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Document C2008/319/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5310 — Jysk Stålindustrie/Volgo-Balt) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 319 vom 13.12.2008, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 319/24


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5310 — Jysk Stålindustrie/Volgo-Balt)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 319/10)

1.

Am 2. Dezember 2008 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Jysk Stålindustrie ApS („Jysk“, Dänemark), das der Unternehmensgruppe Universal Cargo Logistics Holding B.V. (UCLH, Niederlande) angehört, die von Herrn Vladimir Lisin kontrolliert wird, der auch Novolipetsk Steel („NLMK“, Russland) kontrolliert, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Volgo-Balt Transport Holding Limited („Volgo-Balt“, Zypern).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

UCLH: Seehafendienste und Trimmen in Russland,

Jysk: Holding,

NLMK: Stahlerzeugung (Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse und Elektro-Stahl),

Volgo-Balt: Transport von Trockenladungen auf dem Seeweg um Europa und Nordafrika herum und auf Binnenwasserwegen in Russland, Transport von Erdölerzeugnissen auf den Binnenwasserwegen in Russland, Tourismus und Passagierdienste in Russland.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5310 — Jysk Stålindustrie/Volgo-Balt per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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