Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52020DC0102

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue Industriestrategie für Europa

COM/2020/102 final

Brüssel, den 10.3.2020

COM(2020) 102 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Eine neue Industriestrategie für Europa


1.Ein neuer Weg für die europäische Industrie

Europa war schon immer Heimat der Industrie. Seit Jahrhunderten ist es Vorreiter bei der industriellen Innovation und hat dazu beigetragen, die Art und Weise, wie Menschen in aller Welt produzieren, konsumieren und wirtschaften, zu verbessern. Gestützt auf einen starken Binnenmarkt, ist die europäische Industrie seit Langem Motor unserer Wirtschaft, sichert Millionen von Menschen ein stabiles Auskommen und lässt die sozialen Knotenpunkte unserer Gemeinschaften entstehen.

Im Laufe ihrer gesamten langen Geschichte hat die Industrie immer wieder unter Beweis gestellt, dass sie bei Transformationen die Führung übernehmen kann. Dies muss sie auch jetzt tun, da Europa sich aufmacht, in einer sich ständig wandelnden und immer unberechenbareren Welt klimaneutral zu werden und bei der Digitalisierung eine Führungsrolle einzunehmen.

Der zweifache ökologische und digitale Wandel wird alle Teile unserer Wirtschaft, unserer Gesellschaft und unserer Industrie betreffen. Die Transformationen werden neue Technologien erfordern und damit auch die entsprechenden Investitionen und Innovationen. Sie werden neue Produkte, Dienstleistungen, Märkte und Geschäftsmodelle hervorbringen. Sie werden neuartige Arbeitsplätze entstehen lassen, die es heute noch gar nicht gibt und die Kompetenzen verlangen, die wir noch nicht haben. Und sie werden eine Verschiebung von der linearen Produktion hin zur Kreislaufwirtschaft mit sich bringen.

Dieser zweifache Wandel findet zu einer Zeit statt, da sich die geopolitische Landschaft und damit auch die Gestalt des Wettbewerbs verändert. Mehr denn je kommt es jetzt darauf an, dass Europa seine Stimme erhebt, seine Werte verteidigt und für gleiche Wettbewerbsbedingungen kämpft. Hier geht es um die Souveränität Europas. 

Breite und Tiefe, Umfang und Tempo, Wesen und Notwendigkeit dieses zweifachen Wandels sind beispiellos. Dies spiegelt sich in den Politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen, den vom Europäischen Parlament aufgestellten Prioritäten und der strategischen Agenda 2019-2024 des Europäischen Rates wider. Der europäische Grüne Deal 1 und die unlängst vorgestellte Strategie der Kommission für die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas 2 geben Ziele, Tempo und Marschrichtung für die kommenden Jahre vor.

Jetzt brauchen wir einen neuen Weg für die europäische Industrie, der den Ambitionen von heute und den Realitäten von morgen gerecht wird. In dessen Zentrum steht die Fähigkeit der europäischen Industrie, beim zweifachen Wandel die Führung zu übernehmen und unsere Wettbewerbsfähigkeit anzutreiben. Die Industrie darf es sich nicht erlauben, sich bloß anzupassen – sie muss hier und jetzt zum Beschleuniger und Wegbereiter des Wandels und der Innovation werden. Unsere Industriepolitik muss dazu beitragen, dass diese Ambition Wirklichkeit wird.

Die europäische Industriestrategie muss unsere Werte und unsere sozialmarktwirtschaftlichen Traditionen widerspiegeln. Wir werden auf unsere Stärken setzen: unsere Vielfalt und unser Talent, unsere Werte und unsere Lebensweise, unsere Innovations- und Schaffenskraft. Wir brauchen eine europäische Industriepolitik, die auf Wettbewerb, offene Märkten, weltführende Forschung und Technologie sowie einen starken Binnenmarkt setzt, der Barrieren und Bürokratie beseitigt. Und wir müssen den simplen Versuchungen von Protektionismus oder Marktverzerrung widerstehen, dürfen unlauterem Wettbewerb aber auch nicht naiv entgegentreten.

Die vorliegende Strategie erkennt die Stärke und die Rolle der Europäischen Union, die vor allem in der Befähigung und der Regulierung liegt, an. Den Rahmen zu setzen und die politische und strategische Richtung vorzugeben, ist von zentraler Bedeutung, um Investoren, Innovatoren und der Industrie gleichermaßen die nötige Sicherheit zu geben.

Unsere neue Industriestrategie verfolgt einen unternehmerischen Denk- und Handlungsansatz. Die Kommission ist bereit, gemeinsam mit der Industrie ebenso wie mit Sozialpartnern und allen anderen Interessenträgern Lösungen zu entwerfen und zu gestalten. Unterstützt werden soll dies durch einen neuen Fokus auf industriellen Ökosystemen, der sämtliche Akteure innerhalb einer Wertschöpfungskette berücksichtigt. Dies ist unser neuer Ansatz und trägt der Notwendigkeit Rechnung, neue Denk- und Arbeitsweisen zu entwickeln, um beim zweifachen Wandel voranzugehen. 

Die vorliegende Strategie zeigt die Marschrichtung und den Weg auf, den wir beschreiten werden. Sie beschreibt die Vision dessen, was wir bis 2030 und darüber hinaus erreichen wollen, und die Grundlagen, die uns zu unserem Ziel führen werden. In Zeiten des Wandels und großer Veränderungen für unsere Union wird eines schlichtweg so bleiben: Europa wird immer die Heimat der Industrie sein. Und mit der vorliegenden Strategie zeigt sich die Europäische Kommission bereit, alles Erforderliche zu tun, damit sich daran auch nichts ändert.

2.Die europäische Industrie: Heute und morgen

Die Industrie ist für den künftigen Fortschritt und den künftigen Wohlstand Europas von zentraler Bedeutung. Sie macht mehr als 20 % der EU-Wirtschaft aus und beschäftigt rund 35 Millionen Menschen, wobei viele weitere Millionen Arbeitsplätze hierzulande und anderswo indirekt von der Industrie abhängen. Die europäische Industrie ist für 80 % aller Warenexporte verantwortlich und ein Hauptgrund dafür, dass die EU weltweit sowohl wichtigste Quelle als auch Hauptziel ausländischer Direktinvestitionen ist. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen über 99 % aller europäischen Firmen – von denen die allermeisten familiengeführte Betriebe sind – und bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft. 3

Die europäische Industrie hat einen weltweiten Wettbewerbsvorsprung bei Waren und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung. Sie setzt ein Beispiel, indem sie die höchsten Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards einhält, sodass europäische Werte weitergetragen werden können. Dank ihrer starken Innovationsfähigkeit ist die europäische Industrie auch bei Patenten auf umweltfreundliche Technologien und bei anderen Hightech-Sektoren weltführend. Unser Binnenmarkt befähigt europäische Unternehmen jeder Größe, Innovationen hervorzubringen, zu expandieren und mehr Menschen Arbeit zu geben. Diese Stärken müssen dahin gelenkt werden, in Bereichen führend zu werden, in denen die EU noch Nachholbedarf hat, wie etwa bei Cloud- und Datenanwendungen.

Die europäische Industrie durchläuft schon heute einen bedeutenden Wandel. So findet eine deutliche Verschiebung von Waren zu Dienstleistungen und vom alleinigen zum gemeinsamen Eigentum an Waren und Dienstleistungen statt. Die Verknappung natürlicher Ressourcen führt in der Fertigung bereits jetzt zu einem kreislauffähigeren Ansatz. Dank disruptiver Technologien wie 3D-Druck muss Europa auch die Lokalisierung als Chance bestmöglich nutzen, um die Fertigung in einigen Sektoren vermehrt wieder in die EU zurückzuholen.

