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Document 32019R1910

Verordnung (EU) 2019/1910 der Kommission vom 7. November 2019 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft für das Bezugsjahr 2020 (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2019/7852

OJ L 296, 15.11.2019, p. 1–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1910/oj

15.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 296/1


VERORDNUNG (EU) 2019/1910 DER KOMMISSION

vom 7. November 2019

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft für das Bezugsjahr 2020

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung europäischer Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

(2)

Es ist erforderlich, mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der Statistiken im Rahmen von Modul 1: „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2: „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“ bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Daten, die zur Erstellung europäischer Statistiken zur Informationsgesellschaft in Bezug auf Modul 1 „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2 „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“, wie in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 aufgeführt, zu übermitteln sind, werden in den Anhängen I und II dieser Verordnung festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 7. November 2019

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.


ANHANG I

MODUL 1

UNTERNEHMEN UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

A.   THEMEN UND IHRE VARIABLEN

1.

Für das Bezugsjahr 2020 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:

a)

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen,

b)

elektronischer Handel (e-Commerce),

c)

e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte,

d)

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen,

e)

Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von e-Commerce- und e-Business-Prozessen,

f)

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).

2.

Folgende Unternehmensvariablen sind zu erfassen:

a)

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

i)

Für alle Unternehmen:

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben;

ii)

für Unternehmen mit Beschäftigten, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben:

Internetanschluss: jede Art von Festanschluss;

(fakultativ) Internetanschluss: Bereitstellung tragbarer Geräte, die eine mobile Verbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen;

Vorhandensein einer eigenen Website;

Vorhandensein eines Chat-Dienstes für Kundenkontakte: Chat-Dienst, bei dem eine Person den Kunden antwortet;

Vorhandensein eines Chat-Dienstes für Kundenkontakte: Chatbot oder virtueller Berater, der den Kunden antwortet;

iii)

für Unternehmen, die über eine beliebige Art eines festen Internetanschlusses verfügen:

maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in den Spannen: [0 Mbit/s,< 30 Mbit/s], [30 Mbit/s,< 100 Mbit/s], [100 Mbit/s,< 500 Mbit/s], [500 Mbit/s,< 1 Gbit/s], [>=1 Gbit/s];

Hinlänglichkeit der Geschwindigkeit der festen Internetverbindung für die tatsächlichen Bedürfnisse des Unternehmens;

iv)

für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte zur Verfügung stellen, die eine mobile Verbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen:

(fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglicht;

v)

für Unternehmen mit eigener Website Angaben zur Bereitstellung folgender Funktionen:

Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preisangaben;

Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung, wie Warenkorb;

Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen;

Verfolgungsfunktion oder Statusinformationen für aufgegebene Bestellungen;

personalisierte Website-Inhalte für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer;

Links oder Verweise auf die Profile des Unternehmens in sozialen Medien.

b)

elektronischer Handel (e-Commerce)

i)

Für Unternehmen mit Beschäftigten, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben:

Web-Verkäufe (Bestellungen, Buchungen und Reservierungen durch Kunden) über die firmeneigenen Websites oder Apps (auch Extranets) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Web-Verkäufe (Bestellungen, Buchungen und Reservierungen durch Kunden) über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen, die durch die Kunden des Unternehmens über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr getätigt wurden;

ii)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr Web-Verkäufe über Websites oder Apps getätigt haben:

Umsatzwert, der im vorausgegangenen Kalenderjahr auf Web-Verkäufe über Websites oder Apps zurückgeht, in absoluten Zahlen oder als Prozentanteil am Gesamtumsatz;

Prozentanteil des Umsatzes aus im vorausgegangenen Kalenderjahr über Websites oder Apps getätigten Web-Verkäufen, aufgeschlüsselt nach Web-Verkäufen über unternehmenseigene Websites oder Apps (auch Extranets) und nach Web-Verkäufen über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden;

Prozentanteil des Umsatzwerts, der auf Web-Verkäufe über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr zurückgeht, aufgeschlüsselt nach Verkäufen an private Verbraucher (Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern: B2C) und Verkäufen an andere Unternehmen (Handel zwischen Unternehmen: B2B) und Verkäufen an den öffentlichen Sektor (Handel mit Behörden B2G);

iii)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr Web-Verkäufe über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze getätigt haben, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden:

(fakultativ) Zahl der Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, über die das Unternehmen im vorausgegangenen Kalenderjahr Web-Verkäufe getätigt hat: eins, zwei, mehr als zwei;

iv)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr Web-Verkäufe über zwei oder mehr Websites oder Apps elektronischer Marktplätze getätigt haben, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden:

(fakultativ) Angaben dazu, ob im vorausgegangenen Kalenderjahr mehr als die Hälfte des Umsatzes aus Websites oder Apps elektronischer Marktplätze über nur einen elektronischen Marktplatz erzielt wurde;

v)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr EDI-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen getätigt haben:

Umsatzwert, der im vorausgegangenen Kalenderjahr auf Verkäufe im elektronischen Handel durch EDI-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen in absoluten Zahlen oder als Prozentanteil am Gesamtumsatz zurückgeht.

c)

e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte

i)

Für alle Unternehmen:

Nutzung von 3D-Druckern des Unternehmens, auch gemietete oder geleaste 3D-Drucker, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Nutzung von 3D-Druckereidiensten, die von anderen Unternehmen bereitgestellt wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Nutzung von Industrierobotern;

Nutzung von Service-Robotern;

ii)

für Unternehmen mit Beschäftigten, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben:

Rechnungen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) versendet wurden, ausgenommen die Übermittlung von PDF-Dateien;

Rechnungen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung ungeeigneten Standardformat versendet wurden, einschließlich der Übermittlung von PDF-Dateien;

Rechnungen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr in Papierform versendet wurden;

Durchführung von Big-Data-Analysen im vorausgegangenen Kalenderjahr, bei denen Daten aus intelligenten Geräten oder Sensoren als Datenquelle verwendet wurden, ausgenommen Big-Data-Analysen durch externe Dienstleister;

