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Document 52008AR0246

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Vorfahrt für KMU in Europa — der Small Business Act für Europa

ABl. C 120 vom 28.5.2009, p. 17–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/17


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Vorfahrt für KMU in Europa“ — der „Small Business Act für Europa“

2009/C 120/04

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

begrüßt die Mitteilung der Kommission zum „Small Business Act“ für Europa (SBA) und befürwortet das politische Programm, mit dem ein Durchbruch in der KMU-Politik der EU erreicht werden soll, indem ein Rahmen für eine bessere Förderung der unternehmerischen Initiative und KMU-freundlicher Rechtsvorschriften geschaffen und gleichzeitig das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen in ganz Europa durch Anwendung des Prinzips „Vorfahrt für KMU“ ermöglicht wird;

räumt ein, dass der SBA nicht rechtsverbindlich ist, vertritt aber die Ansicht, dass er politisch bindend sein und einen Fahrplan vermitteln und eine solide Verwaltungsstruktur für die KMU-Politik vorsehen sollte, damit seine Ziele erreicht werden und seine vollständige Umsetzung gewährleistet wird, und ersucht daher den Europäischen Rat, seiner diesbezüglichen Verantwortung gerecht zu werden, und ruft die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und anderen Interessenträgern zusammenzuarbeiten;

macht darauf aufmerksam, dass die derzeitige Konjunkturflaute und internationale Bankenkrise unverhältnismäßig zu Lasten des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln geht, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass der Bankensektor diese schwierigen Geschäftsbedingungen für KMU gebührend berücksichtigt und die Empfehlungen des 5. Runden Tischs zwischen Banken und KMU (1) für bessere Finanzierungsmöglichkeiten kleiner Unternehmen voll und ganz umgesetzt werden;

stellt fest, dass die Einbindung des Small Business Act in die Lissabon-Strategie und die Nationalen Reformprogramme der richtige Ansatz ist und die Überwachung erleichtern dürfte, und plädiert für eine umfassende jährliche Bewertung in diesem Zusammenhang, um die Fortschritte der KMU-Politik in jedem Mitgliedstaat im Verhältnis zu den vereinbarten Zielen und Fristen zu messen und Empfehlungen für künftige konzertierte Maßnahmen zu unterbreiten, damit eine vollständige Umsetzung des SBA und seiner Ziele gewährleistet ist.

Berichterstatterin

:

Constance Hanniffy (IE/EVP), Mitglied des Grafschaftsrats von Offaly, der Regionalbehörde Midland und des Regionalparlaments von Border Midland und West-Midland

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Vorfahrt für KMU in Europa: Der ‚Small Business Act‘ für Europa“

KOM(2008) 394 endg.

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Mitteilung der Kommission zum „Small Business Act“ für Europa (SBA) und befürwortet das politische Programm, mit dem ein Durchbruch in der KMU-Politik der EU erreicht werden soll, indem ein Rahmen für eine bessere Förderung der unternehmerischen Initiative und KMU-freundlicher Rechtsvorschriften geschaffen und gleichzeitig das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen in ganz Europa durch Anwendung des Prinzips „Vorfahrt für KMU“ ermöglicht wird;

2.

räumt ein, dass der SBA nicht rechtsverbindlich ist, vertritt aber die Ansicht, dass er politisch bindend sein und einen Fahrplan vermitteln und eine solide Verwaltungsstruktur für die KMU-Politik vorsehen sollte, damit seine Ziele erreicht werden und seine vollständige Umsetzung gewährleistet wird, und ersucht daher den Europäischen Rat, seiner diesbezüglichen Verantwortung gerecht zu werden, und ruft die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und anderen Interessenträgern zusammenarbeiten;

3.

ist der Auffassung, dass der SBA und seine Ziele angesichts des derzeitigen Wirtschaftsklimas wichtiger denn je sind, da KMU ein ungenutztes Potenzial für Wirtschaftswachstum sowie für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen bergen; und ist außerdem der Meinung, dass der SBA eine Chance bietet, politische Führungskraft zu zeigen und das Vertrauen in den Unternehmenssektor Europas zu untermauern;

4.