Um unsere Ambitionen zu verwirklichen, braucht Europa eine Industrie, die umweltfreundlicher und digitaler wird, zugleich aber weltweit wettbewerbsfähig bleibt. Dies wird in der gesamten EU die Wandlung und das Wachstum traditioneller und neuer Industrien erleichtern, KMU unterstützen und unsere wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit vorantreiben. Das ist für Dienstleistungen von ebenso großer Bedeutung wie für Waren.

Dank der sozialen Marktwirtschaft Europas geht Wirtschaftswachstum Hand in Hand mit verbesserten Sozial- und Lebensstandards sowie guten Arbeitsbedingungen. Die europäische Säule sozialer Rechte wird unser Kompass bleiben und die Sozialverträglichkeit des zweifachen Wandels sicherstellen.

Mit seiner starken, innovativen und integrierten Industriebasis ist Europa gut aufgestellt, um in der Welt eine Führungsrolle einzunehmen.

2.1 Eine global wettbewerbsfähige und weltführende Industrie

Die neuen und sich ständig wandelnden geopolitischen Gegebenheiten haben tiefgreifenden Einfluss auf die europäische Industrie. Weltweiter Wettbewerb, Protektionismus, Marktverzerrungen, Spannungen in den Handelsbeziehungen und Herausforderungen für die regelbasierte Ordnung – all dies nimmt zu. Neue Mächte und Wettbewerber treten in Erscheinung. Langjährige Partner schlagen neue Wege ein. Zusammen mit den sich abzeichnenden Unsicherheiten in der Weltwirtschaft stellen diese Entwicklungen die europäische Industrie beim zweifachen ökologischen und digitalen Wandel vor neue Herausforderungen.

Europa darf auf diesen Gegenwind nicht reagieren, indem es mehr Barrieren errichtet, wettbewerbsschwache Industriezweige abschottet oder den protektionistischen und verzerrenden Praktiken anderer nacheifert. Wettbewerbsfähigkeit erfordert Wettbewerb – in Europa und weltweit. Sie braucht die richtigen Bedingungen, damit Unternehmer ihre Ideen in die Tat umsetzen und Unternehmen jeder Größe gedeihen und wachsen können.

Zugleich muss die EU in der Lage sein, ihre strategischen Interessen in der Welt durch wirtschaftliche Öffnung und Wirtschaftsdiplomatie zu stärken. Die EU muss Wirkkraft, Größe und Integration ihres Binnenmarkts als Hebel nutzen, um globale Standards zu setzen. Die Fähigkeit, weltweit hohe Qualitätsstandards zu prägen, die die europäischen Werte und Grundsätze als Markenzeichen tragen, kann unsere strategische Autonomie und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie nur stärken.

Europa wird auch in Zukunft auf freien und fairen Handel mit Partnern aus aller Welt setzen. Das regelbasierte multilaterale Handelssystem und die Welthandelsorganisation sind unerlässlich, um offene Märkte und Wettbewerbsgleichheit sicherzustellen. Die EU wird sich weiterhin dafür einsetzen, das Welthandelssystem aufrechtzuerhalten, zu modernisieren und auszubauen, damit es den Herausforderungen von heute und den Realitäten von morgen gerecht wird.



2.2 Eine Industrie, die den Weg zur Klimaneutralität bereitet

Der europäische Grüne Deal ist Europas neue Wachstumsstrategie. Im Mittelpunkt steht das Ziel, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden.

Bei dieser größten Herausforderung und Chance unserer Zeit muss die Industrie eine Führungsrolle übernehmen. Allen industriellen Wertschöpfungsketten, auch den energieintensiven Sektoren, kommt eine Schlüsselrolle zu. Sie alle müssen darauf hinwirken, den eigenen ökologischen Fußabdruck zu verringern, gleichzeitig aber auch den Wandel vorantreiben, indem sie bezahlbare, umweltfreundliche Technologielösungen bereitstellen und neue Geschäftsmodelle entwickeln.

Um beim Übergang zu einer umweltfreundlicheren Kreislaufwirtschaft gleichzeitig auch wettbewerbsfähiger zu werden, braucht die Industrie eine sichere, saubere und bezahlbare Energie- und Rohstoffversorgung. Verstärkte Investitionen in Forschung, Innovation und der Aufbau modernster Infrastruktur werden dazu beitragen, dass neue Produktionsprozesse entwickelt und dabei Arbeitsplätze geschaffen werden.

Im Sinne des unternehmerischen Denkansatzes dieser Strategie sollten die EU-Organe, die Mitgliedstaaten, die Regionen, die Industrie und alle anderen maßgeblichen Akteure zusammenarbeiten, um Leitmärkte für saubere Technologien zu schaffen und sicherzustellen, dass unsere Industrie weltweit Vorreiter ist. Regulierung, öffentliche Aufträge, fairer Wettbewerb und die volle Einbindung von KMU werden entscheidend dafür sein, dass dies gelingt.

Unterstützt werden sollten diese Anstrengungen durch Politikmaßnahmen und Finanzierungsinstrumente auf EU- und nationaler Ebene und durch die Privatwirtschaft. Wer zuerst und am schnellsten agiert, wird den größeren Wettbewerbsvorteil haben.

2.3 Eine Industrie, die die digitale Zukunft Europas gestaltet

Digitale Technologien verändern das Gesicht unserer Industrie und die Art und Weise, wie wir wirtschaften. Sie lassen neue Geschäftsmodelle entstehen, verhelfen der Industrie zu höherer Produktivität, verschaffen Arbeitskräften neue Kompetenzen und unterstützen die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft. Die Digitalwirtschaft wird auch einen Beitrag zum europäischen Grünen Deal leisten, sowohl indem sie umweltverträgliche Technologielösungen anbietet als auch indem sie ihren eigenen ökologischen Fußabdruck verringert.

Mit ihrer Strategie für die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas hat die Kommission ihre Vision vorgestellt, wie Europa seine technologische und digitale Souveränität wahren und im digitalen Bereich weltführend werden kann. Da Skalierbarkeit in einer digitalisierten Wirtschaft entscheidend ist, wird die Stärkung des digitalen Binnenmarkts den Wandel Europas unterstützen.

Europa muss auch seine Investitionen in Forschung und Technologieeinführung in Bereichen wie künstliche Intelligenz, 5G sowie Daten- und Metadatenanalytik beschleunigen. 2018 wertete nur etwa jedes zehnte EU-Unternehmen Big Data aus und nur jedes vierte nutzte Cloud-Computing-Dienste.

Wie die Kommission in ihrer jüngsten europäischen Datenstrategie 4 dargelegt hat, braucht Europa einen Rahmen, der es Unternehmen ermöglicht, Daten zu produzieren, zusammenzuführen und zu nutzen, um Produkte zu verbessern und sich im internationalen Wettbewerb so zu behaupten, dass unsere Werte geachtet und die Datenschutz- und sonstigen Rechte aller Beteiligten gewahrt werden.

Die EU muss auch ihre industriellen Kapazitäten bei kritischer digitaler Infrastruktur ausbauen. Die erfolgreiche Einführung hochgesicherter und hochmoderner 5G-Netze ist eine Grundvoraussetzung für künftige digitale Dienste und wird das Herzstück der industriellen Datenwelle sein. Europa muss jetzt investieren, wenn es bei den 6G-Netzen ganz vorn mit dabei sein will.

Im Sinne des unternehmerischen Denkansatzes dieser Industriestrategie muss Europa seine Stärken bündeln und das, was keiner allein vermag, gemeinsam tun. Jüngste Beispiele machen das Potenzial und den Wert eines solchen Vorgehens deutlich. Europa ist heute Standort eines der drei schnellsten Supercomputer der Welt und hat den Abwärtstrend bei der Mikroelektronik umgekehrt.

Europa verfügt über alle Voraussetzungen, um in diesem neuen Technologiewettlauf in Führung zu gehen. Es muss auf seine Stärken bauen, insbesondere seine robuste Industriebasis, seine hochqualitative Forschung, seine qualifizierten Arbeitskräfte, sein lebendiges Startup-Ökosystem, seine ausgereifte Infrastruktur und seine Spitzenposition bei der Nutzung von Industriedaten.

