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Document 52007XX1205(01)
Opinion of the Advisory Committee on restrictive practices and dominant positions given at its 429th meeting of 9 July 2007 concerning a draft decision relating to Case COMP/E-2/39.140 — DaimlerChrysler
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der 429. Sitzung vom 9. Juli 2007 zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/E-2/39.140 — DaimlerChrysler
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der 429. Sitzung vom 9. Juli 2007 zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/E-2/39.140 — DaimlerChrysler
ABl. C 291 vom 5.12.2007, p. 10–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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5.12.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 291/10 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen
aus der 429. Sitzung vom 9. Juli 2007 zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/E-2/39.140 — DaimlerChrysler
(2007/C 291/04)
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1. |
Angesichts der in dem Entwurf der Entscheidung beschriebenen Praktiken teilt der Beratende Ausschuss die Auffassung der Kommission, dass die Vereinbarungen zwischen DaimlerChrysler und seinen Mercedes-Benz-Kundendienstpartnern Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs auf den Kfz-Anschlussmärkten aufwerfen. |
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2. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das Verfahren in dieser Sache im Wege einer Entscheidung nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates (1) abgeschlossen werden kann. |
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3. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass in Anbetracht der von DaimlerChrysler angebotenen Verpflichtungen unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 für ein Tätigwerden der Kommission kein Anlass mehr besteht. |
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4. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass DaimlerChrysler die Verpflichtungen bis zum 31. Mai 2010 einhalten muss. |
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5. |
Der Beratende Ausschuss ersucht die Kommission, alle weiteren in der Diskussion vorgebrachten Punkte zu berücksichtigen. |
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6. |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |
(1) ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.