Durchführung von Big-Data-Analysen im vorausgegangenen Kalenderjahr, bei denen Geolokalisierungsdaten aus tragbaren Geräten als Datenquelle verwendet wurden, ausgenommen Big-Data-Analysen durch externe Dienstleister;

Durchführung von Big-Data-Analysen im vorausgegangenen Kalenderjahr, bei denen aus den sozialen Medien generierte Daten als Datenquelle verwendet wurden, ausgenommen Big-Data-Analysen durch externe Dienstleister;

Durchführung von Big-Data-Analysen im vorausgegangenen Kalenderjahr, bei denen andere Big-Data-Quellen als Daten aus intelligente Geräten oder Sensoren, Geolokalisierungsdaten aus tragbaren Geräten oder aus den sozialen Medien generierte Daten als Datenquelle verwendet wurden, ausgenommen Big-Data-Analysen durch externe Dienstleister;

Beauftragung eines anderen Unternehmens oder einer anderen Organisation mit Big-Data-Analysen für das Unternehmen im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Verwendung von vernetzten Geräten oder Systemen, die über das Internet (Internet der Dinge) überwacht oder ferngesteuert werden können, ausgenommen Nutzung von Computern, Smartphones, Druckern;

iii)

für Unternehmen, die elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) im vorausgegangenen Kalenderjahr verschickt haben, ausgenommen Übermittlung von PDF-Dateien:

(fakultativ) prozentualer Anteil der e-Invoices an allen versandten Rechnungen oder prozentualer Anteil der e-Invoices an allen versandten Rechnungen in folgenden Spannen: [0,< 10], [10,< 25], [25,< 50], [50,< 75], [>=75], im vorausgegangenen Kalenderjahr;

iv)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr entweder selbst Big-Data-Analysen durchgeführt oder damit ein anderes Unternehmen oder eine andere Organisation beauftragt haben:

Verkauf eigener Big-Data (des Zugangs zu eigenen Big Data), im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Kauf von Big-Data (des Zugangs zu Big Data) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

v)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr Big-Data-Analysen durchgeführt haben, ausgenommen Big-Data-Analysen durch externe Dienstleister, verwendete Methode:

maschinelles Lernen (z. B. Deep Learning);

Verarbeitung natürlicher Sprache, Erzeugung natürlicher Sprache oder Spracherkennung;

andere Methoden der Big-Data-Analyse als maschinelles Lernen (z. B. Deep Learning), Verarbeitung natürlicher Sprache, Erzeugung natürlicher Sprache oder Spracherkennung;

vi)

für Unternehmen, die weder selbst Big-Data-Analysen durchgeführt noch ein anderes Unternehmen oder eine andere Organisation im vorausgegangenen Kalenderjahr damit beauftragt haben:

(fakultativ) Überlegungen darüber, Big-Data-Analysen durch eigene Mitarbeiter oder Unternehmen oder Organisationen durchführen zu lassen;

vii)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr den 3D-Druck nutzten:

Druck von Prototypen oder Modellen für den Verkauf;

Druck von Prototypen oder Modellen für den internen Gebrauch;

Druck von Waren für den Verkauf, ausgenommen Prototypen oder Modelle;

Druck von Waren zur Verwendung in den Produktionsprozessen des Unternehmens, ausgenommen Prototypen und Modelle;

viii)

(fakultativ) für Unternehmen, die vernetzte Geräte oder Systeme verwenden, die über das Internet (Internet der Dinge) überwacht oder ferngesteuert werden können, Verwendung von:

(fakultativ) intelligenten Messgeräten, intelligenten Leuchten, intelligenten Thermostaten zur Optimierung des Energieverbrauchs in den Unternehmensräumlichkeiten (Lager, Produktionsstätten, Vertriebsstätten);

(fakultativ) Sensoren, Funkfrequenzkennzeichnung oder Internet-Protokoll-Tags oder über das Internet gesteuerten Kameras zur Verbesserung des Kundendienstes, zur Überwachung der Aktivitäten von Kunden oder um diesen ein individuelles Kauferlebnis zu bieten (gezielte und relevante Rabatte, Self-Checkout);

(fakultativ) Bewegungs- oder Wartungsmeldern zur Verfolgung von Fahrzeug- oder Produktbewegungen, um eine zustandsabhängige Wartung von Kraftfahrzeugen anzubieten;

(fakultativ) Sensoren, Funkfrequenzkennzeichnungen zur Überwachung oder Automatisierung von Produktionsprozessen, zur Logistikabwicklung, zur Verfolgung von Produktbewegungen;

(fakultativ) Geräten oder Systemen des Internets der Dinge, ausgenommen intelligente Messgeräte, intelligente Leuchten, intelligente Thermostate zur Optimierung des Energieverbrauchs in den Unternehmensräumlichkeiten, Sensoren, Funkfrequenzkennzeichnungen oder Internet-Protokoll-Tags oder über das Internet gesteuerte Kameras zur Verbesserung des Kundendienstes, zur Überwachung von Aktivitäten der Kunden oder um diesen ein individuelles Kauferlebnis zu bieten, Bewegungs- oder Wartungsmelder zur Verfolgung von Fahrzeug- oder Produktbewegungen, um eine zustandsabhängige Wartung von Kraftfahrzeugen anzubieten, Sensoren, Funkfrequenzkennzeichnungen zur Überwachung oder Automatisierung von Produktionsprozessen, zur Logistikabwicklung, zur Verfolgung von Produktbewegungen;

ix)

für Unternehmen, die Service-Roboter nutzen, Zweck der Nutzung:

Überwachungs-, Sicherheits- oder Inspektionsaufgaben;

Beförderung von Personen oder Waren;

Reinigungs- oder Abfallentsorgungsaufgaben;

Lagerverwaltungssystem;

Montagearbeiten durch Service-Roboter;

von Robotern im Einzelhandel übernommene Aufgaben;