3.Die Grundlagen des industriellen Wandels in Europa

Die drei oben beschriebenen Triebkräfte verdeutlichen, wie tief greifend der Wandel ist, den Europa durchlaufen wird. Die Transformation eines Industriesektors und aller damit verbundenen Wertschöpfungsketten dauert in der Regel eine Generation. Doch in Anbetracht des intensiven und sich rasch wandelnden Wettbewerbs hat Europa keine Zeit zu verlieren. Deshalb müssen wir in den nächsten fünf Jahren die richtigen Weichen für den Wandel stellen.

Unsere Strategie stützt sich auf eine Reihe von Grundlagen für den industriellen Wandel in Europa. Mit einigen davon werden bestehende Ansätze in den Bereichen Innovation, Investitionen, Standardisierung und faire Wettbewerbsbedingungen erneuert oder erweitert. Andere hängen damit zusammen, dass Europa neue Arbeitsweisen entwickeln muss, um seine Industrie für den Wandel zu stärken, sei es in Bezug auf Kompetenzen oder die Kreislaufwirtschaft.

Die Grundlagen spiegeln den Umstand wider, dass es weder eine Patentlösung noch isolierte Lösungen gibt – sie alle sind miteinander verbunden und verstärken sich gegenseitig. Sie spiegeln aber auch die Tatsache wider, dass zwar auf europäischer Ebene viel getan werden kann, um Sicherheit zu schaffen und zu gewährleisten, dass aber viele Hebel in den Händen anderer liegen. Daher wird es unerlässlich sein, dass alle beteiligten Akteure als Partner an einem Strang ziehen.



3.1 Schaffung von Sicherheit für die Industrie: ein vertiefter und digitalerer Binnenmarkt

Unser einzigartiger Binnenmarkt bietet den Unternehmen der Union ein Sprungbrett für die Teilnahme am weltweiten Wettbewerb. Der Binnenmarkt als Raum gemeinsamer und einheitlicher Regulierung fördert die Wettbewerbsfähigkeit und erleichtert es Unternehmen jeder Größe, an europäischen und weltweiten Wertschöpfungsketten teilzuhaben.

Damit der Binnenmarkt unsere Industrie beflügeln kann, müssen die geltenden Vorschriften einheitlich umgesetzt und durchgesetzt werden. Der heute angenommene Aktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarkts 5 enthält konkrete Vorschläge zur Verstärkung der gemeinsamen Anstrengungen in diesem Bereich, insbesondere zur Einrichtung einer Task Force für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften. Aus dem Bericht über die Hindernisse im Binnenmarkt 6 geht hervor, dass die Hindernisse, mit denen Unternehmen beim grenzüberschreitenden Verkauf von Waren und vor allem bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen konfrontiert sind, abgebaut werden müssen. Durch eine stärkere Harmonisierung der Besteuerung könnte eines der größten Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten der Unternehmen beseitigt werden, indem insbesondere eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage geschaffen wird.

Außerdem müssen die Binnenmarktvorschriften im Hinblick auf das digitale Zeitalter überarbeitet und aktualisiert werden. Dies umfasst die Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Produktsicherheit, die Umsetzung der Europäischen Datenstrategie und die Annahme des Gesetzes über digitale Dienste.

In diesem Zusammenhang wird eine Strategie zur Vernetzung von KMU eine zentrale Rolle spielen. Die wachsende Zahl junger, technologisch versierter KMU kann etabliertere Industrieunternehmen dabei unterstützen, ihr Geschäftsmodell zu optimieren und neue Arbeitsformen für das digitale Zeitalter zu entwickeln. Dadurch sind bereits neue Möglichkeiten erschlossen worden, und Start-up-Unternehmen sollten dabei unterstützt werden, um den Aufbau der Plattformwirtschaft voranzubringen. Neue Arbeitsformen müssen jedoch mit modernem und verbessertem Schutz einhergehen, insbesondere für diejenigen, die auf Onlineplattformen arbeiten.

Der Binnenmarkt stützt sich auf robuste und gut funktionierende Standardisierungs- und Zertifizierungssysteme. Diese tragen zur Vergrößerung der Märkte bei und schaffen Rechtssicherheit. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu steigern, müssen neue Standards und technische Vorschriften entwickelt werden, während sich die EU zugleich stärker in internationalen Standardisierungsgremien einbringen muss 

Außerdem muss die EU durch ihre Strategie in Bezug auf geistiges Eigentum dafür sorgen, dass die technologische Souveränität Europas gewahrt und gestärkt wird, und sich auf dem Weltmarkt für faire Wettbewerbsbedingungen einsetzen. Geistiges Eigentum ist für den Marktwert und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen von maßgeblicher Bedeutung. Dazu gehören immaterielle Werte wie Marken, Geschmacksmuster, Patente, Daten, Know-how oder Algorithmen. Mit einer intelligenten Strategie in Bezug auf geistiges Eigentum können wir es den Unternehmen erleichtern zu wachsen, Arbeitsplätze zu schaffen und diejenigen Aspekte zu schützen und weiterzuentwickeln, die sie einzigartig und wettbewerbsfähig machen.

Die unabhängige EU-Wettbewerbspolitik hat Europa gute Dienste geleistet, indem sie zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen beigetragen, Innovationen gefördert und zu mehr Auswahl für die Verbraucher geführt hat. Wettbewerb spornt unsere Unternehmen zu Höchstleistungen an, sodass sie auch auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben. Angesichts der sich rasch wandelnden Welt und da Europa am Beginn seines tiefgreifenden zweifachen Übergangs steht, müssen wir sicherstellen, dass die Wettbewerbsregeln nach wie vor angemessen sind.

Vor diesem Hintergrund überprüft die Kommission derzeit den EU-Wettbewerbsrahmen. Sie untersucht, wie die derzeitigen Wettbewerbsregeln angewandt werden, insbesondere in Bezug auf kartellrechtliche Abhilfemaßnahmen, und ob die Vorschriften bezüglich horizontaler und vertikaler Vereinbarungen sowie die Bekanntmachung über die Marktabgrenzung noch auf dem Stand der Zeit sind. Außerdem wird sie nach Möglichkeiten suchen, die Aufdeckung von Fällen zu verbessern und die Ermittlungen zu beschleunigen. Die Kommission wird Sektoruntersuchungen zu neuen und aufstrebenden Märkten durchführen, die unsere Wirtschaft und Gesellschaft prägen.

Zudem überprüft sie zurzeit die Vorschriften im Bereich der Fusionskontrolle und wird auch verschiedene Beihilfeleitlinien einer „Eignungsprüfung“ unterziehen. Die Beihilfevorschriften sorgen für faire Wettbewerbsbedingungen in Europa, verhindern einen für alle Beteiligten schädlichen Subventionswettlauf und tragen zu wichtigen Zielen des Allgemeininteresses bei. Die Kommission wird die Beihilfevorschriften in einigen vorrangigen Bereichen wie Energie und Umweltschutz bis 2021 überarbeiten.

Praktische Umsetzung

ÆAktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarkts und Bericht über Hindernisse im Binnenmarkt (heute angenommen);

ÆEinrichtung einer Taskforce für die Durchsetzung des Binnenmarkts‚ die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt;

ÆKMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa (heute angenommen);

ÆBewertung, Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung der EU-Wettbewerbsvorschriften ab 2021, einschließlich der bereits angelaufenen Bewertung der Fusionskontrollvorschriften sowie der Eignungsprüfung verschiedener Beihilfeleitlinien;

ÆAktionsplan für geistiges Eigentum zwecks Prüfung des Überarbeitungsbedarfs beim Rechtsrahmen, Gewährleistung einer intelligenten Nutzung von geistigem Eigentum und Verbesserung der Bekämpfung des Diebstahls von geistigem Eigentum;

ÆWeiterverfolgung der Europäischen Datenstrategie im Hinblick auf die Entwicklung einer EU-Datenwirtschaft, einschließlich der Schaffung gemeinsamer europäischer Datenräume in bestimmten Wirtschaftszweigen und Wertschöpfungsketten;

ÆGesetz über digitale Dienste zur Modernisierung und Stärkung des Rechtsrahmens für einen Binnenmarkt für digitale Dienstleistungen;

ÆInitiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von auf Onlineplattformen beschäftigten Arbeitnehmern.


