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Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan
Im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) trägt die Europäische Union zur Polizeireform in Afghanistan bei und beteiligt sich damit an den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zum Wiederaufbau des Landes.
RECHTSAKT
Gemeinsame Aktion 2007/369/GASP des Rates vom 30. Mai 2007 über die Einrichtung einer Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN) [Vgl. ändernde Rechtsakte].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Europäische Union (EU) führt in Afghanistan die Polizeimission EUPOL Afghanistan durch. Zu den Zielen dieser unter afghanischer Eigenverantwortung stehenden Mission gehört die Schaffung:
Aufgaben
Um diese Ziele zu erreichen, wird die Mission EUPOL Afghanistan:
Insbesondere trägt die Mission zur Entwicklung einer Strategie im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, Ausbildung, Grenzschutz und Drogenbekämpfung bei. EUPOL Afghanistan ist eine Mission ohne Exekutivbefugnisse. Sie beschränkt sich auf Maßnahmen im Bereich Beobachtung, Anleitung, Beratung und Ausbildung.
Struktur der Mission
Die Mission umfasst:
Sie besteht aus internationalen und lokalen Akteuren, die auf zentralstaatlicher Ebene und auf Provinzebene eingesetzt werden. Neben Drittländern wie Kanada, Neuseeland und Norwegen tragen mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Mission bei. Das Hauptquartier befindet sich in Kabul.
Hintergrund
Die Mission EUPOL Afghanistan fügt sich ein in den Rahmen der Gemeinsamen Erklärung Committing to a new EU Afghan Partnership vom 16. November 2005 und des Afghanistan Compact vom 31. Januar 2006, die ein stabiles, freies, wohlhabendes und demokratisches Afghanistan zum Ziel haben.
Am 12. Februar 2007 billigte der Rat das Konzept für eine Polizeimission der EU in Afghanistan. Am 16. Mai 2007 ersuchte die Regierung Afghanistans die Europäische Union, diese in die Wege zu leiten. Sie begann offiziell am 15. Juni 2007.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
30.5.2007 |
- |
ABl. L 139 vom 31.5.2007 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
13.11.2007 |
- |
ABl. L 295 vom 14.11.2007 |
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17.3.2008 |
- |
ABl. L 75 vom 18.3.2008 |
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4.8.2008 |
- |
ABl. L 207 vom 5.8.2008 |
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18.5.2010 |
- |
ABl. L 123 vom 19.5.2010 |
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25.7.2011 |
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ABl. L 195 vom 27.7.2011 |
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16.7.2012 |
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ABl. L 187 vom 17.7.2012 |
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27.5.2013 |
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ABl. L 141 vom 28.5.2013 |
Die Änderungsrechtsakte und die vorgenommenen Berichtigungen an der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung (pdf) ist von rein dokumentarischem Wert.
Letzte Änderung: 07.04.2014