Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52007XX1205(01)

Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der 429. Sitzung vom 9. Juli 2007 zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/E-2/39.140 — DaimlerChrysler

ABl. C 291 vom 5.12.2007, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 291/10


Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen

aus der 429. Sitzung vom 9. Juli 2007 zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/E-2/39.140 — DaimlerChrysler

(2007/C 291/04)

1.

Angesichts der in dem Entwurf der Entscheidung beschriebenen Praktiken teilt der Beratende Ausschuss die Auffassung der Kommission, dass die Vereinbarungen zwischen DaimlerChrysler und seinen Mercedes-Benz-Kundendienstpartnern Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs auf den Kfz-Anschlussmärkten aufwerfen.

2.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das Verfahren in dieser Sache im Wege einer Entscheidung nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates (1) abgeschlossen werden kann.

3.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass in Anbetracht der von DaimlerChrysler angebotenen Verpflichtungen unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 für ein Tätigwerden der Kommission kein Anlass mehr besteht.

4.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass DaimlerChrysler die Verpflichtungen bis zum 31. Mai 2010 einhalten muss.

5.

Der Beratende Ausschuss ersucht die Kommission, alle weiteren in der Diskussion vorgebrachten Punkte zu berücksichtigen.

6.

Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.


(1)  ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.


Top