3.2 Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen in der Welt

Die Offenheit der europäischen Wirtschaft ist Quelle ihres Wohlstands und ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Wenngleich die EU-Industrie stark in globale Wertschöpfungsketten eingebunden ist und weltweit agiert, sollte die EU gegenüber Bedrohungen von fairem Wettbewerb und Handel doch auch nicht naiv sein.

Die EU setzt sich für offene Märkte ein, indem sie Handelsabkommen mit Partnerländern und -regionen schließt und sich in internationalen Foren für Regeln ausspricht, die für alle Beteiligten funktionieren. Wir müssen an unserem koordinierten europäischen Ansatz festhalten, um einen für beide Seiten vorteilhaften Handel sicherzustellen und alle Beschränkungen zu beseitigen, die unsere Unternehmen am Zugang zu anderen Märkten in der Welt hindern. Dazu gehört auch die Bekämpfung aggressiver Steuerplanung, die zu Wettbewerbsverzerrungen führt.

Die EU wird ihre handelspolitischen Schutzinstrumente bestmöglich ausschöpfen. Bis Mitte 2020 wird die Kommission untersuchen, wie die Mechanismen und Instrumente für den Umgang mit ausländischen Subventionen am besten gestärkt werden können. Dies wird im Rahmen des Weißbuchs über ein Instrument gegen ausländische Subventionen erfolgen, mit dem den wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen von Drittstaatssubventionen im Binnenmarkt begegnet werden soll. Im Anschluss daran wird 2021 ein Vorschlag für einen Rechtsakt vorgelegt.

Derartige Verzerrungen gehen in vielen Fällen mit einer asymmetrischen Beschränkung des Zugangs für europäische Unternehmen zu den Heimatmärkten staatlicher Unternehmen von Drittländern einher. So stehen die EU-Beschaffungsmärkte Unternehmen aus Ländern, in denen EU-Unternehmen benachteiligt oder gar vollkommen vom Markt ausgeschlossen werden, zumeist offen. Daher wird im Weißbuch auch die Frage des Zugangs der Staatsunternehmen von Drittländern zu den Beschaffungsmärkten und Förderinstrumenten der EU behandelt. Durch eine zeitnahe Einigung über das vorgeschlagene Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen können wir den asymmetrischen Beschränkungen begegnen und allgemein die Verhandlungsmacht der EU erhöhen.

Die europäische Industrie sollte keinem unfairen Wettbewerb von Konkurrenzunternehmen aus Drittländern aus aller Welt ausgesetzt sein, für die, etwa in Bezug auf den Klimaschutz, andere Standards und Vorschriften gelten. Ein neuer leitender Handelsbeauftragter wird sich für eine wirksamere Einhaltung und Durchsetzung unserer Handelsabkommen einsetzen und dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht erstatten. Die Kommission wird vorschlagen, die Einhaltung des Übereinkommens von Paris zu einem wesentlichen Bestandteil aller künftigen umfassenden Handelsabkommen zu machen.

Ferner kann durch verstärkte Zollkontrollen sichergestellt werden, dass eingeführte Produkte den EU-Vorschriften entsprechen.

Praktische Umsetzung

ÆWeißbuch über ein Instrument gegen ausländische Subventionen bis Mitte 2020, in dem auch der Zugang von Drittländern zu den Beschaffungsmärkten und Förderinstrumenten der EU unter die Lupe genommen wird;

ÆStärkung der weltweiten Regeln für Industriesubventionen im Rahmen der Welthandelsorganisation;

Ærasche Annahme des Instruments betreffend das internationale Beschaffungswesen;

ÆAktionsplan für die Zollunion im Jahr 2020 zur Verstärkung der Zollkontrollen, einschließlich eines Legislativvorschlags für eine einzige EU-Anlaufstelle und vollständig digitale Abfertigungsprozesse an den Grenzen.


3.3 Unterstützung der Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität

Im Zuge der Transformation Europas hin zur Klimaneutralität müssen bestimmte Wirtschaftszweige einen umfangreicheren und tieferen Wandel durchlaufen als die meisten anderen. Energieintensive Industrien sind für andere Wirtschaftszweige und die europäische Wirtschaft als Ganzes unverzichtbar. Deshalb muss ein Hauptaugenmerk auf die Modernisierung und Dekarbonisierung energieintensiver Industrien gerichtet werden.

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals sollen neue Märkte für klimaneutrale und kreislauffähige Produkte wie Stahl, Zement und chemische Grundstoffe geschaffen werden. Um bei dieser Entwicklung eine Führungsrolle zu übernehmen, braucht Europa neuartige industrielle Verfahren und mehr saubere Technologien, um die Kosten zu senken und die Marktreife zu verbessern.

So wird die Kommission beispielsweise bahnbrechende Technologien unterstützen, die zu einer CO2-freien Stahlerzeugung führen. Der Innovationsfonds des Emissionshandelssystems der EU wird dazu beitragen, weitere großangelegte innovative Projekte zur Förderung sauberer Produkte in allen energieintensiven Sektoren durchzuführen.

Durch eine neue Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien sollen Menschen und Umwelt besser vor gefährlichen Chemikalien geschützt und einschlägige Innovationen für die Entwicklung sicherer und nachhaltiger Alternativen gefördert werden.

Außerdem muss sich Europa mit dem Thema der Nachhaltigkeit von Bauprodukten befassen und die Energieeffizienz und Umweltleistung der Gebäude bzw. sonstiger Bauprojekte verbessern. Um Klimaneutralität für Europa zu erreichen, muss die bauliche Umwelt nachhaltiger gestaltet werden.

Da der Übergang immer schneller voranschreitet, muss Europa darauf achten, dass niemand zurückgelassen wird. Der Vorschlag für den neuen Mechanismus für einen gerechten Übergang 7 sieht die Mobilisierung von 100 Mrd. EUR für die Unterstützung CO2-intensiver Regionen beim industriellen und wirtschaftlichen Wandel vor.

Die Verringerung der Emissionen in der gesamten Industrie muss nach dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ erfolgen und setzt eine ausreichende und sichere Versorgung mit CO2-armer Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen voraus. Dafür sind Planung und Investitionen in entsprechende Technologien, Kapazitäten und Infrastruktur erforderlich. Außerdem brauchen wir eine strategischere Herangehensweise für die Branchen der erneuerbaren Energien wie Offshore-Energie und die dazugehörigen Versorgungsketten. So können wir gewährleisten, dass der durch den zweifachen Wandel entstehende erhebliche zusätzliche Strombedarf gedeckt wird. Dies sollte durch Maßnahmen zur besseren Verbindung der europäischen Stromnetze unterstützt werden, um die Sicherheit der Stromversorgung zu erhöhen und mehr erneuerbare Energien integrieren zu können.

Zu diesem Zweck müssen alle Energieträger, insbesondere Strom, Gas und flüssige Brennstoffe, effizienter genutzt werden, indem verschiedene Branchen miteinander verknüpft werden. Dies wird das Ziel einer neuen Strategie für eine intelligente Sektorenintegration sein, die auch die Vision der Kommission für sauberen Wasserstoff umfassen wird. Der Übergang zur Klimaneutralität kann auch durch die Nutzung der transeuropäischen Energienetze unterstützt werden.

Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Industrien für nachhaltige und intelligente Mobilität gelegt werden. Diese haben sowohl die Verantwortung als auch das Potenzial, den zweifachen Übergang voranzutreiben, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu fördern und die Konnektivität zu verbessern. Dies gilt insbesondere für die Automobil-, die Luft- und Raumfahrt-, die Eisenbahn- und die Schiffbauindustrie, für alternative Kraftstoffe sowie für intelligente und vernetzte Mobilität.

