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Document 62002CJ0110
Judgment of the Court (Full Court) of 29 June 2004. # Commission of the European Communities v Council of the European Union. # Aid granted by the Portuguese Government to pig farmers - Aid intended to allow the repayment of aid declared incompatible with the common market - Council decision declaring such aid compatible with the common market - Illegality - Third subparagraph of Article 88(2) EC. # Case C-110/02.
Urteil des Gerichtshofes (Plenum) vom 29. Juni 2004.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union.
Beihilfe der portugiesischen Regierung für Schweinezüchter - Beihilfe, die dazu bestimmt ist, die Rückzahlung von Beihilfen zu ermöglichen, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurden - Entscheidung des Rates, mit der eine derartige Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Rechtswidrigkeit - Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3 EG.
Rechtssache C-110/02.
Urteil des Gerichtshofes (Plenum) vom 29. Juni 2004.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union.
Beihilfe der portugiesischen Regierung für Schweinezüchter - Beihilfe, die dazu bestimmt ist, die Rückzahlung von Beihilfen zu ermöglichen, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurden - Entscheidung des Rates, mit der eine derartige Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Rechtswidrigkeit - Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3 EG.
Rechtssache C-110/02.
Sammlung der Rechtsprechung 2004 I-06333
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2004:395
«Beihilfe der portugiesischen Regierung für Schweinezüchter – Beihilfe, die dazu bestimmt ist, die Rückzahlung von Beihilfen zu ermöglichen, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurden – Entscheidung des Rates, mit der eine derartige Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird – Rechtswidrigkeit – Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3 EG»
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(Artikel 87 EG, 88 EG und 89 EG)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Plenum )
29. Juni 2004(1)
„Beihilfe der portugiesischen Regierung für Schweinezüchter – Beihilfe, die dazu bestimmt ist, die Rückzahlung von Beihilfen zu ermöglichen, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurden – Entscheidung des Rates, mit der eine derartige Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird – Rechtswidrigkeit – Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3 EG“
In der Rechtssache C-110/02 Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch F. Santaolalla Gadea, D. Triantafyllou und V. Di Bucci als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,Klägerin,
gegen
Rat der Europäischen Union, vertreten durch J. Carbery und F. Florindo Gijón als Bevollmächtigte,Beklagter,
unterstützt durchPortugiesische Republik, vertreten durch L. Fernandes und I. Palma als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,und
undundFranzösische Republik, vertreten durch G. de Bergues und F. Million als Bevollmächtigte, wegen Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/114/EG des Rates vom 21. Januar 2002 zur Ermächtigung der Regierung Portugals, den portugiesischen Schweinezüchtern, die Nutznießer der Maßnahmen von 1994 und 1998 waren, eine Beihilfe zu gewähren (ABl. L 43, S. 18), erlässtDER GERICHTSHOF (Plenum ),
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 11. Dezember 2003,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Plenum)
für Recht erkannt und entschieden:
Skouris |
Jann |
Timmermans |
Rosas |
Gulmann |
Puissochet |
Cunha Rodrigues |
La Pergola |
Schintgen |
Macken |
Colneric |
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von Bahr |
Lenaerts |
Der Kanzler |
Der Präsident |
R. Grass |
V. Skouris |