Aufgaben im Rahmen von Bauarbeiten oder zur Reparatur von Schäden.

d)

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen

i)

Für alle Unternehmen:

Beschäftigung von IKT-Fachleuten;

Durchführung beliebiger Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung IKT-bezogener Kompetenzen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Durchführung beliebiger Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung IKT-bezogener Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Durchführung von IKT-Aufgaben (z. B. Wartung der IKT-Infrastruktur, Unterstützung für Bürosoftware, Entwicklung oder Unterstützung von EPR-Software/-Systemen und/oder Weblösungen, Sicherheit und Datenschutz) durch eigene Beschäftigte (einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Durchführung von IKT-Aufgaben (z. B. Wartung der IKT-Infrastruktur, Unterstützung für Bürosoftware, Entwicklung oder Unterstützung von EPR-Software/-Systemen und/oder Weblösungen, Sicherheit und Datenschutz) durch externe Dienstleister im vorausgegangenen Kalenderjahr;

ii)

für Unternehmen, die im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt haben oder versucht haben, diese einzustellen:

schwer zu besetzende offene Stellen für IKT-Fachleute;

iii)

für Unternehmen mit schwer zu besetzenden offenen Stellen Angaben zu den folgenden, bei der versuchten Anwerbung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgetretenen Schwierigkeiten:

(fakultativ) Schwierigkeiten bei der Anwerbung von IKT-Spezialisten aufgrund fehlender Bewerbungen im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Schwierigkeiten bei der Anwerbung von IKT-Spezialisten aufgrund mangelnder, von den Bewerbern in Aus- und/oder Weiterbildung nicht erworbener einschlägiger IKT-Qualifikationen im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Schwierigkeiten bei der Anwerbung von IKT-Spezialisten aufgrund mangelnder einschlägiger Berufserfahrung der Bewerber im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Schwierigkeiten bei der Anwerbung von IKT-Spezialisten aufgrund zu hoher Gehaltsvorstellungen der Bewerber im vorausgegangenen Kalenderjahr.

e)

Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von e-Commerce- und e-Business-Prozessen

i)

Für Unternehmen, die weder selbst Big-Data-Analysen durchgeführt noch ein anderes Unternehmen oder eine andere Organisation im vorausgegangenen Kalenderjahr damit beauftragt haben, jedoch Überlegungen über die Durchführung von Big-Data-Analysen angestellt haben, Angabe von Gründen, die gegen eine Durchführung von Big-Data-Analysen sprechen:

(fakultativ) zu hohe Kosten im Vergleich zum Nutzen;

(fakultativ) Humanressourcen, Wissen, Qualifikationen unzureichend;

(fakultativ) Big-Data-Quellen innerhalb oder außerhalb des Unternehmens, die für eine Big-Data-Analyse erforderlich wären, unzureichend;

(fakultativ) unzureichende IKT-Infrastruktur;

(fakultativ) Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze;

(fakultativ) keine Priorität für das Unternehmen;

(fakultativ) unzureichende Qualität der Big-Data-Quelle(n);

(fakultativ) Big-Data-Analyse für das Unternehmen nicht sinnvoll;

(fakultativ) andere Faktoren.

f)

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

i)

Für Unternehmen mit Beschäftigten, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben:

Erwerb von Cloud-Computing-Dienstleistungen über das Internet, ausgenommen kostenlose Dienstleistungen;

ii)

für Unternehmen mit Beschäftigten, die zu Geschäftszwecken Zugang zum Internet haben, und für Unternehmen, die Cloud-Computing-Dienstleistungen über das Internet erworben haben, Erwerb von:

E-Mail als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Bürosoftware als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Speichern von Dateien als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Software-Anwendungen für Finanzen oder Buchhaltung als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (CRM-Software zur Verwaltung von Informationen über Kunden) als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als Cloud-Computing-Dienstleistung.

3.

Folgende Hintergrundinformationen sind von allen Unternehmen zu erfassen oder aus alternativen Quellen zu gewinnen:

Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (ohne Umsatzsteuer).

B.   ERFASSUNGSBEREICH

Die Variablen nach Abschnitt A Absätze 2 und 3 sind für folgende Kategorien von Unternehmen zu erfassen:

1.

Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

Kategorie der NACE Rev. 2

Beschreibung

Abschnitt C

Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Abschnitte D, E

Energieversorgung, Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Abschnitt F

Baugewerbe/Bau

Abschnitt G

Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Abschnitt H

Verkehr und Lagerei

Abschnitt I

Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Abschnitt J

Information und Kommunikation

Abschnitt L

Grundstücks- und Wohnungswesen

Abteilungen 69-74

Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Abschnitt N

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Gruppe 95.1

Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

2.

Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten. Die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

3.

Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats.

C.   BEZUGSZEITRÄUME

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2019. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum 2020.

D.   UNTERGLIEDERUNG DER DATEN

Für die in Abschnitt A Absatz 2 genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu liefern:

1.

Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen gemäß den folgenden Aggregaten der NACE Rev. 2:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

10 + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 + 16 + 17 + 18

19 + 20 + 21 + 22 + 23

24 + 25

26 + 27 + 28 + 29 + 30 + 31 + 32 + 33

35 + 36 + 37 + 38 + 39

41 + 42 + 43

45 + 46 + 47

47

49 + 50 + 51 + 52 + 53

55

58 + 59 + 60 + 61 + 62 + 63

68

69 + 70 + 71 + 72 + 73 + 74

77 + 78 + 79 + 80 + 81 + 82

26.1 + 26.2 + 26.3 + 26.4 + 26.8 + 46.5 + 58.2 + 61 + 62 + 63.1 + 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

10 + 11 + 12

13 + 14 + 15

16 + 17 + 18

26

27 + 28

29 + 30

31 + 32 + 33

45

46

55 + 56

58 + 59 + 60

61

62 + 63

77 + 78 + 80 + 81 + 82

79

95.1

2.

Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind in folgende Klassen nach der Zahl der Beschäftigten aufzuschlüsseln:

Größenklasse

10 oder mehr Beschäftigte

10 bis 49 Beschäftigte

50 bis 249 Beschäftigte

250 oder mehr Beschäftigte

Sofern die Daten erfasst werden, ist eine Aufschlüsselung nach folgender Tabelle zu liefern:

Größenklasse

0 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

2 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

0 bis 1 Beschäftigter (fakultativ)

E.   PERIODIZITÄT

Die in diesem Anhang festgelegten Daten sind einmalig für 2020 vorzulegen.

F.   FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE

1.

Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne des Artikels 6 und des Anhangs I Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 5. Oktober 2020 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.

2.

Die Metadaten im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 (1) sind bis zum 31. Mai 2020 an Eurostat zu übermitteln.

3.

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne des Artikels 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2020 an Eurostat zu übermitteln.

4.

Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.

(1)  Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49).


ANHANG II

MODUL 2

EINZELPERSONEN, HAUSHALTE UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

A.   THEMEN UND IHRE VARIABLEN

1.

Für das Bezugsjahr 2020 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:

a)

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder in Haushalten;

b)

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder in Haushalten;

c)

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT;

d)

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet;

e)

Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (e-Government).

2.

Folgende Variablen sind zu erfassen:

a)

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder in Haushalten

i)

Für alle Haushalte:

Internetzugang zu Hause (unabhängig vom Gerät);

ii)

für Haushalte mit Internetzugang:

Internetanschluss: fester Breitbandanschluss;

Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss (über Mobilfunknetz — mindestens 3G);

(fakultativ) Internetanschluss: Einwählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN;

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Schmalbandanschluss (über Mobilfunknetz — niedriger als 3G);

b)

Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

i)

für alle Einzelpersonen:

letzte Nutzung des Internets an einem beliebigen Ort mit einem beliebigen passenden Gerät: in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten, vor mehr als einem Jahr, Internet wurde noch nie genutzt;

ii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: täglich oder fast täglich, mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich), weniger als einmal pro Woche;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden und/oder zu empfangen;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, für Telefonate über das Internet (einschließlich Videoanrufe);

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an sozialen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzen von Mitteilungen oder anderen Beiträgen);

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Sofortnachrichtendienste (Nachrichtenaustausch);

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren oder Dienstleistungen zu finden;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um selbst aufgenommene Videos und Fotos sowie selbst geschaffene Musik, Texte usw. auf einer Website oder über eine App zu teilen oder zu veröffentlichen;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Musik zu hören (z. B. Web-Radio, Musik-Streaming) oder herunterzuladen;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Streaming-Sendungen von Fernsehanstalten (live oder zeitversetzt) zu schauen;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Video-on-Demand von kommerziellen Anbietern zu schauen;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Video-Inhalte aus Sharing-Diensten zu schauen;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Spiele zu spielen oder herunterzuladen;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Gesundheitsinformationen zu suchen (z. B. über Verletzungen, Krankheiten, Ernährungsfragen, gesünderes Leben);

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um einen Termin mit einem Arzt über eine Website oder App (z. B. eines Krankenhauses oder eines Gesundheitszentrums) zu vereinbaren;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um online eine persönliche Patientenakte einzusehen;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Gesundheitsdienste über eine Website oder App zu nutzen, statt zum Krankenhaus oder Arzt gehen zu müssen (um z. B. eine Verordnung oder eine Online-Konsultation zu erhalten);

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder App zu verkaufen;

Nutzung des Internets (auch über Apps) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Online-Banking über eine Website oder App;

Nutzung von Internet-Speicherplatz (Cloud-Computing) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dokumente, Bilder, Musik-, Video- oder andere Dateien zu speichern;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken zur Absolvierung eines Online-Kurses;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken, zur Verwendung von Online-Lernmaterial mit Ausnahme vollständiger Online-Kurse;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken zur Kommunikation mit Lehrkräften oder Studierenden unter Nutzung von Bildungs-Websites oder -Portalen;

(fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für andere Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken;

Nutzung von mit dem Internet verbundenen Thermostaten, Verbrauchszählern, Leuchten, Plug-ins oder anderen mit dem Internet verbundenen Lösungen zum Energiemanagement für die Wohnung des Befragten zu Privatzwecken;

Nutzung von mit dem Internet verbundenen Alarmsystemen, Rauchmeldern, Überwachungskameras, Türschlössern oder anderen mit dem Internet verbundenen Sicherheitslösungen für die Wohnung des Befragten zu Privatzwecken;

Nutzung von mit dem Internet verbundenen Haushaltsgeräten wie Roboter-Staubsaugern, Kühlschränken, Öfen, Kaffeemaschinen zu Privatzwecken;

Nutzung eines virtuellen Assistenten in Form eines intelligenten Lautsprechers oder einer App zu Privatzwecken;

mit dem Internet verbundene Lösungen zum Energiemanagement, zur Sicherung der Wohnung, Sicherheitslösungen, Haushaltsgeräten oder virtuellen Assistenten, nicht zu Privatzwecken genutzt;

Nutzung über das Internet eines mit dem Internet verbundenen Fernsehgerätes in der Wohnung des Befragten zu Privatzwecken;

Nutzung über das Internet einer mit dem Internet verbundenen Spielkonsole in der Wohnung des Befragten zu Privatzwecken;

Nutzung über das Internet eines mit dem Internet verbundenen Home-Audio-Systems oder intelligenten Lautsprechers in der Wohnung des Befragten zu Privatzwecken;

Nutzung einer intelligenten Armbanduhr, eines Fitnessarmbands, von Brillen oder Headsets, Zubehör, Bekleidung oder Schuhen — jeweils mit dem Internet verbunden — zu Privatzwecken;

Nutzung von mit dem Internet verbundenen Geräten zur Überwachung des Blutdrucks, des Blutzuckerspiegels, des Körpergewichts (z. B. von intelligenten Waagen) oder anderer mit dem Internet verbundener Geräte zur gesundheitlichen und medizinischen Versorgung zu Privatzwecken;