empfiehlt, dass bei der Entwicklung und Durchführung der EU-Politik die Vielfalt der KMU hinsichtlich ihrer Größe und Form, ihres Regelungsumfelds und ihrer Unternehmenskultur, ebenso wie die unterschiedlichen Profile von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen und sowie die regionalen Unterschiede bei der Unternehmensleistung berücksichtigt werden sollten, und schlägt daher vor, dass im SBA die lokale und regionale Dimension deutlicher anerkannt werden sollte, um all diesen Faktoren angemessen gerecht zu werden;

5.

unterstreicht, wie wichtig Unterstützungsmaßnahmen sind, die die langfristige Nachhaltigkeit von Unternehmen sichern, und warnt davor, den Schwerpunkt zu sehr auf Neugründungen und neue KMU zum Nachteil bestehender sowie in Entwicklung und Umstrukturierung begriffener Unternehmen zu legen;

6.

erkennt an, wie wichtig die Förderung und Entwicklung einer Kultur des unternehmerischen Denkens ist; begrüßt die vorgeschlagenen Initiativen „Europäische KMU-Woche“ und „Erasmus: Junge Unternehmer“, gibt aber zu bedenken, dass, wenn Unternehmergeist als Wert im nationalen und europäischen Bewusstsein verankert werden soll, damit bereits in den Schulen begonnen und ein inhaltsvoller Dialog zwischen Kleinunternehmern, Schülern und Lehrern entwickelt werden muss, und ruft daher die Mitgliedstaaten auf, der Förderung einer Erziehung zu unternehmerischem Denken und einer unternehmerischen Mentalität bei Studenten und in der Lehrerausbildung stärkeres Gewicht zu verleihen und das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ entsprechend zu überarbeiten;

7.

begrüßt, dass in dem SBA die spezifischen Bedürfnisse von Unternehmerinnen erkannt werden, macht aber auf die Bedürfnisse von zugewanderten Unternehmern aufmerksam, die durch ihre Umstände in der Regel mehr unternehmerische Initiative besitzen und risikobereiter sind, und empfiehlt, dass auch auf die Bedürfnisse junger und älterer sowie nationalen Minderheiten angehörender Unternehmer eingegangen sowie zwischen dem unterschiedlichen Anforderungsprofil für aus der EU und aus Drittstaaten zugewanderte Unternehmer differenziert werden sollte;

8.

betont, dass Flexicurity im KMU-Sektor sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer besonders wichtig ist, und fordert eine stärkere Berücksichtigung der Flexicurity in dem SBA;

Sicherung eines hohen Umsetzungsgrads und Einführung von Bewertungsverfahren

9.

stellt fest, dass die Einbindung des Small Business Act in die Lissabon-Strategie und die Nationalen Reformprogramme der richtige Ansatz ist und die Überwachung erleichtern dürfte, und plädiert für eine umfassende jährliche Bewertung in diesem Zusammenhang, um die Fortschritte der KMU-Politik in jedem Mitgliedstaat im Verhältnis zu den vereinbarten Zielen und Fristen zu messen und Empfehlungen für künftige konzertierte Maßnahmen zu unterbreiten, damit eine vollständige Umsetzung des SBA und seiner Ziele gewährleistet ist;

10.

fordert, dass der Ausschuss der Regionen in vollem Umfang über die jährlichen Bewertungen informiert wird, und hebt hervor, dass er die Fortschritte auf lokaler und regionaler Ebene über seine bewährte Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie überwachen wird;

11.

ist der Auffassung, dass angesichts der über 90 vorgeschlagenen Maßnahmen in dem SBA Prioritäten festgelegt werden sollten, um die Umsetzung voranzutreiben, konkrete Ergebnisse für KMU zu erzielen und der Dringlichkeit der Maßnahmen Nachdruck zu verleihen. In diesem Zusammenhang schlägt er folgende Bereiche als prioritär vor: (a) Zugang zu Finanzierungen; (b) umfassende Durchsetzung des Prinzips „Vorfahrt für KMU“ zur Verbesserung des Regelungs- und Verwaltungsumfelds und (c) besserer Zugang zu den Märkten und dem öffentlichen Beschaffungswesen;

12.

begrüßt die Absicht einer stärkeren Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und unterstreicht, dass diese Grundsätze für das Verhältnis zwischen der europäischen und der nationalen, aber auch regionalen und lokalen Ebene gelten;

13.

