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Document 52008XC0506(04)

Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001

OJ C 111, 6.5.2008, p. 25–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 111/25


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001

(2008/C 111/09)

Beihilfe Nr.

XA 6/08

Mitgliedstaat

Österreich

Region

Bundesland Salzburg

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Erhaltung regionaltypischer Steinmauern und Holzzäune; Almschindeldächer

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg bzw. die Sonderrichtlinien des Bundes zu den sonstigen Maßnahmen der LE mit Ausnahmen hinsichtlich Förderbarkeit von Sachkosten und Mindestinvestitionssumme

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten

Voraussichtliche jährliche Kosten: Pro Jahr ca. 85 000 EUR

Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Max. 10 000 EUR pro Jahr

Beihilfehöchstintensität

Beihilfehöchstintensität: 50 %

Maximaler Beihilfebetrag: 10 000 EUR pro Unternehmen und Jahr

Bewilligungszeitpunkt

Ab Genehmigung der Beihilfe

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

31.12.2013

Zweck der Beihilfe

Anzuwendende Bestimmung: Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 vom (Erhaltung von Kulturlandschaften und Gebäuden)

Zweck der Beihilfe: Errichtung von traditionellen, besonders kulturlandschaftsprägenden Elementen

Zuschussfähige Kosten pro Unternehmen und Jahr: Max. 20 000 EUR

Betroffene Wirtschaftssektoren

Landwirtschaft

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Amt der Salzburger Landesregierung

Abteilung Land- und Forstwirtschaft

Fanny von Lehnert Straße 1

A-5020 Salzburg

www.salzburg.gv.at


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