Nutzung von mit dem Internet verbundenem Spielzeug wie Roboterspielzeug (auch für pädagogische Zwecke) oder Puppen zu Privatzwecken;

Nutzung eines Kraftfahrzeugs mit eingebauter drahtloser Internetverbindung zu Privatzwecken;

iii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten täglich oder fast täglich genutzt haben:

Nutzung des Internets mehrmals täglich;

iv)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

letzter Kauf oder letzte Bestellung von Waren oder Dienstleistungen über das Internet (über Websites oder Apps) zu Privatzwecken: in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten, vor mehr als einem Jahr, es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt;

v)

für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten das Internet zu Privatzwecken für Internet-Geschäfte (Kauf oder Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) genutzt haben:

Nutzung des Internets zum Erwerb von Bekleidung (auch Sportbekleidung), Schuhen oder Zubehör (wie Taschen, Schmuck) von Unternehmen oder Privatpersonen (auch gebrauchten Waren) über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Sportartikeln (ausgenommen Sportbekleidung) von Unternehmen oder Privatpersonen (auch von gebrauchten Waren) über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Spielzeug oder Artikeln für Kinder (wie Windeln, Flaschen, Kinderwagen) über eine Website oder App von Unternehmen oder Privatpersonen (auch von gebrauchten Waren) zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Möbeln, Einrichtungszubehör (wie Teppichen oder Vorhängen) oder Gartenprodukten (wie Werkzeugen, Pflanzen) von Unternehmen oder Privatpersonen (auch von gebrauchten Waren) zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Musik als CD, Vinylschalplatte usw. zu Privatzwecken von Unternehmen oder Privatpersonen (auch gebrauchten Waren) in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Filmen oder Serien als DVD, Blu-ray usw. zu Privatzwecken von Unternehmen oder Privatpersonen (auch gebrauchten Waren) in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von gedruckten Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen zu Privatzwecken von Unternehmen oder Privatpersonen (auch von gebrauchten Waren) in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Computern, Tablets, Mobiltelefonen oder Zubehör zu Privatzwecken von Unternehmen oder Privatpersonen (auch von gebrauchten Waren) in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Unterhaltungselektronik (wie Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Kameras) oder Haushaltsgeräten (wie Waschmaschinen) zu Privatzwecken von Unternehmen oder Privatpersonen (auch gebrauchten Waren) in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Arznei- oder Nahrungsergänzungsmitteln wie Vitaminen (ausgenommen Online-Erneuerung von Verordnungen) zu Privatzwecken von Unternehmen oder Privatpersonen (auch von gebrauchten Waren) in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Lieferungen von Restaurants, Fast-food-Ketten, Catering-Diensten zu Privatzwecken von Unternehmen oder Privatpersonen in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken von Läden und Anbietern von Lebensmittelboxen zu Privatzwecken von Unternehmen oder Privatpersonen in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Kosmetika, Schönheits- oder Wellnessprodukten zu Privatzwecken von Unternehmen oder Privatpersonen (auch von gebrauchten Waren) in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Reinigungsmitteln oder Körperpflegeprodukten (wie Zahnbürsten, Taschentüchern, Waschmitteln, Reinigungstüchern) zu Privatzwecken von Unternehmen oder Privatpersonen (auch von gebrauchten Waren) in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Fahrrädern, Mopeds, Kraftfahrzeugen oder ihren Ersatzteilen zu Privatzwecken von Unternehmen oder Privatpersonen (auch von gebrauchten Waren) in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb anderer materieller Waren zu Privatzwecken von Unternehmen oder Privatpersonen (auch von gebrauchten Waren) in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb oder Abonnieren von Musik als Streaming-Dienst oder Download über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb oder Abonnieren von Filmen oder Serien als Streaming-Dienst oder Download über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb oder Abonnieren von E-Büchern, Online-Zeitschriften oder -Zeitungen über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb oder Abonnieren von Spielen, die online oder als Download für Smartphones, Tablets, Computer oder Konsolen angeboten werden, über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb oder Abonnieren von Computersoftware oder anderer Software als Download einschließlich Upgrades über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb oder Abonnieren von Apps für Gesundheit oder Fitness (ausgenommen kostenlose Apps) über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb oder Abonnieren anderer Apps (wie Sprachenlern-, Reise-, Wetterapps, ausgenommen kostenlose Apps) über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Eintrittskarten für Sportveranstaltungen über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Eintrittskarten für kulturelle oder andere Veranstaltungen (wie Kino, Konzerte, Messen) über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Abschluss von Internet- oder Mobilfunkverträgen über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Abschluss von Verträgen für die Strom-, Wasser- oder Wärmeversorgung, die Abfallentsorgung oder ähnliche Dienstleistungen über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Haushaltsdienstleistungen (wie Reinigung, Kinderbetreuung, Reparatur- und Gartenarbeiten — auch im Fall des Erwerbs von Privatpersonen) über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Verkehrsdienstleistungen von einem Transportunternehmen, wie z. B. Fahrschein für örtliche Buslinien, Flug- oder Bahnticket oder Taxifahrt, über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Erwerb einer Verkehrsdienstleistung von einer Privatperson über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zur Anmietung einer Unterkunft bei Unternehmen wie Hotels oder Reisebüros über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zur Anmietung einer Unterkunft von einer Privatperson über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

(fakultativ) Nutzung des Internets zum Erwerb von Dienstleistungen oder Inhalten, die nicht in Anhang II Modul 2 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer v Gedankenstriche 17-32 (ausgenommen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) genannt wurden, über eine Website oder App zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Anzahl der Fälle, in denen in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken über das Internet Waren oder Dienstleistungen erworben wurden: Zahl der Käufe oder Kategorien: 1- bis 2–mal, 3- bis 5–mal, 6- bis 10–mal, mehr als 10–mal;