ersucht die Kommission, ausführlicher darzulegen, wie der „KMU-Test“ als Teil des Folgenabschätzungsprozesses ablaufen soll, und zwar in Bezug auf den Umfang und die Art der zu prüfenden Auswirkungen und der geplanten Konsultationsebene und -zeiträume;

14.

betont, dass in der Mitteilung nicht ausreichend auf die Rolle des KMU-Beauftragten eingegangen wird, und fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass der KMU-Beauftragte über genügend politische und finanzielle Mittel verfügt, um die erfolgreiche Umsetzung der Ziele des SBA zu ermöglichen und die Öffentlichkeitswirksamkeit und den Bekanntheitsgrad der KMU-bezogenen politischen Maßnahmen zu steigern;

15.

unterstützt die Ziele des Statuts für eine Europäische Privatgesellschaft (SPE — Societas Privata Europaea) in Bezug auf die Kostensenkung bei der Gründung von Unternehmen, die Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels und den Abbau weiterer Hemmnisse;

16.

betont, wie wichtig es ist sicherzustellen, dass bewährte Verfahren und gute Verwaltungspraxis der Mitgliedstaaten und ihrer lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Förderung der unternehmerischen Initiative und einer KMU-freundlichen Politikgestaltung nicht durch die verschiedenen Maßnahmen des SBA und die neuen Rechtsetzungsvorschläge beeinträchtigt werden;

17.

vertritt die Auffassung, dass es nachteilig ist, bei der Umsetzung der Ziele des SBA ohne zusätzliche Finanzmittel auf die disparaten bereits bestehenden Programme und Finanzinstrumente zu setzen, und empfiehlt die Einrichtung einer speziellen SBA-Haushaltslinie als Rahmen für spezifische Maßnahmen;

Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln

18.

macht darauf aufmerksam, dass die derzeitige Konjunkturflaute und internationale Bankenkrise unverhältnismäßig zu Lasten des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln geht, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass der Bankensektor diese schwierigen Geschäftsbedingungen für KMU gebührend berücksichtigt und die Empfehlungen des 5. Runden Tischs zwischen Banken und KMU (2) für bessere Finanzierungsmöglichkeiten kleiner Unternehmen voll und ganz umgesetzt werden. Sie erstrecken sich auf: (i) mehr Transparenz in den Geschäftsbeziehungen zwischen den Banken und KMU; (ii) Mischformen zwischen Fremd- und Eigenkapital (Mezzaninkapital); (iii) Ausweitung des Volumens der Mittelstandsverbriefung; (iv) Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen in Wagniskapital; und (v) bessere Regelungen für Kleinstkredite;

19.

würdigt die Bemühungen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB), verschiedene Finanzierungsinstrumente für KMU zur Verfügung zu stellen, fordert die Kommission aber nachdrücklich dazu auf, insbesondere die Initiative JEREMIE neu zu bewerten und dabei auf den unterschiedlichen Flächendeckungsgrad in der EU einzugehen und die potenziellen Auswirkungen auf andere Politikbereiche, wie z.B. auf die Wettbewerbspolitik, besser zu berücksichtigen, die die teilweise oder umfassende Durchführung dieser Initiative in einigen Regionen behindern. Der AdR empfiehlt weiterhin, dass die EIB-Gruppe eine proaktivere Informationspolitik in Bezug auf ihre Rolle, ihren Zusatznutzen und die Verfahren für den Zugang zu JEREMIE und dem Programm CIP betreibt;

20.

empfiehlt, dass finanzielle Maßnahmen der EU von ergänzenden Instrumenten flankiert werden, um den KMU größere Erfolgsaussichten zu bieten, und betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hinsichtlich der Bereitstellung dieser unterstützenden Maßnahmen die natürlichen Partner sind;

21.

begrüßt die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie über Zahlungsverzug, die dazu beitragen dürfte, dass KMU im Geschäftsverkehr rechtzeitig bezahlt werden, unterstreicht aber, dass die Umsetzung dieser Richtlinie nach wie vor das Hauptproblem ist und die Mitgliedstaaten für eine bessere Zahlungsdisziplin der Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen sorgen müssen, und fordert die Europäische Kommission und andere EU-Institutionen auf, den jüngst vom europäischen Bürgerbeauftragten geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen und Zahlungsverpflichtungen gegenüber Auftragnehmern, Unternehmen und anderen Organisationen rascher nachzukommen (3);

