnologie (IT) zur Erleichterung der transnationalen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) mit dem Ziel, gegen Betrug, Korruption und sonstige widerrechtliche Handlungen vorzugehen und Strategien zur Verhütung und Aufdeckung von Betrug zu entwickeln und umzusetzen.“
Der Finanzierungsbeschluss für 2013 (2) sieht vor, dass für den Tätigkeitsbereich „Technische Unterstützung“ zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht werden. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf den Bereich „Zigaretten“ im Rahmen der technischen Unterstützung.
2. Förderungswürdige Antragsteller
Diese Ankündigung richtet sich an nationale oder regionale Verwaltungsbehörden („Antragsteller“) eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines außerhalb der Europäischen Union gelegenen Landes, die sich für ein besseres europaweites Vorgehen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union einsetzen.
3. Förderfähige Maßnahmen
Im Rahmen der technischen Unterstützung können folgende Maßnahmen zum Bereich „Zigaretten“ gefördert werden:
a) |
technische und finanzielle Unterstützung, die erforderlich ist, um die Kontrolle von Containern und Lastkraftwagen an den Außengrenzen der EU zu fördern und zu verstärken. Dies umfasst:
|
b) |
Anschaffung und Abrichtung von Tieren (z. B. Spürhunde, aber auch speziell abgerichtete Bienen, Ratten oder Schweine), die zur Aufspürung illegaler Waren, insbesondere von geschmuggelten oder gefälschten Zigaretten und Tabak, eingesetzt werden, sowie Kosten für ihre Ernährung und Unterbringung; |
c) |
Entwicklung, Anwendung, Verbesserung oder Modernisierung vorhandener automatisierter Systeme zur Erkennung von Containercodes und Kennzeichen. Dies umfasst die Entwicklung von Software und die Anschaffung und Installation von Hardware für die betreffenden Systeme sowie Schulungen für das zuständige Personal. |
4. Zuschlagskriterien
Die eingereichten förderfähigen Vorschläge werden nach Maßgabe folgender Zuschlagskriterien bewertet:
1. |
Übereinstimmung der Maßnahme mit den Zielen, die die Kommission auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung und insbesondere in Bezug auf die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von illegalen Sendungen von Tabakerzeugnissen in die EU verfolgt; |
2. |
Qualität sonstiger Begleitmaßnahmen zum Erwerb und/oder zur Organisation der Maßnahmen zwecks Verbesserung der Aufspürung von illegalen Tabakerzeugnissen; |
3. |
technische Qualität und Eignung der vorgeschlagenen Maßnahme im Hinblick auf die Erfüllung der vom Antragsteller festgelegten Anforderungen; |
4. |
Kostenwirksamkeit: Die Kosten der Maßnahme müssen den angestrebten Zielen entsprechen; |
5. |
Vereinbarkeit der Maßnahme mit den Maßnahmen, die im Rahmen der politischen Prioritäten der EU im Bereich der Bekämpfung von Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts eingeleitet bzw. vorgesehen werden (z. B. Prävention, Informationsanalyse, Methoden der Zusammenarbeit); |
6. |
Vereinbarkeit der Maßnahme mit ähnlichen Projekten in anderen Mitgliedstaaten und anderer nationaler Strafverfolgungs- und Zollbehörden; |
7. |
Möglichkeit der Verwertung der Methoden und/oder Ergebnisse der Maßnahme, um die Zusammenarbeit im Bereich der Betrugsbekämpfung zu stärken und effizienter zu gestalten („Mainstreaming“). |
Werden aufgrund dieser Zuschlagskriterien mehrere Maßnahmen gleich bewertet, kann die Förderung (in absteigender Rangfolge) vorrangig gewährt werden für:
— |
Strafverfolgungsstellen, die de facto oder nach Einschätzung der Vorschlagsbewerter nicht ausreichend ausgerüstet sind, um gegen Zigarettenschmuggel und -fälschung vorgehen zu können; |
— |
geografisch ausgewogene Projekte; |
— |
Antragsteller, die in den Vorjahren oder im Rahmen der vorhergehenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für dieselbe Maßnahme bzw. ähnliche Maßnahmen keine Finanzhilfe erhalten haben. |
5. Mittelausstattung
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 3 500 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 50 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.
6. Weitere Informationen
Die technischen Spezifikationen und das Antragformular können von der nachstehend genannten Website heruntergeladen werden: http://ec.europa.eu/anti_fraud/about-us/funding/techn-assist/index_en.htm
Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:
OLAF-FMB-HERCULE-TA@ec.europa.eu
Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form im Leitfaden für das Ausfüllen des Antragformulars auf der Website des OLAF veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.
7. Frist für den Eingang der Anträge
Spätester Abgabetermin für Anträge ist Freitag, der 12. Juli 2013.
(1) ABl. L 193 vom 25.7.2007, S. 18.
(2) C(2013) 612 final vom 7. Februar 2013.
(3) Wartungskosten, die nicht durch eine Garantie abgedeckt sind.