Gesamtwert der Waren oder Dienstleistungen (ausgenommen Aktien oder andere Finanzdienstleistungen), die in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken über das Internet erworben wurden: Betrag in Euro oder Kategorien: unter 50 EUR, 50 EUR bis unter 100 EUR, 100 EUR bis unter 300 EUR, 300 EUR bis unter 500 EUR, 500 EUR bis unter 700 EUR, 700 EUR bis unter 1 000 EUR, 1 000 EUR oder mehr, nicht bekannt;

Nutzung des Internets zum Erwerb von Versicherungspolicen, auch von Reiseversicherungen, auch als Paket mit beispielsweise einem Flugticket zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zur Inanspruchnahme eines Darlehens oder Hypothekenkredits von Banken oder anderen Finanzdienstleistern zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung des Internets zum Kauf oder Verkauf von Aktien, Fondsanteilen oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

vi)

für Einzelpersonen, die das Internet zum Erwerb oder zur Bestellung von Waren — auch von gebrauchten Waren — über eine Website oder App von Unternehmen oder Privatpersonen in den letzten drei Monaten genutzt haben:

Herkunft: nationale Verkäufer, Verkäufer aus anderen EU-Ländern, Verkäufer aus der übrigen Welt, Herkunftsland der Verkäufer nicht bekannt;

von Privatpersonen über eine Website oder App bestellte Waren;

vii)

für Einzelpersonen, die das Internet zum Erwerb von Haushaltsdienstleistungen über eine Website oder App in den letzten drei Monaten genutzt haben:

von Privatpersonen über eine Website oder App erworbene Haushaltsdienstleistungen.

c)

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT

i)

Für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

Durchführung folgender Aktivitäten zur Verwaltung der eigenen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Kontaktdaten, Kreditkartennummer, Fotos, geografischer Standort) im Internet in den letzten drei Monaten: Lesen der Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten vor der Bereitstellung persönlicher Daten;

Durchführung folgender Aktivitäten zur Verwaltung der eigenen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Kontaktdaten, Kreditkartennummer, Fotos, geografischer Standort) im Internet in den letzten drei Monaten: Einschränkung oder Ablehnung des Zugriffs auf eigenen geografischen Standort;

Durchführung folgender Aktivitäten zur Verwaltung der eigenen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Kontaktdaten, Kreditkartennummer, Fotos, geografischer Standort) im Internet in den letzten drei Monaten: Einschränkung des Zugriffs auf Profil oder Inhalte in sozialen Netzwerken oder gemeinsame Online-Speichersysteme;

Durchführung folgender Aktivitäten zur Verwaltung der eigenen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Kontaktdaten, Kreditkartennummer, Fotos, geografischer Standort) im Internet in den letzten drei Monaten: keine Zustimmung zur Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke;

Durchführung folgender Aktivitäten zur Verwaltung der eigenen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Kontaktdaten, Kreditkartennummer, Fotos, geografischer Standort) im Internet in den letzten drei Monaten: Prüfung der Sicherheit der Website, auf der der Befragte personenbezogene Daten bereitgestellt hat (z. B. https-Websites, Sicherheits-Logos oder Zertifikate);

(fakultativ) Durchführung folgender Aktivitäten zur Verwaltung der eigenen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Kontaktdaten, Kreditkartennummer, Fotos, geografischer Standort) im Internet in den letzten drei Monaten: Ersuchen an den Administrator oder Anbieter von Websites oder Suchmaschinen um Zugang zu in deren Besitz befindlichen Daten über den Befragten zwecks Aktualisierung oder Löschung;

Kenntnis davon, dass Cookies zur Beobachtung des Internet-Verhaltens, zur Erstellung von Nutzerprofilen und für nutzerspezifische Werbedienste verwendet werden können;

Änderung von Einstellungen im eigenen Internetbrowser, um das Setzen von Cookies auf den Geräten des Befragten zu verhindern oder einzuschränken;

(fakultativ) Bedenken, dass Online-Aktivitäten erfasst werden, um dem Befragten nutzerspezifische Werbung zuzusenden: starke Bedenken, leichte Bedenken, keine Bedenken;

Verwendung von Software zur Einschränkung der Möglichkeit, die Aktivitäten des Befragten im Internet auf seinen Geräten zu verfolgen;

Nutzung eines einfachen Logins mit Benutzernamen und Passwort als Identifizierungsverfahren zur Inanspruchnahme von Online-Diensten über Websites oder Apps (z. B. E-Mail, Konten bei sozialen Medien, Online-Banking, Behördendienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung eines Logins für soziale Medien für andere Dienste als Identifizierungsverfahren zur Inanspruchnahme von Online-Diensten über Websites oder Apps (z. B. E-Mail, Konten bei sozialen Medien, Online-Banking, Behördendienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung eines Sicherheits-Token als Identifizierungsverfahren zur Inanspruchnahme von Online-Diensten über Websites oder Apps (z. B. E-Mail, Konten bei sozialen Medien, Online-Banking, Behördendienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung einer elektronischen Identifizierungsbescheinigung oder -karte, die z. B. mit einem Kartenleser oder einer App verwendet wird, als Identifizierungsverfahren zur Inanspruchnahme von Online-Diensten über Websites oder Apps (z. B. E-Mail, Konten bei sozialen Medien, Online-Banking, Behördendienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung eines Verfahrens, bei dem das eigene Mobiltelefon verwendet wird (z. B. ein Code, der per Nachricht empfangen wird) als Identifizierungsverfahren zur Inanspruchnahme von Online-Diensten über Websites oder Apps (z. B. E-Mails, Konten bei sozialen Medien, Online-Banking, Behördendienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung einer Liste von einmal verwendbaren PIN-Codes (z. B. Plastikkarte mit Codes, Rubbelcodes) oder einer nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Zeichenfolge eines Passworts als Identifizierungsverfahren zur Inanspruchnahme von Online-Diensten über Websites oder Apps (z. B. E-Mail, Konten bei sozialen Medien, Online-Banking, Behördendienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung anderer elektronischer Identifizierungsverfahren als Identifizierungsverfahren zur Inanspruchnahme von Online-Diensten über Websites oder Apps (z. B. E-Mail, Konten bei sozialen Medien, Online-Banking, Behördendienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