Damit die Branchen unserer Mobilitätsindustrie ihre weltweite Technologieführerschaft behalten, müssen wir bei der diesbezüglichen Forschung und Innovation unsere Position in der Weltspitze behaupten, die erforderliche Infrastruktur rasch aufbauen und robuste Anreize schaffen, auch über das Beschaffungswesen. Die gesamte Wertschöpfungskette dieses Wirtschaftszweigs muss an der Entwicklung neuer internationaler Standards für eine sichere, nachhaltige, erschwingliche und zuverlässige Mobilität mitwirken. Die umfassende Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität sieht umfangreiche Maßnahmen zur optimalen Erschließung des Potenzials dieser Branche vor.

Sollten diesbezüglich in der Welt weiterhin unterschiedlich ehrgeizige Ziele verfolgt werden, wird die Kommission im Jahr 2021 ein CO2-Grenzausgleichssystem vorschlagen, um im Einklang mit den WTO-Regeln dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu begegnen. Zusätzlich sollten unsere bestehenden Instrumente zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen gestärkt werden.

Praktische Umsetzung

ÆStrategie für eine intelligente Sektorenintegration;

ÆSteigerung der Innovationsfähigkeit des Energiesektors durch die Nutzbarmachung von Daten im gemeinsamen europäischen Energiedatenraum;

ÆEinrichtung der Plattform für einen gerechten Übergang zur technischen Unterstützung und Beratung CO2-intensiver Regionen und Industriezweige;

ÆEU-Strategie für sauberen Stahl und Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien;

ÆÜberarbeitung der Verordnung über die transeuropäischen Energienetze;

ÆEU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie;

Æumfassende Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität;

Æ„Renovierungswellen“-Initiative und Strategie für die bauliche Umwelt;

ÆCO2-Grenzausgleichssystem zur Verringerung der Verlagerung von CO2-Emissionen in vollem Einklang mit den WTO-Regeln.

3.4 Aufbau einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft

Gemäß der neuen Wachstumsstrategie Europas, wonach dem Planeten mehr zurückgegeben als genommen werden soll, muss die europäische Industrie beim ökologischen Wandel eine maßgebliche Rolle spielen. Dies setzt eine Verringerung des CO2- sowie des materiellen Fußabdrucks und eine Ausrichtung der gesamten Wirtschaft auf das Kreislaufprinzip voraus.

Um dies zu erreichen, müssen wir uns von dem überholten Modell abwenden, Ressourcen aus dem Boden zu holen und zu Produkten zu verarbeiten, die wir dann nach dem Gebrauch wegwerfen. Wir müssen die Art und Weise, wie wir Dinge entwerfen, herstellen, nutzen und entsorgen, revolutionieren‚ indem wir neue Anreize für unsere Industrie schaffen.

Mit einem solchen stärker kreislauforientierten Ansatz wird eine sauberere und wettbewerbsfähigere Industrie sichergestellt, da dieses Konzept mit geringeren Umweltauswirkungen, weniger Wettbewerb um knappe Ressourcen und niedrigeren Produktionskosten einhergeht. Dies tun wir nicht nur, weil wir ökologisch und moralisch dazu verpflichtet sind, sondern auch, weil es wirtschaftlich sinnvoll ist. Durch die Anwendung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in allen Sektoren und Industriezweigen können bis 2030 in der gesamten EU 700 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden, von denen viele auf KMU entfallen.

Die EU ist in dieser Hinsicht bereits gut aufgestellt und sollte sich nun darauf konzentrieren, ihren Vorsprung als Vorreiter zu sichern und auszubauen. Der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 8 sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen es der Industrie in der EU ermöglicht werden soll, diese Chancen zu nutzen.

Zentraler Bestandteil dieses Aktionsplans ist ein neuer Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik‚ mit dem Nachhaltigkeitsgrundsätze für alle Produkte festgelegt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhöhen. Im Vordergrund werden Produktgruppen mit hohen Umweltauswirkungen stehen, wobei unter anderem eine Initiative für einheitliche Ladegeräte, eine Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik, Nachhaltigkeitsanforderungen für Batterien sowie neue Maßnahmen im Textilsektor geplant sind.

Der Aktionsplan umfasst zudem Maßnahmen, mit denen die Position der Verbraucher gestärkt wird, um sie in die Lage zu versetzen, in der Kreislaufwirtschaft eine aktivere Rolle zu spielen. Verbraucher sollten zuverlässige und sachdienliche Informationen erhalten, damit sie wiederverwendbare, haltbare und reparierbare Produkte wählen können. Die Kommission wird Vorschläge zur Verbesserung der Rechte und des Schutzes von Verbrauchern vorlegen und dabei unter anderem auf ein „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher hinarbeiten.

Behörden, einschließlich der EU-Organe, sollten mit gutem Beispiel vorangehen und sich für umweltfreundliche Produkte, Dienst- und Bauleistungen entscheiden. Durch ein solches umweltorientiertes Beschaffungswesen können sie dazu beitragen, den Übergang zu nachhaltigem Verbrauch und nachhaltiger Produktion voranzutreiben. Die Kommission wird weitere Rechtsvorschriften und Leitlinien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen vorschlagen.

Praktische Umsetzung

ÆAktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der parallel zu der vorliegenden Strategie angenommen wird und unter anderem einen neuen Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik umfasst;

Æneuer Regulierungsrahmen für nachhaltige Batterien;

ÆEU-Strategie für Textilien;

ÆInitiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik;

ÆVerbesserung von Produktinformationen und Verbraucherrechten, um die Position der Verbraucher zu stärken, damit sie in der Kreislaufwirtschaft eine aktive Rolle spielen können.




3.5 Förderung des Innovationsgeistes in der Industrie

Während der Anteil der europäischen Unternehmen an den Ausgaben für Forschung und Entwicklung in den letzten fünf Jahren zurückgegangen ist, haben die US-amerikanischen und die chinesischen Unternehmen ihre Anteile ausgebaut. Diesem Trend kann nur durch die Mobilisierung von Investitionen in Innovationen Einhalt geboten werden, wobei gemeinsam Schwerpunkte gesetzt werden sollten und klare Aussichten auf marktreife Produkte bestehen müssen, damit Größenvorteile genutzt werden können. In diesem Zusammenhang sollten KMU unter anderem durch Anreize dabei unterstützt werden, Innovationen zu entwickeln und Ideen auf dem Markt umzusetzen.

Bei diesem zweifachen Übergang werden Pionierforschung und die Beherrschung äußerst fortschrittlicher Technologien im globalen Wettlauf zunehmend an Bedeutung gewinnen. Im kommenden industriellen Zeitalter werden die physische, die digitale und die biologische Welt zusammenfließen. Wenn Europa bei dem zweifachen Übergang eine Führungsrolle einnehmen will, muss es entschlossen eine auf industrielle Innovation ausgerichtete Strategie verfolgen. 

Dies bedeutet auch, dass wir bei der Aufstockung unserer Investitionen in disruptive und bahnbrechende Forschung und Innovation hin und wieder Rückschläge werden in Kauf nehmen müssen. Auf diese Weise können wir dazulernen und unsere Vorgehensweise anpassen oder gegebenenfalls vollständig überdenken, um weiter voranzukommen. Wir müssen grundsätzlich unsere Risikoscheu ablegen und Rückschläge akzeptieren. Diese geänderte Herangehensweise muss sich in allen Bereichen widerspiegeln, und Innovation sollte ein zentraler Bestandteil unserer Politikgestaltung sein. Im Rahmen unserer Bemühungen zur Verbesserung der Rechtsetzung und bei der strategischen Vorausschau werden wir darauf achten, dass die politischen Maßnahmen innovationsfördernd sind.