22.

ist der Auffassung, dass einige EU-Programme angesichts der unterschiedlichen Größe und breitgefächerten Betätigungsfelder von KMU besser auf Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen zugeschnittene Maßnahmen beinhalten könnten, um zu verhindern, dass Kleinstunternehmen mit mittleren Unternehmen, die bessere Finanzierungsmöglichkeiten und -konditionen erhalten, um wichtige finanzielle und andere Unterstützung konkurrieren müssen;

23.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Mehrwertsteuerregelung durch Einführung eines einheitlichen Schwellenwerts für die Befreiung von der Mehrwertsteuer und den Vorschlag für eine Richtlinie über die Anwendung höherer Schwellenwerte zu vereinfachen, und schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten andere Aspekte der Steuerpolitik mit Blick auf folgende Verbesserungen überprüfen könnten: Bedingungen für die Reinvestition von Gewinnen in Unternehmen, Cashflow und Unternehmensübertragungen;

24.

begrüßt die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, die den Mitgliedstaaten ermöglicht, staatliche Beihilfen für KMU, regionale Entwicklung, Innovation, Forschung, Ausbildung, Beschäftigung und Risikokapital unter Freistellung von der Anmeldepflicht gegenüber der Kommission zu gewähren, und nimmt die Anhebung der Obergrenze der De-Minimis-Verordnung von 100 000 EUR auf 200 000 EUR zur Kenntnis;

25.

ermutigt die Europäische Kommission bzw. die Mitgliedstaaten, die Unmenge an Förderprogrammen, Initiativen und Netzwerken für Unternehmen zu bewerten und, wo möglich, Instrumente und Mittel zu bündeln, um sie für die KMU übersichtlicher und kohärenter zu machen (diese Ziffer kann mit Ziffer 44 Buchstabe d) bezüglich der zentralen Anlaufstellen verknüpft werden);

26.

empfiehlt nachdrücklich, dass die Europäische Kommission bewährte lokale und regionale Lösungen in die weiteren Erörterungen auf europäischer Ebene mit einbezieht. Durch den Aufbau und die Finanzierung von Netzwerken von „informellem Kapital“ können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Privatkapital aktivieren, indem sie private Geldgeber und Unternehmen während der Konzept- und Neugründungsphase miteinander in Kontakt bringen;

Bessere Rechtsetzung zum Vorteil von KMU

27.

erkennt den Vorschlag an, einheitliche Termine für das Inkrafttreten KMU-bezogener Regelungen einzuführen; wirft die Frage auf, ob dadurch der bürokratische Aufwand für KMU spürbar verringert würde, und empfiehlt dies nach einer anfänglichen Versuchsperiode zu bewerten;

28.

nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, dass Kleinstunternehmen höchstens einmal in drei Jahren zur Teilnahme an statistischen Erhebungen im Zuständigkeitsbereich der lokalen statistischen Ämter aufgefordert werden sollten, verweist aber darauf, dass jährliche Datenerhebungen für faktengestützte politische Analysen erforderlich sind, und empfiehlt, dass es angemessener wäre, das „Höchstens-Einmal“-Prinzip anzuwenden, damit Überschneidungen bei Auskünften zu steuerlichen, statistischen u.a. Zwecken an verschiedene Behörden verringert werden;

29.

möchte auf das beträchtliche Hindernis hinweisen, das die Übererfüllung („gold-plating“) von Rechtsvorschriften für den Marktzutritt und das Wachstum von Kleinstunternehmen darstellt, und fordert, dass der Aufnahme von Maßnahmen in den SBA zur Lösung dieses Problems größere Bedeutung beigemessen werden muss;

30.

begrüßt das Engagement für die Beseitigung von Hindernissen für Unternehmensübertragungen und macht darauf aufmerksam, dass diese Frage für die Übertragung von Unternehmen an Familienmitglieder besonders akut ist, da sich zahlreiche Inhaber von KMU dem Rentenalter nähern und in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen werden; und betont, dass ähnliche Probleme für geschäftsführende Inhaber von KMU bestehen;

31.