(fakultativ) kein elektronisches Identifizierungsverfahren zur Inanspruchnahme von Online-Diensten über Websites oder Apps (z. B. E-Mail, Konten bei sozialen Medien, Online-Banking, Behördendienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

Nutzung eines Smartphones zu Privatzwecken;

ii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten und ein Smartphone zu Privatzwecken genutzt haben:

Nutzung von Sicherheitssoftware oder -programmen (wie Antivirenprogramm, Anti-Spam-Software oder Firewall) jeglicher Art auf eigenem Smartphone: automatisch mit dem Betriebssystem auf dem zu Privatzwecken genutzten Smartphone installiert;

Nutzung von Sicherheitssoftware oder -programmen (wie Antivirenprogramm, Anti-Spam-Software oder Firewall) jeglicher Art auf eigenem Smartphone: vom Befragten oder einer anderen Person auf dem zu Privatzwecken genutzten Smartphone installiert oder abonniert;

keine Sicherheitssoftware oder -programme (wie Antivirenprogramm, Anti-Spam-Software oder Firewall) jeglicher Art auf dem zu Privatzwecken genutzten Smartphone installiert;

nicht bekannt, ob Sicherheitssoftware oder -programme (wie Antivirenprogramm, Anti-Spam-Software oder Firewall) jeglicher Art auf dem zu Privatzwecken genutzten Smartphone installiert sind;

Verlust von Informationen, Dokumenten, Bildern oder anderen Daten aufgrund eines Virus oder anderer Schadprogramme auf dem zu Privatzwecken genutzten Smartphone des Befragten;

kein Verlust von Informationen, Dokumenten, Bildern oder anderen Daten aufgrund eines Virus oder anderer Schadprogramme auf dem zu Privatzwecken genutzten Smartphone des Befragten;

Verlust von Informationen, Dokumenten, Bildern oder anderen Daten aufgrund eines Virus oder anderer Schadprogramme auf dem zu Privatzwecken genutzten Smartphone des Befragten, nicht bekannt;

Beschränkung oder Verweigerung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten (z. B. Ort, Liste der Kontaktpersonen), mindestens einmal, bei der Nutzung oder Installierung einer App auf dem zu Privatzwecken genutzten Smartphone;

keine Beschränkung oder Verweigerung des Zugangs zu personenbezogenen Daten (z. B. Ort, Liste der Kontaktpersonen) bei der Nutzung oder Installierung einer App auf dem zu Privatzwecken genutzten Smartphone;

keine Kenntnis der Möglichkeit, den Zugang zu personenbezogenen Daten (z. B. Ort, Liste der Kontaktpersonen) bei der Nutzung oder Installierung einer App auf dem zu Privatzwecken genutzten Smartphone beschränken oder verweigern zu können;

keine Nutzung von Anwendungen auf dem zu Privatzwecken genutzten Smartphone;

iii)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten keine ausgefüllten Formulare zu Privatzwecken online an Behörden-Websites oder -Apps übermittelt haben, obwohl amtliche Formulare zu übermitteln waren, Gründe für die Nichtübermittlung:

Bedenken bezüglich Schutz und Sicherheit personenbezogener Daten in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) Fehlen von elektronischer Signatur oder elektronischem Identitätsdokument/Zertifikat (zur Nutzung der Dienste erforderlich) oder Probleme bei der Nutzung der elektronischen Signatur bzw. des elektronischen Identitätsdokuments/Zertifikats;

iv)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben und die mit dem Internet verbundene Energiemanagementgeräte und -systeme, mit dem Internet verbundene Lösungen zur Sicherung der Wohnung, mit dem Internet verbundene Haushaltsgeräte oder virtuelle Assistenten nicht genutzt haben, Gründe für den Verzicht auf deren Nutzung:

Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und des Schutzes von Daten des Befragten bei diesen Geräten oder Systemen;

Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, z. B. weil das Gerät oder System gehackt werden könnte.

d)

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet

i)

Für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben und die mit dem Internet verbundene Energiemanagementgeräte und -systeme, mit dem Internet verbundene Lösungen zur Sicherung der Wohnung, mit dem Internet verbundene Haushaltsgeräte oder virtuelle Assistenten nicht genutzt haben, Gründe für den Verzicht auf deren Nutzung:

Befragter wusste nicht, dass es solche Geräte oder Systeme gibt;

für Befragten bestand keine Notwendigkeit, derartige mit dem Internet verbundene Geräte oder Systeme zu nutzen;

zu hohe Kosten;

mangelnde Kompatibilität mit anderen Geräten oder Systemen;

mangelnde Kenntnisse im Umgang mit diesen Geräten oder Systemen;

Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder Gesundheit, z. B. weil die Nutzung des Geräts oder Systems zu einem Unfall, zu Verletzungen oder Gesundheitsproblemen führen könnte;

andere Gründe.

e)

Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (e-Government)

i)

Für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von Websites oder Apps von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen abzurufen (ausgenommen manuell verfasste E-Mails);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Formulare von Websites von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen herunterzuladen/auszudrucken (ausgenommen manuell verfasste E-Mails);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Online-Formulare an Behörden oder öffentliche Einrichtungen zurückzusenden (ausgenommen manuell verfasste E-Mails);

ii)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten keine ausgefüllten Formulare zu Privatzwecken online an Behörden-Websites oder -Apps übermittelt haben:

keine ausgefüllten Formulare übermittelt, weil die Übermittlung amtlicher Formulare zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten nicht nötig war;

iii)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten keine ausgefüllten Formulare zu Privatzwecken online an Behörden-Websites oder -Apps übermittelt haben, obwohl amtliche Formulare zu übermitteln waren, Gründe für die Nichtübermittlung:

kein entsprechender Online-Dienst verfügbar;

fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (Befragter konnte z. B. Website nicht nutzen oder Nutzung war zu kompliziert);

(fakultativ) Befragter war nicht bereit, online zu zahlen (z. B. aus Angst vor Kreditkartenbetrug), oder nicht in der Lage, online zu zahlen (z. B. wegen fehlendem Zugang zu den erforderlichen Zahlungsmethoden);

Übermittlung ausgefüllter Formulare erfolgte online durch eine andere Person im Namen des Befragten (z. B. Berater, Steuerberater, Verwandte oder Familienangehörige);

anderer Grund, warum keine ausgefüllten Formulare online an Behörden übermittelt wurden.