Die einzelnen Industriezweige sollten aufgefordert und angeregt werden, eigene Fahrpläne für Klimaneutralität bzw. Digitalisierung festzulegen. Dabei sollten sie auf hochwertiger Forschung und Kompetenzen aufbauen und Unterstützung vonseiten der EU erhalten. Seit der Auflage des europäischen Grünen Deals ist diese Initiative bereits von einer Reihe von Sektoren aufgegriffen worden. Angesichts ihrer Ausrichtung auf Mitgestaltung und Unternehmertum sollte diese Strategie durch öffentlich-private Partnerschaften gefördert werden, damit die Industrie – wie im Rahmen von Industrieallianzen bereits erfolgreich geschehen – bei der Entwicklung der Technologien unterstützt wird, die sie für die Erreichung ihrer Ziele benötigt.

Auch der Europäische Innovationsrat‚ der seine Arbeiten im Jahr 2021 vollumfänglich aufnehmen soll, wird darauf hinarbeiten, das große Potenzial des Forschungsstandorts Europa bestmöglich auszuschöpfen. Er wird Technologien der nächsten Generation ermitteln, ihre gewerbliche Nutzung beschleunigen und dafür sorgen, dass sie zur raschen Expansion von Start-up-Unternehmen beitragen.

Der Binnenmarkt muss ebenfalls einen Beitrag leisten, indem er Anreize für Innovationen schafft, damit Größen-, Geschwindigkeits- und Verbundvorteile bestmöglich genutzt werden können. Ortsbezogene Innovationen und Experimente sollten gefördert werden, da dies es den Regionen ermöglicht, gestützt auf ihre lokalen Merkmale, Stärken und Besonderheiten zusammen mit KMU und Verbrauchern neue Lösungen zu entwickeln und zu erproben. Neue Technologien und Lösungen könnten mit politischen Entscheidungsträgern und Regulierungsbehörden erprobt werden, um innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Nach ihrer Erprobung und Optimierung könnten diese Lösungen auf die europäischen und globalen Märkte ausgeweitet werden, sodass der EU weiterhin eine Vorreiterrolle zukäme. Die Zentren für digitale Innovation, die Unternehmen als zentrale Anlaufstellen die Möglichkeit zur Technologieerprobung bieten, stellen eine sinnvolle Einrichtung dar, die weiter ausgebaut werden sollte.

Praktische Umsetzung

ÆMitteilung über die Zukunft von Forschung und Innovation sowie den Europäischen Forschungsraum im Hinblick auf die Ausarbeitung eines neuen Innovationsansatzes und eine Maximierung der Wirkung des EU-Haushalts;

ÆAuflage öffentlich-privater Partnerschaften im Rahmen des Programms „Horizont Europa“.



3.6 Kompetenzerwerb und Umschulung 

Die Anwerbung und die Erhaltung von Fachkräften sind für eine wettbewerbsfähige Industrie von grundlegender Bedeutung. Da der zweifache Übergang immer mehr Fahrt aufnimmt, muss Europa dafür sorgen, dass die allgemeine und berufliche Bildung mit dieser Entwicklung Schritt halten. Die Verwirklichung des lebenslangen Lernens für alle wird daher umso wichtiger: Allein in den kommenden fünf Jahren werden 120 Millionen Menschen in Europa ihre Kompetenzen erweitern oder eine Umschulung durchlaufen müssen.

Dies zeigt, wie wichtig Kompetenzen für den zweifachen Übergang sind und welche Chancen sie den Menschen eröffnen können. Durch den Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen werden bis 2030 voraussichtlich mehr als 1 Million Arbeitsplätze entstehen, wobei in Europa bereits heute 1 Million Stellen für Fachkräfte im Bereich der digitalen Technologien unbesetzt sind. Gleichzeitig berichten 70 % der Unternehmen, dass sie Investitionen aufschieben, weil sie nicht die geeigneten Fachkräfte finden können.

Aufgrund von Digitalisierung, Automatisierung und der Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz werden die Beschäftigten in der Industrie ihre Kompetenzprofile in beispiellosem Ausmaß anpassen müssen. Weiterbildung und Umschulung müssen zu einem wesentlichen Baustein unserer sozialen Marktwirtschaft werden. Unsere Hochschulbildungs- und beruflichen Aus- und Weiterbildungssysteme werden zudem mehr Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker für den Arbeitsmarkt hervorbringen müssen. Auch eine wirksamere Anwerbung kompetenter und talentierter Arbeitskräfte aus Drittländern kann dazu beitragen, den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt der EU zu decken.

Im globalen Wettlauf um Talente muss Europa verstärkt in den Kompetenzerwerb investieren, und das Konzept des lebenslangen Lernens sollte in die Tat umgesetzt werden. Dies erfordert ein gemeinsames Handeln der Industrie, der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner und anderer Interessenträger im Rahmen eines neuen „Kompetenzpakts“‚ der zur Weiterqualifizierung und Umschulung beitragen sowie öffentliche und private Investitionen in Arbeitskräfte mobilisieren soll. Der Schwerpunkt des Pakts wird auf Sektoren liegen, die in Europa ein großes Wachstumspotenzial haben oder einen besonders starken Wandel durchlaufen. Auch der europäische Bildungsraum wird diese Bemühungen unterstützen.

Außerdem muss in der Industrie ein besseres Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern erreicht werden. Um dies zu erreichen, sollten unter anderem Frauen ermutigt werden, ein Studium in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik zu absolvieren, eine Laufbahn im technologischen Bereich in Erwägung zu ziehen und in digitale Kompetenzen zu investieren, um so ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis unter den Gründern und Führungskräften von Unternehmen zu erreichen.

Praktische Umsetzung

ÆAktualisierung der europäischen Agenda für Kompetenzen im Jahr 2030, einschließlich einer Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung;

ÆAuflage eines europäischen Kompetenzpakts;

ÆMitteilung über einen strategischen Rahmen für den europäischen Bildungsraum;

ÆAktionsplan für digitale Bildung;

ÆUmsetzung der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter, die im März 2020 angenommen wird.


3.7 Investitionen und Finanzierung des Übergangs

Viele der künftigen EU-Programme wie „Horizont Europa“, „Digitales Europa“, das Binnenmarktprogramm, der Innovationsfonds, InvestEU, der Europäische Sozialfonds, der Europäische Verteidigungsfonds und das EU-Weltraumprogramm sowie sämtliche europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU beitragen. Eine rasche Einigung über den nächsten langfristigen Haushalt ist für die Zukunft unserer Industrie von entscheidender Bedeutung.

In einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte unter Druck stehen, werden wir neue Wege zur Mobilisierung privater Investitionen erschließen müssen. Dies kann beispielsweise durch die Bereitstellung von EU-Mitteln zwecks Erzielung einer Hebelwirkung, Mischfinanzierungen mit Mitgliedstaaten und anderen institutionellen Partnern oder die Gewinnung privater Investoren erfolgen. InvestEU und der Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal regen private Investitionen dort an, wo sie benötigt werden. In diesem Zusammenhang werden die Europäische Investitionsbank sowie nationale Förderbanken und -institute eine wichtige Rolle spielen.

Im Fall von Marktversagen müssen private Investitionen und öffentliche Mittel mobilisiert werden, insbesondere für die großflächige Einführung innovativer Technologien.
Ein bewährtes Instrument in diesem Bereich stellen
wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) dar. Die Mitgliedstaaten können IPCEI nutzen, um finanzielle Ressourcen zu bündeln, rasch zu handeln und die richtigen Akteure entlang wichtiger Wertschöpfungsketten zusammenzubringen. IPCEI dienen als Katalysator für Investitionen und ermöglichen es den Mitgliedstaaten, im Fall von Marktversagen groß angelegte grenzübergreifende Innovationsprojekte zu finanzieren.  Aufbauend auf den Erfahrungen mit den jüngsten IPCEI, wird die Kommission prüfen, wie nationale und EU-Instrumente unter uneingeschränkter Einhaltung der einschlägigen Finanz- und Wettbewerbsvorschriften kombiniert werden können, um Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu mobilisieren.