weiß den Vorschlag der Kommission zu schätzen, dass alle Mitgliedstaaten anstreben sollen, die Dauer der rechtlichen Verfahren bei nicht betrügerischer Insolvenz möglichst auf ein Jahr zu beschränken und zu gewährleisten, dass Unternehmer, die eine Neugründung wagen, gleich behandelt werden wie jene, die erstmals ein Unternehmen gründen, ruft die Kommission jedoch dazu auf, die entsprechenden, aber dennoch unterschiedlichen Probleme zur Sprache zu bringen, vor denen gescheiterte Unternehmer stehen, die nicht insolvent sind;

32.

sieht der Einigung über eine Patentgerichtsbarkeit mit EU-weiter Zuständigkeit erwartungsvoll entgegen und begrüßt die in dem Statut für eine Europäische Privatgesellschaft vorgeschlagenen einheitlichen Bedingungen, die es KMU ermöglichen werden, Zeit zu gewinnen und Kosten zu senken, und plädiert dafür, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten das Erreichen der Ziele in jeder Hinsicht unterstützen;

33.

verweist auf die hohen Kosten, die den KMU durch eine Reihe von Versicherungen entstehen (beispielsweise die Betriebs- und Arbeitgeberhaftpflicht sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer) und die ein Hemmnis für ihre Entwicklung, ja sogar für ihr Überleben sein können, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft festzustellen, ob es geeignete Maßnahmen gibt, die den spezifischen Bedürfnissen der KMU gerecht werden können;

Besserer Marktzugang

34.

vertritt die Ansicht, dass der SBA die Rolle anerkennen sollte, die lokale und regionale Gebietskörperschaften bei der Erleichterung eines grenzüberschreitenden Wachstums von KMU und insbesondere bei der Bereitstellung von Informationen wahrnehmen können, die KMU für eine internationale Geschäftstätigkeit benötigen, wie etwa in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen, Steuern, Streitbeilegungsverfahren sowie Beratungs- und Unterstützungsdienste für KMU;

35.

ist sich darüber im Klaren, dass ausländische Direktinvestitionen dazu beitragen können, KMU Zugang zu internationalen Märkten zu verschaffen, und fordert die Kommission auf, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass KMU stärker im Exportgeschäft tätig werden, da schon ihre Beteiligung an Exporttätigkeiten bedeutend zur Verbreitung von Technologien und zu effizienteren Geschäftsmodellen führen und dadurch die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU insgesamt erhöhen kann; befürwortet die jüngste Mitteilung zum Thema „Cluster von Weltrang“ (4) und das Ziel, KMU besser in Clusters zu integrieren sowie Wissenstransfer und Internationalisierung zu fördern.

36.

verweist auf die immer weiter zunehmende Gefahr des Schwarzmarkts und fordert die Kommission auf, sich mit den dadurch für die KMU entstehenden Herausforderungen auseinanderzusetzen, insbesondere durch Maßnahmen für einen besseren Schutz des geistigen Eigentums und eine bessere Bekämpfung von Produktfälschung;

Besserer Marktzugang — erhöhte Beteiligung an der öffentlichen Auftragsvergabe

37.

stellt fest, dass der Markt für öffentliche Aufträge nach wie vor zersplittert und eine grenzüberschreitende Zuschlagserteilung selten ist, und drängt daher die Kommission und die Mitgliedstaaten, einen transparenteren Rahmen zu schaffen, der die Beschaffungsmärkte in der EU öffnet und KMU zusätzliche Chancen bietet;

38.

begrüßt den europäischen Verhaltenskodex für einen leichteren Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen (5) und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf eine höhere Teilnahme von KMU an öffentlichen Ausschreibungen innovative Vergabemaßnahmen zu fördern und zum Beispiel mehr Ausschreibungen in Lose zu unterteilen oder gegebenenfalls in der Ausschreibung auf Kooperationsmöglichkeiten hinzuweisen;

39.

begrüßt das Engagement der Europäischen Kommission, im Jahr 2009 über das „Enterprise Europe Network“ den Verhaltenskodex bei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bekannt zu machen, um den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern und auf eine ausgewogene öffentlichen Beschaffungspraxis dieser Behörden hinzuwirken, und betont, dass das EEN diesbezüglich mit den einschlägigen repräsentativen Verbänden in jedem Mitgliedstaat zusammenarbeiten muss;

