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Prior notification of a concentration (Case COMP/M.4155 — BNP Paribas/BNL) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4155 — BNP Paribas/BNL) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4155 — BNP Paribas/BNL) Text von Bedeutung für den EWR
OJ C 54, 4.3.2006, p. 4–4 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
4.3.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 54/4 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4155 — BNP Paribas/BNL)
(2006/C 54/04)
(Text von Bedeutung für den EWR)
1. |
Am 27. Februar 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen BNP Paribas S.A. („BNPP“, Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über das Unternehmen Banca Nazionale del Lavoro SpA („BNL“, Italien) durch Aktienkauf. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4155 — BNP Paribas/BNL, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1