Damit dieses Instrument bestmöglich genutzt werden kann, wird die Kommission im Jahr 2021 überarbeitete Beihilfevorschriften für IPCEI einführen. Im Zuge der Überarbeitung sollen beispielsweise die Voraussetzungen präzisiert werden, unter denen von Mitgliedstaaten geleitete Projekte in Schlüsselsektoren zügig und auf wettbewerbsfördernde Weise vorangebracht werden können. Ferner soll es KMU erleichtert werden, sich uneingeschränkt an künftigen IPCEI zu beteiligen.

Außerdem müssen im gesamten Finanzsystem Anreize für Investitionen in wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit geschaffen werden. Die jüngste Einigung über eine EU-Taxonomie und die durch das Klimagesetz 9 geschaffene Planungssicherheit sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Aufbauend auf diesen Fortschritten, werden mit der neuen Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen klare Regeln eingeführt, um Investoren zu nachhaltigen Investitionen anzuregen. Der von der Kommission vorgelegte neue Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion ist Teil der fortwährenden Arbeiten zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und wird eine Initiative zur Erhöhung des Schutzes bei Investitionen innerhalb der EU sowie zur wirksameren Erschließung vielfältigerer Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen, insbesondere KMU, umfassen. Die Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors wird Innovationen im Finanzdienstleistungsbereich anregen, damit neue Dienstleistungen und Geschäftsmodelle ausgeweitet und neue Risiken angegangen werden können.

Praktische Umsetzung

ÆZusammenarbeit mit Parlament und Rat, um eine rasche Annahme und Umsetzung des nächsten langfristigen Haushalts zu gewährleisten;

ÆPrüfung der Möglichkeiten für koordinierte Investitionen von Mitgliedstaaten und Industrie in Form neuer IPCEI sowie für mögliche Folgemaßnahmen zu den ersten IPCEI im Batterie- und Mikroelektronikbereich;

ÆÜberarbeitung der Beihilfevorschriften für IPCEIunter anderem für Vorhaben zur Energiewende;

Æneue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen;

Æneue Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors;

ÆAktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion im Jahr 2020 mit Maßnahmen zur Förderung integrierter Kapitalmärkte und vielfältigerer Finanzierungsmöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen.

4.Stärkung der industriellen und strategischen Autonomie Europas

Um die strategische Autonomie Europas zu stärken, müssen Abhängigkeiten in Bereichen verringert werden, die für uns von entscheidender Bedeutung sind. Zu diesen Bereichen zählen kritische Rohstoffe und Technologien, Lebensmittel, Infrastruktur, Sicherheit sowie andere strategische Sektoren. Hier bietet sich der europäischen Industrie zudem die Möglichkeit, eigene Märkte, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Europa profitiert von einem offenen Investitionsumfeld, das es anderen ermöglicht, in seine Wettbewerbsfähigkeit zu investieren. Was allerdings die mit ausländischen Investitionen verbundenen Risiken angeht, muss Europa strategischer vorgehen. So wird der ab Oktober 2020 uneingeschränkt anwendbare Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen 10 dafür sorgen, dass Europas Interessen im Hinblick auf die Sicherheit und öffentliche Ordnung geschützt sind. Die Kommission wird Vorschläge vorlegen, um den Rahmen weiter zu stärken.

Der digitale Wandel, die Sicherheit Europas und unsere künftige technologische Souveränität hängen von strategischen digitalen Infrastrukturen ab. Über die jüngsten Initiativen der Kommission in den Bereichen 5G und Cybersicherheit hinaus wird die EU eine kritische Infrastruktur für die Quantenkommunikation entwickeln, damit in den nächsten zehn Jahren eine zertifizierte, sichere und durchgehende Infrastruktur auf der Grundlage der Quantenschlüsselverteilung eingerichtet wird, die wichtige digitale Ressourcen der EU und ihrer Mitgliedstaaten schützt.

Zudem wird die EU die Entwicklung von Schlüsseltechnologien unterstützen, die für die industrielle Zukunft Europas strategisch wichtig sind. Dazu gehören Robotik, Mikroelektronik, Hochleistungsrechentechnik und Daten-Cloud-Infrastruktur, Blockchain, Quantentechnologien, Photonik, industrielle Biotechnologie, Biomedizin, Nanotechnologien, Arzneimittel sowie fortgeschrittene Werkstoffe und weitere Technologien.

Der Verteidigungssektor und der Weltraumsektor sind für die Zukunft Europas von zentraler Bedeutung. Angesichts des Fragmentierungsgrads in der Verteidigungsindustrie stellt sich jedoch die Frage, ob Europa die nächste Generation kritischer Verteidigungsfähigkeiten aufbauen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, so hätte dies Auswirkungen auf die strategische Souveränität der EU und ihre Handlungsfähigkeit als Sicherheitsgarant.

Der Europäische Verteidigungsfonds wird EU-weit zum Aufbau einer integrierten industriellen Basis im Verteidigungsbereich beitragen. Er wird entlang der gesamten Wertschöpfungskette der europäischen Verteidigungsindustrie investieren, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtern und offene und dynamische Lieferketten unterstützen, an der auch KMU und neue Marktteilnehmer beteiligt sind. Darüber hinaus wird der Fonds disruptive Technologien fördern und auf diese Weise Unternehmen ermöglichen, ein höheres Risiko einzugehen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Kohärenz mit anderen Verteidigungsinitiativen gewahrt bleibt.

Weltraumtechnologien, -daten und -dienste können die industrielle Basis Europas stärken, indem sie die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen, einschließlich innovativer Spitzentechnologien, voranbringen.

Die Verteidigungs- und Weltraumindustrie befindet sich in einem beispiellosen globalen Wettbewerb – das geopolitische Umfeld ist Veränderungen unterworfen, neue Technologien entwickeln sich rasant und bieten neue Möglichkeiten, und es treten neue Akteure in Erscheinung. Damit die EU Ressourcen und Technologien künftig wirksamer nutzen und außerdem Größenvorteile erzielen kann, werden im Rahmen von EU-Programmen Synergien zwischen der zivilen, der Weltraum- und der Verteidigungsindustrie angestrebt.

Im Zuge des Übergangs der europäischen Industrie zur Klimaneutralität könnte sich der Fokus der Rohstoffabhängigkeit von verfügbaren fossilen Brennstoffen auf nichtenergetische Rohstoffe verlagern, die zum Großteil aus Drittländern stammen und um die sich der globale Wettbewerb zunehmend verschärft. Durch die Förderung des Recyclings und der Verwendung von Sekundärrohstoffen wird dazu beigetragen, diese Abhängigkeit zu verringern.

Da sich die Rohstoffnachfrage bis 2050 verdoppeln dürfte, muss unbedingt eine diversifizierte Rohstoffbeschaffung sichergestellt werden, um die Versorgungssicherheit Europas zu erhöhen. Auch für Märkte in den Bereichen Elektromobilität, Batterien, erneuerbare Energien, Arzneimittel, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung und digitale Anwendungen sind kritische Rohstoffe unverzichtbar.

Ebenso wichtig für die Sicherheit und Autonomie Europas in der heutigen Welt ist der Zugang zu medizinischen Produkten und Arzneimitteln. Es wird eine neue Arzneimittelstrategie der EU erarbeitet, deren Schwerpunkt auf der Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und Nachhaltigkeit von Arzneimitteln sowie auf der Versorgungssicherheit liegen wird. Die jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit dem Ausbruch der durch das Coronavirus verursachten Krankheit (COVID-19) im Jahr 2019 haben gezeigt, wie wichtig dies ist.