40.

ist sich bewusst, wie wichtig es für die KMU ist, dass die Behinderung des Zugangs zum öffentlichen Beschaffungsmarkt beseitigt wird, da die erfolgreichsten KMU gewöhnlich auch am häufigsten an Ausschreibungsverfahren teilnehmen, und drängt daher darauf, bessere Informationen für KMU über die Möglichkeiten des öffentlichen Beschaffungsmarkts bereitzustellen und sicherzustellen, dass KMU einen auf gute Informationsgrundlagen gestützten strategischen Ansatz für den Markteintritt entwickeln;

41.

sieht ein, dass mit der Abfassung von Angeboten ein übermäßiger Verwaltungsaufwand für KMU verbunden ist, und schlägt vor, in allen Mitgliedstaaten auf die Präqualifikation zu setzen, durch die der Arbeitsaufwand, der dadurch entsteht, dass bei aufeinanderfolgenden Ausschreibungen immer wieder die gleichen Informationen erbracht werden müssen, erheblich verringert werden kann;

42.

verweist auf das bisher wenig genutzte Potenzial des elektronischen Beschaffungswesens; empfiehlt, die Kostenvorteile von IKT-Lösungen für KMU verstärkt zu nutzen, da bislang EU-weit nur ein Drittel der Beschaffung rein elektronisch abgewickelt wird, und plädiert deswegen dafür, dass dieser Aspekt in dem SBA besser berücksichtigt und von Kommission und Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzt wird;

Die lokale und regionale Dimension

43.

erkennt die Rolle an, die lokale und regionale Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Ziele des Small Business Act spielen können, und empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten konstruktiv mit ihnen zusammenarbeiten, insbesondere um sicherzustellen, dass das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ fest in der Politikgestaltung verankert ist, so dass die öffentliche Verwaltung auf allen Ebenen zur Unterstützung von Unternehmern beiträgt;

44.

betont, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften für ein KMU-freundliches Umfeld sorgen, in beträchtlichem Maße Abnehmer der Güter und Dienstleistungen der KMU sind und eine breite Palette an beratender, finanzieller und anderer Unterstützung bieten, wie z.B. die Bereitstellung erschwinglicher Grundstücke und Gebäude;

45.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, sich den SBA zu eigen zu machen und, wo möglich, größere politische Verantwortung für die Unterstützung der KMU zu übernehmen, indem sie stärker für ihre Anliegen sensibilisiert sind, ihnen Gehör schenken, auf ihre Bedürfnisse eingehen und ihre Entwicklung fördern;

46.

ermutigt in diesem Zusammenhang alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorausschauend die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen in folgenden Bereichen zu berücksichtigen:

a)

Einrichtung beratender Foren zwischen lokalen/regionalen Behörden und KMU-Vertretern, um zur Verbesserung der Konsultation und zur Einbeziehung der Belange von kleinen Unternehmen in die öffentliche Politik beizutragen;

b)

Erleichterung und Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen durch die Förderung einer ausgewogenen öffentlichen Beschaffungspraxis in den Behörden selbst, um es kleinen Unternehmen zu erleichtern, an Ausschreibungen allein oder zusammen mit anderen Unternehmen teilzunehmen. Lokale und regionale Gebietskörperschaften könnten auch die Nutzung des elektronischen Beschaffungswesens erleichtern, was zur Senkung der Belastungen für KMU bei der Teilnahme an Ausschreibungen beitragen würde;

c)

Bewertung der Steuern, Abgaben und Gebühren, die Behörden Unternehmen berechnen, und Auslotung von Möglichkeiten, um die Finanzierung der kommunalen und regionalen Haushalte im Hinblick auf eine umfassende Anwendung des Nutznießerprinzips und die Senkung der finanziellen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen neu auszubalancieren;

d)

Zusammenarbeit mit einschlägigen Agenturen in ihren jeweiligen Bereichen im Hinblick auf eine bessere Koordinierung des Zugangs zu Informationen, Weiterbildungsmaßnahmen und Beratung für KMU — Erarbeitung kohärenter lokaler/regionaler Strategien für die Bereitstellung von Informationen, mit einer allgemein anerkannten zentralen Anlaufstelle in Form eines lokalen/regionalen Wissenspools, um auf Anfragen von KMU in jeder Phase der Unternehmensentwicklung antworten zu können. Zentrale Anlaufstellen auf der am besten geeigneten lokalen bzw. regionalen Ebene, die für die Unternehmen erreichbar und zugänglich sind, können Enttäuschungen, Zeitverlust und verpasste Chancen für kleine und mittlere Unternehmen mindern;

e)