B.   ERFASSUNGSBEREICH

1.

Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt A Absatz 2 aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe von 16 bis 74 Jahren.

2.

Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt A Absatz 2 aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen im Alter von 16 bis 74 Jahren.

3.

Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte, Einzelpersonen oder beides im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats.

C.   BEZUGSZEITRAUM

Der Hauptbezugszeitraum für die Erfassung der Statistiken ist das erste Quartal 2020.

D.   SOZIOÖKONOMISCHE HINTERGRUNDVARIABLEN

1.

Für die in Abschnitt A Absatz 2 genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erfasst:

a)

Wohnsitzregion nach NUTS-1-Regionen;

b)

(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2;

c)

Lage des Wohnorts, d. h. in einer weniger entwickelten Region, in einer Übergangsregion oder in einer stärker entwickelten Region;

d)

Verstädterungsgrad, d. h. in einem dicht besiedelten Gebiet, in einem mäßig besiedelten Gebiet oder in einem dünn besiedelten Gebiet lebend;

e)

Art des Haushalts und Anzahl der Haushaltsangehörigen: (fakultativ) Zahl der Personen im Alter von 16 bis 24 Jahren, (fakultativ) Zahl der Schüler und Studenten im Alter von 16 bis 24 Jahren, (fakultativ) Zahl der Personen im Alter von 25 bis 64 Jahren, (fakultativ) Zahl der Personen im Alter von 65 Jahren oder älter; gesondert zu erfassen: Zahl der Kinder unter 16 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder zwischen 14 und 15 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von im Alter 5 bis 13 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder im Alter unter 4 Jahren;

f)

(fakultativ) monatliches Nettoeinkommen des Haushalts, das als Wert oder als mit Einkommensquartilen kompatible Größenklassen zu erfassen ist;

g)

(fakultativ) monatliches Netto-Äquivalenzhaushaltseinkommen in Quintilen.

2.

Für die in Abschnitt A Absatz 2 genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erfasst:

a)

Geschlecht;

b)

Geburtsland mit Angabe, ob im Inland oder im Ausland geboren; in letzterem Fall auch, ob in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Land außerhalb der EU geboren;

c)

Staatsangehörigkeit und Angabe, ob Staatsangehöriger des Wohnsitzstaates oder Nichtstaatsangehöriger; in letzterem Fall auch, ob Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines Lands außerhalb der EU;

d)

Alter (in vollendeten Jahren); (fakultativ) unter 16 oder über 74, oder beides;

e)

Bildungsgrad unter Angabe des höchsten Bildungsabschlusses gemäß der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011): höchstens Sekundarbereich I (ISCED 0, 1 oder 2) oder Sekundarbereich II und postsekundarer, nicht tertiärer Bereich (ISCED 3 oder 4) oder tertiäres Bildungsprogramm (ISCED 5, 6, 7 oder 8) oder niedriger als Primarbereich (ISCED 0) oder Primarbereich (ISCED 1) oder Sekundarbereich I (ISCED 2) oder Sekundarbereich II (ISCED 3) oder postsekundarer, nicht tertiärer Bereich (ISCED 4) oder kurzes tertiäres Bildungsprogramm (ISCED 5) oder Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm (ISCED 6) oder Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm (ISCED 7) oder Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm (ISCED 8);

f)

Erwerbsstatus: Arbeitnehmer oder Selbstständiger, einschließlich mithelfende Familienangehörige (fakultativ: Arbeitnehmer oder Selbstständiger mit Vollzeittätigkeit, Arbeitnehmer oder Selbstständiger mit Teilzeittätigkeit, Arbeitnehmer mit dauerhafter oder unbefristeter Tätigkeit, Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit oder befristetem Arbeitsvertrag, Selbstständiger, einschließlich mithelfende Familienangehörige);

g)

(fakultativ) Wirtschaftszweig der Beschäftigung:

Abschnitt der NACE Rev. 2

Bezeichnung

A

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

B, C, D und E

Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, sonstige Industrie

F

Baugewerbe/Bau

G, H und I

Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

J

Information und Kommunikation

K

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

L

Grundstücks- und Wohnungswesen

M und N

Dienstleistungen für Unternehmen

O, P und Q

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen

R, S, T und U

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

h)

Erwerbsstatus: Arbeitsloser oder nicht im Erwerbsleben stehender Schüler oder Student oder aus anderem Grund nicht im Erwerbsleben stehend (fakultative Angabe: im Ruhestand oder Vorruhestand oder Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit, dauerhafte Behinderung, Pflichtwehrdienst oder Zivildienst, Erfüllung häuslicher Verpflichtungen oder aus anderem Grund Nichterwerbsperson);

i)

Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08): Arbeiter, Angestellter, IKT-Kraft, Nicht-IKT-Kraft; außerdem fakultativ: alle Berufe nach der ISCO-08 auf der 2-stelligen Ebene kodiert.

E.   PERIODIZITÄT

Die in diesem Anhang festgelegten Daten sind einmalig für 2020 vorzulegen.

F.   FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE

1.

Die Einzeldatensätze im Sinne des Artikels 6 und des Anhangs II Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 (1), die keine direkte Identifizierung der betreffenden statistischen Einheiten gestatten, sind bis zum 5. Oktober 2020 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.

2.

Die Metadaten im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 31. Mai 2020 an Eurostat zu übermitteln.

3.

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne des Artikels 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2020 an Eurostat zu übermitteln.

4.

Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.

(1)  Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49).


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