Praktische Umsetzung

ÆFolgemaßnahmen zur Mitteilung zur 5G-Einführung 11 und zur Empfehlung zur Cybersicherheit von 5G-Netzen 12 ;

ÆAktionsplan für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie‚ auch auf Ebene von Programmen, Technologien, Innovation und Start-ups; 

Æeine neue Arzneimittelstrategie der EU im Jahr 2020 mit Maßnahmen, die die Versorgungssicherheit gewährleisten und Innovationen für Patienten sicherstellen;

Æein Aktionsplan zu kritischen Rohstoffen, mit dem außerdem internationale Partnerschaften für den Rohstoffzugang ausgeweitet werden sollen.

5. Verbindungen schaffen: Ein partnerschaftlicher Governance-Ansatz

Die europäische Industrie muss auf ihre besonderen Merkmale setzen und ihre Stärken ausspielen: ihre Integration über Wertschöpfungsketten und Grenzen hinweg, ihre Vielfalt, Traditionen und Menschen. Vor dem Hintergrund des Tempos, in dem sich der zweifache Wandel vollzieht, und des sich verschärfenden globalen Wettbewerbs verändert sich auch die europäische Industrie. Hierbei entstehen zunehmend sektorübergreifende Verbindungen zwischen verschiedenen Produkten und Dienstleistungen.

Europa muss nicht nur sein Augenmerk auf bestimmte Technologien richten, sondern auch sorgfältig die Chancen und Herausforderungen für industrielle Ökosysteme prüfen. Derartige Ökosysteme umfassen sämtliche Akteure einer Wertschöpfungskette – von den kleinsten Start-ups bis zu den größten Konzernen, von Universitäten bis zu Forschungseinrichtungen, von den Dienstleistern bis zu den Zulieferern. Alle beteiligten Akteure zeichnen sich durch ihre besonderen Merkmale aus.

Um den Weg für den zweifachen Wandel hin zu einer stärker von Wettbewerb geprägten Welt zu ebnen, wird die Kommission aufbauend auf der Arbeit des hochrangigen Diskussionsforums zum Thema Industriepolitik „Industrie 2030“, des Strategischen Forums zu wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse und anderer Gremien die verschiedenen Ökosysteme systematisch analysieren und die unterschiedlichen Risiken und Bedürfnisse der Industrie bewerten. Sie wird sich mit Themen wie Forschungs- und Innovationskompetenzen, der Rolle von KMU und Großunternehmen sowie etwaigem Druck von außen und externen Abhängigkeiten befassen.

Bei dieser Analyse wird die Kommission eng mit einem inklusiven und offenen Industrieforum zusammenarbeiten, das sich aus Vertretern aus der Industrie, einschließlich der KMU, Großunternehmen und Sozialpartner, aus der Wissenschaft sowie der Mitgliedstaaten und der EU-Organe zusammensetzt. Bei Bedarf werden Sachverständige aus spezifischen Sektoren herangezogen, um ihr Fachwissen einzubringen.

Diese Arbeiten könnten ergeben, dass einige Ökosysteme aufgrund ihrer spezifischen Merkmale oder Bedürfnisse eine gezielte und maßgeschneiderte Unterstützung benötigen. Eine solche Unterstützung könnte in Form von Regulierungsmaßnahmen erfolgen, oder es könnten Finanzmittel freigesetzt oder handelspolitische Schutzinstrumente bestmöglich genutzt werden. Somit stünde ein spezifisches Instrumentarium zur Verfügung. Die Fortschritte sollen im Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat laufend überwacht werden.

Auch die Bildung von Industrieallianzen könnte bei Bedarf ein geeignetes Instrument darstellen. Diese Vorgehensweise hat sich bereits in den Bereichen Batterien, Kunststoffe und Mikroelektronik bewährt. So nimmt die EU-Batterieindustrie dank der Europäischen Batterie-Allianz nun eine Vorreiterrolle in dieser Schlüsseltechnologie ein. Allianzen dienen dazu, Arbeiten zu steuern und die Finanzierung groß angelegter Projekte mit positiven Spillover-Effekten in ganz Europa zu erleichtern, indem auf das Wissen von KMU, Großunternehmen, Wissenschaftlern und Regionen zurückgegriffen wird, um Innovationshindernisse zu beseitigen und die Politikkohärenz zu verbessern.

Ein Paradebeispiel für einen Bereich, in dem solche Allianzen einen echten Mehrwert bringen können, ist sauberer Wasserstoff. Bei der Wasserstofftechnologie handelt sich um eine disruptive Technologie, die eine stärkere Koordinierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfordert. Daher wird die Kommission in Kürze vorschlagen, eine neue europäische Allianz für sauberen Wasserstoff ins Leben zu rufen, die Investoren mit staatlichen, institutionellen und industriellen Partnern zusammenbringt. Die Allianz wird auf den bisher geleisteten Arbeiten aufbauen, um den Technologiebedarf, die Investitionsmöglichkeiten und die regulatorischen Hindernisse auszuloten und die Wegbereiter zu ermitteln. Auch in den Bereichen CO2-arme Industrie, Industrie-Clouds und -Plattformen sowie im Rohstoffsektor sollten künftig Allianzen gebildet werden.

Praktische Umsetzung

ÆAufbauend auf der erfolgreichen Blaupause der Industrieallianzen wird eine neue europäische Allianz für sauberen Wasserstoff gegründet. Allianzen in den Bereichen CO2-arme Industrie, Industrie-Clouds und -Plattformen sowie Rohstoffe sollten zu gegebener Zeit folgen.

ÆDie Kommission wird den Bedarf der Industrie gründlich prüfen und analysieren und Ökosysteme ermitteln, die einen maßgeschneiderten Ansatz erfordern.

ÆZur Unterstützung dieser Arbeit wird bis September 2020 ein inklusives und offenes Industrieforum eingerichtet.

6.Schlussfolgerung

Mit der vorliegenden Strategie wird die Grundlage für eine Industriepolitik geschaffen, die den zweifachen Wandel unterstützt, die EU-Industrie weltweit wettbewerbsfähiger macht und Europas strategische Autonomie stärkt.

Angesichts der wesentlichen sozialen Auswirkungen des bevorstehenden Wandels kommt dem Dialog mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft große Bedeutung zu. Die jährlichen Industrietage der Kommission werden weiterhin eine zentrale Veranstaltung sein, um alle Akteure zusammenzubringen. Die Kommission wird vorschlagen, dass Ratsvorsitze und interessierte Mitgliedstaaten Industrietage in ihrem jeweiligen Land ausrichten.

Die Kommission wird sich um eine Stärkung der politischen Eigenverantwortung für die Strategie bemühen und schlägt vor, im Rat (Wettbewerbsfähigkeit) und im Europäischen Parlament einen fixen Tagesordnungspunkt zu den betreffenden Fortschritten einzuführen. Um die Fortschritte zu messen, wird die Umsetzung der Strategie regelmäßig überwacht und eine Analyse einer Reihe wesentlicher Leistungsindikatoren vorgenommen.

Nur das gemeinsame Engagement der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Regionen, der Industrie, der KMU und aller anderen einschlägigen Interessenträger im Rahmen einer erneuerten Partnerschaft wird es Europa ermöglichen, den industriellen Wandel bestmöglich zu gestalten. Die Tagung des Europäischen Rates im März 2020 bietet eine Gelegenheit, diese erneuerte Partnerschaft auf der Grundlage einer gemeinsamen Vision und gemeinsamer Ziele voranzubringen.

(1)

   COM(2019) 640 final.

(2)

   COM(2020) 67 final.

(3)

Parallel zu dieser Mitteilung wird eine eigene KMU-Strategie verabschiedet – KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa (COM (2020) 103 final).

(4)

   COM(2020) 66 final.

(5)

   Mitteilung und dazugehöriger Bericht mit dem Titel „Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen“, COM(2020) 93 final.

(6)

   Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften, COM(2020) 94 final.

(7)

   COM(2020) 22 final.

(8)

   COM(2020) 98 final.

(9)

   COM(2020) 80 final.

(10)

   Verordnung (EU) 2019/452.

(11)

   COM(2020) 50 final.

(12)

   C(2019) 2335 final.

Top