Ermutigung der KMU, behördliche Internet-Dienste („E-Government“) zu nutzen und an der digitalen Interaktion teilzunehmen;

Förderung der Entwicklung von FuE, Innovation und Kompetenzen

47.

ist der Meinung, dass der SBA gezielt auf die Erhöhung der Wirksamkeit des Technologietransfers zwischen Hochschuleinrichtungen und KMU eingehen sollte und dass die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen und einer Infrastruktur für Innovation und Technologietransfer entscheidend dafür ist, dass die Wettbewerbsfähigkeit aufrecht erhalten wird, Unternehmen sich mit Hilfe innovativer Geschäftsideen selbst neu erfinden, die Arbeitslosigkeit bekämpft wird und Entwicklungen in den KMU vorangetrieben werden;

48.

macht darauf aufmerksam, dass die aktuelle Debatte über Forschung und Entwicklung (FuE) und Innovation auf große Unternehmen und Neugründungen mit großem Potenzial gerichtet zu sein scheint, was sich nachteilig auf die räumliche Ausgewogenheit auswirkt, da bestehende Konzentrationen der Wirtschaftstätigkeit in Ballungsgebieten weiter verstärkt werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich mit den Problemen zu befassen, die dies für KMU mit sich bringt, die außerhalb dieser Wirtschaftsgebiete tätig sind;

49.

stellt fest, dass der Innovationsbegriff in dem SBA sehr eng auf Hightech-Innovationen bezogen ist, und drängt daher die Kommission, eine weiter gefasste Klassifikation von Innovation zu erwägen, die die verschiedenen Ebenen und Arten von Innovation in dem breiten Spektrum von Branchen und Aktivitäten der KMU in der ganzen EU berücksichtigt;

50.

begrüßt den Vorschlag, eine Bestandsaufnahme des künftigen Qualifikationsbedarfs in der EU vorzunehmen, fordert die Kommission aber auf, mit den Regionen zusammenzuarbeiten, um eine solche Bestandsaufnahme angesichts der Vielfalt der regionalen Wirtschaft und Qualifikationsanforderungen nicht nur auf Ebene der Mitgliedstaaten, sondern auch auf der regionalen und gegebenenfalls auch lokalen Ebene durchzuführen;

Umweltprobleme in Geschäftschancen umwandeln

51.

stellt fest, dass in dem SBA nicht auf das Programm zur Unterstützung von KMU bei der Einhaltung von Umweltvorschriften (ECAP) eingegangen wird, und empfiehlt darauf einzugehen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Einhaltung von Umweltvorschriften im Verhältnis zu den Umweltauswirkungen der Tätigkeit eines Unternehmens stehen;

52.

ist der Meinung, dass die Einführung von Anreizen und innovativeren steuerlichen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Förderung KMU-seitiger Investitionen in umweltfreundliche Produkte und Verfahren dazu beitragen würden, dass kleine Unternehmen solche Produkte und Verfahren stärker nutzen und auch stärker dafür sensibilisiert werden.

Brüssel, den 12. Februar 2009

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  Europäische Kommission. Roundtable between Bankers and SMEs, Mai 2007.

(2)  Europäische Kommission. Roundtable between Bankers and SMEs, Mai 2007.

(3)  Im Zeitraum 2005-2007 gelang es der Kommission, den Anteil ihrer verspäteten Zahlungen zu halbieren. Im Jahr 2007 erfolgten dennoch mehr als 22 % aller Zahlungen seitens der Kommission verspätet.

(4)  Mitteilung der Europäischen Kommission „Auf dem Weg zu Clustern von Weltrang in der Europäischen Union: Die Umsetzung der breit angelegten Innovationsstrategie“ (KOM(2008) 652).

(5)  Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: „European Code of Best Practices Facilitating Access by SMEs to Public Procurement Contracts“ (Europäischer Verhaltenskodex für einen leichteren Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen) (SEK(2008) 2193).


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