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Document 52003AE0938
Opinion of the European Economic and Social Committee on the Proposal for a Council Regulation on the common organisation of the market in raw tobacco (codified version) (COM(2003) 243 final — 2003/0096 (CNS))
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak" (KOM(2003) 243 endg. — 2003/0096 (CNS))
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak" (KOM(2003) 243 endg. — 2003/0096 (CNS))
ABl. C 234 vom 30.9.2003, p. 93–93
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak" (KOM(2003) 243 endg. — 2003/0096 (CNS))
Amtsblatt Nr. C 234 vom 30/09/2003 S. 0093 - 0093
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak" (KOM(2003) 243 endg. - 2003/0096 (CNS)) (2003/C 234/21) Der Rat beschloss am 27. Mai 2003 gemäß Artikel 36 und 37 des EG-Vertrags, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen. Das Präsidium des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses beauftragte am 17. Juni 2003 die Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme. Aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 401. Plenartagung am 16. und 17. Juli 2003 (Sitzung vom 16. Juli) Herrn Moraleda Quilez zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 26 Stimmen gegen 1 Stimme bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme. 1. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll die Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 des Rates vom 30. Juni 1992 über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak(1) kodifiziert werden. Die neue Verordnung ersetzt die verschiedenen Rechtsakte, die Gegenstand der Kodifizierung sind. Der Vorschlag behält den materiellen Inhalt der kodifizierten Rechtsakte vollständig bei und beschränkt sich darauf, sie in einem Rechtsakt zu vereinen, wobei nur insoweit formale Änderungen vorgenommen werden, als diese aufgrund der Kodifizierung selbst erforderlich sind. 2. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hält es für sehr zweckmäßig, die betreffenden Rechtsakte in einer einzigen Verordnung zu vereinen. Im Sinne eines "Europas der Bürger" misst der Ausschuss ebenso wie die Kommission der Vereinfachung und Klarheit des Gemeinschaftsrechts große Bedeutung bei, denn dadurch wird es für den Bürger leichter zugänglich und verständlich. So erschließen sich ihm neue Möglichkeiten, weil er seine Rechte besser kennt und in Anspruch nehmen kann. Es wird versichert, dass der materielle Inhalt der Rechtsakte durch diese Kodifizierung in keiner Weise geändert werde und sie nur dem Zweck diene, das Gemeinschaftsrecht klarer und transparenter zu machen. Der Ausschuss kann sich dieser Zielsetzung nur anschließen und befürwortet in Anbetracht dieser Garantien diesen Vorschlag. Brüssel, den 16. Juli 2003. Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Roger Briesch (1) Durchgeführt im Einklang mit der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat "Kodifizierung des Acquis communautaire"; KOM(2001) 645 endg.